Kyntus Vergabe
Fachlich relevantBauprojektVergebenBekanntmachung reicht

Gigabitausbau Gemeinde Schöntal 2024

Relevanz hoch, Priorität prüfen. Conviction ist stark; Entfernung, Volumen oder Datenlage begrenzen aktuell die Priority.

Was
Bauprojekt
Direktes Bau-Los prüfen
Wo
Schöntal, Baden-Württemberg
Gemeinde Schöntal
Wann
Frist fehlt
keine Abgabefrist im Feed
Volumen
keine Angabe
Conviction
100
fachliche Relevanz
Priority
27
Volumen, Nähe und Datenlage
Volumen-Score
0
noch keine AI-Bewertung
Distanz-Score
50
ab Kynthus HQ · Essenbach

Leistungen & Waren auf einen Blick

Gigabitausbau Gemeinde Schöntal 2024

Text-Fallback · Schätzung
  • Kein geparstes LV vorhanden; Mengen kommen aus Bekanntmachung/Analyse.
  • Keine belastbaren Leistungs-Mengen erkannt.
Was muss gemacht werden?
PositionMengeQuelle
Breitbandausbau
Leistung
nicht beziffertText
Gigabitausbau
Leistung
nicht beziffertText
Top Waren-/LV-Positionen
PositionMengeQuelle
Glasfaser
Kabel/Rohr
nicht beziffertText
Leerrohr
Kabel/Rohr
nicht beziffertText
Leerrohre
Kabel/Rohr
nicht beziffertText
Gigabitnetz
Leistung
nicht beziffertText

Steckbrief

Unterlagen: Login erforderlich
Was
Bauprojekt- Direktes Bau-Los prüfen
Auftraggeber
Gemeinde Schöntal
Ort
Schöntal, Baden-Württemberg
Distanz
467 kmLuftlinie ab Kynthus HQ · Essenbach
Wert / Lose
Frist
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Bauzeit
Anschrift
Klosterhof 1, 74214, Schöntal·www.schoental.de
Nachprüfung
Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe · Karlsruhe·vergabekammer@rpk.bwl.de

Ausschreibungsunterlagen & LV

LV im Unterlagenportal prüfen

Leistungen & Materialien

Leistungen
BreitbandausbauGigabitausbau
Materialien
GlasfaserLeerrohrLeerrohreGigabitnetz
Gigabit1 Gbit

Kurzbeschreibung

  • Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe einer Dienstleistungskonzession für die Planung, die Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes (Wirtschaftlichkeitslückenmodell nach Ziffer 3.
  • 1 der Gigabitrichtlinie des Bundes).
  • Ziel dieser Maßnahme ist die flächendeckende Versorgung vorstehend aufgeführter Ausbaugebiete mit gigabitfähigen Breitbandanschlüssen mit Datenübertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch für alle Endnutzer.
  • Gefordert ist ein Versorgungsgrad von 100% aller Endnutzer der ausgeschriebenen Adressen und Anschlusspunkte im Ausbaugebiet.
Originalbeschreibung

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe einer Dienstleistungskonzession für die Planung, die Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes (Wirtschaftlichkeitslückenmodell nach Ziffer 3.1 der Gigabitrichtlinie des Bundes).

Ziel dieser Maßnahme ist die flächendeckende Versorgung vorstehend aufgeführter Ausbaugebiete mit gigabitfähigen Breitbandanschlüssen mit Datenübertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch für alle Endnutzer.

Gefordert ist ein Versorgungsgrad von 100% aller Endnutzer der ausgeschriebenen Adressen und Anschlusspunkte im Ausbaugebiet.

Das Ausbaugebiet besteht aus den in Anlage aufgeführten unterversorgten Ortslagen des Gebiets der Gemeinde Schöntal.

Die näheren Angaben ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.

Maßgeblich ist die Adressliste im Anhang der Leistungsbeschreibung.

Ein vorab durchgeführtes Markterkundungsverfahren hat gezeigt, dass mit einem rein privatwirtschaftlichen Ausbau eines Gigabit-Netzes in den kommenden drei Jahren bzw.

einer Aufrüstung bestehender Netze auf bis zu 100 Mbit/s im Download durch die Ausstattung mit zusätzlichen aktiven Komponenten innerhalb von 12 Monaten nicht zu rechnen ist.

Das Vorhaben soll daher mit öffentlichen Fördermitteln auf Grundlage des sogenannten „Wirtschaftlichkeitslückenmodells“ gefördert werden; Grundlage hierfür sind die Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (Breitbandleitlinien) vom 26.11.2013 und die Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 26.04.2021 („Gigabitrichtlinie des Bundes“), sowie ergänzend die Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in „grauen Flecken“ vom 13.11.2020 („Gigabit-RR“).

Die Ausführung des Auftrages steht unter dem Vorbehalt eines antragsgemäßen Zuwendungsbescheides über die abschließende Höhe der Zuwendung (auf Bundes- und ggf.

Landesebene) durch die Bewilligungsbehörden.

Der Zuschlagsempfänger muss sich für einen Zeitraum von mindestens 7 Jahren zur Breitbandversorgung und in diesem Zusammenhang zur Gewährung eines offenen und diskriminierungsfreien Zuganges zu den errichteten Infrastrukturen auf Vorleistungsebene verpflichten, insbesondere Zugang zu Leerrohren, Zugang zur unbeschalteten Glasfaser, Bitstromzugang und zu Kollokationen.

Die förderrechtlichen Bestimmungen können bei der unter Ziff.

8.1 genannten Stelle des Auftraggebers angefordert werden und sind im Zuschlagsfalle wesentlicher Bestandteil des Zuwendungsvertrages.

Im Zuschlagsfalle werden ggf.

weitere Erklärungen zur Vorlage beim Fördermittelgeber erforderlich.

Mit Angebotsabgabe verpflichtet sich jeder Bieter, diese im Zuschlagsfalle abzugeben, soweit nicht bereits im Auswahlverfahren abgegeben.

Der Zuschlagsempfänger hat weiter alle bei der Umsetzung der Maßnahmen relevanten Normen (u.a.

TKG) und sonstigen rechtlich verbindlichen Vorgaben zu beachten sowie alle erforderlichen Genehmigungen, Bestätigung etc.

rechtzeitig und auf eigene Kosten einzuholen.

Die weiteren Ausschreibungsunterlagen können unter www.aumass.de abgerufen werden.

Mit dem Zuschlagsempfänger wird ein Zuwendungsvertrag auf Basis des von der Bewilligungsbehörde vorgegebenen Mustervertrages abgeschlossen.

Mit Abgabe des Angebots akzeptieren die Bieter den Muster-Zuwendungsvertrag.

Entsprechend der „zu beachtenden Bearbeitungshinweise für Verwender des Mustervertrages“ durch den Projektträger sind inhaltliche Änderungen grundsätzlich nur in projektspezifisch anzupassenden (gelb hinterlegt) bzw.

dispositiven Regelungen (grau hinterlegt) zulässig.

Der Auftraggeber hat türkis hinterlegt bereits eigene Anpassungen eingefügt.

Darüber hinaus gehende Anpassung von Klauseln, welche von der Bewilligungsbehörde nicht farblich als optional verhandelbar gekennzeichneter hat, ist von einer vorherigen Zustimmung des Projektträgers abhängig.

Der Auftraggeber will von der Einholung der vorherigen Genehmigung grundsätzlich keinen Gebrauch machen, behält sich dies jedoch vor, ohne dies den Bietern zuzusichern.

Der Antrag auf Genehmigung einer abweichenden Regelung muss begründet werden.

Die Bewilligungsbehörde kann die Genehmigung erteilen, wenn die Umstände des Einzelfalles ein Festhalten an den vorgegebenen Regelungen unzumutbar erscheinen lassen.

Mit Angebotsabgabe sind Änderungswünsche an den gelb, grau bzw.

türkis hinterlegten Vertragsklauseln im Überarbeitungsmodus oder farblich gekennzeichnet beizufügen, die dann Gegenstand einer Prüfung durch den Auftraggeber werden.

Soweit der Auftraggeber Änderungsvorschläge übernehmen möchte, wird er einen Zuwendungsvertrag in fortgeschriebener Fassung allen Bietern gleichermaßen im Rahmen des weiteren Verhandlungsverfahren zukommen lassen und zu neu kalkulierten Angebote auffordernder.

Ein Anspruch auf Anpassung besteht nicht.

Lehnt der Auftraggeber den Vorschlag des Bieters ab, verbleibt es bei der Regelung des Muster-Zuwendungsvertrages.

Der Abschluss des Zuwendungsvertrages steht unter dem Vorbehalt, dass der entsprechende Förderbescheid des Bundes über die abschließende Höhe der Zuwendung mit dem beantragten Inhalt durch die Bewilligungsbehörde sowie der entsprechende Kofinanzierungsbescheid des Landes Baden-Württemberg erlassen werden und enthält Rücktrittsrechte für den Fall der bestandskräftigen Nichterteilung der endgültigen Zuwendungsbescheide von Bund und Land.

Sollte der Projektträger einen anderen Muster-Zuwendungsvertrag veröffentlichen und dessen Verwendung zwingend vorgeben, wird der Auftraggeber mit dem potenziellen Zuschlagsempfänger den neuen Mustervertrag einvernehmlich verwenden.

Die Entscheidung über den Abschluss eines Zuwendungsvertrages wird auf dem zentralen Online-Portal der Bewilligungsbehörde veröffentlicht.

Die Bieter erklären sich damit ausdrücklich einverstanden..

Dokumente (4)
Vergaben (1)

NetCom BW GmbH

Vergeben am: 13.04.2026

TED award notice 249347-2026 (subtype 29)

9.450.000,00 €

100% Konfidenz

Datenqualität

1 offen
  • Fristfehlt
  • Losekeine erkannt
  • UnterlagenLogin erforderlich
  • LVLV im Unterlagenportal prüfen
  • OrtSchöntal, Baden-Württemberg
  • DetaildateneForms geladen

Abgabefrist fehlt

Conviction

hochrelevant
100von 100
Priority
27
Volumen
0
Distanz
50
Festnetz
  • FTTH/Glasfaser/Breitband im Titel+30
  • Telekommunikationskontext erkannt+20
  • Breitband-Förderbezug erkannt+20
  • Eindeutiger FTTH-Bau-/Ausbau-Compound im Titel+15
  • CPV-Code Telekommunikation/Energie+15
Alle Conviction-Signale
  • FTTH/Glasfaser/Breitband im Titel+30
  • Eindeutiger FTTH-Bau-/Ausbau-Compound im Titel+15
  • Telekommunikationskontext erkannt+20
  • Breitband-Förderbezug erkannt+20
  • CPV-Code Telekommunikation/Energie+15
  • Netzkomponenten erkannt (PoP, Backbone, Hausanschluss)+15
  • Kommunaler oder Zweckverbands-Auftraggeber+10
  • Dokument / LV vorhanden+5
  • Bau-/Ausführungslos für Tiefbau oder Glasfaserarbeiten+15

Lead-Status

Bearbeitungsstand der Ausschreibung.

Wird automatisch gespeichert.

Metadaten

Quelle
ted_api
Externe ID
249347-2026
Veröffentlicht
13.04.2026