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Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabitnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste für unterversorgte Adressen (Dunkelgraue Flecken) der Gemeinde Namborn im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.

Nicht als Bau-Los behandeln. Für Netzbetreiber-Kontakte wichtig, aber getrennt von direkten Tiefbau- und Anschluss-Losen.

Was
Konzession
Netzbetreiber separat beobachten
Wo
Namborn im Wirtschaftlichkeitslückenmodell, Deutschland
Gemeinde Namborn
Wann
02.06.2026
noch 2 Tage
Volumen
keine Angabe
Conviction
70
fachliche Relevanz
Priority
27
Volumen, Nähe und Datenlage
Volumen-Score
0
AI-Confidence: hoch
Distanz-Score
50
ab Kynthus HQ · Essenbach

Leistungen & Waren auf einen Blick

Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabitnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste für unterversorgte Adressen (Dunkelgraue Flecken) der Gemeinde Namborn im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.

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Was muss gemacht werden?
PositionMengeQuelle
Deutschland 5.1.3. Geschätzte Dauer Laufzeit
Leistung
84 MonateText
. Erfüllungsort Stadt: Namborn Postleitzahl: 66640 Land, Gliederung (NUTS): St. Wendel (DEC06) Land: Deutschland 5.1.3. Geschätzte Dauer Laufzeit: 84 Monate 5.1.6. Allgemeine Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnah
Gigabitausbau
Leistung
nicht beziffertText
Top Waren-/LV-Positionen
PositionMengeQuelle
Breitbandnetz
Leistung
nicht beziffertText
Gigabitnetz
Leistung
nicht beziffertText

Steckbrief

Unterlagen: frei zugänglich
Was
Konzession- Netzbetreiber separat beobachten
Auftraggeber
Gemeinde Namborn
Ort
Namborn im Wirtschaftlichkeitslückenmodell, Deutschland
Distanz
386 kmLuftlinie ab Kynthus HQ · Essenbach
Wert / Lose
1 Los
Frist
02.06.2026(noch 2 Tage)
Verfahren
oth-single
Vertragslaufzeit
7 Jahre
Anschrift
Schloßstraße 13, 66640, Namborn·www.namborn.de
Nachprüfung
Vergabekammern des Saarlandes · Saarbrücken·vergabekammern@wirtschaft.saarland.de

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Leistungen & Materialien

Leistungen
Gigabitausbau
Materialien
BreitbandnetzGigabitnetz
Gigabit

Kurzbeschreibung

  • Die Gemeinde Namborn (nachfolgend: "Konzessionsgeber") hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen.
  • Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden.
  • Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Förderung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.
  • KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt.
Originalbeschreibung

Die Gemeinde Namborn (nachfolgend: "Konzessionsgeber") hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen.

Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirt-schaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen.

Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden.

Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Förderung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0" einen Förderantrag gestellt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen.

Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der Richtlinie über die Kofinanzierung der Gigabitförderung des Bundes im Saarland ("Gigabit-Kofinanzierungsrichtlinie Saarland") beantragt und ebenfalls Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen.

================================================== Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs.

1 Nr.

2 GWB, §§ 1 ff.

KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt.

Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen.

In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr.

8 GWB hingewiesen.

Der für Konzessionen, hierbei auch für Dienstleistungskonzessionen, maßgebliche EU-Schwellenwert wird dabei unterschritten..

Lose (1)

Los LOT-0000: Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabitnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste für unterversorgte Adressen (Dunkelgraue Flecken) der Gemeinde Namborn im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.

Die Gemeinde Namborn (nachfolgend: "Konzessionsgeber") hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirt-schaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Förderung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0" einen Förderantrag gestellt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der Richtlinie über die Kofinanzierung der Gigabitförderung des Bundes im Saarland ("Gigabit-Kofinanzierungsrichtlinie Saarland") beantragt und ebenfalls Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. ================================================== Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. Der für Konzessionen, hierbei auch für Dienstleistungskonzessionen, maßgebliche EU-Schwellenwert wird dabei unterschritten.

Dokumente (8)

Datenqualität

vollständig
  • Fristvorhanden
  • Lose1 erkannt
  • Unterlagenfrei zugänglich
  • LVLV im Unterlagenportal prüfen
  • OrtNamborn im Wirtschaftlichkeitslückenmodell, Deutschland
  • DetaildateneForms geladen

Conviction

relevant
70von 100
Priority
27
Volumen
0
Distanz
50
Festnetz
  • FTTH/Glasfaser/Breitband im Titel+30
  • Telekommunikationskontext erkannt+20
  • Breitband-Förderbezug erkannt+20
  • FTTH-Förder-/Betreiberverfahren im Titel+20
  • Eindeutiger FTTH-Bau-/Ausbau-Compound im Titel+15
Alle Conviction-Signale
  • FTTH/Glasfaser/Breitband im Titel+30
  • Eindeutiger FTTH-Bau-/Ausbau-Compound im Titel+15
  • Telekommunikationskontext erkannt+20
  • Breitband-Förderbezug erkannt+20
  • FTTH-Förder-/Betreiberverfahren im Titel+20
  • CPV-Code Telekommunikation/Energie+15
  • CPV-Code strikt Breitband-/FTTH-Infrastruktur+15
  • Kommunaler oder Zweckverbands-Auftraggeber+10
  • Dokument / LV vorhanden+5
  • Konzession/Betrieb: beobachten, aber kein direktes Bau-Los-15

AI-Volumenbewertung

Score 10 · hoch

Dienstleistungskonzession für Gigabitnetz-Betrieb und Telekommunikationsdienste in Namborn. Schwerpunkt liegt auf Betrieb, nicht Bau. Keine konkreten Bauvolumina (Tiefbau, Trassenlängen, Leerrohr, Kabel) spezifiziert. Dokument beschreibt Konzessionsrahmen und Fördermittelstruktur, aber ohne quantifizierbare Bauleistungen. Für Kalkulationszwecke nicht verwertbar, da sämtliche bauvolumenrelevanten Mengen fehlen.

Betrieb und DienstleistungenKonzessionsmodell ohne Bauvolumendetails
Hinweise
  • Keine Mengenangaben zu Tiefbau, Trassenlängen oder Leerrohrverlegung vorhanden
  • Schwerpunkt auf Betrieb und Dienstleistungen, nicht auf Bau
  • Dienstleistungskonzession mit fehlendem Leistungsverzeichnis
  • EU-Schwellenwert wird unterschritten - ggf. kleines Volumen
Evidence
  • Titel nennt 'Bereitstellung und Angebot von Telekommunikationsdiensten' - Fokus auf Dienste
  • Ausdrücklich als Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB) bezeichnet
  • Schwerpunkt der Beschaffung liegt auf 'Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes'
  • Kein Leistungsverzeichnis mit Baupositionen enthalten

Lead-Status

Bearbeitungsstand der Ausschreibung.

Wird automatisch gespeichert.

Metadaten

Quelle
ted_api
Externe ID
259778-2026
Veröffentlicht
16.04.2026