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Änderungsbekanntmachung für den Gigabitausbau in der Gemeinde Stockheim (Dunkelgraue Flecken) im Rahmen des Wirtschaftlichkeitslückenmodells.

Nicht als Bau-Los behandeln. Für Netzbetreiber-Kontakte wichtig, aber getrennt von direkten Tiefbau- und Anschluss-Losen.

Was
Konzession
Netzbetreiber separat beobachten
Wo
Mellrichstadt, Bayern
Gemeinde Stockheim
Wann
19.06.2026
noch 18 Tage
Volumen
keine Angabe
Conviction
0
fachliche Relevanz
Priority
0
Volumen, Nähe und Datenlage
Volumen-Score
0
noch keine AI-Bewertung
Distanz-Score
50
ab Kynthus HQ · Essenbach

Leistungen & Waren auf einen Blick

Änderungsbekanntmachung für den Gigabitausbau in der Gemeinde Stockheim (Dunkelgraue Flecken) im Rahmen des Wirtschaftlichkeitslückenmodells.

Text-Fallback · Schätzung
  • Kein geparstes LV vorhanden; Mengen kommen aus Bekanntmachung/Analyse.
  • Keine belastbaren Leistungs-Mengen erkannt.
  • Keine konkreten Warenpositionen erkannt.
Was muss gemacht werden?
PositionMengeQuelle
Netzbetrieb
Betrieb
nicht beziffertText
Top Waren-/LV-Positionen
PositionMengeQuelle
Keine Warenposition im Text erkannt
Waren
nicht beziffertText

Steckbrief

Unterlagen: unklar
Was
Konzession- Netzbetreiber separat beobachten
Auftraggeber
Gemeinde Stockheim
Ort
Mellrichstadt, Bayern
Wert / Lose
1.000.000,00 €
Frist
19.06.2026(noch 18 Tage)
Verfahren
Bauzeit

Ausschreibungsunterlagen & LV

LV fehlt
Kein Unterlagen-Link gespeichert
Kein LV-Link erkennbar

Leistungen & Materialien

Keine spezifischen Leistungen erkannt — Quelldokumente prüfen

Gigabit

Kurzbeschreibung

  • Durch die Änderung der Adresskulisse wurde der Beschaffungsgegenstand wesentlich angepasst; daher erfolgt eine Änderungsbekanntmachung gemäß § 132 Abs.
  • 1 GWB, um den geänderten Leistungsumfang transparent und diskriminierungsfrei neu auszuschreiben.
  • ============================================================ Die Gemeinde Stockheim (nachfolgend: "Konzessionsgeber") hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen.
  • Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden.
Originalbeschreibung

ÄNDERUNGSBEKANNTMACHUNG Vorliegend handelt es sich um die Bekanntmachung der Änderung der Bekanntmachung.

Durch die Änderung der Adresskulisse wurde der Beschaffungsgegenstand wesentlich angepasst; daher erfolgt eine Änderungsbekanntmachung gemäß § 132 Abs.

1 GWB, um den geänderten Leistungsumfang transparent und diskriminierungsfrei neu auszuschreiben.

============================================================ Die Gemeinde Stockheim (nachfolgend: "Konzessionsgeber") hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen.

Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen.

Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden.

Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0" im Rahmen des "Lückenschluss-Programmes" im Sinne der Nr.

9.1 einen Förderantrag gestellt und Fördermittel bewilligt bekommen.

Darüber hinaus beabsichtigt der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der "Richtlinie über die Kofinanzierung des Gigabitausbaus durch den Bund im Freistaat Bayern 2.0" (Bayerische Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie 2.0 - KofGibitR 2.0) zu beantragen.

Die Förderung umfasst grundsätzlich die angegebenen Investitionskosten.

Die Investitionskosten werden aus dem Barwert aller Erlöse für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren sowie dem Barwert aller Kosten des Netzaufbaus ermittelt.

Eine Förderung der Kosten für den Netzbetrieb erfolgt nicht.

Eine Erhöhung der im Förderbescheid benannten maximalen Fördersumme ist nicht möglich.

Angebote mit einem Ergebnis (Wirtschaftlichkeitslücke bzw.

Gesamtfinanzierung) von mehr als 1.000.000,00 EUR (netto) können im Rahmen der Angebotswertung nicht berücksichtigt werden.

Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPMKXR/documents heruntergeladen werden können..

Datenqualität

3 offen
  • Fristvorhanden
  • Losekeine erkannt
  • Unterlagenfehlt
  • LVfehlt
  • OrtMellrichstadt, Bayern
  • Detaildatennur Feed-Daten

Vergabeunterlagen nicht verlinkt

Leistungsverzeichnis nicht verlinkt

Keine Lose erkannt

Conviction

relevant
0von 100
Priority
0
Volumen
0
Distanz
50
Festnetz
  • FTTH/Glasfaser/Breitband im Titel+30
  • Telekommunikationskontext erkannt+20
  • Breitband-Förderbezug erkannt+20
  • FTTH-Förder-/Betreiberverfahren im Titel+20
  • Eindeutiger FTTH-Bau-/Ausbau-Compound im Titel+15
Alle Conviction-Signale
  • FTTH/Glasfaser/Breitband im Titel+30
  • Eindeutiger FTTH-Bau-/Ausbau-Compound im Titel+15
  • Telekommunikationskontext erkannt+20
  • Breitband-Förderbezug erkannt+20
  • FTTH-Förder-/Betreiberverfahren im Titel+20
  • Kommunaler oder Zweckverbands-Auftraggeber+10
  • Konzession/Betrieb: beobachten, aber kein direktes Bau-Los-15

Lead-Status

Bearbeitungsstand der Ausschreibung.

Wird automatisch gespeichert.

Metadaten

Quelle
tenderzen
Externe ID
cc82bc0e-b29b-4243-88b5-c99d470f5b64
Veröffentlicht
19.05.2026