Gigabitausbau in den Kommunen Albershausen, Börtlingen, Dürnau und Heiningen -Lückenschluss-Programm
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Leistungen & Waren auf einen Blick
Tiefbauarbeiten und LWL-Verlegung für den Gigabit-Lückenschluss in vier Kommunen des Landkreises Göppingen. Es handelt sich um die Erschließung einzelner unterversorgter Adressen durch FTTH-Hausanschlüsse, inkl. Tiefbau, Kabelverlegung, Spleißarbeiten und Hausanschlussmontage.
- Kein geparstes LV vorhanden; Mengen kommen aus Bekanntmachung/Analyse.
| Position | Menge | Quelle |
|---|---|---|
Tiefbau offen Tiefbau | nicht beziffert | Analyse |
LWL-Kabelverlegung Kabel/Rohr | nicht beziffert | Analyse |
Hausanschluss-Inhouse Hausanschluss | nicht beziffert | Analyse |
Spleißen Spleißen/Messen | nicht beziffert | Analyse |
HÜP-Montage Hausanschluss | nicht beziffert | Analyse |
Hausanschlüsse / Adressen Hausanschluss | 7 Adressen | Text bit Landkreis Göppingen, hier in der Kommune Albershausen. Das Markterkundungsverfahren hat ergeben, dass derzeit noch 7 Adressen in der Gemeinde Albershausen unterversorgt sind. Die Anbindung dieser Adressen an ein Giga |
Hausanschlüsse / Adressen Hausanschluss | 67 Adressen | Text gabit Landkreis Göppingen, hier in der Kommune Börtlingen. Das Markterkundungsverfahren hat ergeben, dass derzeit noch 67 Adressen in der Gemeinde Börtlingen unterversorgt sind. Die Anbindung dieser Adressen an ein Gigab |
Hausanschlüsse / Adressen Hausanschluss | 23 Adressen | Text s Gigabit Landkreis Göppingen, hier in der Kommune Dürnau. Das Markterkundungsverfahren hat ergeben, dass derzeit noch 23 Adressen in der Gemeinde Dürnau unterversorgt sind. Die Anbindung dieser Adressen an ein Gigabitne |
| Position | Menge | Quelle |
|---|---|---|
Gigabitnetz Leistung | nicht beziffert | Text |
Klassischer FTTH-Bauauftrag im Rahmen eines Gigabit-Lückenschlussprogramms mit typischen Tiefbau- und Hausanschlussarbeiten. Score 75 statt 85+ wegen fehlender Mengenangaben, die eine konkrete Kalkulation erschweren. Kommunaler Auftraggeber und Förderung über Gigabit-RL 2.0 sind positiv.
Was wird gebaut?
FTTH-LückenschlussTiefbauarbeiten und LWL-Verlegung für den Gigabit-Lückenschluss in vier Kommunen des Landkreises Göppingen. Es handelt sich um die Erschließung einzelner unterversorgter Adressen durch FTTH-Hausanschlüsse, inkl. Tiefbau, Kabelverlegung, Spleißarbeiten und Hausanschlussmontage.
Mengen-Schätzung
Titel und Auftraggeber sind vorhanden, aber die Beschreibung enthält keine konkreten Mengenangaben zu Trasse, Kabel, Hausanschlüssen oder Auftragswert.
Warum diese Ausschreibung?
Lückenschluss-Programm zur Erschließung unterversorgter Adressen in vier Kommunen (Albershausen, Börtlingen, Dürnau, Heiningen) im Rahmen des Gigabitausbaus. Ziel ist die Anbindung von Haushalten und Gewerbebetrieben, die bisher nicht mit Gigabit-Anschlüssen versorgt sind.
Bewertung — Rote & Grüne Flaggen
- Bauauftrag (keine Konzession)
- Gigabit-RL 2.0 Förderung
- Kommunaler öffentlicher Auftraggeber
- Kerngeschäft FTTH-Lückenschluss
- Mehrere Kommunen = potenziell größeres Volumen
- Keine konkreten Mengenangaben in der Bekanntmachung
- Unklare Anzahl Lose und Bauzeit
- Fehlende Details zu Materialien und Spezifikationen
Steckbrief
Unterlagen: frei zugänglich- Was
- Bauprojekt- Direktes Bau-Los prüfen
- Auftraggeber
- —
- Ort
- Göppingen, Deutschland
- Wert / Lose
- —
- Frist
- 18.05.2026(abgelaufen vor 14 Tagen)
- Verfahren
- —
- Bauzeit
- —
Ausschreibungsunterlagen & LV
LV im Unterlagenportal prüfenLeistungen & Materialien
Kurzbeschreibung
- Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Unternehmens mit der Errichtung und dem Betrieb einer bedarfsgerechten, nachhaltigen, flächendeckenden und ausbaufähigen Gigabitinfrastruktur in den „Lückenschluss-Gebieten“ des Zweckverbandes Gigabit Landkreis Göppingen, hier in der Kommune Albershausen.
- Die Anbindung dieser Adressen an ein Gigabitnetz ist Gegenstand dieser Ausschreibung.
- Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – in der Änderungsfassung vom 30.
- 2024 (Gigabit-Richtlinie 2.
Originalbeschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Unternehmens mit der Errichtung und dem Betrieb einer bedarfsgerechten, nachhaltigen, flächendeckenden und ausbaufähigen Gigabitinfrastruktur in den „Lückenschluss-Gebieten“ des Zweckverbandes Gigabit Landkreis Göppingen, hier in der Kommune Albershausen.
Das Markterkundungsverfahren hat ergeben, dass derzeit noch 7 Adressen in der Gemeinde Albershausen unterversorgt sind.
Die Anbindung dieser Adressen an ein Gigabitnetz ist Gegenstand dieser Ausschreibung.
Die zu versorgenden Adressen werden hausnummerngenau durch Geodaten der durch den Fördermittelgeber zur Verfügung gestellten Hauskoordinaten in den Ausschreibungsunterlagen B.1, B.2 und B.3 beschrieben.
Auf die Ausführungen in der Anlage Leistungsbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen wird vollumfänglich verwiesen.
Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – in der Änderungsfassung vom 30.04.2024 (Gigabit-Richtlinie 2.0) - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27.07.2023 Vom Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Es wird darauf hingewiesen, dass das sogenannte Gesamtprojektvolumen im jeweiligen Los nicht überschritten werden darf.
Dies bedeutet, dass im Rahmen der Angebotsabgabe für das betreffende Los die maximal zulässige Wirtschaftlichkeitslücke gemäß Feld „Finanzierung – Gesamt förderfähige Ausgaben (Wirtschaftlichkeitslücke) in EUR (netto) (automatisch errechnet)“ der Anlage Wirtschaftlichkeitslückenberechnung den im jeweils dem Los zugehörigen Zuwendungsbescheid ausgewiesenen Betrag „Gesamtfinanzierung“ nicht überschreiten darf.
Eine Überschreitung führt zum Ausschluss des Angebots für das jeweilige Los vom weiteren Verfahren.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Unternehmens mit der Errichtung und dem Betrieb einer bedarfsgerechten, nachhaltigen, flächendeckenden und ausbaufähigen Gigabitinfrastruktur in den „Lückenschluss-Gebieten“ des Zweckverbandes Gigabit Landkreis Göppingen, hier in der Kommune Börtlingen.
Das Markterkundungsverfahren hat ergeben, dass derzeit noch 67 Adressen in der Gemeinde Börtlingen unterversorgt sind.
Die Anbindung dieser Adressen an ein Gigabitnetz ist Gegenstand dieser Ausschreibung.
Die zu versorgenden Adressen werden hausnummerngenau durch Geodaten der durch den Fördermittelgeber zur Verfügung gestellten Hauskoordinaten in den Ausschreibungsunterlagen B.1, B.2 und B.3 beschrieben.
Auf die Ausführungen in der Anlage Leistungsbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen wird vollumfänglich verwiesen.
Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – in der Änderungsfassung vom 30.04.2024 (Gigabit-Richtlinie 2.0) - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27.07.2023 Vom Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Es wird darauf hingewiesen, dass das sogenannte Gesamtprojektvolumen im jeweiligen Los nicht überschritten werden darf.
Dies bedeutet, dass im Rahmen der Angebotsabgabe für das betreffende Los die maximal zulässige Wirtschaftlichkeitslücke gemäß Feld „Finanzierung – Gesamt förderfähige Ausgaben (Wirtschaftlichkeitslücke) in EUR (netto) (automatisch errechnet)“ der Anlage Wirtschaftlichkeitslückenberechnung den im jeweils dem Los zugehörigen Zuwendungsbescheid ausgewiesenen Betrag „Gesamtfinanzierung“ nicht überschreiten darf.
Eine Überschreitung führt zum Ausschluss des Angebots für das jeweilige Los vom weiteren Verfahren.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Unternehmens mit der Errichtung und dem Betrieb einer bedarfsgerechten, nachhaltigen, flächendeckenden und ausbaufähigen Gigabitinfrastruktur in den „Lückenschluss-Gebieten“ des Zweckverbandes Gigabit Landkreis Göppingen, hier in der Kommune Dürnau.
Das Markterkundungsverfahren hat ergeben, dass derzeit noch 23 Adressen in der Gemeinde Dürnau unterversorgt sind.
Die Anbindung dieser Adressen an ein Gigabitnetz ist Gegenstand dieser Ausschreibung.
Die zu versorgenden Adressen werden hausnummerngenau durch Geodaten der durch den Fördermittelgeber zur Verfügung gestellten Hauskoordinaten in den Ausschreibungsunterlagen B.1, B.2 und B.3 beschrieben.
Auf die Ausführungen in der Anlage Leistungsbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen wird vollumfänglich verwiesen.
Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – in der Änderungsfassung vom 30.04.2024 (Gigabit-Richtlinie 2.0) - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27.07.2023 Vom Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Es wird darauf hingewiesen, dass das sogenannte Gesamtprojektvolumen im jeweiligen Los nicht überschritten werden darf.
Dies bedeutet, dass im Rahmen der Angebotsabgabe für das betreffende Los die maximal zulässige Wirtschaftlichkeitslücke gemäß Feld „Finanzierung – Gesamt förderfähige Ausgaben (Wirtschaftlichkeitslücke) in EUR (netto) (automatisch errechnet)“ der Anlage Wirtschaftlichkeitslückenberechnung den im jeweils dem Los zugehörigen Zuwendungsbescheid ausgewiesenen Betrag „Gesamtfinanzierung“ nicht überschreiten darf.
Eine Überschreitung führt zum Ausschluss des Angebots für das jeweilige Los vom weiteren Verfahren.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Unternehmens mit der Errichtung und dem Betrieb einer bedarfsgerechten, nachhaltigen, flächendeckenden und ausbaufähigen Gigabitinfrastruktur in den „Lückenschluss-Gebieten“ des Zweckverbandes Gigabit Landkreis Göppingen, hier in der Kommune Heiningen.
Das Markterkundungsverfahren hat ergeben, dass derzeit noch 23 Adressen in der Gemeinde Heiningen unterversorgt sind.
Die Anbindung dieser Adressen an ein Gigabitnetz ist Gegenstand dieser Ausschreibung.
Die zu versorgenden Adressen werden hausnummerngenau durch Geodaten der durch den Fördermittelgeber zur Verfügung gestellten Hauskoordinaten in den Ausschreibungsunterlagen B.1, B.2 und B.3 beschrieben.
Auf die Ausführungen in der Anlage Leistungsbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen wird vollumfänglich verwiesen.
Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – in der Änderungsfassung vom 30.04.2024 (Gigabit-Richtlinie 2.0) - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27.07.2023 Vom Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Es wird darauf hingewiesen, dass das sogenannte Gesamtprojektvolumen im jeweiligen Los nicht überschritten werden darf.
Dies bedeutet, dass im Rahmen der Angebotsabgabe für das betreffende Los die maximal zulässige Wirtschaftlichkeitslücke gemäß Feld „Finanzierung – Gesamt förderfähige Ausgaben (Wirtschaftlichkeitslücke) in EUR (netto) (automatisch errechnet)“ der Anlage Wirtschaftlichkeitslückenberechnung den im jeweils dem Los zugehörigen Zuwendungsbescheid ausgewiesenen Betrag „Gesamtfinanzierung“ nicht überschreiten darf.
Eine Überschreitung führt zum Ausschluss des Angebots für das jeweilige Los vom weiteren Verfahren..
Datenqualität
1 offen- Fristvorhanden
- Losekeine erkannt
- Unterlagenfrei zugänglich
- LVLV im Unterlagenportal prüfen
- OrtGöppingen, Deutschland
- Detaildatennur Feed-Daten
Keine Lose erkannt
Conviction
wahrscheinlich irrelevant- FTTH/Glasfaser/Breitband im Titel+30
- Telekommunikationskontext erkannt+20
- Breitband-Förderbezug erkannt+20
- FTTH-Förder-/Betreiberverfahren im Titel+20
- Eindeutiger FTTH-Bau-/Ausbau-Compound im Titel+15
Alle Conviction-Signale
- FTTH/Glasfaser/Breitband im Titel+30
- Eindeutiger FTTH-Bau-/Ausbau-Compound im Titel+15
- Telekommunikationskontext erkannt+20
- Breitband-Förderbezug erkannt+20
- FTTH-Förder-/Betreiberverfahren im Titel+20
- CPV-Code Telekommunikation/Energie+15
- Bau-/Ausführungslos für Tiefbau oder Glasfaserarbeiten+15
Lead-Status
Bearbeitungsstand der Ausschreibung.
Wird automatisch gespeichert.
Metadaten
- Quelle
- evergabe_de_marketplace
- Externe ID
- 3367376
- Veröffentlicht
- 12.05.2026