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Rahmenvertrag: Wissenschaftliche Unterstützung zu Klimaschutzmaßnahmen und relevanten klimapolitischen Fragestellungen

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Was
Unklar
Kategorie prüfen
Wo
Berlin, Deutschland
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Wann
Frist fehlt
keine Abgabefrist im Feed
Volumen
3.445.752,00 €
mind. 3 Mio. EUR
Conviction
0
fachliche Relevanz
Priority
0
Volumen, Nähe und Datenlage
Volumen-Score
0
noch keine AI-Bewertung
Distanz-Score
50
ab Kynthus HQ · Essenbach

Leistungen & Waren auf einen Blick

Rahmenvertrag: Wissenschaftliche Unterstützung zu Klimaschutzmaßnahmen und relevanten klimapolitischen Fragestellungen

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Was muss gemacht werden?
PositionMengeQuelle
Rahmenvertrag: Wissenschaftliche Unterstützung zu Klimaschutzmaßnahmen und relevanten klimapolitischen Fragestellungen
Leistung
nicht beziffertText
Top Waren-/LV-Positionen
PositionMengeQuelle
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Waren
nicht beziffertText

Steckbrief

Unterlagen: Login erforderlich
Was
Unklar- Kategorie prüfen
Auftraggeber
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Ort
Berlin, Deutschland
Wert / Lose
1 Los - geschätzt 3.445.752,00 €
Frist
Verfahren
Offenes Verfahren
Bauzeit
Anschrift
Stresemannstraße 128-130, 10117, Berlin·www.bundesumweltministerium.de
Nachprüfung
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt · Bonn

Ausschreibungsunterlagen & LV

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Leistungen & Materialien

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Kurzbeschreibung

  • Zudem prüft die BReg nach jeder Fortschreibung des Klimaschutzplans, ob ein neues Klimaschutzprogramm beschlossen werden soll.
Originalbeschreibung

Mit dem Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) hat die BReg sich rechtlich verbindliche Klimaziele gesetzt.

Die im KSG vorgegebenen Jahresemissionsgesamtmengen (JEGM) als auch die Jahresemissionsmengen für die Sektoren sind maßgeblich für die Entwicklung von neuen Klimaschutzmaßnahmen.

Gemäß § 9 des KSG ist die BReg verpflichtet, spätestens zwölf Monate nach Beginn einer Legislaturperiode ein Klimaschutzprogramm zu beschließen.

Zudem prüft die BReg nach jeder Fortschreibung des Klimaschutzplans, ob ein neues Klimaschutzprogramm beschlossen werden soll.

Darüber hinaus muss die BReg bei einer Nichteinhaltung der JEGM 2021-2030 nach zwei Jahren in Folge Maßnahmen beschließen, die die Einhaltung der JEGM gewährleisten.

Im KSG ist vorgesehen, dass alle Ressorts Vorschläge für Klimaschutzmaßnahmen als Beitrag zu dem Klimaschutzprogramm oder im Falle eines Nachsteuerungserfordernis nach §8 KSG vorlegen, die in ihrer Minderungswirkung quantifiziert sind und deren soziale, wirtschaftl.

und ökologische Folgewirkungen abgeschätzt wurden.

Die Maßnahmen sollen sowohl in den jeweiligen Sektoren als auch sektorübergreifend zur Erreichung der im KSG definierten Maßstäbe führen.

Das BMUKN als das für Klimaschutz übergreifend zuständige Ressort bringt in den Prozess des Klimaschutzprogramms aber auch bei Auslösung einer Nachsteuerung eigene Maßnahmenvorschläge ein und muss darüber hinaus Vorschläge anderer Ressorts prüfen.

Zudem müssen Vorschläge für Klimaschutzmaßnahmen sowohl aus dem wirtschaftl.

als auch zivilgesellschaftl.

Raum bewertet werden.

Auch solche Beiträge müssen kontinuierlich auf ihre Klimaschutzwirkung hin analysiert werden.

Das BMUKN wird in vielen Fällen gefordert sein, wissenschaftl.

fundiert Stellung zu beziehen und Vorschläge zu machen, wie berechtigte Anliegen aus dem gesellschaftl.

Raum aufgegriffen werden können.

Auch im Rahmen der Umsetzung von Klimaschutzprogrammen oder klimapolit.

Beschlüssen der BReg können sich kurzfristige Beratungsbedarfe hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung von Maßnahmen, deren Wirksamkeit bzw.

etwaiger sozioökonomischer Folgewirkungen ergeben.

Die Einhaltung der gesetzl.

Klimaziele bringt eine Vielzahl an Herausforderungen und Fragen mit sich, die eine sozio-ökonomische Analyse und Bewertung erfordern.

Denn zusätzl.

zu sozialen und ökologischen Folgen sowie rechtl.

oder administrativen Aspekten nehmen ökonomische Grundsatzfragen zum Klimaschutz in einer zunehmend dekarbonisierten Volkswirtschaft an Relevanz zu und rücken verstärkt in den Fokus der Debatte über zusätzl.

Klimaschutzmaßnahmen.

Darüber hinaus sind in den kommenden Jahren in vielen Bereichen konkrete Vorschläge der Europäischen Kommission zur weiteren Ausgestaltung und Umsetzung des europäischen Rahmens für die Klima- und Energiepolitik zu erwarten, die zum Teil in dt.

Recht umgesetzt werden müssen.

Gleichzeitig ist zu erwarten, dass die verschiedenen Ressorts in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich (bspw.

In den Sektoren Energie, Gebäude oder Verkehr) Vorschläge zur Weiterentwicklung des Rechtsrahmens vorlegen.

In diesen Fällen muss die BReg kurzfristig in der Lage sein, die Auswirkungen der Vorschläge der sektorverantwortlichen Ressorts oder der Europäischen Kommission auf die dt.

Klimapolitik und die Konsistenz der Vorschläge mit den Klimazielen zu prüfen und ggf.

Änderungsvorschläge zu unterbreiten.

Weiterhin wird die Klimaschutzpolitik der BReg auch zukünftig von intensiven öffentl.

Diskussionen begleitet werden.

Bei der Erarbeitung und Bewertung von Maßnahmenvorschlägen sowie bei der Beratung zu aktuellen klimapolitischen Fragestellungen wird das BMUKN für absehbare Zeit auf kurzfristige fachliche Unterstützung durch externen Sachverstand angewiesen sein.

Weiterhin erfolgt die Erstellung von Bewertungspapieren und wissenschaftl.

Analysen zu Maßnahmenvorschlägen und Folgenabschätzungen anderer Ressorts und weiterer Akteure sowie die Erstellung von Kurzstudien zu aktuellen Themen der klima- und energiepolitischen Debatte..

Lose (1)

Los LOT-0000: Rahmenvertrag: Wissenschaftliche Unterstützung zu Klimaschutzmaßnahmen und relevanten klimapolitischen Fragestellungen

Mit dem Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) hat die BReg sich rechtlich verbindliche Klimaziele gesetzt. Die im KSG vorgegebenen Jahresemissionsgesamtmengen (JEGM) als auch die Jahresemissionsmengen für die Sektoren sind maßgeblich für die Entwicklung von neuen Klimaschutzmaßnahmen. Gemäß § 9 des KSG ist die BReg verpflichtet, spätestens zwölf Monate nach Beginn einer Legislaturperiode ein Klimaschutzprogramm zu beschließen. Zudem prüft die BReg nach jeder Fortschreibung des Klimaschutzplans, ob ein neues Klimaschutzprogramm beschlossen werden soll. Darüber hinaus muss die BReg bei einer Nichteinhaltung der JEGM 2021-2030 nach zwei Jahren in Folge Maßnahmen beschließen, die die Einhaltung der JEGM gewährleisten. Im KSG ist vorgesehen, dass alle Ressorts Vorschläge für Klimaschutzmaßnahmen als Beitrag zu dem Klimaschutzprogramm oder im Falle eines Nachsteuerungserfordernis nach §8 KSG vorlegen, die in ihrer Minderungswirkung quantifiziert sind und deren soziale, wirtschaftl. und ökologische Folgewirkungen abgeschätzt wurden. Die Maßnahmen sollen sowohl in den jeweiligen Sektoren als auch sektorübergreifend zur Erreichung der im KSG definierten Maßstäbe führen. Das BMUKN als das für Klimaschutz übergreifend zuständige Ressort bringt in den Prozess des Klimaschutzprogramms aber auch bei Auslösung einer Nachsteuerung eigene Maßnahmenvorschläge ein und muss darüber hinaus Vorschläge anderer Ressorts prüfen. Zudem müssen Vorschläge für Klimaschutzmaßnahmen sowohl aus dem wirtschaftl. als auch zivilgesellschaftl. Raum bewertet werden. Auch solche Beiträge müssen kontinuierlich auf ihre Klimaschutzwirkung hin analysiert werden. Das BMUKN wird in vielen Fällen gefordert sein, wissenschaftl. fundiert Stellung zu beziehen und Vorschläge zu machen, wie berechtigte Anliegen aus dem gesellschaftl. Raum aufgegriffen werden können. Auch im Rahmen der Umsetzung von Klimaschutzprogrammen oder klimapolit. Beschlüssen der BReg können sich kurzfristige Beratungsbedarfe hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung von Maßnahmen, deren Wirksamkeit bzw. etwaiger sozioökonomischer Folgewirkungen ergeben. Die Einhaltung der gesetzl. Klimaziele bringt eine Vielzahl an Herausforderungen und Fragen mit sich, die eine sozio-ökonomische Analyse und Bewertung erfordern. Denn zusätzll. zu sozialen und ökologischen Folgen sowie rechtl. oder administrativen Aspekten nehmen ökonomische Grundsatzfragen zum Klimaschutz in einer zunehmend dekarbonisierten Volkswirtschaft an Relevanz zu und rücken verstärkt in den Fokus der Debatte über zusätzl. Klimaschutzmaßnahmen. Darüber hinaus sind in den kommenden Jahren in vielen Bereichen konkrete Vorschläge der Europäischen Kommission zur weiteren Ausgestaltung und Umsetzung des europäischen Rahmens für die Klima- und Energiepolitik zu erwarten, die zum Teil in dt. Recht umgesetzt werden müssen. Gleichzeitig ist zu erwarten, dass die verschiedenen Ressorts in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich (bspw. In den Sektoren Energie, Gebäude oder Verkehr) Vorschläge zur Weiterentwicklung des Rechtsrahmens vorlegen. In diesen Fällen muss die BReg kurzfristig in der Lage sein, die Auswirkungen der Vorschläge der sektorverantwortlichen Ressorts oder der Europäischen Kommission auf die dt. Klimapolitik und die Konsistenz der Vorschläge mit den Klimazielen zu prüfen und ggf. Änderungsvorschläge zu unterbreiten. Weiterhin wird die Klimaschutzpolitik der BReg auch zukünftig von intensiven öffentl. Diskussionen begleitet werden. Bei der Erarbeitung und Bewertung von Maßnahmenvorschlägen sowie bei der Beratung zu aktuellen klimapolitischen Fragestellungen wird das BMUKN für absehbare Zeit auf kurzfristige fachliche Unterstützung durch externen Sachverstand angewiesen sein. Weiterhin erfolgt die Erstellung von Bewertungspapieren und wissenschaftl. Analysen zu Maßnahmenvorschlägen und Folgenabschätzungen anderer Ressorts und weiterer Akteure sowie die Erstellung von Kurzstudien zu aktuellen Themen der klima- und energiepolitischen Debatte.

3.445.752,00 €

Vergaben (2)

Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt

Vergeben am: 16.04.2026

BKS award notice 6e71fc54-0d8c-448e-a5bb-f4e4a5f7eab8

90% Konfidenz

Öko-Institut Consult GmbH

Vergeben am: 16.04.2026

BKS award notice 6e71fc54-0d8c-448e-a5bb-f4e4a5f7eab8

90% Konfidenz

Datenqualität

1 offen
  • Fristfehlt
  • Lose1 erkannt
  • UnterlagenLogin erforderlich
  • LVLV im Unterlagenportal prüfen
  • OrtBerlin, Deutschland
  • DetaildateneForms geladen

Abgabefrist fehlt

Conviction

wahrscheinlich irrelevant
0von 100
Priority
0
Volumen
0
Distanz
50
Großes Los

mind. 3 Mio. EUR

Keine Conviction-Signale vorhanden.

Lead-Status

Bearbeitungsstand der Ausschreibung.

Wird automatisch gespeichert.

Metadaten

Quelle
bekanntmachungsservice_opendata
Externe ID
6e71fc54-0d8c-448e-a5bb-f4e4a5f7eab8
Veröffentlicht
16.04.2026