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Dienstleistungskonzession - Errichtung und Betrieb öffentlicher Ladeinfrastruktur für die Gemeinde Stelle sowie die Samtgemeinden Elbmarsch und Salzhausen

Nicht als Bau-Los behandeln. Für Netzbetreiber-Kontakte wichtig, aber getrennt von direkten Tiefbau- und Anschluss-Losen.

Was
Konzession
Netzbetreiber separat beobachten
Wo
Winsen/Luhe, Deutschland
Landkreis Harburg - Zentrale Vergabestelle
Wann
Frist fehlt
keine Abgabefrist im Feed
Volumen
keine Angabe
Conviction
0
fachliche Relevanz
Priority
0
Volumen, Nähe und Datenlage
Volumen-Score
0
noch keine AI-Bewertung
Distanz-Score
50
ab Kynthus HQ · Essenbach

Leistungen & Waren auf einen Blick

Dienstleistungskonzession - Errichtung und Betrieb öffentlicher Ladeinfrastruktur für die Gemeinde Stelle sowie die Samtgemeinden Elbmarsch und Salzhausen

Text-Fallback · Schätzung
  • Kein geparstes LV vorhanden; Mengen kommen aus Bekanntmachung/Analyse.
  • Keine belastbaren Leistungs-Mengen erkannt.
  • Keine konkreten Warenpositionen erkannt.
Was muss gemacht werden?
PositionMengeQuelle
Dienstleistungskonzession - Errichtung und Betrieb öffentlicher Ladeinfrastruktur für die Gemeinde Stelle sowie die Samtgemeinden Elbmarsch und Salzhausen
Leistung
nicht beziffertText
Top Waren-/LV-Positionen
PositionMengeQuelle
Keine Warenposition im Text erkannt
Waren
nicht beziffertText

Steckbrief

Unterlagen: Login erforderlich
Was
Konzession- Netzbetreiber separat beobachten
Auftraggeber
Landkreis Harburg - Zentrale Vergabestelle
Ort
Winsen/Luhe, Deutschland
Wert / Lose
1 Los
Frist
Verfahren
Offenes Verfahren
Vertragslaufzeit
10 Jahre
Anschrift
Schloßplatz 6, 21423, Winsen/Luhe·www.landkreis-harburg.de
Nachprüfung
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung · Lüneburg·vergabekammer@mw.niedersachsen.de

Ausschreibungsunterlagen & LV

LV im Unterlagenportal prüfen

Leistungen & Materialien

Keine spezifischen Leistungen erkannt — Quelldokumente prüfen

Errichtung und BetriebLandkreis Harburg beabsichtigt

Kurzbeschreibung

  • Der Landkreis Harburg beabsichtigt, in Kooperation mit den drei Mitgliedsgemeinden Elbmarsch, Stelle und Salzhausen (im Nachgang "Konzessionsgeber", einen bedarfsgerechten Ausbau öffentlicher sowie halböffentlicher Ladeinfrastruktur (LIS) zur Nutzung durch Bürger:innen, Unternehmen und Besucher:innen sicherzustellen.
Originalbeschreibung

Der Landkreis Harburg beabsichtigt, in Kooperation mit den drei Mitgliedsgemeinden Elbmarsch, Stelle und Salzhausen (im Nachgang "Konzessionsgeber", einen bedarfsgerechten Ausbau öffentlicher sowie halböffentlicher Ladeinfrastruktur (LIS) zur Nutzung durch Bürger:innen, Unternehmen und Besucher:innen sicherzustellen..

Lose (1)

Los LOT-0001: Dienstleistungskonzession - Errichtung und Betrieb öffentlicher Ladeinfrastruktur für die Gemeinde Stelle sowie die Samtgemeinden Elbmarsch und Salzhausen

Die Grundlage für den Aus- und Aufbau von öffentlichen Ladeinfrastrukturen im Landkreis Harburg stellt für die Flächen im öffentlichen Raum das Ladeinfrastrukturkonzept dar, das die Konzessionsgeber erarbeitet haben (Anlage 1 Ladeinfra-strukturprojekt). Das Ziel im Hinblick auf das geplante Ladeinfrastrukturangebot ist der strategische Aufbau einer bedarfsorientierten öffentlichen Ladeinfrastruktur für den Betrachtungszeitraum bis 2030. Für den Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur sollen rund 62 Standorte mit ungefähr 140 Ladepunkten ausgeschrieben werden. Etwa 3 % der Standorte sind zunächst als DC-Ladestationen vorgesehen, wobei dieser Anteil in Absprache erhöht werden kann, z. B. an verkehrsintensiven Knotenpunkten. Die Ladepunkte sollen den Anforderungen moderner Elektromobilität entsprechen und eine nachhaltige sowie nutzerfreundliche Infrastruktur bieten. Gesucht wird ein Dienstleister, der die benötigte Ladeinfrastruktur auf Basis des zuvor erwähnten Ladeinfrastrukturprojektes errichten und betreiben kann. Dieser Dienstleister soll die Aufgaben der Nutzerverwaltung, Zugangskontrolle, Abrechnung sowie das Monitoring der Ladevorgänge komplett übernehmen (sog. "Betreibermodell"). Zu diesem Zwecke vergeben die Konzessionsgeber eine Konzession für die Planung, die Errichtung, den Betrieb sowie die Wartung und ggf. den Rückbau von öffentlicher LIS im Kreisgebiet. Sämtliche Ladesäulen sind zu 100 % mit Strom aus erneuerbaren Energien zu betreiben. Anforderungen an die Ökostromqualität - Strom zu 100 % aus erneuerbaren Energien* - Jährlicher Nachweis der Ökostromqualität über Herkunftsnachweise** * Strom aus erneuerbaren, nichtfossilen Energiequellen, das heißt Wind, Sonne, geothermische Energie, Umgebungsenergie, Gezeiten-, Wellen- und sonstige Meeresenergie, Wasserkraft, und Energie aus Biomasse, Deponiegas, Klärgas und Biogas. Als Biomasse gelten nur Energieträger gemäß BiomasseV. Flüssige Biobrennstoffe und Biomasse-Brennstoffe haben zusätzlich den Nachhaltigkeitskriterien der BioSt-NachV zu genügen. ** Ein HKN muss mindestens die folgenden Angaben enthalten: - die Kenndaten zur Erzeugungsanlage (Art, Typ, Standort, Leistung, Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage, Beginn und Ende der Stromerzeugung) - die erzeugte Strommenge (in Megawattstunden) - die Art und den Umfang von Förderungen, die die Anlage bei ihrer Errichtung oder der Strom bei seiner Produktion erhalten hat - das Ausstellungsdatum des HKN, das ausstellende Land und eine eindeutige Kennnummer. Der Konzessionsnehmer hat während der Vertragslaufzeit die, für eine LIS-Errichtung und deren Betrieb anzuwendenden, untergesetzliche Regelungen, die allgemein anerkannten Regeln der Technik und die einschlägigen technischen Normen in der jeweils geltenden Fassung eigenverantwortlich einzuhalten, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses insbesondere nachfolgende: a) Verordnung (EU) 2023/1804 vom 13. September 2023 über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/94/EU (AFIR), sofern sie unmittelbar Pflichten des Betreibers von Ladepunkten regelt (insb. Art. 5 der Verordnung), b) Verordnung über technische Mindestanforderungen an den sicheren und interoperablen Aufbau und Betrieb von öffentlich zugänglichen Ladepunkten für elektrisch betriebene Fahrzeuge (Ladesäulenverordnung - LSV) vom 09.03.2016 (BGBl. I S. 457), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 17.06.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 156), in der jeweils aktuellen Fassung,

Vergaben (2)

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung

Vergeben am: 23.04.2026

BKS award notice f5a0686b-375a-4ab3-9a1e-2301232251d3

90% Konfidenz

Wirelane GmbH

Vergeben am: 23.04.2026

BKS award notice f5a0686b-375a-4ab3-9a1e-2301232251d3

90% Konfidenz

Datenqualität

1 offen
  • Fristfehlt
  • Lose1 erkannt
  • UnterlagenLogin erforderlich
  • LVLV im Unterlagenportal prüfen
  • OrtWinsen/Luhe, Deutschland
  • DetaildateneForms geladen

Abgabefrist fehlt

Conviction

wahrscheinlich irrelevant
0von 100
Priority
0
Volumen
0
Distanz
50
Energie
  • CPV-Code Telekommunikation/Energie+15
  • Energienetz-Infrastruktur erkannt+10
  • Kommunaler oder Zweckverbands-Auftraggeber+10
Alle Conviction-Signale
  • CPV-Code Telekommunikation/Energie+15
  • Energienetz-Infrastruktur erkannt+10
  • Kommunaler oder Zweckverbands-Auftraggeber+10
  • Konzession/Betrieb: beobachten, aber kein direktes Bau-Los-15

Lead-Status

Bearbeitungsstand der Ausschreibung.

Wird automatisch gespeichert.

Metadaten

Quelle
bekanntmachungsservice_opendata
Externe ID
f5a0686b-375a-4ab3-9a1e-2301232251d3
Veröffentlicht
23.04.2026