Lieferung von Sonderbekleidung für die Trainer im Polizeilichen Einsatzverhalten
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Leistungen & Waren auf einen Blick
Lieferung von Sonderbekleidung für die Trainer im Polizeilichen Einsatzverhalten
- Kein geparstes LV vorhanden; Mengen kommen aus Bekanntmachung/Analyse.
- Keine belastbaren Leistungs-Mengen erkannt.
- Keine konkreten Warenpositionen erkannt.
| Position | Menge | Quelle |
|---|---|---|
Material liefern / beistellen Warenlieferung | nicht beziffert | Analyse |
| Position | Menge | Quelle |
|---|---|---|
Keine Warenposition im Text erkannt Waren | nicht beziffert | Text |
Steckbrief
Unterlagen: unklar- Was
- Lieferung- Materiallieferung separat bewerten
- Auftraggeber
- Präsidium der Bayer. Bereitschaftspolizei
- Ort
- Bayern
- Wert / Lose
- 6 Lose
- Frist
- —
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Bauzeit
- —
- Anschrift
- Pödeldorferstraße 77/79, 96052, Bamberg·www.deutsche-evergabe.de
- Nachprüfung
- Vergabekammer Nordbayern · Ansbach·vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
Ausschreibungsunterlagen & LV
LV fehltLeistungen & Materialien
Keine spezifischen Leistungen erkannt — Quelldokumente prüfen
Kurzbeschreibung
- Der AG sichert dem AN während der gesamten Vertragslaufzeit die Abnahme folgender Abnahmemengen zu.
- Diese sind der Kalkulation zu Grunde zu legen: Verbindliche Mindestabnahmemenge: 320 Combat-Shirts.
Originalbeschreibung
Der AG sichert dem AN während der gesamten Vertragslaufzeit die Abnahme folgender Abnahmemengen zu.
Diese sind der Kalkulation zu Grunde zu legen: Verbindliche Mindestabnahmemenge: 320 Combat-Shirts.
Darüber hinaus stellt der AN sicher, dass folgende unverbindliche Abnahmemengen während der gesamten Vertragslaufzeit unverbindlich abgenommen werden können: Unverbindliche Abnahmemenge: 400 Combat-Shirts.
Als Höchstabnahmemenge werden während der gesamten Vertragslaufzeit vereinbart: 720 Combat-Shirts.
Die Mitteilung der Größenaufteilung erfolgt bei Erteilung der Einzelaufträge (Bestellungen).
Der AN hat nur Anspruch auf die Abnahme der vertraglich vereinbarten Mindestabnahmemengen.
Bei den darüberhinausgehenden genannten Mengen handelt es sich um unverbindliche Bedarfszahlen.
Ein Anspruch des ANs auf Abnahme dieser voraussichtlichen Menge besteht nicht.
Über die vertraglich vereinbarte Mindestabnahmemenge hinausgehende Abnahmemengen sind von verschiedenen Faktoren (Verschleiß, Anzahl an neuen Trainern, etc.) abhängig, es kann daher hinsichtlich der zusätzlichen, unverbindlichen Abnahmemenge lediglich eine Schätzung erfolgen.
Da es sich um eine Rahmenvereinbarung handelt, können die unverbindlichen Abnahmemengen während der Vertragslaufzeit gegebenenfalls über- bzw.
unterschritten werden.
Der AG sichert dem AN während der gesamten Vertragslaufzeit die Abnahme folgender Abnahmemengen zu.
Diese sind der Kalkulation zu Grunde zu legen: Verbindliche Mindestabnahmemenge: 200 Softshell-Jacken.
Darüber hinaus stellt der AN sicher, dass folgende unverbindliche Abnahmemengen während der gesamten Vertragslaufzeit unverbindlich abgenommen werden können: Unverbindliche Abnahmemenge: 250 Softshell-Jacken.
Als Höchstabnahmemenge werden während der gesamten Vertragslaufzeit vereinbart: 450 Softshell-Jacken.
Die Mitteilung der Größenaufteilung erfolgt bei Erteilung der Einzelaufträge (Bestellungen).
Der AN hat nur Anspruch auf die Abnahme der vertraglich vereinbarten Mindestabnahmemengen.
Bei den darüberhinausgehenden genannten Mengen handelt es sich um unverbindliche Bedarfszahlen.
Ein Anspruch des ANs auf Abnahme dieser voraussichtlichen Menge besteht nicht.
Über die vertraglich vereinbarte Mindestabnahmemenge hinausgehende Abnahmemengen sind von verschiedenen Faktoren (Verschleiß, Anzahl an neuen Trainern, etc.) abhängig, es kann daher hinsichtlich der zusätzlichen, unverbindlichen Abnahmemenge lediglich eine Schätzung erfolgen.
Da es sich um eine Rahmenvereinbarung handelt, können die unverbindlichen Abnahmemengen während der Vertragslaufzeit gegebenenfalls über- bzw.
unterschritten werden.
Der AG sichert dem AN während der gesamten Vertragslaufzeit die Abnahme folgender Abnahmemengen zu.
Diese sind der Kalkulation zu Grunde zu legen: Verbindliche Mindestabnahmemenge: 400 Winterjacken.
Darüber hinaus stellt der AN sicher, dass folgende unverbindliche Abnahmemengen während der gesamten Vertragslaufzeit unverbindlich abgenommen werden können: Unverbindliche Abnahmemenge: 500 Winterjacken.
Als Höchstabnahmemenge werden während der gesamten Vertragslaufzeit vereinbart: 900 Winterjacken.
Die Mitteilung der Größenaufteilung erfolgt bei Erteilung der Einzelaufträge (Bestellungen).
Der AN hat nur Anspruch auf die Abnahme der vertraglich vereinbarten Mindestabnahmemengen.
Bei den darüberhinausgehenden genannten Mengen handelt es sich um unverbindliche Bedarfszahlen.
Ein Anspruch des ANs auf Abnahme dieser voraussichtlichen Menge besteht nicht.
Über die vertraglich vereinbarte Mindestabnahmemenge hinausgehende Abnahmemengen sind von verschiedenen Faktoren (Verschleiß, Anzahl an neuen Trainern, etc.) abhängig, es kann daher hinsichtlich der zusätzlichen, unverbindlichen Abnahmemenge lediglich eine Schätzung erfolgen.
Da es sich um eine Rahmenvereinbarung handelt, können die unverbindlichen Abnahmemengen während der Vertragslaufzeit gegebenenfalls über- bzw.
unterschritten werden.
Der AG sichert dem AN während der gesamten Vertragslaufzeit die Abnahme folgender Abnahmemengen zu.
Diese sind der Kalkulation zu Grunde zu legen: Verbindliche Mindestabnahmemenge: 750 Combat-Hosen, 250 Kniepolster.
Darüber hinaus stellt der AN sicher, dass folgende unverbindliche Abnahmemengen während der gesamten Vertragslaufzeit unverbindlich abgenommen werden können: Unverbindliche Abnahmemenge: 900 Combat-Hosen, 300 Kniepolster.
Als Höchstabnahmemenge werden während der gesamten Vertragslaufzeit vereinbart: 1650 Combat-Hosen, 550 Kniepolster.
Die Mitteilung der Größenaufteilung erfolgt bei Erteilung der Einzelaufträge (Bestellungen).
Der AN hat nur Anspruch auf die Abnahme der vertraglich vereinbarten Mindestabnahmemengen.
Bei den darüberhinausgehenden genannten Mengen handelt es sich um unverbindliche Bedarfszahlen.
Ein Anspruch des ANs auf Abnahme dieser voraussichtlichen Menge besteht nicht.
Über die vertraglich vereinbarte Mindestabnahmemenge hinausgehende Abnahmemengen sind von verschiedenen Faktoren (Verschleiß, Anzahl an neuen Trainern, etc.) abhängig, es kann daher hinsichtlich der zusätzlichen, unverbindlichen Abnahmemenge lediglich eine Schätzung erfolgen.
Da es sich um eine Rahmenvereinbarung handelt, können die unverbindlichen Abnahmemengen während der Vertragslaufzeit gegebenenfalls über- bzw.
unterschritten werden.
Der AG sichert dem AN während der gesamten Vertragslaufzeit die Abnahme folgender Abnahmemengen zu.
Diese sind der Kalkulation zu Grunde zu legen: Verbindliche Mindestabnahmemenge: 170 Paar Ringerstiefel.
Darüber hinaus stellt der AN sicher, dass folgende unverbindliche Abnahmemengen während der gesamten Vertragslaufzeit unverbindlich abgenommen werden können: Unverbindliche Abnahmemenge: 210 Paar Ringerstiefel.
Als Höchstabnahmemenge werden während der gesamten Vertragslaufzeit vereinbart: 380 Paar Ringerstiefel.
Die Mitteilung der Größenaufteilung erfolgt bei Erteilung der Einzelaufträge (Bestellungen).
Der AN hat nur Anspruch auf die Abnahme der vertraglich vereinbarten Mindestabnahmemengen.
Bei den darüberhinausgehenden genannten Mengen handelt es sich um unverbindliche Bedarfszahlen.
Ein Anspruch des ANs auf Abnahme dieser voraussichtlichen Menge besteht nicht.
Über die vertraglich vereinbarte Mindestabnahmemenge hinausgehende Abnahmemengen sind von verschiedenen Faktoren (Verschleiß, Anzahl an neuen Trainern, etc.) abhängig, es kann daher hinsichtlich der zusätzlichen, unverbindlichen Abnahmemenge lediglich eine Schätzung erfolgen.
Da es sich um eine Rahmenvereinbarung handelt, können die unverbindlichen Abnahmemengen während der Vertragslaufzeit gegebenenfalls über- bzw.
unterschritten werden.
Der AG sichert dem AN während der gesamten Vertragslaufzeit die Abnahme folgender Abnahmemengen zu.
Diese sind der Kalkulation zu Grunde zu legen: Verbindliche Mindestabnahmemenge: 150 Paar Schuhe (leicht).
Darüber hinaus stellt der AN sicher, dass folgende unverbindliche Abnahmemengen während der gesamten Vertragslaufzeit unverbindlich abgenommen werden können: Unverbindliche Abnahmemenge: 180 Paar Schuhe (leicht).
Als Höchstabnahmemenge werden während der gesamten Vertragslaufzeit vereinbart: 330 Paar Schuhe (leicht).
Die Mitteilung der Größenaufteilung erfolgt bei Erteilung der Einzelaufträge (Bestellungen).
Der AN hat nur Anspruch auf die Abnahme der vertraglich vereinbarten Mindestabnahmemengen.
Bei den darüberhinausgehenden genannten Mengen handelt es sich um unverbindliche Bedarfszahlen.
Ein Anspruch des ANs auf Abnahme dieser voraussichtlichen Menge besteht nicht.
Über die vertraglich vereinbarte Mindestabnahmemenge hinausgehende Abnahmemengen sind von verschiedenen Faktoren (Verschleiß, Anzahl an neuen Trainern, etc.) abhängig, es kann daher hinsichtlich der zusätzlichen, unverbindlichen Abnahmemenge lediglich eine Schätzung erfolgen.
Da es sich um eine Rahmenvereinbarung handelt, können die unverbindlichen Abnahmemengen während der Vertragslaufzeit gegebenenfalls über- bzw.
unterschritten werden..
Lose (6)
Los 1: Der AG sichert dem AN während der gesamten Vertragslaufzeit die Abnahme folgender Abnahmemengen zu. Diese sind der Kalkulation zu Grunde zu legen: Verbindliche Mindestabnahmemenge: 320 Combat-Shirts.
Der AG sichert dem AN während der gesamten Vertragslaufzeit die Abnahme folgender Abnahmemengen zu. Diese sind der Kalkulation zu Grunde zu legen: Verbindliche Mindestabnahmemenge: 320 Combat-Shirts. Darüber hinaus stellt der AN sicher, dass folgende unverbindliche Abnahmemengen während der gesamten Vertragslaufzeit unverbindlich abgenommen werden können: Unverbindliche Abnahmemenge: 400 Combat-Shirts. Als Höchstabnahmemenge werden während der gesamten Vertragslaufzeit vereinbart: 720 Combat-Shirts. Die Mitteilung der Größenaufteilung erfolgt bei Erteilung der Einzelaufträge (Bestellungen). Der AN hat nur Anspruch auf die Abnahme der vertraglich vereinbarten Mindestabnahmemengen. Bei den darüberhinausgehenden genannten Mengen handelt es sich um unverbindliche Bedarfszahlen. Ein Anspruch des ANs auf Abnahme dieser voraussichtlichen Menge besteht nicht. Über die vertraglich vereinbarte Mindestabnahmemenge hinausgehende Abnahmemengen sind von verschiedenen Faktoren (Verschleiß, Anzahl an neuen Trainern, etc.) abhängig, es kann daher hinsichtlich der zusätzlichen, unverbindlichen Abnahmemenge lediglich eine Schätzung erfolgen. Da es sich um eine Rahmenvereinbarung handelt, können die unverbindlichen Abnahmemengen während der Vertragslaufzeit gegebenenfalls über- bzw. unterschritten werden.
Los 2: Der AG sichert dem AN während der gesamten Vertragslaufzeit die Abnahme folgender Abnahmemengen zu. Diese sind der Kalkulation zu Grunde zu legen: Verbindliche Mindestabnahmemenge: 200 Softshell-Jacke
Der AG sichert dem AN während der gesamten Vertragslaufzeit die Abnahme folgender Abnahmemengen zu. Diese sind der Kalkulation zu Grunde zu legen: Verbindliche Mindestabnahmemenge: 200 Softshell-Jacken. Darüber hinaus stellt der AN sicher, dass folgende unverbindliche Abnahmemengen während der gesamten Vertragslaufzeit unverbindlich abgenommen werden können: Unverbindliche Abnahmemenge: 250 Softshell-Jacken. Als Höchstabnahmemenge werden während der gesamten Vertragslaufzeit vereinbart: 450 Softshell-Jacken. Die Mitteilung der Größenaufteilung erfolgt bei Erteilung der Einzelaufträge (Bestellungen). Der AN hat nur Anspruch auf die Abnahme der vertraglich vereinbarten Mindestabnahmemengen. Bei den darüberhinausgehenden genannten Mengen handelt es sich um unverbindliche Bedarfszahlen. Ein Anspruch des ANs auf Abnahme dieser voraussichtlichen Menge besteht nicht. Über die vertraglich vereinbarte Mindestabnahmemenge hinausgehende Abnahmemengen sind von verschiedenen Faktoren (Verschleiß, Anzahl an neuen Trainern, etc.) abhängig, es kann daher hinsichtlich der zusätzlichen, unverbindlichen Abnahmemenge lediglich eine Schätzung erfolgen. Da es sich um eine Rahmenvereinbarung handelt, können die unverbindlichen Abnahmemengen während der Vertragslaufzeit gegebenenfalls über- bzw. unterschritten werden.
Los 3: Der AG sichert dem AN während der gesamten Vertragslaufzeit die Abnahme folgender Abnahmemengen zu. Diese sind der Kalkulation zu Grunde zu legen: Verbindliche Mindestabnahmemenge: 400 Winterjacken. D
Der AG sichert dem AN während der gesamten Vertragslaufzeit die Abnahme folgender Abnahmemengen zu. Diese sind der Kalkulation zu Grunde zu legen: Verbindliche Mindestabnahmemenge: 400 Winterjacken. Darüber hinaus stellt der AN sicher, dass folgende unverbindliche Abnahmemengen während der gesamten Vertragslaufzeit unverbindlich abgenommen werden können: Unverbindliche Abnahmemenge: 500 Winterjacken. Als Höchstabnahmemenge werden während der gesamten Vertragslaufzeit vereinbart: 900 Winterjacken. Die Mitteilung der Größenaufteilung erfolgt bei Erteilung der Einzelaufträge (Bestellungen). Der AN hat nur Anspruch auf die Abnahme der vertraglich vereinbarten Mindestabnahmemengen. Bei den darüberhinausgehenden genannten Mengen handelt es sich um unverbindliche Bedarfszahlen. Ein Anspruch des ANs auf Abnahme dieser voraussichtlichen Menge besteht nicht. Über die vertraglich vereinbarte Mindestabnahmemenge hinausgehende Abnahmemengen sind von verschiedenen Faktoren (Verschleiß, Anzahl an neuen Trainern, etc.) abhängig, es kann daher hinsichtlich der zusätzlichen, unverbindlichen Abnahmemenge lediglich eine Schätzung erfolgen. Da es sich um eine Rahmenvereinbarung handelt, können die unverbindlichen Abnahmemengen während der Vertragslaufzeit gegebenenfalls über- bzw. unterschritten werden.
Los 4: Der AG sichert dem AN während der gesamten Vertragslaufzeit die Abnahme folgender Abnahmemengen zu. Diese sind der Kalkulation zu Grunde zu legen: Verbindliche Mindestabnahmemenge: 750 Combat-Hosen, 2
Der AG sichert dem AN während der gesamten Vertragslaufzeit die Abnahme folgender Abnahmemengen zu. Diese sind der Kalkulation zu Grunde zu legen: Verbindliche Mindestabnahmemenge: 750 Combat-Hosen, 250 Kniepolster. Darüber hinaus stellt der AN sicher, dass folgende unverbindliche Abnahmemengen während der gesamten Vertragslaufzeit unverbindlich abgenommen werden können: Unverbindliche Abnahmemenge: 900 Combat-Hosen, 300 Kniepolster. Als Höchstabnahmemenge werden während der gesamten Vertragslaufzeit vereinbart: 1650 Combat-Hosen, 550 Kniepolster. Die Mitteilung der Größenaufteilung erfolgt bei Erteilung der Einzelaufträge (Bestellungen). Der AN hat nur Anspruch auf die Abnahme der vertraglich vereinbarten Mindestabnahmemengen. Bei den darüberhinausgehenden genannten Mengen handelt es sich um unverbindliche Bedarfszahlen. Ein Anspruch des ANs auf Abnahme dieser voraussichtlichen Menge besteht nicht. Über die vertraglich vereinbarte Mindestabnahmemenge hinausgehende Abnahmemengen sind von verschiedenen Faktoren (Verschleiß, Anzahl an neuen Trainern, etc.) abhängig, es kann daher hinsichtlich der zusätzlichen, unverbindlichen Abnahmemenge lediglich eine Schätzung erfolgen. Da es sich um eine Rahmenvereinbarung handelt, können die unverbindlichen Abnahmemengen während der Vertragslaufzeit gegebenenfalls über- bzw. unterschritten werden.
Los 5: Der AG sichert dem AN während der gesamten Vertragslaufzeit die Abnahme folgender Abnahmemengen zu. Diese sind der Kalkulation zu Grunde zu legen: Verbindliche Mindestabnahmemenge: 170 Paar Ringerstie
Der AG sichert dem AN während der gesamten Vertragslaufzeit die Abnahme folgender Abnahmemengen zu. Diese sind der Kalkulation zu Grunde zu legen: Verbindliche Mindestabnahmemenge: 170 Paar Ringerstiefel. Darüber hinaus stellt der AN sicher, dass folgende unverbindliche Abnahmemengen während der gesamten Vertragslaufzeit unverbindlich abgenommen werden können: Unverbindliche Abnahmemenge: 210 Paar Ringerstiefel. Als Höchstabnahmemenge werden während der gesamten Vertragslaufzeit vereinbart: 380 Paar Ringerstiefel. Die Mitteilung der Größenaufteilung erfolgt bei Erteilung der Einzelaufträge (Bestellungen). Der AN hat nur Anspruch auf die Abnahme der vertraglich vereinbarten Mindestabnahmemengen. Bei den darüberhinausgehenden genannten Mengen handelt es sich um unverbindliche Bedarfszahlen. Ein Anspruch des ANs auf Abnahme dieser voraussichtlichen Menge besteht nicht. Über die vertraglich vereinbarte Mindestabnahmemenge hinausgehende Abnahmemengen sind von verschiedenen Faktoren (Verschleiß, Anzahl an neuen Trainern, etc.) abhängig, es kann daher hinsichtlich der zusätzlichen, unverbindlichen Abnahmemenge lediglich eine Schätzung erfolgen. Da es sich um eine Rahmenvereinbarung handelt, können die unverbindlichen Abnahmemengen während der Vertragslaufzeit gegebenenfalls über- bzw. unterschritten werden.
Los 6: Der AG sichert dem AN während der gesamten Vertragslaufzeit die Abnahme folgender Abnahmemengen zu. Diese sind der Kalkulation zu Grunde zu legen: Verbindliche Mindestabnahmemenge: 150 Paar Schuhe (le
Der AG sichert dem AN während der gesamten Vertragslaufzeit die Abnahme folgender Abnahmemengen zu. Diese sind der Kalkulation zu Grunde zu legen: Verbindliche Mindestabnahmemenge: 150 Paar Schuhe (leicht). Darüber hinaus stellt der AN sicher, dass folgende unverbindliche Abnahmemengen während der gesamten Vertragslaufzeit unverbindlich abgenommen werden können: Unverbindliche Abnahmemenge: 180 Paar Schuhe (leicht). Als Höchstabnahmemenge werden während der gesamten Vertragslaufzeit vereinbart: 330 Paar Schuhe (leicht). Die Mitteilung der Größenaufteilung erfolgt bei Erteilung der Einzelaufträge (Bestellungen). Der AN hat nur Anspruch auf die Abnahme der vertraglich vereinbarten Mindestabnahmemengen. Bei den darüberhinausgehenden genannten Mengen handelt es sich um unverbindliche Bedarfszahlen. Ein Anspruch des ANs auf Abnahme dieser voraussichtlichen Menge besteht nicht. Über die vertraglich vereinbarte Mindestabnahmemenge hinausgehende Abnahmemengen sind von verschiedenen Faktoren (Verschleiß, Anzahl an neuen Trainern, etc.) abhängig, es kann daher hinsichtlich der zusätzlichen, unverbindlichen Abnahmemenge lediglich eine Schätzung erfolgen. Da es sich um eine Rahmenvereinbarung handelt, können die unverbindlichen Abnahmemengen während der Vertragslaufzeit gegebenenfalls über- bzw. unterschritten werden.
Dokumente (2)
Vergaben (1)
Recon Company by Ranger Outdoor GmbH Krätzschmar
Vergeben am: 18.05.2026
TED award notice 335483-2026 (subtype 29)
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Metadaten
- Quelle
- ted_api
- Externe ID
- 335483-2026
- Veröffentlicht
- 18.05.2026