Kyntus Vergabe
Fachlich relevantBauprojektVergebenBekanntmachung reicht

Gigabitausbau Gemeinde Schöntal 2024

Relevanz hoch, Priorität prüfen. Conviction ist stark; Entfernung, Volumen oder Datenlage begrenzen aktuell die Priority.

Was
Bauprojekt
Direktes Bau-Los prüfen
Wo
Schöntal, Baden-Württemberg
Gemeinde Schöntal
Wann
Frist fehlt
keine Abgabefrist im Feed
Volumen
keine Angabe
Conviction
100
fachliche Relevanz
Priority
27
Volumen, Nähe und Datenlage
Volumen-Score
0
noch keine AI-Bewertung
Distanz-Score
50
ab Kynthus HQ · Essenbach

Leistungen & Waren auf einen Blick

Gigabitausbau Gemeinde Schöntal 2024

Text-Fallback · Schätzung
  • Kein geparstes LV vorhanden; Mengen kommen aus Bekanntmachung/Analyse.
  • Keine belastbaren Leistungs-Mengen erkannt.
Was muss gemacht werden?
PositionMengeQuelle
Inbetriebnahme
Betrieb
nicht beziffertText
Breitbandausbau
Leistung
nicht beziffertText
Gigabitausbau
Leistung
nicht beziffertText
Top Waren-/LV-Positionen
PositionMengeQuelle
Gigabitnetz
Leistung
nicht beziffertText

Steckbrief

Unterlagen: Login erforderlich
Was
Bauprojekt- Direktes Bau-Los prüfen
Auftraggeber
Gemeinde Schöntal
Ort
Schöntal, Baden-Württemberg
Distanz
467 kmLuftlinie ab Kynthus HQ · Essenbach
Wert / Lose
1 Los
Frist
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Bauzeit
Anschrift
Klosterhof 1, 74214, Schöntal·www.schoental.de
Nachprüfung
Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe · Karlsruhe·vergabekammer@rpk.bwl.de

Ausschreibungsunterlagen & LV

LV im Unterlagenportal prüfen

Leistungen & Materialien

Leistungen
InbetriebnahmeBreitbandausbauGigabitausbau
Materialien
Gigabitnetz
Gigabitbau und Betrieb

Kurzbeschreibung

  • 1 der Gigabitrichtlinie des Bundes durch.
  • Grundlage sind daneben die Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (Breitbandleitlinien) vom 26.
  • 2013, die Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 26.
  • 2021 (nachfolgend „Gigabitrichtlinie des Bundes“) inkl.
Originalbeschreibung

a) Verfahrensablauf Verhandlungsverfahren Der Auftraggeber führt ein Auswahlverfahren zur Suche eines Netzbetreibers im sog.

Wirtschaftlichkeitslückenmodell nach Ziff.

3.1 der Gigabitrichtlinie des Bundes durch.

Die Auswahl erfolgt zweistufig im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem öffentlichem Teilnahmewettbewerb entsprechend § 12 KonzVgV i.V.m.

§ 14 Abs.

2, Abs.

3 VgV.

Grundlage sind daneben die Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (Breitbandleitlinien) vom 26.11.2013, die Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 26.04.2021 (nachfolgend „Gigabitrichtlinie des Bundes“) inkl.

der im Zuwendungsbescheid in vorläufiger Höhe genannten Nebenbestimmungen sowie der GIS-Nebenbestimmungen, sowie ergänzend die Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in „grauen Flecken“ vom 13.11.2020 („Gigabit-RR“).

Im Teilnahmewettbewerb wird auf einer ersten Stufe die Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) der Bewerber geprüft.

Alle so zugelassenen Teilnehmer werden in einer zweiten Stufe zu Angebotsabgabe aufgefordert und haben Gelegenheit, bis zum Ablauf der Angebotsfrist ein Initialangebot abzugeben (first offer).

Auf Grundlage dieses Angebots hat der Auftraggeber die Möglichkeit, Verhandlungen mit den Bietern durchzuführen und ggf.

diese zur Abgabe eines verbesserten Angebotes aufzufordern (final offer).

Der Auftraggeber wählt anhand der unter Ziff.

5.1.10 genannten Wertungskriterien das wirtschaftlichste Angebot für den Zuschlag aus.

b) Fragen zu Unklarheiten Sollten dem Bewerber Unklarheiten in den Vergabeunterlagen aufkommen oder sollten sich Fragestellungen ergeben, hat er die ausschreibende Stelle innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen ab Erkennbarkeit über das elektronische Vergabeportal zu informieren bzw.

entsprechende Teilnehmerfragen einzureichen.

Spätester Zeitpunkt für Einreichung von Fragen sind zehn Kalendertage vor Ablauf der Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrages.

c) Anforderungen an das Angebot Das Angebot des Bieters soll die nachfolgend aufgeführten Inhalte konkret und nachvollziehbar erläutern: i) Angaben zur Zuverlässigkeit und Hochwertigkeit (z.B.

Langlebigkeit, und auch Zahl der Anschlüsse) der technischen Lösungen (Gigabit-Netzfähigkeit), ii) Ausweisung der Höhe des Zuschusses, bestehend aus der Wirtschaftlichkeitslücke, durch vollständiges Befüllen der bereitgestellten Muster (Finanzplan), iii) die Verpflichtung zur Herstellung eines offenen und diskriminierungsfreien Zugangs (auf Vorleistungsebene) und Angaben zur geplanten Art und Weise der Erfüllung dieser Verpflichtung einschließlich indikativer Angabe möglicher Vorleistungspreise, iv) vorhandenes und erwartetes Kundenpotenzial und das daraus abzuleitende Umsatzpotenzial, v) erwartete Einnahmen aus der Vermarktung von Vorleistungsprodukten, vi) technisches Konzept über den Aufbau und Betrieb des Gigabit-Netzes gem.

Anlage A3 Leistungsbeschreibung, vii) nach Zuschlag und Umsetzung angebotene Dienste sowie Erstproduktangebote gem.

Anlage A3 Leistungsbeschreibung, viii) Angaben zum Servicekonzept gem.

Anlage A3 Leistungsbeschreibung, ix) spätester Zeitraum der vollständigen Errichtung des Gigabit-Netzes und dessen Inbetriebnahme gem.

Anlage A3 Leistungsbeschreibung, x) Realisierungs- und Zahlungsplan xi) Angaben zu den indikativen Vorleistungspreisen gem.

Anlage A3 Leistungsbeschreibung, xii) Änderungsvorschläge bezüglich des Muster-Zuwendungsvertrages, wie in der Bekanntmachung beschrieben.

Angebote, welche die oben genannten Anforderungen nicht enthalten, können ausgeschlossen werden und im weiteren Auswahlverfahren nicht weiter berücksichtigt werden..

Lose (1)

Los LOT-0001: Gigabitausbau Gemeinde Schöntal 2024

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe einer Dienstleistungskonzession für die Planung, die Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes (Wirtschaftlichkeitslückenmodell nach Ziffer 3.1 der Gigabitrichtlinie des Bundes). Ziel dieser Maßnahme ist die flächendeckende Versorgung vorstehend aufgeführter Ausbaugebiete mit gigabitfähigen Breitbandanschlüssen mit Datenübertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch für alle Endnutzer. Gefordert ist ein Versorgungsgrad von 100% aller Endnutzer der ausgeschriebenen Adressen und Anschlusspunkte im Ausbaugebiet. Das Ausbaugebiet besteht aus den in Anlage aufgeführten unterversorgten Ortslagen des Gebiets der Gemeinde Schöntal. Die näheren Angaben ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. Maßgeblich ist die Adressliste im Anhang der Leistungsbeschreibung. Ein vorab durchgeführtes Markterkundungsverfahren hat gezeigt, dass mit einem rein privatwirtschaftlichen Ausbau eines Gigabit-Netzes in den kommenden drei Jahren bzw. einer Aufrüstung bestehender Netze auf bis zu 100 Mbit/s im Download durch die Ausstattung mit zusätzlichen aktiven Komponenten innerhalb von 12 Monaten nicht zu rechnen ist. Das Vorhaben soll daher mit öffentlichen Fördermitteln auf Grundlage des sogenannten „Wirtschaftlichkeitslückenmodells“ gefördert werden; Grundlage hierfür sind die Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (Breitbandleitlinien) vom 26.11.2013 und die Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 26.04.2021 („Gigabitrichtlinie des Bundes“), sowie ergänzend die Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in „grauen Flecken“ vom 13.11.2020 („Gigabit-RR“). Die Ausführung des Auftrages steht unter dem Vorbehalt eines antragsgemäßen Zuwendungsbescheides über die abschließende Höhe der Zuwendung (auf Bundes- und ggf. Landesebene) durch die Bewilligungsbehörden. Der Zuschlagsempfänger muss sich für einen Zeitraum von mindestens 7 Jahren zur Breitbandversorgung und in diesem Zusammenhang zur Gewährung eines offenen und diskriminierungsfreien Zuganges zu den errichteten Infrastrukturen auf Vorleistungsebene verpflichten, insbesondere Zugang zu Leerrohren, Zugang zur unbeschalteten Glasfaser, Bitstromzugang und zu Kollokationen. Die förderrechtlichen Bestimmungen können bei der unter Ziff. 8.1 genannten Stelle des Auftraggebers angefordert werden und sind im Zuschlagsfalle wesentlicher Bestandteil des Zuwendungsvertrages. Im Zuschlagsfalle werden ggf. weitere Erklärungen zur Vorlage beim Fördermittelgeber erforderlich. Mit Angebotsabgabe verpflichtet sich jeder Bieter, diese im Zuschlagsfalle abzugeben, soweit nicht bereits im Auswahlverfahren abgegeben. Der Zuschlagsempfänger hat weiter alle bei der Umsetzung der Maßnahmen relevanten Normen (u.a. TKG) und sonstigen rechtlich verbindlichen Vorgaben zu beachten sowie alle erforderlichen Genehmigungen, Bestätigung etc. rechtzeitig und auf eigene Kosten einzuholen. Die weiteren Ausschreibungsunterlagen können unter www.aumass.de abgerufen werden. Mit dem Zuschlagsempfänger wird ein Zuwendungsvertrag auf Basis des von der Bewilligungsbehörde vorgegebenen Mustervertrages abgeschlossen. Mit Abgabe des Angebots akzeptieren die Bieter den Muster-Zuwendungsvertrag. Entsprechend der „zu beachtenden Bearbeitungshinweise für Verwender des Mustervertrages“ durch den Projektträger sind inhaltliche Änderungen grundsätzlich nur in projektspezifisch anzupassenden (gelb hinterlegt) bzw. dispositiven Regelungen (grau hinterlegt) zulässig. Der Auftraggeber hat türkis hinterlegt bereits eigene Anpassungen eingefügt. Darüber hinaus gehende Anpassung von Klauseln, welche von der Bewilligungsbehörde nicht farblich als optional verhandelbar gekennzeichneter hat, ist von einer vorherigen Zustimmung des Projektträgers abhängig. Der Auftraggeber will von der Einholung der vorherigen Genehmigung grundsätzlich keinen Gebrauch machen, behält sich dies jedoch vor, ohne dies den Bietern zuzusichern. Der Antrag auf Genehmigung einer abweichenden Regelung muss begründet werden. Die Bewilligungsbehörde kann die Genehmigung erteilen, wenn die Umstände des Einzelfalles ein Festhalten an den vorgegebenen Regelungen unzumutbar erscheinen lassen. Mit Angebotsabgabe sind Änderungswünsche an den gelb, grau bzw. türkis hinterlegten Vertragsklauseln im Überarbeitungsmodus oder farblich gekennzeichnet beizufügen, die dann Gegenstand einer Prüfung durch den Auftraggeber werden. Soweit der Auftraggeber Änderungsvorschläge übernehmen möchte, wird er einen Zuwendungsvertrag in fortgeschriebener Fassung allen Bietern gleichermaßen im Rahmen des weiteren Verhandlungsverfahren zukommen lassen und zu neu kalkulierten Angebote auffordernder. Ein Anspruch auf Anpassung besteht nicht. Lehnt der Auftraggeber den Vorschlag des Bieters ab, verbleibt es bei der Regelung des Muster-Zuwendungsvertrages. Der Abschluss des Zuwendungsvertrages steht unter dem Vorbehalt, dass der entsprechende Förderbescheid des Bundes über die abschließende Höhe der Zuwendung mit dem beantragten Inhalt durch die Bewilligungsbehörde sowie der entsprechende Kofinanzierungsbescheid des Landes Baden-Württemberg erlassen werden und enthält Rücktrittsrechte für den Fall der bestandskräftigen Nichterteilung der endgültigen Zuwendungsbescheide von Bund und Land. Sollte der Projektträger einen anderen Muster-Zuwendungsvertrag veröffentlichen und dessen Verwendung zwingend vorgeben, wird der Auftraggeber mit dem potenziellen Zuschlagsempfänger den neuen Mustervertrag einvernehmlich verwenden. Die Entscheidung über den Abschluss eines Zuwendungsvertrages wird auf dem zentralen Online-Portal der Bewilligungsbehörde veröffentlicht. Die Bieter erklären sich damit ausdrücklich einverstanden.

Dokumente (2)
Vergaben (2)

Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe

Vergeben am: 08.04.2026

BKS award notice 11fdb837-db5a-4e57-87fa-ba4495865419

17.380.765,19 €

90% Konfidenz

NetCom BW GmbH

Vergeben am: 08.04.2026

BKS award notice 11fdb837-db5a-4e57-87fa-ba4495865419

17.380.765,19 €

90% Konfidenz

Datenqualität

1 offen
  • Fristfehlt
  • Lose1 erkannt
  • UnterlagenLogin erforderlich
  • LVLV im Unterlagenportal prüfen
  • OrtSchöntal, Baden-Württemberg
  • DetaildateneForms geladen

Abgabefrist fehlt

Conviction

hochrelevant
100von 100
Priority
27
Volumen
0
Distanz
50
Festnetz
  • FTTH/Glasfaser/Breitband im Titel+30
  • Telekommunikationskontext erkannt+20
  • Breitband-Förderbezug erkannt+20
  • Eindeutiger FTTH-Bau-/Ausbau-Compound im Titel+15
  • CPV-Code Telekommunikation/Energie+15
Alle Conviction-Signale
  • FTTH/Glasfaser/Breitband im Titel+30
  • Eindeutiger FTTH-Bau-/Ausbau-Compound im Titel+15
  • Telekommunikationskontext erkannt+20
  • Breitband-Förderbezug erkannt+20
  • CPV-Code Telekommunikation/Energie+15
  • Kommunaler oder Zweckverbands-Auftraggeber+10
  • Dokument / LV vorhanden+5
  • Bau-/Ausführungslos für Tiefbau oder Glasfaserarbeiten+15

Lead-Status

Bearbeitungsstand der Ausschreibung.

Wird automatisch gespeichert.

Metadaten

Quelle
bekanntmachungsservice_opendata
Externe ID
11fdb837-db5a-4e57-87fa-ba4495865419
Veröffentlicht
08.04.2026