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Vergabe von Beratungs- und Betriebsunterstützungsleistungen im Bereich Digitalfunk

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Was
Unklar
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Wo
Bayern
Bayerisches Landeskriminalamt
Wann
Frist fehlt
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Volumen
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fachliche Relevanz
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50
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Leistungen & Waren auf einen Blick

Vergabe von Beratungs- und Betriebsunterstützungsleistungen im Bereich Digitalfunk

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PositionMengeQuelle
Vergabe von Beratungs- und Betriebsunterstützungsleistungen im Bereich Digitalfunk
Leistung
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Top Waren-/LV-Positionen
PositionMengeQuelle
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Waren
nicht beziffertText

Steckbrief

Unterlagen: unklar
Was
Unklar- Kategorie prüfen
Auftraggeber
Bayerisches Landeskriminalamt
Ort
Bayern
Wert / Lose
13 Lose
Frist
Verfahren
open
Bauzeit

Ausschreibungsunterlagen & LV

LV fehlt
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Kein LV-Link erkennbar

Leistungen & Materialien

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Kurzbeschreibung

  • Leistungsgegenstand ist die temporäre Überlassung von Arbeitnehmern durch Fachunternehmen, welche die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung besitzen und auf dieser Grundlage Personal stellen für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von voraussichtlich insgesamt 48 Monaten.
  • Leistungsgegenstand ist die temporäre Überlassung von Arbeitnehmern durch Fachunternehmen, welche die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung besitzen und auf dieser Grundlage Personal stellen für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von voraussichtlich insgesamt 48 Monaten.
  • Die Beratungsleistungen werden an jeweils bis zu drei Auftragnehmer (AN) je Los vergeben.
  • Eine Loslimitierung pro AN ist nicht vorgesehen.
Originalbeschreibung

Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen Unterstützungsleistungen im Bereich Digitalfunk BOS beauftragt werden, welche für Digitalfunkprojekte und die Sicherstellung des Betriebs fortlaufend erforderlich sind.

Beauftragt werden sollen Leistungen aus den Bereichen Funktechnik, Bau, Elektro, IT – Technik, Büro und Vertragsverwaltung.

Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll auch auf Ad-Hoc-Bedarf, der mangels eigener Personalressourcen entsteht, reagiert werden können.

Die enthaltenen Bedarfsbeschreibungen sind nicht abschließend und können durch den AG laufend an sich ändernde Rahmenbedingungen und Anforderungen angepasst bzw.

erweitert werden.

Leistungsgegenstand ist die temporäre Überlassung von Arbeitnehmern durch Fachunternehmen, welche die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung besitzen und auf dieser Grundlage Personal stellen für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von voraussichtlich insgesamt 48 Monaten.

Die Laufzeit der Überlassung der Arbeitnehmer abweichend von der Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten (§1 Abs.

1 AÜG) ist nur unter den Voraussetzungen der gesetzlichen Bestimmungen möglich.

Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen Unterstützungsleistungen im Bereich Digitalfunk BOS beauftragt werden, welche für Digitalfunkprojekte und die Sicherstellung des Betriebs fortlaufend erforderlich sind.

Beauftragt werden sollen Leistungen aus den Bereichen Funktechnik, Bau, Elektro, IT – Technik, Büro und Vertragsverwaltung.

Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll auch auf Ad-Hoc-Bedarf, der mangels eigener Personalressourcen entsteht, reagiert werden können.

Die enthaltenen Bedarfsbeschreibungen sind nicht abschließend und können durch den AG laufend an sich ändernde Rahmenbedingungen und Anforderungen angepasst bzw.

erweitert werden.

Leistungsgegenstand ist die temporäre Überlassung von Arbeitnehmern durch Fachunternehmen, welche die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung besitzen und auf dieser Grundlage Personal stellen für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von voraussichtlich insgesamt 48 Monaten.

Die Laufzeit der Überlassung der Arbeitnehmer abweichend von der Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten (§1 Abs.

1 AÜG) ist nur unter den Voraussetzungen der gesetzlichen Bestimmungen möglich.

Die Beratungsleistungen werden an jeweils bis zu drei Auftragnehmer (AN) je Los vergeben.

Eine Loslimitierung pro AN ist nicht vorgesehen.

Die geschätzten Bedarfsmengen sind für jedes Fachlos in der Personentagschätzung und in den losspezifischen Preisblättern für die maximale Rahmenvereinbarungslaufzeit von 48 Monaten je Beratungsspektrum definiert.

Der zu den jeweiligen Losen erhobene Bedarf stellt keine verbindliche Abnahmemenge dar.

Bei den erhobenen Bedarfen je Los handelt es sich um eine unverbindliche Schätzung der voraussichtlich benötigten Digitalfunk - Beratungsleistungen.

Der Leistungsauftrag erfolgt auf Grundlage der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung (§ 21 Abs.

4 Nr.

1 VgV) über Einzelaufträge nach wettbewerblichen Verfahrensregeln.

Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen Beratungsleistungen im Bereich Digitalfunk BOS beauftragt werden, welche für Digitalfunkprojekte und die Sicherstellung des Betriebs fortlaufend erforderlich sind.

Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll auch auf Ad-Hoc-Bedarf, der mangels eigener Personalressourcen entsteht, reagiert werden können.

Die enthaltenen Anforderungsprofile sind nicht abschließend und können durch den AG laufend an sich ändernde Rahmenbedingungen und Anforderungen angepasst bzw.

erweitert werden.

Die Beratungsleistungen werden an jeweils bis zu drei Auftragnehmer (AN) je Los vergeben.

Eine Loslimitierung pro AN ist nicht vorgesehen.

Die geschätzten Bedarfsmengen sind für jedes Fachlos in den losspezifischen Preisblättern für die maximale Rahmenvereinbarungslaufzeit von 48 Monaten je Beratungsspektrum definiert.

Der zu den jeweiligen Losen erhobene Bedarf stellt keine verbindliche Abnahmemenge dar.

Bei den erhobenen Bedarfen je Los handelt es sich um eine unverbindliche Schätzung der voraussichtlich benötigten Digitalfunk - Beratungsleistungen.

Der Leistungsauftrag erfolgt auf Grundlage der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung (§ 21 Abs.

4 Nr.

1 VgV) über Einzelaufträge nach wettbewerblichen Verfahrensregeln.

Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen Beratungsleistungen im Bereich Digitalfunk BOS beauftragt werden, welche für Digitalfunkprojekte und die Sicherstellung des Betriebs fortlaufend erforderlich sind.

Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll auch auf Ad-Hoc-Bedarf, der mangels eigener Personalressourcen entsteht, reagiert werden können.

Die enthaltenen Anforderungsprofile sind nicht abschließend und können durch den AG laufend an sich ändernde Rahmenbedingungen und Anforderungen angepasst bzw.

erweitert werden.

Die Beratungsleistungen werden an jeweils bis zu drei Auftragnehmer (AN) je Los vergeben.

Eine Loslimitierung pro AN ist nicht vorgesehen.

Die geschätzten Bedarfsmengen sind für jedes Fachlos in den losspezifischen Preisblättern für die maximale Rahmenvereinbarungslaufzeit von 48 Monaten je Beratungsspektrum definiert.

Der zu den jeweiligen Losen erhobene Bedarf stellt keine verbindliche Abnahmemenge dar.

Bei den erhobenen Bedarfen je Los handelt es sich um eine unverbindliche Schätzung der voraussichtlich benötigten Digitalfunk - Beratungsleistungen.

Der Leistungsauftrag erfolgt auf Grundlage der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung (§ 21 Abs.

4 Nr.

1 VgV) über Einzelaufträge nach wettbewerblichen Verfahrensregeln.

Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen Beratungsleistungen im Bereich Digitalfunk BOS beauftragt werden, welche für Digitalfunkprojekte und die Sicherstellung des Betriebs fortlaufend erforderlich sind.

Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll auch auf Ad-Hoc-Bedarf, der mangels eigener Personalressourcen entsteht, reagiert werden können.

Die enthaltenen Anforderungsprofile sind nicht abschließend und können durch den AG laufend an sich ändernde Rahmenbedingungen und Anforderungen angepasst bzw.

erweitert werden.

Die Beratungsleistungen werden an jeweils bis zu drei Auftragnehmer (AN) je Los vergeben.

Eine Loslimitierung pro AN ist nicht vorgesehen.

Die geschätzten Bedarfsmengen sind für jedes Fachlos in den losspezifischen Preisblättern für die maximale Rahmenvereinbarungslaufzeit von 48 Monaten je Beratungsspektrum definiert.

Der zu den jeweiligen Losen erhobene Bedarf stellt keine verbindliche Abnahmemenge dar.

Bei den erhobenen Bedarfen je Los handelt es sich um eine unverbindliche Schätzung der voraussichtlich benötigten Digitalfunk - Beratungsleistungen.

Der Leistungsauftrag erfolgt auf Grundlage der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung (§ 21 Abs.

4 Nr.

1 VgV) über Einzelaufträge nach wettbewerblichen Verfahrensregeln.

Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen Beratungsleistungen im Bereich Digitalfunk BOS beauftragt werden, welche für Digitalfunkprojekte und die Sicherstellung des Betriebs fortlaufend erforderlich sind.

Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll auch auf Ad-Hoc-Bedarf, der mangels eigener Personalressourcen entsteht, reagiert werden können.

Die enthaltenen Anforderungsprofile sind nicht abschließend und können durch den AG laufend an sich ändernde Rahmenbedingungen und Anforderungen angepasst bzw.

erweitert werden.

Die Beratungsleistungen werden an jeweils bis zu drei Auftragnehmer (AN) je Los vergeben.

Eine Loslimitierung pro AN ist nicht vorgesehen.

Die geschätzten Bedarfsmengen sind für jedes Fachlos in den losspezifischen Preisblättern für die maximale Rahmenvereinbarungslaufzeit von 48 Monaten je Beratungsspektrum definiert.

Der zu den jeweiligen Losen erhobene Bedarf stellt keine verbindliche Abnahmemenge dar.

Bei den erhobenen Bedarfen je Los handelt es sich um eine unverbindliche Schätzung der voraussichtlich benötigten Digitalfunk - Beratungsleistungen.

Der Leistungsauftrag erfolgt auf Grundlage der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung (§ 21 Abs.

4 Nr.

1 VgV) über Einzelaufträge nach wettbewerblichen Verfahrensregeln.

Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen Beratungsleistungen im Bereich Digitalfunk BOS beauftragt werden, welche für Digitalfunkprojekte und die Sicherstellung des Betriebs fortlaufend erforderlich sind.

Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll auch auf Ad-Hoc-Bedarf, der mangels eigener Personalressourcen entsteht, reagiert werden können.

Die enthaltenen Anforderungsprofile sind nicht abschließend und können durch den AG laufend an sich ändernde Rahmenbedingungen und Anforderungen angepasst bzw.

erweitert werden.

Die Beratungsleistungen werden an jeweils bis zu drei Auftragnehmer (AN) je Los vergeben.

Eine Loslimitierung pro AN ist nicht vorgesehen.

Die geschätzten Bedarfsmengen sind für jedes Fachlos in den losspezifischen Preisblättern für die maximale Rahmenvereinbarungslaufzeit von 48 Monaten je Beratungsspektrum definiert.

Der zu den jeweiligen Losen erhobene Bedarf stellt keine verbindliche Abnahmemenge dar.

Bei den erhobenen Bedarfen je Los handelt es sich um eine unverbindliche Schätzung der voraussichtlich benötigten Digitalfunk - Beratungsleistungen.

Der Leistungsauftrag erfolgt auf Grundlage der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung (§ 21 Abs.

4 Nr.

1 VgV) über Einzelaufträge nach wettbewerblichen Verfahrensregeln.

Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen Beratungsleistungen im Bereich Digitalfunk BOS beauftragt werden, welche für Digitalfunkprojekte und die Sicherstellung des Betriebs fortlaufend erforderlich sind.

Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll auch auf Ad-Hoc-Bedarf, der mangels eigener Personalressourcen entsteht, reagiert werden können.

Die enthaltenen Anforderungsprofile sind nicht abschließend und können durch den AG laufend an sich ändernde Rahmenbedingungen und Anforderungen angepasst bzw.

erweitert werden.

Die Beratungsleistungen werden an jeweils bis zu drei Auftragnehmer (AN) je Los vergeben.

Eine Loslimitierung pro AN ist nicht vorgesehen.

Die geschätzten Bedarfsmengen sind für jedes Fachlos in den losspezifischen Preisblättern für die maximale Rahmenvereinbarungslaufzeit von 48 Monaten je Beratungsspektrum definiert.

Der zu den jeweiligen Losen erhobene Bedarf stellt keine verbindliche Abnahmemenge dar.

Bei den erhobenen Bedarfen je Los handelt es sich um eine unverbindliche Schätzung der voraussichtlich benötigten Digitalfunk - Beratungsleistungen.

Der Leistungsauftrag erfolgt auf Grundlage der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung (§ 21 Abs.

4 Nr.

1 VgV) über Einzelaufträge nach wettbewerblichen Verfahrensregeln.

Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen Beratungsleistungen im Bereich Digitalfunk BOS beauftragt werden, welche für Digitalfunkprojekte und die Sicherstellung des Betriebs fortlaufend erforderlich sind.

Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll auch auf Ad-Hoc-Bedarf, der mangels eigener Personalressourcen entsteht, reagiert werden können.

Die enthaltenen Anforderungsprofile sind nicht abschließend und können durch den AG laufend an sich ändernde Rahmenbedingungen und Anforderungen angepasst bzw.

erweitert werden.

Die Beratungsleistungen werden an jeweils bis zu drei Auftragnehmer (AN) je Los vergeben.

Eine Loslimitierung pro AN ist nicht vorgesehen.

Die geschätzten Bedarfsmengen sind für jedes Fachlos in den losspezifischen Preisblättern für die maximale Rahmenvereinbarungslaufzeit von 48 Monaten je Beratungsspektrum definiert.

Der zu den jeweiligen Losen erhobene Bedarf stellt keine verbindliche Abnahmemenge dar.

Bei den erhobenen Bedarfen je Los handelt es sich um eine unverbindliche Schätzung der voraussichtlich benötigten Digitalfunk - Beratungsleistungen.

Der Leistungsauftrag erfolgt auf Grundlage der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung (§ 21 Abs.

4 Nr.

1 VgV) über Einzelaufträge nach wettbewerblichen Verfahrensregeln.

Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen Beratungsleistungen im Bereich Digitalfunk BOS beauftragt werden, welche für Digitalfunkprojekte und die Sicherstellung des Betriebs fortlaufend erforderlich sind.

Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll auch auf Ad-Hoc-Bedarf, der mangels eigener Personalressourcen entsteht, reagiert werden können.

Die enthaltenen Anforderungsprofile sind nicht abschließend und können durch den AG laufend an sich ändernde Rahmenbedingungen und Anforderungen angepasst bzw.

erweitert werden.

Die Beratungsleistungen werden an jeweils bis zu drei Auftragnehmer (AN) je Los vergeben.

Eine Loslimitierung pro AN ist nicht vorgesehen.

Die geschätzten Bedarfsmengen sind für jedes Fachlos in den losspezifischen Preisblättern für die maximale Rahmenvereinbarungslaufzeit von 48 Monaten je Beratungsspektrum definiert.

Der zu den jeweiligen Losen erhobene Bedarf stellt keine verbindliche Abnahmemenge dar.

Bei den erhobenen Bedarfen je Los handelt es sich um eine unverbindliche Schätzung der voraussichtlich benötigten Digitalfunk - Beratungsleistungen.

Der Leistungsauftrag erfolgt auf Grundlage der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung (§ 21 Abs.

4 Nr.

1 VgV) über Einzelaufträge nach wettbewerblichen Verfahrensregeln.

Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen Beratungsleistungen im Bereich Digitalfunk BOS beauftragt werden, welche für Digitalfunkprojekte und die Sicherstellung des Betriebs fortlaufend erforderlich sind.

Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll auch auf Ad-Hoc-Bedarf, der mangels eigener Personalressourcen entsteht, reagiert werden können.

Die enthaltenen Anforderungsprofile sind nicht abschließend und können durch den AG laufend an sich ändernde Rahmenbedingungen und Anforderungen angepasst bzw.

erweitert werden.

Die Beratungsleistungen werden an jeweils bis zu drei Auftragnehmer (AN) je Los vergeben.

Eine Loslimitierung pro AN ist nicht vorgesehen.

Die geschätzten Bedarfsmengen sind für jedes Fachlos in den losspezifischen Preisblättern für die maximale Rahmenvereinbarungslaufzeit von 48 Monaten je Beratungsspektrum definiert.

Der zu den jeweiligen Losen erhobene Bedarf stellt keine verbindliche Abnahmemenge dar.

Bei den erhobenen Bedarfen je Los handelt es sich um eine unverbindliche Schätzung der voraussichtlich benötigten Digitalfunk - Beratungsleistungen.

Der Leistungsauftrag erfolgt auf Grundlage der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung (§ 21 Abs.

4 Nr.

1 VgV) über Einzelaufträge nach wettbewerblichen Verfahrensregeln.

Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen Beratungsleistungen im Bereich Digitalfunk BOS beauftragt werden, welche für Digitalfunkprojekte und die Sicherstellung des Betriebs fortlaufend erforderlich sind.

Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll auch auf Ad-Hoc-Bedarf, der mangels eigener Personalressourcen entsteht, reagiert werden können.

Die enthaltenen Anforderungsprofile sind nicht abschließend und können durch den AG laufend an sich ändernde Rahmenbedingungen und Anforderungen angepasst bzw.

erweitert werden.

Die Beratungsleistungen werden an jeweils bis zu drei Auftragnehmer (AN) je Los vergeben.

Eine Loslimitierung pro AN ist nicht vorgesehen.

Die geschätzten Bedarfsmengen sind für jedes Fachlos in den losspezifischen Preisblättern für die maximale Rahmenvereinbarungslaufzeit von 48 Monaten je Beratungsspektrum definiert.

Der zu den jeweiligen Losen erhobene Bedarf stellt keine verbindliche Abnahmemenge dar.

Bei den erhobenen Bedarfen je Los handelt es sich um eine unverbindliche Schätzung der voraussichtlich benötigten Digitalfunk - Beratungsleistungen.

Der Leistungsauftrag erfolgt auf Grundlage der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung (§ 21 Abs.

4 Nr.

1 VgV) über Einzelaufträge nach wettbewerblichen Verfahrensregeln.

Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen Beratungsleistungen im Bereich Digitalfunk BOS beauftragt werden, welche für Digitalfunkprojekte und die Sicherstellung des Betriebs fortlaufend erforderlich sind.

Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll auch auf Ad-Hoc-Bedarf, der mangels eigener Personalressourcen entsteht, reagiert werden können.

Die enthaltenen Anforderungsprofile sind nicht abschließend und können durch den AG laufend an sich ändernde Rahmenbedingungen und Anforderungen angepasst bzw.

erweitert werden..

Lose (13)

Los 1: Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen Unterstützungsleistungen im Bereich Digitalfunk BOS beauftragt werden, welche für Digitalfunkprojekte und die Sicherstellung des Betriebs fortlaufend erforder

Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen Unterstützungsleistungen im Bereich Digitalfunk BOS beauftragt werden, welche für Digitalfunkprojekte und die Sicherstellung des Betriebs fortlaufend erforderlich sind. Beauftragt werden sollen Leistungen aus den Bereichen Funktechnik, Bau, Elektro, IT – Technik, Büro und Vertragsverwaltung. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll auch auf Ad-Hoc-Bedarf, der mangels eigener Personalressourcen entsteht, reagiert werden können. Die enthaltenen Bedarfsbeschreibungen sind nicht abschließend und können durch den AG laufend an sich ändernde Rahmenbedingungen und Anforderungen angepasst bzw. erweitert werden. Leistungsgegenstand ist die temporäre Überlassung von Arbeitnehmern durch Fachunternehmen, welche die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung besitzen und auf dieser Grundlage Personal stellen für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von voraussichtlich insgesamt 48 Monaten. Die Laufzeit der Überlassung der Arbeitnehmer abweichend von der Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten (§1 Abs. 1 AÜG) ist nur unter den Voraussetzungen der gesetzlichen Bestimmungen möglich.

Los 2: Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen Unterstützungsleistungen im Bereich Digitalfunk BOS beauftragt werden, welche für Digitalfunkprojekte und die Sicherstellung des Betriebs fortlaufend erforder

Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen Unterstützungsleistungen im Bereich Digitalfunk BOS beauftragt werden, welche für Digitalfunkprojekte und die Sicherstellung des Betriebs fortlaufend erforderlich sind. Beauftragt werden sollen Leistungen aus den Bereichen Funktechnik, Bau, Elektro, IT – Technik, Büro und Vertragsverwaltung. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll auch auf Ad-Hoc-Bedarf, der mangels eigener Personalressourcen entsteht, reagiert werden können. Die enthaltenen Bedarfsbeschreibungen sind nicht abschließend und können durch den AG laufend an sich ändernde Rahmenbedingungen und Anforderungen angepasst bzw. erweitert werden. Leistungsgegenstand ist die temporäre Überlassung von Arbeitnehmern durch Fachunternehmen, welche die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung besitzen und auf dieser Grundlage Personal stellen für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von voraussichtlich insgesamt 48 Monaten. Die Laufzeit der Überlassung der Arbeitnehmer abweichend von der Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten (§1 Abs. 1 AÜG) ist nur unter den Voraussetzungen der gesetzlichen Bestimmungen möglich.

Los 3: Die Beratungsleistungen werden an jeweils bis zu drei Auftragnehmer (AN) je Los vergeben. Eine Loslimitierung pro AN ist nicht vorgesehen. Die geschätzten Bedarfsmengen sind für jedes Fachlos in der P

Die Beratungsleistungen werden an jeweils bis zu drei Auftragnehmer (AN) je Los vergeben. Eine Loslimitierung pro AN ist nicht vorgesehen. Die geschätzten Bedarfsmengen sind für jedes Fachlos in der Personentagschätzung und in den losspezifischen Preisblättern für die maximale Rahmenvereinbarungslaufzeit von 48 Monaten je Beratungsspektrum definiert. Der zu den jeweiligen Losen erhobene Bedarf stellt keine verbindliche Abnahmemenge dar. Bei den erhobenen Bedarfen je Los handelt es sich um eine unverbindliche Schätzung der voraussichtlich benötigten Digitalfunk - Beratungsleistungen. Der Leistungsauftrag erfolgt auf Grundlage der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung (§ 21 Abs. 4 Nr. 1 VgV) über Einzelaufträge nach wettbewerblichen Verfahrensregeln. Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen Beratungsleistungen im Bereich Digitalfunk BOS beauftragt werden, welche für Digitalfunkprojekte und die Sicherstellung des Betriebs fortlaufend erforderlich sind. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll auch auf Ad-Hoc-Bedarf, der mangels eigener Personalressourcen entsteht, reagiert werden können. Die enthaltenen Anforderungsprofile sind nicht abschließend und können durch den AG laufend an sich ändernde Rahmenbedingungen und Anforderungen angepasst bzw. erweitert werden.

Los 4: Die Beratungsleistungen werden an jeweils bis zu drei Auftragnehmer (AN) je Los vergeben. Eine Loslimitierung pro AN ist nicht vorgesehen. Die geschätzten Bedarfsmengen sind für jedes Fachlos in den l

Die Beratungsleistungen werden an jeweils bis zu drei Auftragnehmer (AN) je Los vergeben. Eine Loslimitierung pro AN ist nicht vorgesehen. Die geschätzten Bedarfsmengen sind für jedes Fachlos in den losspezifischen Preisblättern für die maximale Rahmenvereinbarungslaufzeit von 48 Monaten je Beratungsspektrum definiert. Der zu den jeweiligen Losen erhobene Bedarf stellt keine verbindliche Abnahmemenge dar. Bei den erhobenen Bedarfen je Los handelt es sich um eine unverbindliche Schätzung der voraussichtlich benötigten Digitalfunk - Beratungsleistungen. Der Leistungsauftrag erfolgt auf Grundlage der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung (§ 21 Abs. 4 Nr. 1 VgV) über Einzelaufträge nach wettbewerblichen Verfahrensregeln. Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen Beratungsleistungen im Bereich Digitalfunk BOS beauftragt werden, welche für Digitalfunkprojekte und die Sicherstellung des Betriebs fortlaufend erforderlich sind. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll auch auf Ad-Hoc-Bedarf, der mangels eigener Personalressourcen entsteht, reagiert werden können. Die enthaltenen Anforderungsprofile sind nicht abschließend und können durch den AG laufend an sich ändernde Rahmenbedingungen und Anforderungen angepasst bzw. erweitert werden.

Los 5: Die Beratungsleistungen werden an jeweils bis zu drei Auftragnehmer (AN) je Los vergeben. Eine Loslimitierung pro AN ist nicht vorgesehen. Die geschätzten Bedarfsmengen sind für jedes Fachlos in den l

Die Beratungsleistungen werden an jeweils bis zu drei Auftragnehmer (AN) je Los vergeben. Eine Loslimitierung pro AN ist nicht vorgesehen. Die geschätzten Bedarfsmengen sind für jedes Fachlos in den losspezifischen Preisblättern für die maximale Rahmenvereinbarungslaufzeit von 48 Monaten je Beratungsspektrum definiert. Der zu den jeweiligen Losen erhobene Bedarf stellt keine verbindliche Abnahmemenge dar. Bei den erhobenen Bedarfen je Los handelt es sich um eine unverbindliche Schätzung der voraussichtlich benötigten Digitalfunk - Beratungsleistungen. Der Leistungsauftrag erfolgt auf Grundlage der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung (§ 21 Abs. 4 Nr. 1 VgV) über Einzelaufträge nach wettbewerblichen Verfahrensregeln. Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen Beratungsleistungen im Bereich Digitalfunk BOS beauftragt werden, welche für Digitalfunkprojekte und die Sicherstellung des Betriebs fortlaufend erforderlich sind. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll auch auf Ad-Hoc-Bedarf, der mangels eigener Personalressourcen entsteht, reagiert werden können. Die enthaltenen Anforderungsprofile sind nicht abschließend und können durch den AG laufend an sich ändernde Rahmenbedingungen und Anforderungen angepasst bzw. erweitert werden.

Los 6: Die Beratungsleistungen werden an jeweils bis zu drei Auftragnehmer (AN) je Los vergeben. Eine Loslimitierung pro AN ist nicht vorgesehen. Die geschätzten Bedarfsmengen sind für jedes Fachlos in den l

Die Beratungsleistungen werden an jeweils bis zu drei Auftragnehmer (AN) je Los vergeben. Eine Loslimitierung pro AN ist nicht vorgesehen. Die geschätzten Bedarfsmengen sind für jedes Fachlos in den losspezifischen Preisblättern für die maximale Rahmenvereinbarungslaufzeit von 48 Monaten je Beratungsspektrum definiert. Der zu den jeweiligen Losen erhobene Bedarf stellt keine verbindliche Abnahmemenge dar. Bei den erhobenen Bedarfen je Los handelt es sich um eine unverbindliche Schätzung der voraussichtlich benötigten Digitalfunk - Beratungsleistungen. Der Leistungsauftrag erfolgt auf Grundlage der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung (§ 21 Abs. 4 Nr. 1 VgV) über Einzelaufträge nach wettbewerblichen Verfahrensregeln. Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen Beratungsleistungen im Bereich Digitalfunk BOS beauftragt werden, welche für Digitalfunkprojekte und die Sicherstellung des Betriebs fortlaufend erforderlich sind. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll auch auf Ad-Hoc-Bedarf, der mangels eigener Personalressourcen entsteht, reagiert werden können. Die enthaltenen Anforderungsprofile sind nicht abschließend und können durch den AG laufend an sich ändernde Rahmenbedingungen und Anforderungen angepasst bzw. erweitert werden.

Los 7: Die Beratungsleistungen werden an jeweils bis zu drei Auftragnehmer (AN) je Los vergeben. Eine Loslimitierung pro AN ist nicht vorgesehen. Die geschätzten Bedarfsmengen sind für jedes Fachlos in den l

Die Beratungsleistungen werden an jeweils bis zu drei Auftragnehmer (AN) je Los vergeben. Eine Loslimitierung pro AN ist nicht vorgesehen. Die geschätzten Bedarfsmengen sind für jedes Fachlos in den losspezifischen Preisblättern für die maximale Rahmenvereinbarungslaufzeit von 48 Monaten je Beratungsspektrum definiert. Der zu den jeweiligen Losen erhobene Bedarf stellt keine verbindliche Abnahmemenge dar. Bei den erhobenen Bedarfen je Los handelt es sich um eine unverbindliche Schätzung der voraussichtlich benötigten Digitalfunk - Beratungsleistungen. Der Leistungsauftrag erfolgt auf Grundlage der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung (§ 21 Abs. 4 Nr. 1 VgV) über Einzelaufträge nach wettbewerblichen Verfahrensregeln. Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen Beratungsleistungen im Bereich Digitalfunk BOS beauftragt werden, welche für Digitalfunkprojekte und die Sicherstellung des Betriebs fortlaufend erforderlich sind. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll auch auf Ad-Hoc-Bedarf, der mangels eigener Personalressourcen entsteht, reagiert werden können. Die enthaltenen Anforderungsprofile sind nicht abschließend und können durch den AG laufend an sich ändernde Rahmenbedingungen und Anforderungen angepasst bzw. erweitert werden.

Los 8: Die Beratungsleistungen werden an jeweils bis zu drei Auftragnehmer (AN) je Los vergeben. Eine Loslimitierung pro AN ist nicht vorgesehen. Die geschätzten Bedarfsmengen sind für jedes Fachlos in den l

Die Beratungsleistungen werden an jeweils bis zu drei Auftragnehmer (AN) je Los vergeben. Eine Loslimitierung pro AN ist nicht vorgesehen. Die geschätzten Bedarfsmengen sind für jedes Fachlos in den losspezifischen Preisblättern für die maximale Rahmenvereinbarungslaufzeit von 48 Monaten je Beratungsspektrum definiert. Der zu den jeweiligen Losen erhobene Bedarf stellt keine verbindliche Abnahmemenge dar. Bei den erhobenen Bedarfen je Los handelt es sich um eine unverbindliche Schätzung der voraussichtlich benötigten Digitalfunk - Beratungsleistungen. Der Leistungsauftrag erfolgt auf Grundlage der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung (§ 21 Abs. 4 Nr. 1 VgV) über Einzelaufträge nach wettbewerblichen Verfahrensregeln. Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen Beratungsleistungen im Bereich Digitalfunk BOS beauftragt werden, welche für Digitalfunkprojekte und die Sicherstellung des Betriebs fortlaufend erforderlich sind. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll auch auf Ad-Hoc-Bedarf, der mangels eigener Personalressourcen entsteht, reagiert werden können. Die enthaltenen Anforderungsprofile sind nicht abschließend und können durch den AG laufend an sich ändernde Rahmenbedingungen und Anforderungen angepasst bzw. erweitert werden.

Los 9: Die Beratungsleistungen werden an jeweils bis zu drei Auftragnehmer (AN) je Los vergeben. Eine Loslimitierung pro AN ist nicht vorgesehen. Die geschätzten Bedarfsmengen sind für jedes Fachlos in den l

Die Beratungsleistungen werden an jeweils bis zu drei Auftragnehmer (AN) je Los vergeben. Eine Loslimitierung pro AN ist nicht vorgesehen. Die geschätzten Bedarfsmengen sind für jedes Fachlos in den losspezifischen Preisblättern für die maximale Rahmenvereinbarungslaufzeit von 48 Monaten je Beratungsspektrum definiert. Der zu den jeweiligen Losen erhobene Bedarf stellt keine verbindliche Abnahmemenge dar. Bei den erhobenen Bedarfen je Los handelt es sich um eine unverbindliche Schätzung der voraussichtlich benötigten Digitalfunk - Beratungsleistungen. Der Leistungsauftrag erfolgt auf Grundlage der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung (§ 21 Abs. 4 Nr. 1 VgV) über Einzelaufträge nach wettbewerblichen Verfahrensregeln. Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen Beratungsleistungen im Bereich Digitalfunk BOS beauftragt werden, welche für Digitalfunkprojekte und die Sicherstellung des Betriebs fortlaufend erforderlich sind. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll auch auf Ad-Hoc-Bedarf, der mangels eigener Personalressourcen entsteht, reagiert werden können. Die enthaltenen Anforderungsprofile sind nicht abschließend und können durch den AG laufend an sich ändernde Rahmenbedingungen und Anforderungen angepasst bzw. erweitert werden.

Los 10: Die Beratungsleistungen werden an jeweils bis zu drei Auftragnehmer (AN) je Los vergeben. Eine Loslimitierung pro AN ist nicht vorgesehen. Die geschätzten Bedarfsmengen sind für jedes Fachlos in den l

Die Beratungsleistungen werden an jeweils bis zu drei Auftragnehmer (AN) je Los vergeben. Eine Loslimitierung pro AN ist nicht vorgesehen. Die geschätzten Bedarfsmengen sind für jedes Fachlos in den losspezifischen Preisblättern für die maximale Rahmenvereinbarungslaufzeit von 48 Monaten je Beratungsspektrum definiert. Der zu den jeweiligen Losen erhobene Bedarf stellt keine verbindliche Abnahmemenge dar. Bei den erhobenen Bedarfen je Los handelt es sich um eine unverbindliche Schätzung der voraussichtlich benötigten Digitalfunk - Beratungsleistungen. Der Leistungsauftrag erfolgt auf Grundlage der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung (§ 21 Abs. 4 Nr. 1 VgV) über Einzelaufträge nach wettbewerblichen Verfahrensregeln. Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen Beratungsleistungen im Bereich Digitalfunk BOS beauftragt werden, welche für Digitalfunkprojekte und die Sicherstellung des Betriebs fortlaufend erforderlich sind. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll auch auf Ad-Hoc-Bedarf, der mangels eigener Personalressourcen entsteht, reagiert werden können. Die enthaltenen Anforderungsprofile sind nicht abschließend und können durch den AG laufend an sich ändernde Rahmenbedingungen und Anforderungen angepasst bzw. erweitert werden.

Los 11: Die Beratungsleistungen werden an jeweils bis zu drei Auftragnehmer (AN) je Los vergeben. Eine Loslimitierung pro AN ist nicht vorgesehen. Die geschätzten Bedarfsmengen sind für jedes Fachlos in den l

Die Beratungsleistungen werden an jeweils bis zu drei Auftragnehmer (AN) je Los vergeben. Eine Loslimitierung pro AN ist nicht vorgesehen. Die geschätzten Bedarfsmengen sind für jedes Fachlos in den losspezifischen Preisblättern für die maximale Rahmenvereinbarungslaufzeit von 48 Monaten je Beratungsspektrum definiert. Der zu den jeweiligen Losen erhobene Bedarf stellt keine verbindliche Abnahmemenge dar. Bei den erhobenen Bedarfen je Los handelt es sich um eine unverbindliche Schätzung der voraussichtlich benötigten Digitalfunk - Beratungsleistungen. Der Leistungsauftrag erfolgt auf Grundlage der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung (§ 21 Abs. 4 Nr. 1 VgV) über Einzelaufträge nach wettbewerblichen Verfahrensregeln. Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen Beratungsleistungen im Bereich Digitalfunk BOS beauftragt werden, welche für Digitalfunkprojekte und die Sicherstellung des Betriebs fortlaufend erforderlich sind. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll auch auf Ad-Hoc-Bedarf, der mangels eigener Personalressourcen entsteht, reagiert werden können. Die enthaltenen Anforderungsprofile sind nicht abschließend und können durch den AG laufend an sich ändernde Rahmenbedingungen und Anforderungen angepasst bzw. erweitert werden.

Los 12: Die Beratungsleistungen werden an jeweils bis zu drei Auftragnehmer (AN) je Los vergeben. Eine Loslimitierung pro AN ist nicht vorgesehen. Die geschätzten Bedarfsmengen sind für jedes Fachlos in den l

Die Beratungsleistungen werden an jeweils bis zu drei Auftragnehmer (AN) je Los vergeben. Eine Loslimitierung pro AN ist nicht vorgesehen. Die geschätzten Bedarfsmengen sind für jedes Fachlos in den losspezifischen Preisblättern für die maximale Rahmenvereinbarungslaufzeit von 48 Monaten je Beratungsspektrum definiert. Der zu den jeweiligen Losen erhobene Bedarf stellt keine verbindliche Abnahmemenge dar. Bei den erhobenen Bedarfen je Los handelt es sich um eine unverbindliche Schätzung der voraussichtlich benötigten Digitalfunk - Beratungsleistungen. Der Leistungsauftrag erfolgt auf Grundlage der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung (§ 21 Abs. 4 Nr. 1 VgV) über Einzelaufträge nach wettbewerblichen Verfahrensregeln. Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen Beratungsleistungen im Bereich Digitalfunk BOS beauftragt werden, welche für Digitalfunkprojekte und die Sicherstellung des Betriebs fortlaufend erforderlich sind. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll auch auf Ad-Hoc-Bedarf, der mangels eigener Personalressourcen entsteht, reagiert werden können. Die enthaltenen Anforderungsprofile sind nicht abschließend und können durch den AG laufend an sich ändernde Rahmenbedingungen und Anforderungen angepasst bzw. erweitert werden.

Los 13: Die Beratungsleistungen werden an jeweils bis zu drei Auftragnehmer (AN) je Los vergeben. Eine Loslimitierung pro AN ist nicht vorgesehen. Die geschätzten Bedarfsmengen sind für jedes Fachlos in den l

Die Beratungsleistungen werden an jeweils bis zu drei Auftragnehmer (AN) je Los vergeben. Eine Loslimitierung pro AN ist nicht vorgesehen. Die geschätzten Bedarfsmengen sind für jedes Fachlos in den losspezifischen Preisblättern für die maximale Rahmenvereinbarungslaufzeit von 48 Monaten je Beratungsspektrum definiert. Der zu den jeweiligen Losen erhobene Bedarf stellt keine verbindliche Abnahmemenge dar. Bei den erhobenen Bedarfen je Los handelt es sich um eine unverbindliche Schätzung der voraussichtlich benötigten Digitalfunk - Beratungsleistungen. Der Leistungsauftrag erfolgt auf Grundlage der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung (§ 21 Abs. 4 Nr. 1 VgV) über Einzelaufträge nach wettbewerblichen Verfahrensregeln. Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen Beratungsleistungen im Bereich Digitalfunk BOS beauftragt werden, welche für Digitalfunkprojekte und die Sicherstellung des Betriebs fortlaufend erforderlich sind. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll auch auf Ad-Hoc-Bedarf, der mangels eigener Personalressourcen entsteht, reagiert werden können. Die enthaltenen Anforderungsprofile sind nicht abschließend und können durch den AG laufend an sich ändernde Rahmenbedingungen und Anforderungen angepasst bzw. erweitert werden.

Dokumente (2)
Vergaben (4)

quattron GmbH

Vergeben am: 06.05.2026

TED award notice 310624-2026 (subtype 29)

1,00 €

100% Konfidenz

Industrieanlagen-Betriebsgesellschaft mbH

Vergeben am: 06.05.2026

TED award notice 310624-2026 (subtype 29)

1,00 €

100% Konfidenz

361 Grad consulting GmbH

Vergeben am: 06.05.2026

TED award notice 310624-2026 (subtype 29)

1,00 €

100% Konfidenz

ESG Consulting GmbH

Vergeben am: 06.05.2026

TED award notice 310624-2026 (subtype 29)

1,00 €

100% Konfidenz

Datenqualität

3 offen
  • Fristfehlt
  • Lose13 erkannt
  • Unterlagenfehlt
  • LVfehlt
  • OrtBayern
  • Detaildatennur Feed-Daten

Abgabefrist fehlt

Vergabeunterlagen nicht verlinkt

Leistungsverzeichnis nicht verlinkt

Conviction

wahrscheinlich irrelevant
0von 100
Priority
0
Volumen
0
Distanz
50
  • CPV-Code Telekommunikation/Energie+15
  • Zuschlag oder Gewinner vorhanden+5
  • Dokument / LV vorhanden+5

Lead-Status

Bearbeitungsstand der Ausschreibung.

Wird automatisch gespeichert.

Metadaten

Quelle
ted_api
Externe ID
310624-2026
Veröffentlicht
06.05.2026