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NGA-Breitbandausbau Nottuln verbindliche Angebotsphase

Nur kurz prüfen. Der Bezug zu FTTH, Tiefbau oder Hausanschlüssen ist aktuell schwach erkannt.

Was
Bauprojekt
Direktes Bau-Los prüfen
Wo
Nottuln, Deutschland
Gigabitausbau in der Gemeinde Nottuln
Wann
10.04.2026
abgelaufen vor 52 Tagen
Volumen
keine Angabe
Conviction
0
fachliche Relevanz
Priority
0
Volumen, Nähe und Datenlage
Volumen-Score
0
noch keine AI-Bewertung
Distanz-Score
50
ab Kynthus HQ · Essenbach

Leistungen & Waren auf einen Blick

NGA-Breitbandausbau Nottuln verbindliche Angebotsphase

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Was muss gemacht werden?
PositionMengeQuelle
NGA-Breitbandausbau Nottuln verbindliche Angebotsphase
Leistung
nicht beziffertText
Top Waren-/LV-Positionen
PositionMengeQuelle
Keine Warenposition im Text erkannt
Waren
nicht beziffertText

Steckbrief

Unterlagen: frei zugänglich
Was
Bauprojekt- Direktes Bau-Los prüfen
Auftraggeber
Gigabitausbau in der Gemeinde Nottuln
Ort
Nottuln, Deutschland
Wert / Lose
1 Los
Frist
10.04.2026(abgelaufen vor 52 Tagen)
Verfahren
Öffentliche Vergabe
Bauzeit

Ausschreibungsunterlagen & LV

LV im Unterlagenportal prüfen

Leistungen & Materialien

Keine spezifischen Leistungen erkannt — Quelldokumente prüfen

Gigabit1 Gbit

Kurzbeschreibung

  • Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Unternehmens mit der Errichtung und dem Betrieb einer Gigabitinfrastruktur in den "grauen NGA-Gebieten" in der Gemeinde Nottuln.
  • Das zu errichtende gigabitfähige Hochleistungsnetz muss eine Versorgung der im Ausbaugebiet ausgewiesenen Adressen mit einer Bandbreite von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Mindestbandbreite) gewährleisten.
  • Das durchgeführte Markterkundungsverfahren bestätigte, dass die Errichtung und der Betrieb eines solchen gigabitfähigen Hochleistungsnetzes im Ausbaugebiet nicht eigenwirtschaftlich abbildbar sind.
  • Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.
Originalbeschreibung

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Unternehmens mit der Errichtung und dem Betrieb einer Gigabitinfrastruktur in den "grauen NGA-Gebieten" in der Gemeinde Nottuln.

Das zu errichtende gigabitfähige Hochleistungsnetz muss eine Versorgung der im Ausbaugebiet ausgewiesenen Adressen mit einer Bandbreite von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Mindestbandbreite) gewährleisten.

Die Mindestbandbreite ist erreicht, wenn sie im Abschlusspunkt der Linientechnik im Gebäude bereitgestellt wird.

Das durchgeführte Markterkundungsverfahren bestätigte, dass die Errichtung und der Betrieb eines solchen gigabitfähigen Hochleistungsnetzes im Ausbaugebiet nicht eigenwirtschaftlich abbildbar sind.

Aus diesem Grund ist der Konzessionsgeber bereit, dem privaten Telekommunikationsunternehmen einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss zur Deckung seiner Wirtschaftlichkeitslücke zur Verfügung zu stellen (sog.

"Wirtschaftlichkeitslückenmodell").

Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0" einen Förderantrag gestellt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen..

Lose (1)

Los LOT-0001: NGA-Breitbandausbau Nottuln verbindliche Angebotsphase

Der Beschaffungsgegenstand betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. Im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 21.08.2019 - Verg 5/19; VK Sachsen, Beschluss vom 17.07.2019 - 1/SVK/017-19; VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13.12.2018 - 3 VK 9/18) finden danach die Vorschriften des Kartellvergaberechts aus Teil 4 des GWB auf die Bereitstellung einer Investitionsbeihilfe im Rahmen des Wirtschaftlichkeitslückenmodells keine Anwendung. Die Bieter haben daher keinen Anspruch auf Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens. Der Konzessionsgeber führt jedoch ein öffentliches, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Bestimmungen sowie der Vergabegrundsätze in Anlehnung an ein einstufiges Verhandlungsverfahren nach §§ 12 Abs. 2 KonzVgV, 17 VgV durch. Da es eine entsprechende Verfahrensart auf dem Vergabeportal nicht gibt, wurde hilfsweise als Vergabeart eine offene Ausschreibung gewählt. Es wird aber ein Verhandlungsverfahren durchgeführt.

Dokumente (2)

Datenqualität

vollständig
  • Fristvorhanden
  • Lose1 erkannt
  • Unterlagenfrei zugänglich
  • LVLV im Unterlagenportal prüfen
  • OrtNottuln, Deutschland
  • Detaildatennur Feed-Daten

Conviction

wahrscheinlich irrelevant
0von 100
Priority
0
Volumen
0
Distanz
50
Festnetz
  • FTTH/Glasfaser/Breitband im Titel+30
  • FTTH-spezifischer Auftraggeber (Pattern: gigabit)+25
  • Telekommunikationskontext erkannt+20
  • Breitband-Förderbezug erkannt+20
  • Eindeutiger FTTH-Bau-/Ausbau-Compound im Titel+15
Alle Conviction-Signale
  • FTTH/Glasfaser/Breitband im Titel+30
  • Eindeutiger FTTH-Bau-/Ausbau-Compound im Titel+15
  • Telekommunikationskontext erkannt+20
  • Breitband-Förderbezug erkannt+20
  • CPV-Code Telekommunikation/Energie+15
  • CPV-Code strikt Breitband-/FTTH-Infrastruktur+15
  • Kommunaler oder Zweckverbands-Auftraggeber+10
  • FTTH-spezifischer Auftraggeber (Pattern: gigabit)+25
  • Bau-/Ausführungslos für Tiefbau oder Glasfaserarbeiten+15

Lead-Status

Bearbeitungsstand der Ausschreibung.

Wird automatisch gespeichert.

Metadaten

Quelle
bekanntmachungsservice_opendata
Externe ID
130acd3e-380c-497c-ba99-783b4594e8ed
Veröffentlicht
22.03.2026