NEUKIRCHEN VORM WALD-Gigabit-RL 2.0 (2025) - Auswahlverfahren einer Dienstleistungskonzession im Wirtschaftlichkeitslückenmodell für die Planung, Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes
Nicht als Bau-Los behandeln. Für Netzbetreiber-Kontakte wichtig, aber getrennt von direkten Tiefbau- und Anschluss-Losen.
Leistungen & Waren auf einen Blick
Dienstleistungskonzession im Wirtschaftlichkeitslückenmodell: Der Konzessionsnehmer plant, errichtet und betreibt eigenverantwortlich ein technologieneutrales Gigabit-Netz (mind. 1 Gbit/s symmetrisch) für förderfähige unterversorgte Adressen. Umfasst passive Infrastruktur (Tiefbau, Leerrohr, Kabel, Schächte, Hausanschlüsse, Netzabschluss im Gebäude) und aktive Technik. Vergütung erfolgt primär durch Endkundenentgelte; die Gemeinde leistet lediglich Zuschuss zur Wirtschaftlichkeitslücken-Deckung.
- Kein geparstes LV vorhanden; Mengen kommen aus Bekanntmachung/Analyse.
| Position | Menge | Quelle |
|---|---|---|
Bau-/Vertragslaufzeit Betrieb | 84 Monate | Analyse |
Tiefbau offen Tiefbau | nicht beziffert | Analyse |
LWL-Kabelverlegung Kabel/Rohr | nicht beziffert | Analyse |
Hausanschluss-Inhouse Hausanschluss | nicht beziffert | Analyse |
Schachtbau Schächte | nicht beziffert | Analyse |
HÜP-Montage Hausanschluss | nicht beziffert | Analyse |
GfAD-Montage Hausanschluss | nicht beziffert | Analyse |
Netzplanung Leistung | nicht beziffert | Analyse |
Netzbetrieb Betrieb | nicht beziffert | Analyse |
Vertragslaufzeit Leistung | 84 Monate | Text Vertragslaufzeit: 84 Monate |
| Position | Menge | Quelle |
|---|---|---|
Leerrohr Kabel/Rohr | nicht beziffert | Analyse |
LWL-Kabel Kabel/Rohr | nicht beziffert | Analyse |
Schächte Leistung | nicht beziffert | Analyse |
Verteiler Leistung | nicht beziffert | Analyse |
Netzabschlusseinrichtungen Leistung | nicht beziffert | Analyse |
Breitbandnetz Leistung | nicht beziffert | Text |
Gigabitnetz Leistung | nicht beziffert | Text |
Dienstleistungskonzession nach Wirtschaftlichkeitslückenmodell — Gemeinde sucht Netzbetreiber, der eigenverantwortlich investiert, baut und vermarktet. Wir sind als reiner Bauunternehmer nicht der direkte Auftragnehmer, sondern kämen allenfalls als Subunternehmer des späteren Konzessionärs zum Zug. Daher nur beobachten.
Was wird gebaut?
Konzession Errichtung+BetriebDienstleistungskonzession im Wirtschaftlichkeitslückenmodell: Der Konzessionsnehmer plant, errichtet und betreibt eigenverantwortlich ein technologieneutrales Gigabit-Netz (mind. 1 Gbit/s symmetrisch) für förderfähige unterversorgte Adressen. Umfasst passive Infrastruktur (Tiefbau, Leerrohr, Kabel, Schächte, Hausanschlüsse, Netzabschluss im Gebäude) und aktive Technik. Vergütung erfolgt primär durch Endkundenentgelte; die Gemeinde leistet lediglich Zuschuss zur Wirtschaftlichkeitslücken-Deckung.
Mengen-Schätzung
Keine konkreten Mengenangaben zu Trasse, Kabel oder Hausanschlüssen im Text. Nur Vertragslaufzeit (84 Monate) und Los-Anzahl (1) explizit genannt.
Quellen-Snippets (3)
- „Dauer: 2520 Tage"
- „Vertragslaufzeit: 84 Monate"
- „Betrieb des Breitbandnetzes über den Zeitraum von mindestens sieben Jahren"
Warum diese Ausschreibung?
Lückenschluss in unterversorgten Gebieten nach Markterkunden-Ergebnis. Die Gemeinde Neukirchen vorm Wald sucht einen Netzbetreiber für die Gigabitversorgung förderfähiger Adressen gemäß Gigabit-RL 2.0, um die Daseinsvorsorge durch einen konzessionierten Netzbetreiber sicherzustellen.
Bewertung — Rote & Grüne Flaggen
- FTTH-Vollausbau mit Tiefbau, LWL, Hausanschlüssen
- Gigabit-RL 2.0 Förderung gesichert (Markterkunden abgeschlossen, förderfähige Adressen)
- Öffentlicher Auftraggeber (Gemeinde)
- Technologieneutral, aber FTTH wahrscheinlich
- Dienstleistungskonzession statt Bauauftrag
- Wirtschaftlichkeitslückenmodell — Vergütung primär durch Endkunden, nicht durch Bauleistungsentgelt
- TKG-Lizenz als Netzbetreiber erforderlich
- Verhandlungsverfahren nach KonzVgV § 12
- Keine konkreten Mengenangaben (Trasse, Kabel, Hausanschlüsse)
Steckbrief
Unterlagen: frei zugänglich- Was
- Konzession- Netzbetreiber separat beobachten
- Auftraggeber
- Gemeinde Neukirchen vorm Wald
- Ort
- Neukirchen vorm Wald, Bayern
- Distanz
- 81 kmLuftlinie ab Kynthus HQ · Essenbach
- Wert / Lose
- 1 Los
- Frist
- 19.05.2026(abgelaufen vor 13 Tagen)
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Vertragslaufzeit
- 7 Jahre
- Anschrift
- Kirchenweg 2, 94154, Neukirchen vorm Wald·www.neukirchenvormwald.de
- Nachprüfung
- Regierung von Oberbayern · München·vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Ausschreibungsunterlagen & LV
LV im Unterlagenportal prüfenLeistungen & Materialien
Kurzbeschreibung
- 5 GWB (zweistufiges Verhandlungsverfahren) zur Bestimmung eines Netzbetreibers für die Planung, die Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes im Wirtschaftlichkeitslückenmodell in den ausgeschriebenen Ausbaugebieten nach Maßgabe der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbau der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" vom 31.
- 2025 (nachfolgend "Gigabit-RL 2.
- Wesentliche Grundlage des Verfahrens sind die "Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutsch-land zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen" vom 01.
- 2024 (nachfolgend "Gigabit-RR 2.
Originalbeschreibung
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb entsprechend § 12 KonzVgV i.V.m.
§ 14 Abs.
2, Abs.
3 Nr.
2, Nr.
3 VgV, § 119 Abs.
5 GWB (zweistufiges Verhandlungsverfahren) zur Bestimmung eines Netzbetreibers für die Planung, die Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes im Wirtschaftlichkeitslückenmodell in den ausgeschriebenen Ausbaugebieten nach Maßgabe der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbau der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" vom 31.03.2023 in der Fassung der 2.
Änderung vom 13.01.2025 (nachfolgend "Gigabit-RL 2.0").
Wesentliche Grundlage des Verfahrens sind die "Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutsch-land zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen" vom 01.08.2024 (nachfolgend "Gigabit-RR 2.0"), die Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" vom 31.03.2023 in der Fassung der 2.
Änderung vom 13.01.2025 (nachfolgend Gigabit-RL 2.0) sowie die Mitteilung der Europäischen Union "Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Förderung von Breitbandnetzen" vom 31.01.2023 (2023/C 36/01).
Die ausgeschriebenen Adressen des Erschließungsgebietes sind nach Ergebnis der Markterkun-dung förderfähige unterversorgte Adressen im Sinne der Gigabit-RL 2.0.
Aus diesem Grund soll dort auf Basis dieses Auswahlverfahrens ein Gigabit-Netz als technologieneutrale Netzbezeichnung (Netz mit einer Breitbandversorgung von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zu Spitzenlastzeitbe-dingungen für alle Endnutzer der ausgeschriebenen Adressen) in den unterversorgten Gebieten er-richtet werden, wobei sich die Up- und Downloadraten mindestens verdoppeln müssen.
Auf die Vorgaben der "B-Leistungsbeschreibung" inkl.
deren Anlagen wird ergänzend verwiesen.
Der Konzessionsgeber ordnet den ausgeschriebenen "Vertrag über die Weiterleitung von Zuwen-dungen im Rahmen des Gigabitausbaus in der Gemeinde Neukirchen vorm Wald zum Zwecke der Planung, der Errichtung und des Betriebs eines gigabitfähigen Breitbandnetzes im Wirtschaftlichkeitslückenmodell nach der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gi-gabit-RL 2.0)" als eine Dienstleistungskonzession i.S.d.
§ 105 Abs.
1 Nr.
2 GWB ein.
Der Konzessionsgeber überträgt damit die ihm als Aufgabe der Daseinsvorsorge obliegende Realisierung der Versorgung der Bevölkerung mit Gigabitanschlüssen auf den Konzessionsnehmer, welcher das Nutzungsrecht am Gigabit-Netz erhält und die Vergütung für seine Tätigkeit in erster Linie durch die Entgelte der Endkunden erhält, während der Konzessionsgeber lediglich einen Zuschuss zur Deckung der gegebenenfalls ausgewiesenen Wirtschaftlichkeitslücke leistet, welcher nach § 105 Abs.
1 Nr.
2 GWB einer Dienstleistungskonzession nicht entgegensteht.
Der Schwerpunkt der Tätigkeit des Konzessionsnehmers liegt auf der Dienstleistung des Betreibens des Breitbandnetzes über den Zeitraum von mindestens sieben Jahren.
Der Konzessionsgeber ordnet weiter das zu planende, zu bauende und zu betreibende Gigabit-Netz auch als ein "öffentliches Kommunikationsnetz" i.S.d.
Bereichsausnahme gemäß § 149 Nr.
8 GWB ein, so dass der 4.
Teil des GWB nicht zur Anwendung kommt.
Soweit in den Unterlagen des Aus-wahlverfahrens auf Normen des 4.
Teils des GWB verwiesen wird, begründet dies keinen Anspruch auf deren Anwendbarkeit..
Lose (1)
Los LOT-0001: NEUKIRCHEN VORM WALD-Gigabit-RL 2.0 (2025) - Auswahlverfahren einer Dienstleistungskonzession im Wirtschaftlichkeitslückenmodell für die Planung, Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes
Planung, Errichtung und Betrieb eines Gigabit-Netzes im Wirtschaftlichkeitslückenmodell aller aus-geschriebenen Adressen auf Basis der Gigabit-RL 2.0. Gegenstand dieses Auswahlverfahrens ist die Vergabe einer Dienstleistungskonzession für die Pla-nung, die Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes im Wirtschaftlichkeitslückenmodell nach Ziffer 3.1 der Gigabit-RL 2.0. Ziel dieser Maßnahme ist die Gigabitversorgung der Ausbaugebiete mit gigabitfähigen Breitbandanschlüssen mit Datenübertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zu Spitzenlastzeitbedingungen für alle Endnutzer der ausgeschriebenen Adressen im Ausbaugebiet, wobei sich die Up- und Downloadrate mindestens verdoppeln müssen. Das Ausbaugebiet ergibt sich im Einzelnen aus "B-Leistungsbeschreibung" und deren Anlagen, insbesondere der Karten zum Ausbaugebiet (B1, B1.1 bis B1.3) und der Adressliste (B2). Es wird auf die Ausführungen der ergänzenden Unterlagen dieses Auswahlverfahrens verwiesen (siehe hierzu Auflistung in "A-Allgemeine Verfahrensbedingungen" Ziff. 4); danach gilt insbesondere: a) Technologieneutralität Der Konzessionsgeber stellt klar, dass dieses Auswahlverfahren des zu errichtenden und zu betreibenden Gigabit-Netzes mit Bandbreiten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zu Spitzenlastzeitbedingungen technologieneutral i.S.d. Randnummer 117 der Beihilfeleitlinien EU2023/C 26/01 (Ziff. 5.2.4.1, 5.2.4.2) sowie § 5 Abs. 7 Gigabit-RR 2.0 erfolgt, folglich die hier gewählte Bezeichnung wie "Gigabit-Netz", die Bezeichnung der Netzebenen etc., die Darstellung des Netzaufbaus und Definition des Materialkonzeptes 5.0.2, Ziff. 2, Seite 5 f. übernimmt, dies aber bei Einsatz anderer Technologien zum Ausbau und Betrieb des Gigabit-Netzes entsprechend analog zu sehen ist. b) Errichtung und Betrieb eines Netzes zur Gigabitversorgung Förderzweck der Gigabit-RL 2.0 ist die Unterstützung eines effektiven und technologieneutralen Gigabitausbaus zur Erreichung eines ökologisch nachhaltigen, sicheren und hochleistungsfähigen Gigabit-Netzes in unterversorgten Gebieten. Der Zuschlagsempfänger hat im Ausbaugebiet ein Gigabit-Netz mit den definierten Mindestbandbreiten zu Spitzenlastzeitbedingungen zu planen, zu errichten und zu betreiben. Dies umfasst sowohl die erforderliche passive Netzinfrastruktur (z.B. Tiefbauleistungen, Leerrohre mit Kabel sowie zugehörige Komponenten einschließlich Schächte, Verteiler, Hausanschlüsse und Netzabschlusseinrichtungen) als auch die aktive Technik zum Netzbetrieb. Das Einverständnis der Grundstückseigentümer vorausgesetzt, bezieht sich die diesem Auswahlverfahren gegenständliche Errichtung von leitungsgebundenen Gigabit-Netzen auf alle Netzteile, einschließlich Netzabschluss im Gebäude einer jeden ausgeschriebenen Adresse. Auf die Vorga-ben der "B-Leistungsbeschreibung" inkl. deren Anlagen wird ergänzend verwiesen. c) Förderrechtliche Vorgaben Die Gigabit-Netzerrichtung und dessen Betrieb müssen sämtliche Inhalte und Vorgaben der Gigabit-RR 2.0, der Gigabit-RL 2.0, des Bescheides über eine Zuwendung in vorläufiger Höhe sowie dessen zugehörige Nebenbestimmungen (BNBest-Gigabit), Materialkonzept und Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur etc. in der diesem zugrunde liegenden Fassung verpflichtend berücksichtigen. Auf die geltenden Rechtsgrundlagen im Anlagenkonvolut "Förderrechtliche Rechtsgrundlagen" (A2) wird ergänzend verwiesen.
Dokumente (1)
Datenqualität
vollständig- Fristvorhanden
- Lose1 erkannt
- Unterlagenfrei zugänglich
- LVLV im Unterlagenportal prüfen
- OrtNeukirchen vorm Wald, Bayern
- DetaildateneForms geladen
Conviction
relevant- FTTH/Glasfaser/Breitband im Titel+30
- Telekommunikationskontext erkannt+20
- Breitband-Förderbezug erkannt+20
- FTTH-Förder-/Betreiberverfahren im Titel+20
- Eindeutiger FTTH-Bau-/Ausbau-Compound im Titel+15
Alle Conviction-Signale
- FTTH/Glasfaser/Breitband im Titel+30
- Eindeutiger FTTH-Bau-/Ausbau-Compound im Titel+15
- Telekommunikationskontext erkannt+20
- Breitband-Förderbezug erkannt+20
- FTTH-Förder-/Betreiberverfahren im Titel+20
- CPV-Code Telekommunikation/Energie+15
- CPV-Code strikt Breitband-/FTTH-Infrastruktur+15
- Kommunaler oder Zweckverbands-Auftraggeber+10
- Dokument / LV vorhanden+5
- Konzession/Betrieb: beobachten, aber kein direktes Bau-Los-15
AI-Volumenbewertung
Score 8 · niedrigDienstleistungskonzession ohne konkrete Bauleistungsmengen. Der Bieter plant, baut und betreibt eigenverantwortlich ein Gigabit-Netz (FTTH) in Neukirchen vorm Wald. Es liegt keine ausführbare Bauleistungsbeschreibung vor, sondern ein Wirtschaftlichkeitslückenmodell nach Gigabit-RL 2.0. Keine Mengenangaben zu Tiefbau, Leerrohr, Kabelzug oder Hausanschlüssen erkennbar. Die Ausschreibung definiert nur das Ziel (1 Gbit/s symmetrisch, unterversorgte Adressen), nicht jedoch die Ausführungsmengen. Bauwertigkeit nicht bewertbar.
| Art | Menge | Gewicht |
|---|---|---|
| Dienstleistungskonzession Gigabit-Netz | 1 Konzession | low |
| Betriebsleistung Breitbandnetz | 7 Jahre | low |
| Planung Gigabit-Netz | 0 | low |
| Gigabitversorgung Adressen | 0 Adressen | medium |
- Keine konkreten Bauleistungsmengen (km Tiefbau, Leerrohr, Kabel) genannt
- Konzessionsvergabe statt Bauleistungsausschreibung - Bieter plant selbst
- Wirtschaftlichkeitslückenmodell: Vergütung primär durch Endkundenentgelte, nicht Bauleistung
- Technologieneutral: Bauweise nicht festgelegt, keine Leistungsverzeichnisse erkennbar
Evidence
- Auswahlverfahren einer Dienstleistungskonzession - kein klassisches Bauleistungsvergabeverfahren
- Konzessionsnehmer erhält Nutzungsrecht und plant/baut eigenverantwortlich
- Keine Mengenangaben in der Ausschreibung zu Tiefbau, Leerrohr, Kabel, Hausanschlüssen
- Verweis auf B-Leistungsbeschreibung und Anlagen (B1, B2), aber keine Mengen im vorliegenden Text
Lead-Status
Bearbeitungsstand der Ausschreibung.
Wird automatisch gespeichert.
Metadaten
- Quelle
- bekanntmachungsservice_opendata
- Externe ID
- 5ddbe69b-a70b-405a-88d3-077514a8175e
- Veröffentlicht
- 29.03.2026