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2026-14_Ledabrücke_SiGeKo_ex-post_Bekanntmachung

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Was
Unklar
Kategorie prüfen
Wo
Aurich, Deutschland
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Aurich
Wann
Frist fehlt
keine Abgabefrist im Feed
Volumen
keine Angabe
Conviction
0
fachliche Relevanz
Priority
0
Volumen, Nähe und Datenlage
Volumen-Score
0
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Distanz-Score
50
ab Kynthus HQ · Essenbach

Leistungen & Waren auf einen Blick

2026-14_Ledabrücke_SiGeKo_ex-post_Bekanntmachung

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Was muss gemacht werden?
PositionMengeQuelle
2026-14_Ledabrücke_SiGeKo_ex-post_Bekanntmachung
Leistung
nicht beziffertText
Top Waren-/LV-Positionen
PositionMengeQuelle
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Waren
nicht beziffertText

Steckbrief

Unterlagen: Login erforderlich
Was
Unklar- Kategorie prüfen
Auftraggeber
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Aurich
Ort
Aurich, Deutschland
Wert / Lose
1 Los
Frist
Verfahren
Offenes Verfahren
Bauzeit
84 Monate
Anschrift
Eschener Allee 31, 26603, Aurich·www.strassenbau.niedersachsen.de
Nachprüfung
Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen · Lüneburg·vergabekammer@mw.niedersachsen.de

Ausschreibungsunterlagen & LV

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Leistungen & Materialien

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Kurzbeschreibung

  • Um- und Ausbau südlich Leer inkl.
Lose (1)

Los LOT-0001: 2026-14_Ledabrücke_SiGeKo_ex-post_Bekanntmachung

Leistungen zur Sicherheits- und Gesundheitskoordination auf Baustellen gem. Baustellenverordnung (BaustellV) vom 10. Juni 1998 (zuletzt 27.06.2017 geändert) in Verbindung mit den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB 30) und den technischen Regeln für Gefahrenstoffe, Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen (TRGS 524 bzw. DGUV Regel 101-004 kontaminierte Bereiche) Aufgaben des Koordinators gem. § 3 Abs. 2 BaustellV (während der Planung der Ausführung) und gem. § 3 Abs. 3 BaustellV (während der Ausführung des Bauvorhabens) Aufgaben des Koordinators während der Planung der Ausführung: - Koordinierung der Maßnahmen aus den allgemeinen Grundsätzen nach § 4 Arbeitsschutzge-setz bei der Planung der Ausführung - Feststellen sicherheits- und gesundheitsschutzrelevanter Wechselwirkungen zwischen den Arbeiten der einzelnen Gewerke auf der Baustelle und anderen betrieblichen Tätigkeiten oder Einflüssen auf oder in der Nähe der Baustelle - Aufzeigen von Möglichkeiten zur Vermeidung von Sicherheits- und Gesundheitsrisiken - Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan ausarbeiten oder ausarbeiten lassen und an den Pla-nungsprozess anpassen, soweit dies erforderlich ist - Ggfs. Beraten bei der Planung der Baustelleneinrichtung - Ggfs. Erstellen einer Baustellenordnung - Hinwirken auf das Berücksichtigen von Leistungen zu Sicherheit und Gesundheitsschutz in Ausschreibungen - Beraten bei der Terminplanung, insbesondere bei der Abstimmung von Bauausführungszeiten, um Gefahren, die durch ein zeitliches Nebeneinander hervorgerufen werden können, zu vermeiden. Aufgaben des Koordinators während der Ausführung der Bauvorhaben - Erstellen der Vorankündigung und Übermitteln der Vorankündigung an die nach Landesrecht zuständige Behörde - Bekannt machen, Anpassen und Fortschreiben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes sowie Hinwirken auf seine Einhaltung und auf die Umsetzung der erforderlichen Arbeits-schutzmaßnahmen durch die beteiligten Unternehmen - Information und eingehende Erläuterung der Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheits-schutz gegenüber allen Auftragnehmern inkl. Nachunternehmer - Organisieren des Zusammenwirkens der bauausführenden Unternehmen hinsichtlich Sicher-heit und Gesundheitsschutz zum Beispiel durch Sicherheitsbesprechungen und -Begehungen mit Dokumentation und Auswerten der Ergebnisse - Koordinieren der Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren durch die Arbeitsgeber zum Beispiel durch Einfordern von Nachweisen. - Hinwirken auf die Einhaltung einer Baustellenordnung und eines Baustelleneinrichtungsplanes (soweit vorhanden) hinsichtlich der Vermeidung gegenseitiger Gefährdungen. - Berücksichtigung sicherheits- und gesundheitsschutzrelevanter Wechselwirkungen zwischen den Arbeiten auf der Baustelle und anderen betrieblichen Tätigkeiten oder Einflüssen auf oder in der Nähe der Baustelle - Koordinieren der Anwendung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 Arbeitsschutzgesetz.

Vergaben (3)

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche

Vergeben am: 11.05.2026

BKS award notice 733c5026-42e3-4bcb-8712-7d238092a672

90% Konfidenz

Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen

Vergeben am: 11.05.2026

BKS award notice 733c5026-42e3-4bcb-8712-7d238092a672

90% Konfidenz

ecoprotec gmbh

Vergeben am: 11.05.2026

BKS award notice 733c5026-42e3-4bcb-8712-7d238092a672

90% Konfidenz

Datenqualität

1 offen
  • Fristfehlt
  • Lose1 erkannt
  • UnterlagenLogin erforderlich
  • LVLV im Unterlagenportal prüfen
  • OrtAurich, Deutschland
  • DetaildateneForms geladen

Abgabefrist fehlt

Conviction

wahrscheinlich irrelevant
0von 100
Priority
0
Volumen
0
Distanz
50

Keine Conviction-Signale vorhanden.

Lead-Status

Bearbeitungsstand der Ausschreibung.

Wird automatisch gespeichert.

Metadaten

Quelle
bekanntmachungsservice_opendata
Externe ID
733c5026-42e3-4bcb-8712-7d238092a672
Veröffentlicht
11.05.2026