Vergabe von Beratungs- und Betriebsunterstützungsleistungen im Bereich Digitalfunk
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Leistungen & Waren auf einen Blick
Vergabe von Beratungs- und Betriebsunterstützungsleistungen im Bereich Digitalfunk
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| Position | Menge | Quelle |
|---|---|---|
Vergabe von Beratungs- und Betriebsunterstützungsleistungen im Bereich Digitalfunk Leistung | nicht beziffert | Text |
| Position | Menge | Quelle |
|---|---|---|
Keine Warenposition im Text erkannt Waren | nicht beziffert | Text |
Steckbrief
Unterlagen: unklar- Was
- Unklar- Kategorie prüfen
- Auftraggeber
- Bayerisches Landeskriminalamt
- Ort
- Bayern
- Wert / Lose
- 13 Lose
- Frist
- —
- Verfahren
- open
- Bauzeit
- —
Ausschreibungsunterlagen & LV
LV fehltLeistungen & Materialien
Keine spezifischen Leistungen erkannt — Quelldokumente prüfen
Kurzbeschreibung
- Leistungsgegenstand ist die temporäre Überlassung von Arbeitnehmern durch Fachunternehmen, welche die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung besitzen und auf dieser Grundlage Personal stellen für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von voraussichtlich insgesamt 48 Monaten.
- Leistungsgegenstand ist die temporäre Überlassung von Arbeitnehmern durch Fachunternehmen, welche die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung besitzen und auf dieser Grundlage Personal stellen für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von voraussichtlich insgesamt 48 Monaten.
- Die Beratungsleistungen werden an jeweils bis zu drei Auftragnehmer (AN) je Los vergeben.
- Eine Loslimitierung pro AN ist nicht vorgesehen.
Originalbeschreibung
Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen Unterstützungsleistungen im Bereich Digitalfunk BOS beauftragt werden, welche für Digitalfunkprojekte und die Sicherstellung des Betriebs fortlaufend erforderlich sind.
Beauftragt werden sollen Leistungen aus den Bereichen Funktechnik, Bau, Elektro, IT – Technik, Büro und Vertragsverwaltung.
Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll auch auf Ad-Hoc-Bedarf, der mangels eigener Personalressourcen entsteht, reagiert werden können.
Die enthaltenen Bedarfsbeschreibungen sind nicht abschließend und können durch den AG laufend an sich ändernde Rahmenbedingungen und Anforderungen angepasst bzw.
erweitert werden.
Leistungsgegenstand ist die temporäre Überlassung von Arbeitnehmern durch Fachunternehmen, welche die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung besitzen und auf dieser Grundlage Personal stellen für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von voraussichtlich insgesamt 48 Monaten.
Die Laufzeit der Überlassung der Arbeitnehmer abweichend von der Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten (§1 Abs.
1 AÜG) ist nur unter den Voraussetzungen der gesetzlichen Bestimmungen möglich.
Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen Unterstützungsleistungen im Bereich Digitalfunk BOS beauftragt werden, welche für Digitalfunkprojekte und die Sicherstellung des Betriebs fortlaufend erforderlich sind.
Beauftragt werden sollen Leistungen aus den Bereichen Funktechnik, Bau, Elektro, IT – Technik, Büro und Vertragsverwaltung.
Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll auch auf Ad-Hoc-Bedarf, der mangels eigener Personalressourcen entsteht, reagiert werden können.
Die enthaltenen Bedarfsbeschreibungen sind nicht abschließend und können durch den AG laufend an sich ändernde Rahmenbedingungen und Anforderungen angepasst bzw.
erweitert werden.
Leistungsgegenstand ist die temporäre Überlassung von Arbeitnehmern durch Fachunternehmen, welche die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung besitzen und auf dieser Grundlage Personal stellen für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von voraussichtlich insgesamt 48 Monaten.
Die Laufzeit der Überlassung der Arbeitnehmer abweichend von der Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten (§1 Abs.
1 AÜG) ist nur unter den Voraussetzungen der gesetzlichen Bestimmungen möglich.
Die Beratungsleistungen werden an jeweils bis zu drei Auftragnehmer (AN) je Los vergeben.
Eine Loslimitierung pro AN ist nicht vorgesehen.
Die geschätzten Bedarfsmengen sind für jedes Fachlos in der Personentagschätzung und in den losspezifischen Preisblättern für die maximale Rahmenvereinbarungslaufzeit von 48 Monaten je Beratungsspektrum definiert.
Der zu den jeweiligen Losen erhobene Bedarf stellt keine verbindliche Abnahmemenge dar.
Bei den erhobenen Bedarfen je Los handelt es sich um eine unverbindliche Schätzung der voraussichtlich benötigten Digitalfunk - Beratungsleistungen.
Der Leistungsauftrag erfolgt auf Grundlage der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung (§ 21 Abs.
4 Nr.
1 VgV) über Einzelaufträge nach wettbewerblichen Verfahrensregeln.
Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen Beratungsleistungen im Bereich Digitalfunk BOS beauftragt werden, welche für Digitalfunkprojekte und die Sicherstellung des Betriebs fortlaufend erforderlich sind.
Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll auch auf Ad-Hoc-Bedarf, der mangels eigener Personalressourcen entsteht, reagiert werden können.
Die enthaltenen Anforderungsprofile sind nicht abschließend und können durch den AG laufend an sich ändernde Rahmenbedingungen und Anforderungen angepasst bzw.
erweitert werden.
Die Beratungsleistungen werden an jeweils bis zu drei Auftragnehmer (AN) je Los vergeben.
Eine Loslimitierung pro AN ist nicht vorgesehen.
Die geschätzten Bedarfsmengen sind für jedes Fachlos in den losspezifischen Preisblättern für die maximale Rahmenvereinbarungslaufzeit von 48 Monaten je Beratungsspektrum definiert.
Der zu den jeweiligen Losen erhobene Bedarf stellt keine verbindliche Abnahmemenge dar.
Bei den erhobenen Bedarfen je Los handelt es sich um eine unverbindliche Schätzung der voraussichtlich benötigten Digitalfunk - Beratungsleistungen.
Der Leistungsauftrag erfolgt auf Grundlage der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung (§ 21 Abs.
4 Nr.
1 VgV) über Einzelaufträge nach wettbewerblichen Verfahrensregeln.
Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen Beratungsleistungen im Bereich Digitalfunk BOS beauftragt werden, welche für Digitalfunkprojekte und die Sicherstellung des Betriebs fortlaufend erforderlich sind.
Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll auch auf Ad-Hoc-Bedarf, der mangels eigener Personalressourcen entsteht, reagiert werden können.
Die enthaltenen Anforderungsprofile sind nicht abschließend und können durch den AG laufend an sich ändernde Rahmenbedingungen und Anforderungen angepasst bzw.
erweitert werden.
Die Beratungsleistungen werden an jeweils bis zu drei Auftragnehmer (AN) je Los vergeben.
Eine Loslimitierung pro AN ist nicht vorgesehen.
Die geschätzten Bedarfsmengen sind für jedes Fachlos in den losspezifischen Preisblättern für die maximale Rahmenvereinbarungslaufzeit von 48 Monaten je Beratungsspektrum definiert.
Der zu den jeweiligen Losen erhobene Bedarf stellt keine verbindliche Abnahmemenge dar.
Bei den erhobenen Bedarfen je Los handelt es sich um eine unverbindliche Schätzung der voraussichtlich benötigten Digitalfunk - Beratungsleistungen.
Der Leistungsauftrag erfolgt auf Grundlage der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung (§ 21 Abs.
4 Nr.
1 VgV) über Einzelaufträge nach wettbewerblichen Verfahrensregeln.
Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen Beratungsleistungen im Bereich Digitalfunk BOS beauftragt werden, welche für Digitalfunkprojekte und die Sicherstellung des Betriebs fortlaufend erforderlich sind.
Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll auch auf Ad-Hoc-Bedarf, der mangels eigener Personalressourcen entsteht, reagiert werden können.
Die enthaltenen Anforderungsprofile sind nicht abschließend und können durch den AG laufend an sich ändernde Rahmenbedingungen und Anforderungen angepasst bzw.
erweitert werden.
Die Beratungsleistungen werden an jeweils bis zu drei Auftragnehmer (AN) je Los vergeben.
Eine Loslimitierung pro AN ist nicht vorgesehen.
Die geschätzten Bedarfsmengen sind für jedes Fachlos in den losspezifischen Preisblättern für die maximale Rahmenvereinbarungslaufzeit von 48 Monaten je Beratungsspektrum definiert.
Der zu den jeweiligen Losen erhobene Bedarf stellt keine verbindliche Abnahmemenge dar.
Bei den erhobenen Bedarfen je Los handelt es sich um eine unverbindliche Schätzung der voraussichtlich benötigten Digitalfunk - Beratungsleistungen.
Der Leistungsauftrag erfolgt auf Grundlage der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung (§ 21 Abs.
4 Nr.
1 VgV) über Einzelaufträge nach wettbewerblichen Verfahrensregeln.
Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen Beratungsleistungen im Bereich Digitalfunk BOS beauftragt werden, welche für Digitalfunkprojekte und die Sicherstellung des Betriebs fortlaufend erforderlich sind.
Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll auch auf Ad-Hoc-Bedarf, der mangels eigener Personalressourcen entsteht, reagiert werden können.
Die enthaltenen Anforderungsprofile sind nicht abschließend und können durch den AG laufend an sich ändernde Rahmenbedingungen und Anforderungen angepasst bzw.
erweitert werden.
Die Beratungsleistungen werden an jeweils bis zu drei Auftragnehmer (AN) je Los vergeben.
Eine Loslimitierung pro AN ist nicht vorgesehen.
Die geschätzten Bedarfsmengen sind für jedes Fachlos in den losspezifischen Preisblättern für die maximale Rahmenvereinbarungslaufzeit von 48 Monaten je Beratungsspektrum definiert.
Der zu den jeweiligen Losen erhobene Bedarf stellt keine verbindliche Abnahmemenge dar.
Bei den erhobenen Bedarfen je Los handelt es sich um eine unverbindliche Schätzung der voraussichtlich benötigten Digitalfunk - Beratungsleistungen.
Der Leistungsauftrag erfolgt auf Grundlage der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung (§ 21 Abs.
4 Nr.
1 VgV) über Einzelaufträge nach wettbewerblichen Verfahrensregeln.
Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen Beratungsleistungen im Bereich Digitalfunk BOS beauftragt werden, welche für Digitalfunkprojekte und die Sicherstellung des Betriebs fortlaufend erforderlich sind.
Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll auch auf Ad-Hoc-Bedarf, der mangels eigener Personalressourcen entsteht, reagiert werden können.
Die enthaltenen Anforderungsprofile sind nicht abschließend und können durch den AG laufend an sich ändernde Rahmenbedingungen und Anforderungen angepasst bzw.
erweitert werden.
Die Beratungsleistungen werden an jeweils bis zu drei Auftragnehmer (AN) je Los vergeben.
Eine Loslimitierung pro AN ist nicht vorgesehen.
Die geschätzten Bedarfsmengen sind für jedes Fachlos in den losspezifischen Preisblättern für die maximale Rahmenvereinbarungslaufzeit von 48 Monaten je Beratungsspektrum definiert.
Der zu den jeweiligen Losen erhobene Bedarf stellt keine verbindliche Abnahmemenge dar.
Bei den erhobenen Bedarfen je Los handelt es sich um eine unverbindliche Schätzung der voraussichtlich benötigten Digitalfunk - Beratungsleistungen.
Der Leistungsauftrag erfolgt auf Grundlage der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung (§ 21 Abs.
4 Nr.
1 VgV) über Einzelaufträge nach wettbewerblichen Verfahrensregeln.
Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen Beratungsleistungen im Bereich Digitalfunk BOS beauftragt werden, welche für Digitalfunkprojekte und die Sicherstellung des Betriebs fortlaufend erforderlich sind.
Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll auch auf Ad-Hoc-Bedarf, der mangels eigener Personalressourcen entsteht, reagiert werden können.
Die enthaltenen Anforderungsprofile sind nicht abschließend und können durch den AG laufend an sich ändernde Rahmenbedingungen und Anforderungen angepasst bzw.
erweitert werden.
Die Beratungsleistungen werden an jeweils bis zu drei Auftragnehmer (AN) je Los vergeben.
Eine Loslimitierung pro AN ist nicht vorgesehen.
Die geschätzten Bedarfsmengen sind für jedes Fachlos in den losspezifischen Preisblättern für die maximale Rahmenvereinbarungslaufzeit von 48 Monaten je Beratungsspektrum definiert.
Der zu den jeweiligen Losen erhobene Bedarf stellt keine verbindliche Abnahmemenge dar.
Bei den erhobenen Bedarfen je Los handelt es sich um eine unverbindliche Schätzung der voraussichtlich benötigten Digitalfunk - Beratungsleistungen.
Der Leistungsauftrag erfolgt auf Grundlage der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung (§ 21 Abs.
4 Nr.
1 VgV) über Einzelaufträge nach wettbewerblichen Verfahrensregeln.
Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen Beratungsleistungen im Bereich Digitalfunk BOS beauftragt werden, welche für Digitalfunkprojekte und die Sicherstellung des Betriebs fortlaufend erforderlich sind.
Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll auch auf Ad-Hoc-Bedarf, der mangels eigener Personalressourcen entsteht, reagiert werden können.
Die enthaltenen Anforderungsprofile sind nicht abschließend und können durch den AG laufend an sich ändernde Rahmenbedingungen und Anforderungen angepasst bzw.
erweitert werden.
Die Beratungsleistungen werden an jeweils bis zu drei Auftragnehmer (AN) je Los vergeben.
Eine Loslimitierung pro AN ist nicht vorgesehen.
Die geschätzten Bedarfsmengen sind für jedes Fachlos in den losspezifischen Preisblättern für die maximale Rahmenvereinbarungslaufzeit von 48 Monaten je Beratungsspektrum definiert.
Der zu den jeweiligen Losen erhobene Bedarf stellt keine verbindliche Abnahmemenge dar.
Bei den erhobenen Bedarfen je Los handelt es sich um eine unverbindliche Schätzung der voraussichtlich benötigten Digitalfunk - Beratungsleistungen.
Der Leistungsauftrag erfolgt auf Grundlage der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung (§ 21 Abs.
4 Nr.
1 VgV) über Einzelaufträge nach wettbewerblichen Verfahrensregeln.
Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen Beratungsleistungen im Bereich Digitalfunk BOS beauftragt werden, welche für Digitalfunkprojekte und die Sicherstellung des Betriebs fortlaufend erforderlich sind.
Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll auch auf Ad-Hoc-Bedarf, der mangels eigener Personalressourcen entsteht, reagiert werden können.
Die enthaltenen Anforderungsprofile sind nicht abschließend und können durch den AG laufend an sich ändernde Rahmenbedingungen und Anforderungen angepasst bzw.
erweitert werden.
Die Beratungsleistungen werden an jeweils bis zu drei Auftragnehmer (AN) je Los vergeben.
Eine Loslimitierung pro AN ist nicht vorgesehen.
Die geschätzten Bedarfsmengen sind für jedes Fachlos in den losspezifischen Preisblättern für die maximale Rahmenvereinbarungslaufzeit von 48 Monaten je Beratungsspektrum definiert.
Der zu den jeweiligen Losen erhobene Bedarf stellt keine verbindliche Abnahmemenge dar.
Bei den erhobenen Bedarfen je Los handelt es sich um eine unverbindliche Schätzung der voraussichtlich benötigten Digitalfunk - Beratungsleistungen.
Der Leistungsauftrag erfolgt auf Grundlage der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung (§ 21 Abs.
4 Nr.
1 VgV) über Einzelaufträge nach wettbewerblichen Verfahrensregeln.
Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen Beratungsleistungen im Bereich Digitalfunk BOS beauftragt werden, welche für Digitalfunkprojekte und die Sicherstellung des Betriebs fortlaufend erforderlich sind.
Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll auch auf Ad-Hoc-Bedarf, der mangels eigener Personalressourcen entsteht, reagiert werden können.
Die enthaltenen Anforderungsprofile sind nicht abschließend und können durch den AG laufend an sich ändernde Rahmenbedingungen und Anforderungen angepasst bzw.
erweitert werden.
Die Beratungsleistungen werden an jeweils bis zu drei Auftragnehmer (AN) je Los vergeben.
Eine Loslimitierung pro AN ist nicht vorgesehen.
Die geschätzten Bedarfsmengen sind für jedes Fachlos in den losspezifischen Preisblättern für die maximale Rahmenvereinbarungslaufzeit von 48 Monaten je Beratungsspektrum definiert.
Der zu den jeweiligen Losen erhobene Bedarf stellt keine verbindliche Abnahmemenge dar.
Bei den erhobenen Bedarfen je Los handelt es sich um eine unverbindliche Schätzung der voraussichtlich benötigten Digitalfunk - Beratungsleistungen.
Der Leistungsauftrag erfolgt auf Grundlage der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung (§ 21 Abs.
4 Nr.
1 VgV) über Einzelaufträge nach wettbewerblichen Verfahrensregeln.
Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen Beratungsleistungen im Bereich Digitalfunk BOS beauftragt werden, welche für Digitalfunkprojekte und die Sicherstellung des Betriebs fortlaufend erforderlich sind.
Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll auch auf Ad-Hoc-Bedarf, der mangels eigener Personalressourcen entsteht, reagiert werden können.
Die enthaltenen Anforderungsprofile sind nicht abschließend und können durch den AG laufend an sich ändernde Rahmenbedingungen und Anforderungen angepasst bzw.
erweitert werden.
Die Beratungsleistungen werden an jeweils bis zu drei Auftragnehmer (AN) je Los vergeben.
Eine Loslimitierung pro AN ist nicht vorgesehen.
Die geschätzten Bedarfsmengen sind für jedes Fachlos in den losspezifischen Preisblättern für die maximale Rahmenvereinbarungslaufzeit von 48 Monaten je Beratungsspektrum definiert.
Der zu den jeweiligen Losen erhobene Bedarf stellt keine verbindliche Abnahmemenge dar.
Bei den erhobenen Bedarfen je Los handelt es sich um eine unverbindliche Schätzung der voraussichtlich benötigten Digitalfunk - Beratungsleistungen.
Der Leistungsauftrag erfolgt auf Grundlage der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung (§ 21 Abs.
4 Nr.
1 VgV) über Einzelaufträge nach wettbewerblichen Verfahrensregeln.
Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen Beratungsleistungen im Bereich Digitalfunk BOS beauftragt werden, welche für Digitalfunkprojekte und die Sicherstellung des Betriebs fortlaufend erforderlich sind.
Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll auch auf Ad-Hoc-Bedarf, der mangels eigener Personalressourcen entsteht, reagiert werden können.
Die enthaltenen Anforderungsprofile sind nicht abschließend und können durch den AG laufend an sich ändernde Rahmenbedingungen und Anforderungen angepasst bzw.
erweitert werden..
Lose (13)
Los 1: Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen Unterstützungsleistungen im Bereich Digitalfunk BOS beauftragt werden, welche für Digitalfunkprojekte und die Sicherstellung des Betriebs fortlaufend erforder
Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen Unterstützungsleistungen im Bereich Digitalfunk BOS beauftragt werden, welche für Digitalfunkprojekte und die Sicherstellung des Betriebs fortlaufend erforderlich sind. Beauftragt werden sollen Leistungen aus den Bereichen Funktechnik, Bau, Elektro, IT – Technik, Büro und Vertragsverwaltung. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll auch auf Ad-Hoc-Bedarf, der mangels eigener Personalressourcen entsteht, reagiert werden können. Die enthaltenen Bedarfsbeschreibungen sind nicht abschließend und können durch den AG laufend an sich ändernde Rahmenbedingungen und Anforderungen angepasst bzw. erweitert werden. Leistungsgegenstand ist die temporäre Überlassung von Arbeitnehmern durch Fachunternehmen, welche die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung besitzen und auf dieser Grundlage Personal stellen für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von voraussichtlich insgesamt 48 Monaten. Die Laufzeit der Überlassung der Arbeitnehmer abweichend von der Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten (§1 Abs. 1 AÜG) ist nur unter den Voraussetzungen der gesetzlichen Bestimmungen möglich.
Los 2: Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen Unterstützungsleistungen im Bereich Digitalfunk BOS beauftragt werden, welche für Digitalfunkprojekte und die Sicherstellung des Betriebs fortlaufend erforder
Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen Unterstützungsleistungen im Bereich Digitalfunk BOS beauftragt werden, welche für Digitalfunkprojekte und die Sicherstellung des Betriebs fortlaufend erforderlich sind. Beauftragt werden sollen Leistungen aus den Bereichen Funktechnik, Bau, Elektro, IT – Technik, Büro und Vertragsverwaltung. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll auch auf Ad-Hoc-Bedarf, der mangels eigener Personalressourcen entsteht, reagiert werden können. Die enthaltenen Bedarfsbeschreibungen sind nicht abschließend und können durch den AG laufend an sich ändernde Rahmenbedingungen und Anforderungen angepasst bzw. erweitert werden. Leistungsgegenstand ist die temporäre Überlassung von Arbeitnehmern durch Fachunternehmen, welche die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung besitzen und auf dieser Grundlage Personal stellen für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von voraussichtlich insgesamt 48 Monaten. Die Laufzeit der Überlassung der Arbeitnehmer abweichend von der Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten (§1 Abs. 1 AÜG) ist nur unter den Voraussetzungen der gesetzlichen Bestimmungen möglich.
Los 3: Die Beratungsleistungen werden an jeweils bis zu drei Auftragnehmer (AN) je Los vergeben. Eine Loslimitierung pro AN ist nicht vorgesehen. Die geschätzten Bedarfsmengen sind für jedes Fachlos in der P
Die Beratungsleistungen werden an jeweils bis zu drei Auftragnehmer (AN) je Los vergeben. Eine Loslimitierung pro AN ist nicht vorgesehen. Die geschätzten Bedarfsmengen sind für jedes Fachlos in der Personentagschätzung und in den losspezifischen Preisblättern für die maximale Rahmenvereinbarungslaufzeit von 48 Monaten je Beratungsspektrum definiert. Der zu den jeweiligen Losen erhobene Bedarf stellt keine verbindliche Abnahmemenge dar. Bei den erhobenen Bedarfen je Los handelt es sich um eine unverbindliche Schätzung der voraussichtlich benötigten Digitalfunk - Beratungsleistungen. Der Leistungsauftrag erfolgt auf Grundlage der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung (§ 21 Abs. 4 Nr. 1 VgV) über Einzelaufträge nach wettbewerblichen Verfahrensregeln. Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen Beratungsleistungen im Bereich Digitalfunk BOS beauftragt werden, welche für Digitalfunkprojekte und die Sicherstellung des Betriebs fortlaufend erforderlich sind. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll auch auf Ad-Hoc-Bedarf, der mangels eigener Personalressourcen entsteht, reagiert werden können. Die enthaltenen Anforderungsprofile sind nicht abschließend und können durch den AG laufend an sich ändernde Rahmenbedingungen und Anforderungen angepasst bzw. erweitert werden.
Los 4: Die Beratungsleistungen werden an jeweils bis zu drei Auftragnehmer (AN) je Los vergeben. Eine Loslimitierung pro AN ist nicht vorgesehen. Die geschätzten Bedarfsmengen sind für jedes Fachlos in den l
Die Beratungsleistungen werden an jeweils bis zu drei Auftragnehmer (AN) je Los vergeben. Eine Loslimitierung pro AN ist nicht vorgesehen. Die geschätzten Bedarfsmengen sind für jedes Fachlos in den losspezifischen Preisblättern für die maximale Rahmenvereinbarungslaufzeit von 48 Monaten je Beratungsspektrum definiert. Der zu den jeweiligen Losen erhobene Bedarf stellt keine verbindliche Abnahmemenge dar. Bei den erhobenen Bedarfen je Los handelt es sich um eine unverbindliche Schätzung der voraussichtlich benötigten Digitalfunk - Beratungsleistungen. Der Leistungsauftrag erfolgt auf Grundlage der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung (§ 21 Abs. 4 Nr. 1 VgV) über Einzelaufträge nach wettbewerblichen Verfahrensregeln. Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen Beratungsleistungen im Bereich Digitalfunk BOS beauftragt werden, welche für Digitalfunkprojekte und die Sicherstellung des Betriebs fortlaufend erforderlich sind. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll auch auf Ad-Hoc-Bedarf, der mangels eigener Personalressourcen entsteht, reagiert werden können. Die enthaltenen Anforderungsprofile sind nicht abschließend und können durch den AG laufend an sich ändernde Rahmenbedingungen und Anforderungen angepasst bzw. erweitert werden.
Los 5: Die Beratungsleistungen werden an jeweils bis zu drei Auftragnehmer (AN) je Los vergeben. Eine Loslimitierung pro AN ist nicht vorgesehen. Die geschätzten Bedarfsmengen sind für jedes Fachlos in den l
Die Beratungsleistungen werden an jeweils bis zu drei Auftragnehmer (AN) je Los vergeben. Eine Loslimitierung pro AN ist nicht vorgesehen. Die geschätzten Bedarfsmengen sind für jedes Fachlos in den losspezifischen Preisblättern für die maximale Rahmenvereinbarungslaufzeit von 48 Monaten je Beratungsspektrum definiert. Der zu den jeweiligen Losen erhobene Bedarf stellt keine verbindliche Abnahmemenge dar. Bei den erhobenen Bedarfen je Los handelt es sich um eine unverbindliche Schätzung der voraussichtlich benötigten Digitalfunk - Beratungsleistungen. Der Leistungsauftrag erfolgt auf Grundlage der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung (§ 21 Abs. 4 Nr. 1 VgV) über Einzelaufträge nach wettbewerblichen Verfahrensregeln. Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen Beratungsleistungen im Bereich Digitalfunk BOS beauftragt werden, welche für Digitalfunkprojekte und die Sicherstellung des Betriebs fortlaufend erforderlich sind. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll auch auf Ad-Hoc-Bedarf, der mangels eigener Personalressourcen entsteht, reagiert werden können. Die enthaltenen Anforderungsprofile sind nicht abschließend und können durch den AG laufend an sich ändernde Rahmenbedingungen und Anforderungen angepasst bzw. erweitert werden.
Los 6: Die Beratungsleistungen werden an jeweils bis zu drei Auftragnehmer (AN) je Los vergeben. Eine Loslimitierung pro AN ist nicht vorgesehen. Die geschätzten Bedarfsmengen sind für jedes Fachlos in den l
Die Beratungsleistungen werden an jeweils bis zu drei Auftragnehmer (AN) je Los vergeben. Eine Loslimitierung pro AN ist nicht vorgesehen. Die geschätzten Bedarfsmengen sind für jedes Fachlos in den losspezifischen Preisblättern für die maximale Rahmenvereinbarungslaufzeit von 48 Monaten je Beratungsspektrum definiert. Der zu den jeweiligen Losen erhobene Bedarf stellt keine verbindliche Abnahmemenge dar. Bei den erhobenen Bedarfen je Los handelt es sich um eine unverbindliche Schätzung der voraussichtlich benötigten Digitalfunk - Beratungsleistungen. Der Leistungsauftrag erfolgt auf Grundlage der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung (§ 21 Abs. 4 Nr. 1 VgV) über Einzelaufträge nach wettbewerblichen Verfahrensregeln. Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen Beratungsleistungen im Bereich Digitalfunk BOS beauftragt werden, welche für Digitalfunkprojekte und die Sicherstellung des Betriebs fortlaufend erforderlich sind. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll auch auf Ad-Hoc-Bedarf, der mangels eigener Personalressourcen entsteht, reagiert werden können. Die enthaltenen Anforderungsprofile sind nicht abschließend und können durch den AG laufend an sich ändernde Rahmenbedingungen und Anforderungen angepasst bzw. erweitert werden.
Los 7: Die Beratungsleistungen werden an jeweils bis zu drei Auftragnehmer (AN) je Los vergeben. Eine Loslimitierung pro AN ist nicht vorgesehen. Die geschätzten Bedarfsmengen sind für jedes Fachlos in den l
Die Beratungsleistungen werden an jeweils bis zu drei Auftragnehmer (AN) je Los vergeben. Eine Loslimitierung pro AN ist nicht vorgesehen. Die geschätzten Bedarfsmengen sind für jedes Fachlos in den losspezifischen Preisblättern für die maximale Rahmenvereinbarungslaufzeit von 48 Monaten je Beratungsspektrum definiert. Der zu den jeweiligen Losen erhobene Bedarf stellt keine verbindliche Abnahmemenge dar. Bei den erhobenen Bedarfen je Los handelt es sich um eine unverbindliche Schätzung der voraussichtlich benötigten Digitalfunk - Beratungsleistungen. Der Leistungsauftrag erfolgt auf Grundlage der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung (§ 21 Abs. 4 Nr. 1 VgV) über Einzelaufträge nach wettbewerblichen Verfahrensregeln. Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen Beratungsleistungen im Bereich Digitalfunk BOS beauftragt werden, welche für Digitalfunkprojekte und die Sicherstellung des Betriebs fortlaufend erforderlich sind. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll auch auf Ad-Hoc-Bedarf, der mangels eigener Personalressourcen entsteht, reagiert werden können. Die enthaltenen Anforderungsprofile sind nicht abschließend und können durch den AG laufend an sich ändernde Rahmenbedingungen und Anforderungen angepasst bzw. erweitert werden.
Los 8: Die Beratungsleistungen werden an jeweils bis zu drei Auftragnehmer (AN) je Los vergeben. Eine Loslimitierung pro AN ist nicht vorgesehen. Die geschätzten Bedarfsmengen sind für jedes Fachlos in den l
Die Beratungsleistungen werden an jeweils bis zu drei Auftragnehmer (AN) je Los vergeben. Eine Loslimitierung pro AN ist nicht vorgesehen. Die geschätzten Bedarfsmengen sind für jedes Fachlos in den losspezifischen Preisblättern für die maximale Rahmenvereinbarungslaufzeit von 48 Monaten je Beratungsspektrum definiert. Der zu den jeweiligen Losen erhobene Bedarf stellt keine verbindliche Abnahmemenge dar. Bei den erhobenen Bedarfen je Los handelt es sich um eine unverbindliche Schätzung der voraussichtlich benötigten Digitalfunk - Beratungsleistungen. Der Leistungsauftrag erfolgt auf Grundlage der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung (§ 21 Abs. 4 Nr. 1 VgV) über Einzelaufträge nach wettbewerblichen Verfahrensregeln. Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen Beratungsleistungen im Bereich Digitalfunk BOS beauftragt werden, welche für Digitalfunkprojekte und die Sicherstellung des Betriebs fortlaufend erforderlich sind. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll auch auf Ad-Hoc-Bedarf, der mangels eigener Personalressourcen entsteht, reagiert werden können. Die enthaltenen Anforderungsprofile sind nicht abschließend und können durch den AG laufend an sich ändernde Rahmenbedingungen und Anforderungen angepasst bzw. erweitert werden.
Los 9: Die Beratungsleistungen werden an jeweils bis zu drei Auftragnehmer (AN) je Los vergeben. Eine Loslimitierung pro AN ist nicht vorgesehen. Die geschätzten Bedarfsmengen sind für jedes Fachlos in den l
Die Beratungsleistungen werden an jeweils bis zu drei Auftragnehmer (AN) je Los vergeben. Eine Loslimitierung pro AN ist nicht vorgesehen. Die geschätzten Bedarfsmengen sind für jedes Fachlos in den losspezifischen Preisblättern für die maximale Rahmenvereinbarungslaufzeit von 48 Monaten je Beratungsspektrum definiert. Der zu den jeweiligen Losen erhobene Bedarf stellt keine verbindliche Abnahmemenge dar. Bei den erhobenen Bedarfen je Los handelt es sich um eine unverbindliche Schätzung der voraussichtlich benötigten Digitalfunk - Beratungsleistungen. Der Leistungsauftrag erfolgt auf Grundlage der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung (§ 21 Abs. 4 Nr. 1 VgV) über Einzelaufträge nach wettbewerblichen Verfahrensregeln. Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen Beratungsleistungen im Bereich Digitalfunk BOS beauftragt werden, welche für Digitalfunkprojekte und die Sicherstellung des Betriebs fortlaufend erforderlich sind. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll auch auf Ad-Hoc-Bedarf, der mangels eigener Personalressourcen entsteht, reagiert werden können. Die enthaltenen Anforderungsprofile sind nicht abschließend und können durch den AG laufend an sich ändernde Rahmenbedingungen und Anforderungen angepasst bzw. erweitert werden.
Los 10: Die Beratungsleistungen werden an jeweils bis zu drei Auftragnehmer (AN) je Los vergeben. Eine Loslimitierung pro AN ist nicht vorgesehen. Die geschätzten Bedarfsmengen sind für jedes Fachlos in den l
Die Beratungsleistungen werden an jeweils bis zu drei Auftragnehmer (AN) je Los vergeben. Eine Loslimitierung pro AN ist nicht vorgesehen. Die geschätzten Bedarfsmengen sind für jedes Fachlos in den losspezifischen Preisblättern für die maximale Rahmenvereinbarungslaufzeit von 48 Monaten je Beratungsspektrum definiert. Der zu den jeweiligen Losen erhobene Bedarf stellt keine verbindliche Abnahmemenge dar. Bei den erhobenen Bedarfen je Los handelt es sich um eine unverbindliche Schätzung der voraussichtlich benötigten Digitalfunk - Beratungsleistungen. Der Leistungsauftrag erfolgt auf Grundlage der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung (§ 21 Abs. 4 Nr. 1 VgV) über Einzelaufträge nach wettbewerblichen Verfahrensregeln. Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen Beratungsleistungen im Bereich Digitalfunk BOS beauftragt werden, welche für Digitalfunkprojekte und die Sicherstellung des Betriebs fortlaufend erforderlich sind. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll auch auf Ad-Hoc-Bedarf, der mangels eigener Personalressourcen entsteht, reagiert werden können. Die enthaltenen Anforderungsprofile sind nicht abschließend und können durch den AG laufend an sich ändernde Rahmenbedingungen und Anforderungen angepasst bzw. erweitert werden.
Los 11: Die Beratungsleistungen werden an jeweils bis zu drei Auftragnehmer (AN) je Los vergeben. Eine Loslimitierung pro AN ist nicht vorgesehen. Die geschätzten Bedarfsmengen sind für jedes Fachlos in den l
Die Beratungsleistungen werden an jeweils bis zu drei Auftragnehmer (AN) je Los vergeben. Eine Loslimitierung pro AN ist nicht vorgesehen. Die geschätzten Bedarfsmengen sind für jedes Fachlos in den losspezifischen Preisblättern für die maximale Rahmenvereinbarungslaufzeit von 48 Monaten je Beratungsspektrum definiert. Der zu den jeweiligen Losen erhobene Bedarf stellt keine verbindliche Abnahmemenge dar. Bei den erhobenen Bedarfen je Los handelt es sich um eine unverbindliche Schätzung der voraussichtlich benötigten Digitalfunk - Beratungsleistungen. Der Leistungsauftrag erfolgt auf Grundlage der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung (§ 21 Abs. 4 Nr. 1 VgV) über Einzelaufträge nach wettbewerblichen Verfahrensregeln. Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen Beratungsleistungen im Bereich Digitalfunk BOS beauftragt werden, welche für Digitalfunkprojekte und die Sicherstellung des Betriebs fortlaufend erforderlich sind. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll auch auf Ad-Hoc-Bedarf, der mangels eigener Personalressourcen entsteht, reagiert werden können. Die enthaltenen Anforderungsprofile sind nicht abschließend und können durch den AG laufend an sich ändernde Rahmenbedingungen und Anforderungen angepasst bzw. erweitert werden.
Los 12: Die Beratungsleistungen werden an jeweils bis zu drei Auftragnehmer (AN) je Los vergeben. Eine Loslimitierung pro AN ist nicht vorgesehen. Die geschätzten Bedarfsmengen sind für jedes Fachlos in den l
Die Beratungsleistungen werden an jeweils bis zu drei Auftragnehmer (AN) je Los vergeben. Eine Loslimitierung pro AN ist nicht vorgesehen. Die geschätzten Bedarfsmengen sind für jedes Fachlos in den losspezifischen Preisblättern für die maximale Rahmenvereinbarungslaufzeit von 48 Monaten je Beratungsspektrum definiert. Der zu den jeweiligen Losen erhobene Bedarf stellt keine verbindliche Abnahmemenge dar. Bei den erhobenen Bedarfen je Los handelt es sich um eine unverbindliche Schätzung der voraussichtlich benötigten Digitalfunk - Beratungsleistungen. Der Leistungsauftrag erfolgt auf Grundlage der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung (§ 21 Abs. 4 Nr. 1 VgV) über Einzelaufträge nach wettbewerblichen Verfahrensregeln. Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen Beratungsleistungen im Bereich Digitalfunk BOS beauftragt werden, welche für Digitalfunkprojekte und die Sicherstellung des Betriebs fortlaufend erforderlich sind. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll auch auf Ad-Hoc-Bedarf, der mangels eigener Personalressourcen entsteht, reagiert werden können. Die enthaltenen Anforderungsprofile sind nicht abschließend und können durch den AG laufend an sich ändernde Rahmenbedingungen und Anforderungen angepasst bzw. erweitert werden.
Los 13: Die Beratungsleistungen werden an jeweils bis zu drei Auftragnehmer (AN) je Los vergeben. Eine Loslimitierung pro AN ist nicht vorgesehen. Die geschätzten Bedarfsmengen sind für jedes Fachlos in den l
Die Beratungsleistungen werden an jeweils bis zu drei Auftragnehmer (AN) je Los vergeben. Eine Loslimitierung pro AN ist nicht vorgesehen. Die geschätzten Bedarfsmengen sind für jedes Fachlos in den losspezifischen Preisblättern für die maximale Rahmenvereinbarungslaufzeit von 48 Monaten je Beratungsspektrum definiert. Der zu den jeweiligen Losen erhobene Bedarf stellt keine verbindliche Abnahmemenge dar. Bei den erhobenen Bedarfen je Los handelt es sich um eine unverbindliche Schätzung der voraussichtlich benötigten Digitalfunk - Beratungsleistungen. Der Leistungsauftrag erfolgt auf Grundlage der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung (§ 21 Abs. 4 Nr. 1 VgV) über Einzelaufträge nach wettbewerblichen Verfahrensregeln. Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen Beratungsleistungen im Bereich Digitalfunk BOS beauftragt werden, welche für Digitalfunkprojekte und die Sicherstellung des Betriebs fortlaufend erforderlich sind. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll auch auf Ad-Hoc-Bedarf, der mangels eigener Personalressourcen entsteht, reagiert werden können. Die enthaltenen Anforderungsprofile sind nicht abschließend und können durch den AG laufend an sich ändernde Rahmenbedingungen und Anforderungen angepasst bzw. erweitert werden.
Dokumente (2)
Vergaben (4)
1,00 €
100% KonfidenzIndustrieanlagen-Betriebsgesellschaft mbH
Vergeben am: 06.05.2026
TED award notice 310624-2026 (subtype 29)
1,00 €
100% Konfidenz1,00 €
100% Konfidenz1,00 €
100% KonfidenzDatenqualität
3 offen- Fristfehlt
- Lose13 erkannt
- Unterlagenfehlt
- LVfehlt
- OrtBayern
- Detaildatennur Feed-Daten
Abgabefrist fehlt
Vergabeunterlagen nicht verlinkt
Leistungsverzeichnis nicht verlinkt
Conviction
wahrscheinlich irrelevant- CPV-Code Telekommunikation/Energie+15
- Zuschlag oder Gewinner vorhanden+5
- Dokument / LV vorhanden+5
Lead-Status
Bearbeitungsstand der Ausschreibung.
Wird automatisch gespeichert.
Metadaten
- Quelle
- ted_api
- Externe ID
- 310624-2026
- Veröffentlicht
- 06.05.2026