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Beratzhausen – Auswahlverfahren einer Dienstleistungskonzession im Betreibermodell für den Betrieb eines Gigabit-Netzes gem. Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0

Nicht als Bau-Los behandeln. Für Netzbetreiber-Kontakte wichtig, aber getrennt von direkten Tiefbau- und Anschluss-Losen.

Was
Konzession
Netzbetreiber separat beobachten
Wo
Beratzhausen, Bayern
Markt Beratzhausen
Wann
Frist fehlt
keine Abgabefrist im Feed
Volumen
keine Angabe
Conviction
70
fachliche Relevanz
Priority
27
Volumen, Nähe und Datenlage
Volumen-Score
0
noch keine AI-Bewertung
Distanz-Score
50
ab Kynthus HQ · Essenbach

Leistungen & Waren auf einen Blick

Beratzhausen – Auswahlverfahren einer Dienstleistungskonzession im Betreibermodell für den Betrieb eines Gigabit-Netzes gem. Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0

Text-Fallback · Schätzung
  • Kein geparstes LV vorhanden; Mengen kommen aus Bekanntmachung/Analyse.
  • Keine belastbaren Leistungs-Mengen erkannt.
Was muss gemacht werden?
PositionMengeQuelle
Netzbetrieb
Betrieb
nicht beziffertText
Inbetriebnahme
Betrieb
nicht beziffertText
Breitbandausbau
Leistung
nicht beziffertText
Gigabitausbau
Leistung
nicht beziffertText
Top Waren-/LV-Positionen
PositionMengeQuelle
Gigabitnetz
Leistung
nicht beziffertText

Steckbrief

Unterlagen: Login erforderlich
Was
Konzession- Netzbetreiber separat beobachten
Auftraggeber
Markt Beratzhausen
Ort
Beratzhausen, Bayern
Distanz
63 kmLuftlinie ab Kynthus HQ · Essenbach
Wert / Lose
1 Los
Frist
Verfahren
Konzessionsvergabe (Dienstleistungskonzession)
Bauzeit
Anschrift
Marktstrasse 33, 93176, Beratzhausen
Nachprüfung
Regierung von Mittelfranken – Vergabekammer Nordbayern - · Ansbach·vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de

Ausschreibungsunterlagen & LV

LV im Unterlagenportal prüfen

Leistungen & Materialien

Leistungen
InbetriebnahmeNetzbetriebBreitbandausbauGigabitausbau
Materialien
Gigabitnetz
GigabitInbetriebnahme

Kurzbeschreibung

  • 2 der Gigabitrichtlinie des Bundes 2.
  • 3 VgV Grundlage sind daneben die Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (Breitbandleitlinien) vom 26.
  • 2013, die Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31.
  • 2023 (nachfolgend „Gigabitrichtlinie des Bundes 2.
Originalbeschreibung

a) Verfahrensablauf Verhandlungsverfahren Der Auftraggeber führt ein Auswahlverfahren zur Suche eines Netzbetreibers im sog.

Betreibermodell nach Ziff.

3.2 der Gigabitrichtlinie des Bundes 2.0 durch.

Die Auswahl erfolgt zweistufig im Wege einer Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem öffentlichem Teilnahmewettbewerb entsprechend § 12 KonzVgV i.V.m.

§ 14 Abs.

2, Abs.

3 VgV Grundlage sind daneben die Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (Breitbandleitlinien) vom 26.11.2013, die Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31.03.2023 (nachfolgend „Gigabitrichtlinie des Bundes 2.0“) inkl.

der im Zuwendungsbescheid in vorläufiger Höhe genannten Nebenbestimmungen sowie ergänzend die Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in „grauen Flecken“ vom 13.11.2020 („Gigabit-RR“).

Im Teilnahmewettbewerb wird auf einer ersten Stufe die Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) der Bewerber geprüft.

Alle so zugelassenen Teilnehmer werden in einer zweiten Stufe zu Angebotsabgabe aufgefordert und haben Gelegenheit, bis zum Ablauf der Angebotsfrist ein Initialangebot abzugeben (first offer).

Auf Grundlage dieses Angebots hat der Auftraggeber die Möglichkeit, Verhandlungen mit den Bietern durchzuführen und ggf.

diese zur Abgabe eines verbesserten Angebotes aufzufordern (final offer).

Der Auftraggeber wählt anhand der unter Ziff.

5.1.10 genannten Wertungskriterien das wirtschaftlichste Angebot für den Zuschlag aus.

b) Fragen zu Unklarheiten Sollten dem Bewerber Unklarheiten in den Vergabeunterlagen aufkommen oder sollten sich Fragestellungen ergeben, hat er die ausschreibende Stelle innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen ab Erkennbarkeit über das elektronische Vergabeportal zu informieren bzw.

entsprechende Teilnehmerfragen einzureichen.

Spätester Zeitpunkt für Einreichung von Fragen sind zehn Kalendertage vor Ablauf der Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrages.

c) Anforderungen an das Angebot Das Angebot des Bieters soll die nachfolgend aufgeführten Punkte beinhalten und diese konkret und nachvollziehbar erläutern: i) vollständig befüllte und gezeichnete Vorlage „Anlage B1 Angebotsblatt“, ii) Ausweisung der Höhe der Zahlung für die Nutzung des passiven Netzes (Pachtpreistabelle Anlage B1 Anhang 1) sowie die Angabe indikativer Pachtpreise für die Verlängerungslaufzeit (Anlage B1 Anhang 2).

Die beigefügten Musterdatenblätter sind zwingend befüllt abzugeben, iii) ggf.

vom Bieter vorgeschlagene Änderungen an dem auftraggeberseitig vorgegebenen Netzbetriebs- und Pachtvertrag, wie in der Anlage A3 Leistungsbeschreibung beschrieben, iv) Angaben zur Zuverlässigkeit und Hochwertigkeit (z.

B.

Langlebigkeit, und auch Zahl der Anschlüsse) der technischen Lösungen (Gigabit Netzfähigkeit), v) Kalkulation von Erlösen und Kosten, vi) die Verpflichtung zur Herstellung eines offenen und diskriminierungsfreien Zugangs (auf Vorleistungsebene) und Angaben zur geplanten Art und Weise der Erfüllung dieser Verpflichtung einschließlich indikativer Angabe möglicher Vorleistungspreise, vii) Angaben zu Ort, Art und Umfang der erforderlichen Leistungen einschließlich einer Quantifizierung der hierfür voraussichtlich anzusetzenden Kosten, viii) Angaben zu Endnutzerprodukten, welche mindestens die im Wertungskriterium „Produktpreise für Endnutzer“ geforderten Bandbreiten für private bzw.

geschäftliche Endnutzer gem.

„Anlage A3 Leistungsbeschreibung“ erfüllen, durch vollständigen Eintrag im Angebotsblatt und nachgewiesen durch Vorlage von Produktinformationsblättern und weiteren Unterlagen wie Produktvertrag, Tarifblätter, SLA, AGB, ix) Angaben zum spätesten Inbetriebnahmezeitpunkt gem.

Anlage A3 Leistungsbeschreibung, x) technisches Konzept über den Aufbau und Betrieb des Gigabit-Netzes gem.

Anlage A3 Leistungsbeschreibung, xi) Angaben zu Servicezeiten als Wertungskriterium „Servicezeiten“ gem.

Anlage A3 Leistungsbeschreibung, durch Eintrag im „Anlage B1 Angebotsblatt“.

Angebote, welche die oben genannten Anforderungen nicht enthalten, können ausgeschlossen werden und im weiteren Auswahlverfahren nicht weiter berücksichtigt werden.

Lose (1)

Los LOT-0001: Beratzhausen – Auswahlverfahren einer Dienstleistungskonzession im Betreibermodell für den Betrieb eines Gigabit-Netzes gem. Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe einer Dienstleistungskonzession für den Netzbetrieb (Betreibermodell nach Ziffer 3.2 der Gigabitrichtlinie des Bundes 2.0) eines im Eigentum dem Markt Beratzhausen stehenden passiven Gigabit-Netzes. Ziel dieser Maßnahme ist die flächendeckende Versorgung vorstehend aufgeführter Ausbaugebiete mit gigabitfähigen Breitbandanschlüssen mit Datenübertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch für alle Endnutzer der ausgeschriebenen Adressen, wobei sich die Up- und Downloadrate mindestens verdoppeln müssen. Gefordert ist ein Versorgungsgrad von 100% aller Endnutzer der ausgeschriebenen Adressen im Ausbaugebiet. Das Ausbaugebiet besteht aus den in Anlage aufgeführten unterversorgten Ortslagen des Marktes Beratzhausen Die näheren Angaben ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. Maßgeblich für die Definition des Erschließungsgebietes ist hierbei die Adressliste im Anhang der Leistungsbeschreibung. Ein vorab durchgeführtes Markterkundungsverfahren hat gezeigt, dass mit einem rein privatwirtschaftlichen Ausbau eines Gigabit-Netzes in den kommenden drei Jahren nicht zu rechnen ist. Des Weiteren ging im Rahmen des Markterkundungsverfahrens kein Widerspruch eines Netzbetreibers eines bereits geförderten NGA-Netzes bzgl. eines Überbaus nach der Gigabitrichtlinie des Bundes 2.0 vor Ablauf des Zweckbindungszeitraums ein. Das Vorhaben soll mit öffentlichen Fördermitteln auf Grundlage des sogenannten „Betreibermodells“ gefördert werden; Grundlage hierfür sind die Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (Breitbandleitlinien) vom 26.11.2013 und die Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 vom 31.03.2023 („Gigabitrichtlinie des Bundes 2.0“), sowie ergänzend die Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in „grauen Flecken“ vom 13.11.2020 („Gigabit-RR“). Die Ausführung des Auftrages steht unter dem Vorbehalt eines antragsgemäßen Zuwendungsbescheides über die abschließende Höhe der Zuwendung (auf Bundes- und ggf. Landesebene) durch die Bewilligungsbehörden. Der Zuschlagsempfänger muss sich zur Breitbandversorgung für die in der Leistungsbeschreibung definierte Laufzeit des Pacht- und Betriebsvertrages verpflichten. Gleichzeitig muss sich der Zuschlagsempfänger zur Gewährung eines offenen und diskriminierungsfreien Zuganges zu den errichteten Infrastrukturen auf Vorleistungsebene verpflichten, insbesondere Zugang zu Leerrohren, Zugang zur unbeschalteten Glasfaser, Bitstromzugang und zu Kollokationen. Auf entsprechende Regelungen des Zuwendungsbescheides i.V. § 155 Abs. 4 TKG wird verwiesen. Das passive Gigabit-Netz des Marktes Beratzhausen ist ein FTTB-Netz. Die förderrechtlichen Bestimmungen können bei der unter Ziff. 8.1 genannten Stelle des Auftraggebers angefordert werden und sind im Zuschlagsfalle wesentlicher Bestandteil des Pacht- und Betriebsvertrages. Im Zuschlagsfalle werden ggf. weitere Erklärungen zur Vorlage beim Fördermittelgeber erforderlich. Mit Angebotsabgabe verpflichtet sich jeder Bieter, diese im Zuschlagsfalle abzugeben, soweit nicht bereits im Auswahlverfahren abgegeben. Der Zuschlagsempfänger hat weiter alle bei der Umsetzung der Maßnahmen relevanten Normen (u.a. TKG) und sonstigen rechtlich verbindlichen Vorgaben zu beachten sowie alle erforderlichen Genehmigungen, Bestätigung etc. rechtzeitig und auf eigene Kosten einzuholen. Sämtliche weitere Unterlagendieses Auswahlverfahrens können barrierefrei über die Vergabeplattform aumass unter https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av2277b1-eu abgerufen werden.

Dokumente (1)
Vergaben (2)

Regierung von Mittelfranken – Vergabekammer Nordbayern -

Vergeben am: 11.05.2026

BKS award notice 530105eb-5f1c-4796-9191-e2da356b841e

90% Konfidenz

Telekom Deutschland GmbH

Vergeben am: 11.05.2026

BKS award notice 530105eb-5f1c-4796-9191-e2da356b841e

90% Konfidenz

Datenqualität

1 offen
  • Fristfehlt
  • Lose1 erkannt
  • UnterlagenLogin erforderlich
  • LVLV im Unterlagenportal prüfen
  • OrtBeratzhausen, Bayern
  • DetaildateneForms geladen

Abgabefrist fehlt

Conviction

relevant
70von 100
Priority
27
Volumen
0
Distanz
50
Festnetz
  • FTTH/Glasfaser/Breitband im Titel+30
  • Telekommunikationskontext erkannt+20
  • Breitband-Förderbezug erkannt+20
  • FTTH-Förder-/Betreiberverfahren im Titel+20
  • CPV-Code Telekommunikation/Energie+15
Alle Conviction-Signale
  • FTTH/Glasfaser/Breitband im Titel+30
  • Telekommunikationskontext erkannt+20
  • Breitband-Förderbezug erkannt+20
  • FTTH-Förder-/Betreiberverfahren im Titel+20
  • CPV-Code Telekommunikation/Energie+15
  • Dokument / LV vorhanden+5
  • Konzession/Betrieb: beobachten, aber kein direktes Bau-Los-15

Lead-Status

Bearbeitungsstand der Ausschreibung.

Wird automatisch gespeichert.

Metadaten

Quelle
bekanntmachungsservice_opendata
Externe ID
530105eb-5f1c-4796-9191-e2da356b841e
Veröffentlicht
11.05.2026