Gigabitausbau in der Hansestadt Herford-"Lückenschluss-Programm" (Nr. 9.1 d. Gigabit-Richtlinie 2.0)
Nicht als Bau-Los behandeln. Für Netzbetreiber-Kontakte wichtig, aber getrennt von direkten Tiefbau- und Anschluss-Losen.
Leistungen & Waren auf einen Blick
Gigabitausbau in der Hansestadt Herford-"Lückenschluss-Programm" (Nr. 9.1 d. Gigabit-Richtlinie 2.0)
- Kein geparstes LV vorhanden; Mengen kommen aus Bekanntmachung/Analyse.
- Keine konkreten Warenpositionen erkannt.
| Position | Menge | Quelle |
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Hausanschlüsse / Adressen Hausanschluss | 504 Adressen | Text uktur im „Lückenschluss-Gebiet“ in der Hansestadt Herford. Das Markterkundungsverfahren hat ergeben, dass derzeit noch 504 Adressen in Projektgebiet im Stadtteil Eickum (nachfolgend „Adressen“) unterversorgt sind. Die An |
Laufzeit Leistung | 84 Monate | Text handlungsverfahren durchgeführt. Hauptleistungsort Ort: Herford Ausf�hrungsfristen Sonstige Angaben: Laufzeit: 84 Monate Fristen Angebots- / Teilnahmefrist: 16.06.2026 12:30 Auftragsgegenstand 64210000-1 Fernsprech- und |
in Projektgebiet im Stadtteil Eickum (nachfolgend Adressen) unterversorgt sind Leistung | 504 Adressen | Text chluss-Gebiet in der Hansestadt Herford. Das Markterkundungsverfahren hat ergeben, dass derzeit noch 504 Adressen in Projektgebiet im Stadtteil Eickum (nachfolgend Adressen) unterversorgt sind. Die Anbindung dieser Adres |
Gigabitausbau Leistung | nicht beziffert | Text |
Lückenschluss Leistung | nicht beziffert | Text |
| Position | Menge | Quelle |
|---|---|---|
Keine Warenposition im Text erkannt Waren | nicht beziffert | Text |
Steckbrief
Unterlagen: frei zugänglich- Was
- Konzession- Netzbetreiber separat beobachten
- Auftraggeber
- Hansestadt Herford
- Ort
- Herford, Deutschland
- Distanz
- 465 kmLuftlinie ab Kynthus HQ · Essenbach
- Wert / Lose
- 1 Los
- Frist
- 16.06.2026(noch 16 Tage)
- Verfahren
- Konzessionsvergabe (Dienstleistungskonzession)
- Vertragslaufzeit
- 7 Jahre
- Anschrift
- Auf der Freiheit 21 / Schillerstraße 17, 32052, Herford·www.deutsche-evergabe.de
- Nachprüfung
- Vergabekammer Westfalen · Münster·vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
Ausschreibungsunterlagen & LV
LV im Unterlagenportal prüfenLeistungen & Materialien
Kurzbeschreibung
- Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Unternehmens mit der Errichtung und dem Betrieb einer bedarfsgerechten, nachhaltigen, flächendeckenden und ausbaufähigen Gigabitinfrastruktur im „Lückenschluss-Gebiet“ in der Hansestadt Herford.
- Das zu errichtende gigabitfähige Hochleistungsnetz muss eine Versorgung der im Ausbaugebiet ausgewiesenen Adressen mit einer Bandbreite von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Mindestbandbreite) zu Spitzenlastzeitbedingungen gewährleisten.
Originalbeschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Unternehmens mit der Errichtung und dem Betrieb einer bedarfsgerechten, nachhaltigen, flächendeckenden und ausbaufähigen Gigabitinfrastruktur im „Lückenschluss-Gebiet“ in der Hansestadt Herford.
Das zu errichtende gigabitfähige Hochleistungsnetz muss eine Versorgung der im Ausbaugebiet ausgewiesenen Adressen mit einer Bandbreite von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Mindestbandbreite) zu Spitzenlastzeitbedingungen gewährleisten.
Die Mindestbandbreite ist erreicht, wenn sie im Abschlusspunkt der Linientechnik im Gebäude bereitgestellt wird.
Der Konzessionsgeber ist bereit, dem privaten Telekommunikationsunternehmen einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss zur Deckung seiner Wirtschaftlichkeitslücke zur Verfügung zu stellen (sog.
"Wirtschaftlichkeitslückenmodell")..
Lose (1)
Los LOT-0001: Gigabitausbau in der Hansestadt Herford-"Lückenschluss-Programm" (Nr. 9.1 d. Gigabit-Richtlinie 2.0)
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Unternehmens mit der Errichtung und dem Betrieb einer bedarfsgerechten, nachhaltigen, flächendeckenden und ausbaufähigen Gigabitinfrastruktur im „Lückenschluss-Gebiet“ in der Hansestadt Herford. Das Markterkundungsverfahren hat ergeben, dass derzeit noch 504 Adressen in Projektgebiet im Stadtteil Eickum (nachfolgend „Adressen“) unterversorgt sind. Die Anbindung dieser Adressen an ein Gigabitnetz ist Gegenstand dieser Ausschreibung. Die zu versorgenden Adressen werden hausnummerngenau durch Geodaten der durch den Fördermittelgeber zur Verfügung gestellten Hauskoordinaten in den Ausschreibungsunterlagen B.1, B.2 und B.3 beschrieben. I.R.d. Lückenschluss-Programms gem. Ziff. 9.2 der „Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0“ i.d.F. der 2. Änderung vom 13.01.2025 ist das Hauptgebiet der betroffenen Kommune von besonderer Bedeutung, da die Antragstellung nur möglich ist, wenn ein gigabitfähiger Ausbau verbindliche zugesichert oder bereits erfolgt ist. Das Hauptgebiet der Kommune wird/wurde von einem Telekommunikationsunternehmen eigenwirtschaftlich erschlossen. Ein Telekommunikationsunternehmen hat durch eine Verbindlichkeitserklärung die Errichtung und den Betrieb eines Breitbandnetzes zugesagt, welches Bandbreiten von mindestens 1 Gigabit/s zu Spitzenlastzeitbedingungen für jeden Anschluss in dem „Lückenschluss-Gebiet“ gewährleistet. Der Auftragnehmer ist gehalten, sein – sofern vorhanden – eigenes NGA-Netz, angemietete Netzteile Dritter sowie die vorhandene öffentliche Infrastruktur bei der Planung des Netzes zu berücksichtigen und, soweit dies wirtschaftlich sinnvoll und technisch möglich ist, dieses bei der Errichtung des Gigabitnetzes einzubringen Dies gilt insbesondere für Infrastrukturen, die bereits im Rahmen einer anderen Fördermaßnahme errichtet wurden. Diesbezüglich wird insbesondere auf den Infrastrukturatlas des Bundes verwiesen. Im Gegenzug für die Bereitstellung des Investitionszuschusses zur Deckung seiner Wirtschaftlichkeitslücke erhält der Auftragnehmer das Recht und übernimmt die Pflicht, das Gigabitnetz zu errichten, zu betreiben und den interessierten Endkunden sowie Drittanbietern Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet, Mehrwertdienste wie z. B. IP-TV, ebenso wie Vorleistungsprodukte auf Open-Access-Basis) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen. Sofern der Auftragnehmer ausschließlich Vorleistungsprodukte für dritte Telekommunikationsunternehmen anbietet, muss er Gewähr dafür bieten, dass für den gesamten Zeitraum der Zweckbindungsfrist stets mindestens ein Unternehmen die erforderlichen Endkundendienstleistungen effektiv im geförderten Gebiet erbringt. In dem Fall, dass eine Grundstücksnutzungsvereinbarung nicht zustande kommt, ist der jeweilige Teilnehmeranschluss darüber hinaus i.S.d. Rn. 14 des Materialkonzeptes vorzubereiten. Alle Teilnehmeranschlüsse, welche im Zuge des zugrundeliegenden Bundesförderprogramms Gigabitausbau errichtet werden, sind den Teilnehmenden – auch wenn sie keine Endkundenverträge abschließen – ohne gesondertes Entgelt zur Verfügung zu stellen. Über diese Möglichkeit sind die Teilnehmenden mindestens über einen Zeitraum von drei Monaten vor dem Beginn des tatsächlichen Ausbaus zu informieren. Soweit die Baumaßnahmen bereits als abgeschlossen gelten, haben Anschlüsse nachfragender Teilnehmender – während der Zweckbindungsfrist – zu erschwinglichen Kosten zu erfolgen. Sollte der Auftragnehmer die geförderten Bauarbeiten für die „Eigen-Mitverlegung“ von weiteren Rohren, einschließlich unbeschalteter Glasfasern, für einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in benachbarten, nicht gefördert ausgebauten Gebieten nutzen, hat er dies der Bewilligungsbehörde gegenüber anzuzeigen. Im Einklang mit § 8 Gigabit-Rahmenregelung ist unabhängig von Veränderungen bei den Eigentumsverhältnissen, der Verwaltung oder dem Betrieb der Infrastruktur ein offener und diskriminierungsfreier Zugang (Open Access) zu der errichteten Infrastruktur zu gewährleisten. Im gesamten Netz müssen dieselben Zugangsbedingungen gelten, auch in den Teilen des Netzes, in denen bestehende Infrastruktur genutzt wurde. Ziel der Maßnahme ist es – durch die Gewährung eines Investitionszuschusses – zu ermöglichen, die in der Hansestadt Herford gelegenen noch zu versorgenden Adressen über ein Gigabitnetz zu erschließen. Dabei müssen nach Ende der Maßnahme allen ausgewiesenen 504 Adressen zuverlässig Bandbreiten von mindestens 1 Gbit/s im Download und mindestens 1 Gbit/s im Upload zur Verfügung stehen. Mit dem Ausbau des Lückenschluss-Gebietes sind alle förderfähigen Adressen der Gemeinde bzw. abgrenzbaren Verwaltungsbezirke/Ortsteile gemäß den Bedingungen des nachfolgend benannten Förderprogramms gigabitfähig zu erschließen (Ortsteilprinzip). Das Gigabitausbauvorhaben des Auftraggebers wird mit Fördermitteln des Bundes sowie des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert. Die Fördermittel des Bundes werden auf der Grundlage der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland – Gigabit-Richtlinie 2.0 (Gigabit-RL 2.0)“ vom 31.03.2023 gewährt (nachfolgend „Förderrichtlinie des Bundes“). Abweichend von Nr. 6.12 bis 6.14 der Gigabit-Richtlinie 2.0 ist eine Erhöhung der Fördersumme ausgeschlossen. Die Fördermittel des Landes Nordrhein-Westfalen werden auf der Grundlage der „Richtlinie des Landes zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)“, RdErl. des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie vom 01.08.2023 gewährt (nachfolgend „Förderrichtlinie des Landes“). Der Auftragnehmer hat daher das Gigabitnetz unter Berücksichtigung der Zuwendungsvoraussetzungen der Förderrichtlinien des Bundes sowie des Landes und aller dazugehöriger Nebenbestimmungen zu errichten und zu betreiben.
Dokumente (4)
evergabe.nrw.de Bekanntmachung CXCPPYFYYDJ74
evergabe.nrw.de · Programm" (Nr. 9.1 d. Gigabit-Richtlinie 2.0) | www.evergabe.nrw.de
BKS · Gigabitausbau in der Hansestadt Herford-"Lückenschluss ...
beschaffungsmarkt-office.de Los-ID 3098849
Datenqualität
vollständig- Fristvorhanden
- Lose1 erkannt
- Unterlagenfrei zugänglich
- LVLV im Unterlagenportal prüfen
- OrtHerford, Deutschland
- DetaildateneForms geladen
Conviction
hochrelevant- FTTH/Glasfaser/Breitband im Titel+30
- Telekommunikationskontext erkannt+20
- Breitband-Förderbezug erkannt+20
- FTTH-Förder-/Betreiberverfahren im Titel+20
- Eindeutiger FTTH-Bau-/Ausbau-Compound im Titel+15
Alle Conviction-Signale
- FTTH/Glasfaser/Breitband im Titel+30
- Eindeutiger FTTH-Bau-/Ausbau-Compound im Titel+15
- Telekommunikationskontext erkannt+20
- Breitband-Förderbezug erkannt+20
- FTTH-Förder-/Betreiberverfahren im Titel+20
- CPV-Code Telekommunikation/Energie+15
- CPV-Code strikt Breitband-/FTTH-Infrastruktur+15
- Kommunaler oder Zweckverbands-Auftraggeber+10
- Dokument / LV vorhanden+5
- Bau-/Ausführungslos für Tiefbau oder Glasfaserarbeiten+15
AI-Volumenbewertung
Score 12 · hochDies ist KEINE klassische Bauausschreibung, sondern eine Konzessionsvergabe nach dem Wirtschaftlichkeitslückenmodell. Der Auftragnehmer plant, finanziert, baut und betreibt das Netz selbstständig gegen einen Investitionszuschuss. Es werden 504 Adressen im Lückenschluss-Gebiet Herford-Eickum erschlossen. Die Ausschreibung enthält KEINE konkreten Mengenangaben zu Tiefbau, Leerrohr, Kabel oder anderen Bauleistungen - diese werden vom Bieter selbst kalkuliert und geplant. Typischerweise umfasst ein solches Projekt für 504 Adressen ca. 8-15 km Tiefbau, 200-400 Hausanschlüsse und zugehörige Infrastruktur, aber dies ist hier reine Schätzung ohne Leistungsverzeichnis. Aus Kalkulations-Sicht ist dies für ein Bauunternehmen nicht direkt bewertbar, da keine ausführungsreifen Positionen vorliegen - es handelt sich um eine strategische Netzausbau-Konzession mit langfristiger Betriebspflicht und Open-Access-Verpflichtung.
| Art | Menge | Gewicht |
|---|---|---|
| Gigabit-Netzausbau Lückenschluss (Konzession) | 504 Adressen | medium |
| Planung, Bau, Betrieb Gigabitnetz (15 Jahre Betrieb) | 1 Pauschalauftrag | low |
| Hausanschlüsse FTTH (geschätzt) | 504 HA | medium |
- KEIN Leistungsverzeichnis mit konkreten Baumengen vorhanden
- Konzessionsvergabe / Betreibermodell statt klassischer Bauausschreibung
- Wirtschaftlichkeitslückenfinanzierung - Bieter kalkuliert selbst
- 15-jährige Betriebspflicht mit Open-Access-Verpflichtung
Evidence
- Ausschreibungsgegenstand: Konzessionsvergabe mit Wirtschaftlichkeitslückenmodell
- 504 unterversorgte Adressen im Stadtteil Eickum
- Mindestbandbreite 1 Gbit/s symmetrisch erforderlich
- Auftragnehmer plant, baut und betreibt eigenverantwortlich
Lead-Status
Bearbeitungsstand der Ausschreibung.
Wird automatisch gespeichert.
Metadaten
- Quelle
- bekanntmachungsservice_opendata
- Externe ID
- 154302a1-521a-4430-b41a-6c68e7632d95
- Veröffentlicht
- 21.04.2026