Überprüfung von Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie im FFH-Gebiet 0172LSA Bode und Selke im Harzvorland
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Leistungen & Waren auf einen Blick
Überprüfung von Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie im FFH-Gebiet 0172LSA Bode und Selke im Harzvorland
- Kein geparstes LV vorhanden; Mengen kommen aus Bekanntmachung/Analyse.
- Keine belastbaren Leistungs-Mengen erkannt.
- Keine konkreten Warenpositionen erkannt.
| Position | Menge | Quelle |
|---|---|---|
Dokumentation Leistung | nicht beziffert | Text |
| Position | Menge | Quelle |
|---|---|---|
Keine Warenposition im Text erkannt Waren | nicht beziffert | Text |
Steckbrief
Unterlagen: unklar- Was
- Unklar- Kategorie prüfen
- Auftraggeber
- Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Halle (Saale)
- Ort
- Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Deutschland
- Wert / Lose
- —
- Frist
- —
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
- Bauzeit
- —
- Anschrift
- Reideburger Str. 47, 06116, Halle (Saale)
- Nachprüfung
- Landesverwaltungamt Sachsen-Anhalt, Vergabekammern-Geschäftsstelle · Halle (Saale)·vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de
Ausschreibungsunterlagen & LV
LV fehltLeistungen & Materialien
Kurzbeschreibung
- Leistungsumfang Die Leistung umfasst die 1.
- 73 km in den Grenzen gemäß N2000-LVO des Landes Sachsen-Anhalt vom 20.
- Termine, Fristen, sonstige Festlegungen Mit der Erarbeitung der Leistung ist unmittelbar nach Zuschlagserteilung zu beginnen.
- 50% der Gesamtleistung zu erbringen und abzurechnen.
Originalbeschreibung
2.
Leistungsumfang Die Leistung umfasst die 1.
Erfassung von FFH-Lebensraumtypen (LRT) und gesetzlich geschützten Biotopen (GGB) in einem Teilbereich des FFH-Gebietes 0172LSA „Bode und Selke im Harzvorland“, unter Punkt 3 näher bezeichnet 2.
Datenaufbereitung in GIS und Datenbank BioLRT aller kartierten Objekte 3.
Erstellung eines Kurzberichts über die erhaltenen Ergebnisse 3.
Bearbeitungsgebiet und Flächenkulisse Bearbeitungsgebiet ist der mittlere und westliche Verlauf und angrenzende Flächen des FFH-Gebietes 172 „Bode und Selke im Harzvorland“ mit einer Gebietsfläche von 172 ha sowie linienhaften Teilen mit einer Gesamtlänge von ca.
73 km in den Grenzen gemäß N2000-LVO des Landes Sachsen-Anhalt vom 20.12.2018 Die bezeichneten Gebiete werden flächendeckend - mit Ausnahme der Ausschlussflächen -begangen und alle aufgefundenen Objekte gemäß Punkt 2.1.
kartiert.
Ausschlussflächen sind • östlicher Gewässerverlauf der Bode bis östlich von Oschersleben (Kartierung 2016/2017) 4.
Hinweise und Erläuterungen 4.1.
Methodische Hinweise Die Kartierung der Lebensraumtypen erfolgt nach den methodischen Vorgaben der Kartieranleitung Lebensraumtypen (KA LRT) des LAU Teil Offenland (Stand 2010) und Teil Wald (Stand 2014).
Für die Erfassung der gesetzlich geschützten Biotope ist die Biotoptypenrichtlinie Sachsen-Anhalts (Stand 2020) anzuwenden.
Die in der Biotoptypenrichtlinie nicht aufgeführten Biotope, die erst nach Veröffentlichung derselben in das BNatSchG aufgenommen wurden, sind ebenfalls zu erfassen.
4.1.1 Wiederholungskartierung bekannter LRT-Vorkommen 4.1.2.
Ersterfassung bisher nicht bekannter LRT-Vorkommen 4.1.3.
Erfassung von LRT-Entwicklungsflächen 4.1.4.
Erfassung gesetzlich geschützter Biotope (GGB) Gesetzlich geschützte Biotope außerhalb der LRT-Kulisse, z.B.
Nasswiesen, Feldgehölze und Streuobstwiesen, sind zu erfassen.
Es wird eine vollständige Erfassung innerhalb des beauftragten Gebietes angestrebt.
Die Dokumentation erfolgt in vereinfachter Form auf den "Erfassungsbögen für Biotopkartierungen - Offenland" sowie "Erfassungsbögen für Biotopkartierungen - Wälder".
Zu erheben sind Lage, Flächenausdehnung und Basisdaten (Kartierer, Datum, TK, Nummer, Biotopcode, ggf.
Nebencodes).
Im Beschreibungsfeld kann eine kurze Charakteristik erfolgen und der Biotoptyp gemäß Wortlaut der entsprechenden Gesetze.
Charakteristische Pflanzenarten sollen dann erfasst und angegeben werden, wenn dies zur Einschätzung des Schutzstatus erforderlich ist.
5.
Termine, Fristen, sonstige Festlegungen Mit der Erarbeitung der Leistung ist unmittelbar nach Zuschlagserteilung zu beginnen.
Bis zum 15.11.2024 sind Teilleistungen in Höhe von ca.
50% der Gesamtleistung zu erbringen und abzurechnen.
Dies müssen eigenständig verwertbare Leistungen sein.
Die Gesamtleistung ist bis zum 14.11.2025 zu erbringen und dem AG zu übergeben.
Der AG behält sich eine Prüf- und Abnahmefrist von 14 Werktagen vor.
Der Auftragnehmer (AN) hat mindestens einen Kontrollbegang im Gelände nach Vorliegen erster Kartierergebnisse mit dem AG einzuplanen.
Weitere Anforderungen sind den Anlagen "Leistungsbeschreibung" und "Eignungskriterien" zu entnehmen..
Dokumente (2)
Vergaben (1)
43.065,00 €
100% KonfidenzDatenqualität
3 offen- Fristfehlt
- Losekeine erkannt
- Unterlagenfehlt
- LVfehlt
- OrtUmweltschutz Sachsen-Anhalt, Deutschland
- DetaildateneForms geladen
Abgabefrist fehlt
Vergabeunterlagen nicht verlinkt
Leistungsverzeichnis nicht verlinkt
Conviction
wahrscheinlich irrelevant- Kommunaler oder Zweckverbands-Auftraggeber+10
- Zuschlag oder Gewinner vorhanden+5
- Dokument / LV vorhanden+5
Lead-Status
Bearbeitungsstand der Ausschreibung.
Wird automatisch gespeichert.
Metadaten
- Quelle
- ted_api
- Externe ID
- 245028-2026
- Veröffentlicht
- 10.04.2026