Kyntus Vergabe
Fachlich relevantUnklarVergebenBekanntmachung reicht

Bauherrenvertretung für den Zweckverband Breisgau-Hochschwarzwald

Relevanz hoch, Priorität prüfen. Conviction ist stark; Entfernung, Volumen oder Datenlage begrenzen aktuell die Priority.

Was
Unklar
Kategorie prüfen
Wo
Baden-Württemberg
Zweckverband Breitband Breisgau-Hochschwarzwald
Wann
Frist fehlt
keine Abgabefrist im Feed
Volumen
keine Angabe
Conviction
75
fachliche Relevanz
Priority
30
Volumen, Nähe und Datenlage
Volumen-Score
3
noch keine AI-Bewertung
Distanz-Score
50
ab Kynthus HQ · Essenbach

Leistungen & Waren auf einen Blick

Bauherrenvertretung für den Zweckverband Breisgau-Hochschwarzwald

Text-Fallback · Schätzung
  • Kein geparstes LV vorhanden; Mengen kommen aus Bekanntmachung/Analyse.
Was muss gemacht werden?
PositionMengeQuelle
eilung ist für die Durchführung der Bauoberleitung im Rahmen des Breitbandausbaus ein Bauüberwachungsbüro im Umkreis von
Leistung
30 kmText
Für den Zeitraum des kommunalen Breitbandausbaus im jeweiligen Los, beginnend ab der Zuschlagserteilung ist für die Durchführung der Bauoberleitung im Rahmen des Breitbandausbaus ein Bauüberwachungsbüro im Umkreis von ma
Peter II Für den Zeitraum des kommunalen Breitbandausbaus im jeweiligen Los
Leistung
1 StText
lung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. Los 1 St. Peter II Für den Zeitraum des kommunalen Breitbandausbaus im jeweiligen Los, beginnend ab der Zuschlagserteilung
Breitbandausbau
Leistung
nicht beziffertText
Top Waren-/LV-Positionen
PositionMengeQuelle
eilung ist für die Durchführung der Bauoberleitung im Rahmen des Breitbandausbaus ein Bauüberwachungsbüro im Umkreis von
Leistung
30 kmText
Für den Zeitraum des kommunalen Breitbandausbaus im jeweiligen Los, beginnend ab der Zuschlagserteilung ist für die Durchführung der Bauoberleitung im Rahmen des Breitbandausbaus ein Bauüberwachungsbüro im Umkreis von ma
FTTB
Leistung
nicht beziffertText
Netzinfrastruktur
Leistung
nicht beziffertText
FTTB-Netz
Leistung
nicht beziffertText

Steckbrief

Unterlagen: unklar
Was
Unklar- Kategorie prüfen
Auftraggeber
Zweckverband Breitband Breisgau-Hochschwarzwald
Ort
Baden-Württemberg
Distanz
257 kmLuftlinie ab Kynthus HQ · Essenbach
Wert / Lose
13 Lose
Frist
Verfahren
Nicht-offenes Verfahren
Bauzeit
Anschrift
Stadtstraße 2, 79104, Freiburg im Breisgau·www.deutsche-evergabe.de
Nachprüfung
Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe · Karlsruhe·vergabekammer@rpk.bwl.de

Ausschreibungsunterlagen & LV

LV fehlt
Kein Unterlagen-Link gespeichert
Kein LV-Link erkennbar

Leistungen & Materialien

Leistungen
Breitbandausbau
Materialien
FTTBNetzinfrastrukturFTTB-Netz
FTTBBau und Betrieb30 km

Kurzbeschreibung

  • Für den Zeitraum des kommunalen Breitbandausbaus im jeweiligen Los, beginnend ab der Zuschlagserteilung ist für die Durchführung der Bauoberleitung im Rahmen des Breitbandausbaus ein Bauüberwachungsbüro im Umkreis von max.
  • 30 km zum Leistungserbringungsort durch den Auftragnehmer (AN) einzurichten und zu besetzen.
  • Es wird allerdings klargestellt, dass kein Anspruch des AN besteht, dass das Projekt bis zum Ende des aktuell gültigen Bewilligungszeitraums abgeschlossen ist.
  • Der AN schuldet die Bauüberwachung in der Weise, dass der störungsfreie Bau und Betrieb einer FTTB-Netzinfrastruktur ermöglicht wird (geschuldeter Überwachungserfolg).
Originalbeschreibung

Für den Zeitraum des kommunalen Breitbandausbaus im jeweiligen Los, beginnend ab der Zuschlagserteilung ist für die Durchführung der Bauoberleitung im Rahmen des Breitbandausbaus ein Bauüberwachungsbüro im Umkreis von max.

30 km zum Leistungserbringungsort durch den Auftragnehmer (AN) einzurichten und zu besetzen.

Es wird allerdings klargestellt, dass kein Anspruch des AN besteht, dass das Projekt bis zum Ende des aktuell gültigen Bewilligungszeitraums abgeschlossen ist.

Der AN hat seine Leistungen ggf.

auch für einen darüberhinausgehenden Zeitraum zu erbringen, falls es zu Verzögerungen kommt.

Dies ist im Angebot einzupreisen.

Auf die Vorgaben der Zuwendungsbescheide, die zwingend einzuhalten sind, wird im Übrigen verwiesen.

In enger Abstimmung mit dem AG ist die Überwachung der Ausführung auf Übereinstimmung mit der Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den einschlägigen Vorschriften sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu koordinieren und umzusetzen.

Der AN hat seine Leistungen eigenverantwortlich zu erbringen.

Die regelmäßige Teilnahme und Mitwirkung an Jour Fixe Terminen mit dem/den mGÜ durch den AN wird vorausgesetzt.

Der AN schuldet die Bauüberwachung in der Weise, dass der störungsfreie Bau und Betrieb einer FTTB-Netzinfrastruktur ermöglicht wird (geschuldeter Überwachungserfolg).

Die im Einzelnen vom AN zu erbringenden Leistungen ergeben sich vollumfänglich aus der Anlage Leistungsbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen, auf die insoweit verwiesen wird.

Das Projekt wird wie folgt gefördert, wobei derzeit lediglich Bescheide über die Gewährung einer Zuwendung in vorläufiger Höhe in dem Umfang gemäß Anlage Zuwendungsbescheide vorliegen.

Finale Bescheide können erst beantragt werden, wenn die hierzu noch erforderlichen Planungsleistungen für die sogenannten Konkretisierungsanträge vom obsiegenden Bieter erbracht wurden und das Ergebnis der Ausschreibung vorliegt.

- Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.

Oktober 2015 in der Fassung der 1.

Novelle vom 15.11.2018 - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.

Oktober 2015 in der Fassung vom 18.08.2020 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Breitbandförderung (VwV Breitbandförderung) vom 30.01.2019 – Az.: 7-8533.1/1 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung) vom 30.01.2019 – Az.: 7-8533.1/2 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.

Für den Zeitraum des kommunalen Breitbandausbaus im jeweiligen Los, beginnend ab der Zuschlagserteilung ist für die Durchführung der Bauoberleitung im Rahmen des Breitbandausbaus ein Bauüberwachungsbüro im Umkreis von max.

30 km zum Leistungserbringungsort durch den Auftragnehmer (AN) einzurichten und zu besetzen.

Es wird allerdings klargestellt, dass kein Anspruch des AN besteht, dass das Projekt bis zum Ende des aktuell gültigen Bewilligungszeitraums abgeschlossen ist.

Der AN hat seine Leistungen ggf.

auch für einen darüberhinausgehenden Zeitraum zu erbringen, falls es zu Verzögerungen kommt.

Dies ist im Angebot einzupreisen.

Auf die Vorgaben der Zuwendungsbescheide, die zwingend einzuhalten sind, wird im Übrigen verwiesen.

In enger Abstimmung mit dem AG ist die Überwachung der Ausführung auf Übereinstimmung mit der Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den einschlägigen Vorschriften sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu koordinieren und umzusetzen.

Der AN hat seine Leistungen eigenverantwortlich zu erbringen.

Die regelmäßige Teilnahme und Mitwirkung an Jour Fixe Terminen mit dem/den mGÜ durch den AN wird vorausgesetzt.

Der AN schuldet die Bauüberwachung in der Weise, dass der störungsfreie Bau und Betrieb einer FTTB-Netzinfrastruktur ermöglicht wird (geschuldeter Überwachungserfolg).

Die im Einzelnen vom AN zu erbringenden Leistungen ergeben sich vollumfänglich aus der Anlage Leistungsbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen, auf die insoweit verwiesen wird.

Das Projekt wird wie folgt gefördert, wobei derzeit lediglich Bescheide über die Gewährung einer Zuwendung in vorläufiger Höhe in dem Umfang gemäß Anlage Zuwendungsbescheide vorliegen.

Finale Bescheide können erst beantragt werden, wenn die hierzu noch erforderlichen Planungsleistungen für die sogenannten Konkretisierungsanträge vom obsiegenden Bieter erbracht wurden und das Ergebnis der Ausschreibung vorliegt.

- Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.

Oktober 2015 in der Fassung der 1.

Novelle vom 15.11.2018 - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.

Oktober 2015 in der Fassung vom 18.08.2020 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Breitbandförderung (VwV Breitbandförderung) vom 30.01.2019 – Az.: 7-8533.1/1 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung) vom 30.01.2019 – Az.: 7-8533.1/2 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.

Für den Zeitraum des kommunalen Breitbandausbaus im jeweiligen Los, beginnend ab der Zuschlagserteilung ist für die Durchführung der Bauoberleitung im Rahmen des Breitbandausbaus ein Bauüberwachungsbüro im Umkreis von max.

30 km zum Leistungserbringungsort durch den Auftragnehmer (AN) einzurichten und zu besetzen.

Es wird allerdings klargestellt, dass kein Anspruch des AN besteht, dass das Projekt bis zum Ende des aktuell gültigen Bewilligungszeitraums abgeschlossen ist.

Der AN hat seine Leistungen ggf.

auch für einen darüberhinausgehenden Zeitraum zu erbringen, falls es zu Verzögerungen kommt.

Dies ist im Angebot einzupreisen.

Auf die Vorgaben der Zuwendungsbescheide, die zwingend einzuhalten sind, wird im Übrigen verwiesen.

In enger Abstimmung mit dem AG ist die Überwachung der Ausführung auf Übereinstimmung mit der Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den einschlägigen Vorschriften sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu koordinieren und umzusetzen.

Der AN hat seine Leistungen eigenverantwortlich zu erbringen.

Die regelmäßige Teilnahme und Mitwirkung an Jour Fixe Terminen mit dem/den mGÜ durch den AN wird vorausgesetzt.

Der AN schuldet die Bauüberwachung in der Weise, dass der störungsfreie Bau und Betrieb einer FTTB-Netzinfrastruktur ermöglicht wird (geschuldeter Überwachungserfolg).

Die im Einzelnen vom AN zu erbringenden Leistungen ergeben sich vollumfänglich aus der Anlage Leistungsbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen, auf die insoweit verwiesen wird.

Das Projekt wird wie folgt gefördert, wobei derzeit lediglich Bescheide über die Gewährung einer Zuwendung in vorläufiger Höhe in dem Umfang gemäß Anlage Zuwendungsbescheide vorliegen.

Finale Bescheide können erst beantragt werden, wenn die hierzu noch erforderlichen Planungsleistungen für die sogenannten Konkretisierungsanträge vom obsiegenden Bieter erbracht wurden und das Ergebnis der Ausschreibung vorliegt.

- Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.

Oktober 2015 in der Fassung der 1.

Novelle vom 15.11.2018 - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.

Oktober 2015 in der Fassung vom 18.08.2020 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Breitbandförderung (VwV Breitbandförderung) vom 30.01.2019 – Az.: 7-8533.1/1 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung) vom 30.01.2019 – Az.: 7-8533.1/2 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.

Für den Zeitraum des kommunalen Breitbandausbaus im jeweiligen Los, beginnend ab der Zuschlagserteilung ist für die Durchführung der Bauoberleitung im Rahmen des Breitbandausbaus ein Bauüberwachungsbüro im Umkreis von max.

30 km zum Leistungserbringungsort durch den Auftragnehmer (AN) einzurichten und zu besetzen.

Es wird allerdings klargestellt, dass kein Anspruch des AN besteht, dass das Projekt bis zum Ende des aktuell gültigen Bewilligungszeitraums abgeschlossen ist.

Der AN hat seine Leistungen ggf.

auch für einen darüberhinausgehenden Zeitraum zu erbringen, falls es zu Verzögerungen kommt.

Dies ist im Angebot einzupreisen.

Auf die Vorgaben der Zuwendungsbescheide, die zwingend einzuhalten sind, wird im Übrigen verwiesen.

In enger Abstimmung mit dem AG ist die Überwachung der Ausführung auf Übereinstimmung mit der Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den einschlägigen Vorschriften sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu koordinieren und umzusetzen.

Der AN hat seine Leistungen eigenverantwortlich zu erbringen.

Die regelmäßige Teilnahme und Mitwirkung an Jour Fixe Terminen mit dem/den mGÜ durch den AN wird vorausgesetzt.

Der AN schuldet die Bauüberwachung in der Weise, dass der störungsfreie Bau und Betrieb einer FTTB-Netzinfrastruktur ermöglicht wird (geschuldeter Überwachungserfolg).

Die im Einzelnen vom AN zu erbringenden Leistungen ergeben sich vollumfänglich aus der Anlage Leistungsbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen, auf die insoweit verwiesen wird.

Das Projekt wird wie folgt gefördert, wobei derzeit lediglich Bescheide über die Gewährung einer Zuwendung in vorläufiger Höhe in dem Umfang gemäß Anlage Zuwendungsbescheide vorliegen.

Finale Bescheide können erst beantragt werden, wenn die hierzu noch erforderlichen Planungsleistungen für die sogenannten Konkretisierungsanträge vom obsiegenden Bieter erbracht wurden und das Ergebnis der Ausschreibung vorliegt.

- Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.

Oktober 2015 in der Fassung der 1.

Novelle vom 15.11.2018 - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.

Oktober 2015 in der Fassung vom 18.08.2020 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Breitbandförderung (VwV Breitbandförderung) vom 30.01.2019 – Az.: 7-8533.1/1 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung) vom 30.01.2019 – Az.: 7-8533.1/2 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.

Für den Zeitraum des kommunalen Breitbandausbaus im jeweiligen Los, beginnend ab der Zuschlagserteilung ist für die Durchführung der Bauoberleitung im Rahmen des Breitbandausbaus ein Bauüberwachungsbüro im Umkreis von max.

30 km zum Leistungserbringungsort durch den Auftragnehmer (AN) einzurichten und zu besetzen.

Es wird allerdings klargestellt, dass kein Anspruch des AN besteht, dass das Projekt bis zum Ende des aktuell gültigen Bewilligungszeitraums abgeschlossen ist.

Der AN hat seine Leistungen ggf.

auch für einen darüberhinausgehenden Zeitraum zu erbringen, falls es zu Verzögerungen kommt.

Dies ist im Angebot einzupreisen.

Auf die Vorgaben der Zuwendungsbescheide, die zwingend einzuhalten sind, wird im Übrigen verwiesen.

In enger Abstimmung mit dem AG ist die Überwachung der Ausführung auf Übereinstimmung mit der Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den einschlägigen Vorschriften sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu koordinieren und umzusetzen.

Der AN hat seine Leistungen eigenverantwortlich zu erbringen.

Die regelmäßige Teilnahme und Mitwirkung an Jour Fixe Terminen mit dem/den mGÜ durch den AN wird vorausgesetzt.

Der AN schuldet die Bauüberwachung in der Weise, dass der störungsfreie Bau und Betrieb einer FTTB-Netzinfrastruktur ermöglicht wird (geschuldeter Überwachungserfolg).

Die im Einzelnen vom AN zu erbringenden Leistungen ergeben sich vollumfänglich aus der Anlage Leistungsbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen, auf die insoweit verwiesen wird.

Das Projekt wird wie folgt gefördert, wobei derzeit lediglich Bescheide über die Gewährung einer Zuwendung in vorläufiger Höhe in dem Umfang gemäß Anlage Zuwendungsbescheide vorliegen.

Finale Bescheide können erst beantragt werden, wenn die hierzu noch erforderlichen Planungsleistungen für die sogenannten Konkretisierungsanträge vom obsiegenden Bieter erbracht wurden und das Ergebnis der Ausschreibung vorliegt.

- Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.

Oktober 2015 in der Fassung der 1.

Novelle vom 15.11.2018 - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.

Oktober 2015 in der Fassung vom 18.08.2020 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Breitbandförderung (VwV Breitbandförderung) vom 30.01.2019 – Az.: 7-8533.1/1 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung) vom 30.01.2019 – Az.: 7-8533.1/2 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.

Für den Zeitraum des kommunalen Breitbandausbaus im jeweiligen Los, beginnend ab der Zuschlagserteilung ist für die Durchführung der Bauoberleitung im Rahmen des Breitbandausbaus ein Bauüberwachungsbüro im Umkreis von max.

30 km zum Leistungserbringungsort durch den Auftragnehmer (AN) einzurichten und zu besetzen.

Es wird allerdings klargestellt, dass kein Anspruch des AN besteht, dass das Projekt bis zum Ende des aktuell gültigen Bewilligungszeitraums abgeschlossen ist.

Der AN hat seine Leistungen ggf.

auch für einen darüberhinausgehenden Zeitraum zu erbringen, falls es zu Verzögerungen kommt.

Dies ist im Angebot einzupreisen.

Auf die Vorgaben der Zuwendungsbescheide, die zwingend einzuhalten sind, wird im Übrigen verwiesen.

In enger Abstimmung mit dem AG ist die Überwachung der Ausführung auf Übereinstimmung mit der Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den einschlägigen Vorschriften sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu koordinieren und umzusetzen.

Der AN hat seine Leistungen eigenverantwortlich zu erbringen.

Die regelmäßige Teilnahme und Mitwirkung an Jour Fixe Terminen mit dem/den mGÜ durch den AN wird vorausgesetzt.

Der AN schuldet die Bauüberwachung in der Weise, dass der störungsfreie Bau und Betrieb einer FTTB-Netzinfrastruktur ermöglicht wird (geschuldeter Überwachungserfolg).

Die im Einzelnen vom AN zu erbringenden Leistungen ergeben sich vollumfänglich aus der Anlage Leistungsbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen, auf die insoweit verwiesen wird.

Das Projekt wird wie folgt gefördert, wobei derzeit lediglich Bescheide über die Gewährung einer Zuwendung in vorläufiger Höhe in dem Umfang gemäß Anlage Zuwendungsbescheide vorliegen.

Finale Bescheide können erst beantragt werden, wenn die hierzu noch erforderlichen Planungsleistungen für die sogenannten Konkretisierungsanträge vom obsiegenden Bieter erbracht wurden und das Ergebnis der Ausschreibung vorliegt.

- Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.

Oktober 2015 in der Fassung der 1.

Novelle vom 15.11.2018 - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.

Oktober 2015 in der Fassung vom 18.08.2020 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Breitbandförderung (VwV Breitbandförderung) vom 30.01.2019 – Az.: 7-8533.1/1 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung) vom 30.01.2019 – Az.: 7-8533.1/2 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.

Für den Zeitraum des kommunalen Breitbandausbaus im jeweiligen Los, beginnend ab der Zuschlagserteilung ist für die Durchführung der Bauoberleitung im Rahmen des Breitbandausbaus ein Bauüberwachungsbüro im Umkreis von max.

30 km zum Leistungserbringungsort durch den Auftragnehmer (AN) einzurichten und zu besetzen.

Es wird allerdings klargestellt, dass kein Anspruch des AN besteht, dass das Projekt bis zum Ende des aktuell gültigen Bewilligungszeitraums abgeschlossen ist.

Der AN hat seine Leistungen ggf.

auch für einen darüberhinausgehenden Zeitraum zu erbringen, falls es zu Verzögerungen kommt.

Dies ist im Angebot einzupreisen.

Auf die Vorgaben der Zuwendungsbescheide, die zwingend einzuhalten sind, wird im Übrigen verwiesen.

In enger Abstimmung mit dem AG ist die Überwachung der Ausführung auf Übereinstimmung mit der Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den einschlägigen Vorschriften sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu koordinieren und umzusetzen.

Der AN hat seine Leistungen eigenverantwortlich zu erbringen.

Die regelmäßige Teilnahme und Mitwirkung an Jour Fixe Terminen mit dem/den mGÜ durch den AN wird vorausgesetzt.

Der AN schuldet die Bauüberwachung in der Weise, dass der störungsfreie Bau und Betrieb einer FTTB-Netzinfrastruktur ermöglicht wird (geschuldeter Überwachungserfolg).

Die im Einzelnen vom AN zu erbringenden Leistungen ergeben sich vollumfänglich aus der Anlage Leistungsbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen, auf die insoweit verwiesen wird.

Das Projekt wird wie folgt gefördert, wobei derzeit lediglich Bescheide über die Gewährung einer Zuwendung in vorläufiger Höhe in dem Umfang gemäß Anlage Zuwendungsbescheide vorliegen.

Finale Bescheide können erst beantragt werden, wenn die hierzu noch erforderlichen Planungsleistungen für die sogenannten Konkretisierungsanträge vom obsiegenden Bieter erbracht wurden und das Ergebnis der Ausschreibung vorliegt.

- Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.

Oktober 2015 in der Fassung der 1.

Novelle vom 15.11.2018 - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.

Oktober 2015 in der Fassung vom 18.08.2020 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Breitbandförderung (VwV Breitbandförderung) vom 30.01.2019 – Az.: 7-8533.1/1 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung) vom 30.01.2019 – Az.: 7-8533.1/2 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.

Für den Zeitraum des kommunalen Breitbandausbaus im jeweiligen Los, beginnend ab der Zuschlagserteilung ist für die Durchführung der Bauoberleitung im Rahmen des Breitbandausbaus ein Bauüberwachungsbüro im Umkreis von max.

30 km zum Leistungserbringungsort durch den Auftragnehmer (AN) einzurichten und zu besetzen.

Es wird allerdings klargestellt, dass kein Anspruch des AN besteht, dass das Projekt bis zum Ende des aktuell gültigen Bewilligungszeitraums abgeschlossen ist.

Der AN hat seine Leistungen ggf.

auch für einen darüberhinausgehenden Zeitraum zu erbringen, falls es zu Verzögerungen kommt.

Dies ist im Angebot einzupreisen.

Auf die Vorgaben der Zuwendungsbescheide, die zwingend einzuhalten sind, wird im Übrigen verwiesen.

In enger Abstimmung mit dem AG ist die Überwachung der Ausführung auf Übereinstimmung mit der Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den einschlägigen Vorschriften sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu koordinieren und umzusetzen.

Der AN hat seine Leistungen eigenverantwortlich zu erbringen.

Die regelmäßige Teilnahme und Mitwirkung an Jour Fixe Terminen mit dem/den mGÜ durch den AN wird vorausgesetzt.

Der AN schuldet die Bauüberwachung in der Weise, dass der störungsfreie Bau und Betrieb einer FTTB-Netzinfrastruktur ermöglicht wird (geschuldeter Überwachungserfolg).

Die im Einzelnen vom AN zu erbringenden Leistungen ergeben sich vollumfänglich aus der Anlage Leistungsbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen, auf die insoweit verwiesen wird.

Das Projekt wird wie folgt gefördert, wobei derzeit lediglich Bescheide über die Gewährung einer Zuwendung in vorläufiger Höhe in dem Umfang gemäß Anlage Zuwendungsbescheide vorliegen.

Finale Bescheide können erst beantragt werden, wenn die hierzu noch erforderlichen Planungsleistungen für die sogenannten Konkretisierungsanträge vom obsiegenden Bieter erbracht wurden und das Ergebnis der Ausschreibung vorliegt.

- Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.

Oktober 2015 in der Fassung der 1.

Novelle vom 15.11.2018 - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.

Oktober 2015 in der Fassung vom 18.08.2020 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Breitbandförderung (VwV Breitbandförderung) vom 30.01.2019 – Az.: 7-8533.1/1 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung) vom 30.01.2019 – Az.: 7-8533.1/2 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.

Für den Zeitraum des kommunalen Breitbandausbaus im jeweiligen Los, beginnend ab der Zuschlagserteilung ist für die Durchführung der Bauoberleitung im Rahmen des Breitbandausbaus ein Bauüberwachungsbüro im Umkreis von max.

30 km zum Leistungserbringungsort durch den Auftragnehmer (AN) einzurichten und zu besetzen.

Es wird allerdings klargestellt, dass kein Anspruch des AN besteht, dass das Projekt bis zum Ende des aktuell gültigen Bewilligungszeitraums abgeschlossen ist.

Der AN hat seine Leistungen ggf.

auch für einen darüberhinausgehenden Zeitraum zu erbringen, falls es zu Verzögerungen kommt.

Dies ist im Angebot einzupreisen.

Auf die Vorgaben der Zuwendungsbescheide, die zwingend einzuhalten sind, wird im Übrigen verwiesen.

In enger Abstimmung mit dem AG ist die Überwachung der Ausführung auf Übereinstimmung mit der Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den einschlägigen Vorschriften sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu koordinieren und umzusetzen.

Der AN hat seine Leistungen eigenverantwortlich zu erbringen.

Die regelmäßige Teilnahme und Mitwirkung an Jour Fixe Terminen mit dem/den mGÜ durch den AN wird vorausgesetzt.

Der AN schuldet die Bauüberwachung in der Weise, dass der störungsfreie Bau und Betrieb einer FTTB-Netzinfrastruktur ermöglicht wird (geschuldeter Überwachungserfolg).

Die im Einzelnen vom AN zu erbringenden Leistungen ergeben sich vollumfänglich aus der Anlage Leistungsbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen, auf die insoweit verwiesen wird.

Das Projekt wird wie folgt gefördert, wobei derzeit lediglich Bescheide über die Gewährung einer Zuwendung in vorläufiger Höhe in dem Umfang gemäß Anlage Zuwendungsbescheide vorliegen.

Finale Bescheide können erst beantragt werden, wenn die hierzu noch erforderlichen Planungsleistungen für die sogenannten Konkretisierungsanträge vom obsiegenden Bieter erbracht wurden und das Ergebnis der Ausschreibung vorliegt.

- Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.

Oktober 2015 in der Fassung der 1.

Novelle vom 15.11.2018 - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.

Oktober 2015 in der Fassung vom 18.08.2020 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Breitbandförderung (VwV Breitbandförderung) vom 30.01.2019 – Az.: 7-8533.1/1 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung) vom 30.01.2019 – Az.: 7-8533.1/2 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.

Für den Zeitraum des kommunalen Breitbandausbaus im jeweiligen Los, beginnend ab der Zuschlagserteilung ist für die Durchführung der Bauoberleitung im Rahmen des Breitbandausbaus ein Bauüberwachungsbüro im Umkreis von max.

30 km zum Leistungserbringungsort durch den Auftragnehmer (AN) einzurichten und zu besetzen.

Es wird allerdings klargestellt, dass kein Anspruch des AN besteht, dass das Projekt bis zum Ende des aktuell gültigen Bewilligungszeitraums abgeschlossen ist.

Der AN hat seine Leistungen ggf.

auch für einen darüberhinausgehenden Zeitraum zu erbringen, falls es zu Verzögerungen kommt.

Dies ist im Angebot einzupreisen.

Auf die Vorgaben der Zuwendungsbescheide, die zwingend einzuhalten sind, wird im Übrigen verwiesen.

In enger Abstimmung mit dem AG ist die Überwachung der Ausführung auf Übereinstimmung mit der Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den einschlägigen Vorschriften sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu koordinieren und umzusetzen.

Der AN hat seine Leistungen eigenverantwortlich zu erbringen.

Die regelmäßige Teilnahme und Mitwirkung an Jour Fixe Terminen mit dem/den mGÜ durch den AN wird vorausgesetzt.

Der AN schuldet die Bauüberwachung in der Weise, dass der störungsfreie Bau und Betrieb einer FTTB-Netzinfrastruktur ermöglicht wird (geschuldeter Überwachungserfolg).

Die im Einzelnen vom AN zu erbringenden Leistungen ergeben sich vollumfänglich aus der Anlage Leistungsbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen, auf die insoweit verwiesen wird.

Das Projekt wird wie folgt gefördert, wobei derzeit lediglich Bescheide über die Gewährung einer Zuwendung in vorläufiger Höhe in dem Umfang gemäß Anlage Zuwendungsbescheide vorliegen.

Finale Bescheide können erst beantragt werden, wenn die hierzu noch erforderlichen Planungsleistungen für die sogenannten Konkretisierungsanträge vom obsiegenden Bieter erbracht wurden und das Ergebnis der Ausschreibung vorliegt.

- Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.

Oktober 2015 in der Fassung der 1.

Novelle vom 15.11.2018 - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.

Oktober 2015 in der Fassung vom 18.08.2020 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Breitbandförderung (VwV Breitbandförderung) vom 30.01.2019 – Az.: 7-8533.1/1 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung) vom 30.01.2019 – Az.: 7-8533.1/2 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.

Für den Zeitraum des kommunalen Breitbandausbaus im jeweiligen Los, beginnend ab der Zuschlagserteilung ist für die Durchführung der Bauoberleitung im Rahmen des Breitbandausbaus ein Bauüberwachungsbüro im Umkreis von max.

30 km zum Leistungserbringungsort durch den Auftragnehmer (AN) einzurichten und zu besetzen.

Es wird allerdings klargestellt, dass kein Anspruch des AN besteht, dass das Projekt bis zum Ende des aktuell gültigen Bewilligungszeitraums abgeschlossen ist.

Der AN hat seine Leistungen ggf.

auch für einen darüberhinausgehenden Zeitraum zu erbringen, falls es zu Verzögerungen kommt.

Dies ist im Angebot einzupreisen.

Auf die Vorgaben der Zuwendungsbescheide, die zwingend einzuhalten sind, wird im Übrigen verwiesen.

In enger Abstimmung mit dem AG ist die Überwachung der Ausführung auf Übereinstimmung mit der Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den einschlägigen Vorschriften sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu koordinieren und umzusetzen.

Der AN hat seine Leistungen eigenverantwortlich zu erbringen.

Die regelmäßige Teilnahme und Mitwirkung an Jour Fixe Terminen mit dem/den mGÜ durch den AN wird vorausgesetzt.

Der AN schuldet die Bauüberwachung in der Weise, dass der störungsfreie Bau und Betrieb einer FTTB-Netzinfrastruktur ermöglicht wird (geschuldeter Überwachungserfolg).

Die im Einzelnen vom AN zu erbringenden Leistungen ergeben sich vollumfänglich aus der Anlage Leistungsbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen, auf die insoweit verwiesen wird.

Das Projekt wird wie folgt gefördert, wobei derzeit lediglich Bescheide über die Gewährung einer Zuwendung in vorläufiger Höhe in dem Umfang gemäß Anlage Zuwendungsbescheide vorliegen.

Finale Bescheide können erst beantragt werden, wenn die hierzu noch erforderlichen Planungsleistungen für die sogenannten Konkretisierungsanträge vom obsiegenden Bieter erbracht wurden und das Ergebnis der Ausschreibung vorliegt.

- Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.

Oktober 2015 in der Fassung der 1.

Novelle vom 15.11.2018 - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.

Oktober 2015 in der Fassung vom 18.08.2020 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Breitbandförderung (VwV Breitbandförderung) vom 30.01.2019 – Az.: 7-8533.1/1 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung) vom 30.01.2019 – Az.: 7-8533.1/2 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.

Für den Zeitraum des kommunalen Breitbandausbaus im jeweiligen Los, beginnend ab der Zuschlagserteilung ist für die Durchführung der Bauoberleitung im Rahmen des Breitbandausbaus ein Bauüberwachungsbüro im Umkreis von max.

30 km zum Leistungserbringungsort durch den Auftragnehmer (AN) einzurichten und zu besetzen.

Es wird allerdings klargestellt, dass kein Anspruch des AN besteht, dass das Projekt bis zum Ende des aktuell gültigen Bewilligungszeitraums abgeschlossen ist.

Der AN hat seine Leistungen ggf.

auch für einen darüberhinausgehenden Zeitraum zu erbringen, falls es zu Verzögerungen kommt.

Dies ist im Angebot einzupreisen.

Auf die Vorgaben der Zuwendungsbescheide, die zwingend einzuhalten sind, wird im Übrigen verwiesen.

In enger Abstimmung mit dem AG ist die Überwachung der Ausführung auf Übereinstimmung mit der Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den einschlägigen Vorschriften sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu koordinieren und umzusetzen.

Der AN hat seine Leistungen eigenverantwortlich zu erbringen.

Die regelmäßige Teilnahme und Mitwirkung an Jour Fixe Terminen mit dem/den mGÜ durch den AN wird vorausgesetzt.

Der AN schuldet die Bauüberwachung in der Weise, dass der störungsfreie Bau und Betrieb einer FTTB-Netzinfrastruktur ermöglicht wird (geschuldeter Überwachungserfolg).

Die im Einzelnen vom AN zu erbringenden Leistungen ergeben sich vollumfänglich aus der Anlage Leistungsbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen, auf die insoweit verwiesen wird.

Das Projekt wird wie folgt gefördert, wobei derzeit lediglich Bescheide über die Gewährung einer Zuwendung in vorläufiger Höhe in dem Umfang gemäß Anlage Zuwendungsbescheide vorliegen.

Finale Bescheide können erst beantragt werden, wenn die hierzu noch erforderlichen Planungsleistungen für die sogenannten Konkretisierungsanträge vom obsiegenden Bieter erbracht wurden und das Ergebnis der Ausschreibung vorliegt.

- Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.

Oktober 2015 in der Fassung der 1.

Novelle vom 15.11.2018 - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.

Oktober 2015 in der Fassung vom 18.08.2020 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Breitbandförderung (VwV Breitbandförderung) vom 30.01.2019 – Az.: 7-8533.1/1 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung) vom 30.01.2019 – Az.: 7-8533.1/2 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.

Für den Zeitraum des kommunalen Breitbandausbaus im jeweiligen Los, beginnend ab der Zuschlagserteilung ist für die Durchführung der Bauoberleitung im Rahmen des Breitbandausbaus ein Bauüberwachungsbüro im Umkreis von max.

30 km zum Leistungserbringungsort durch den Auftragnehmer (AN) einzurichten und zu besetzen.

Es wird allerdings klargestellt, dass kein Anspruch des AN besteht, dass das Projekt bis zum Ende des aktuell gültigen Bewilligungszeitraums abgeschlossen ist.

Der AN hat seine Leistungen ggf.

auch für einen darüberhinausgehenden Zeitraum zu erbringen, falls es zu Verzögerungen kommt.

Dies ist im Angebot einzupreisen.

Auf die Vorgaben der Zuwendungsbescheide, die zwingend einzuhalten sind, wird im Übrigen verwiesen.

In enger Abstimmung mit dem AG ist die Überwachung der Ausführung auf Übereinstimmung mit der Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den einschlägigen Vorschriften sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu koordinieren und umzusetzen.

Der AN hat seine Leistungen eigenverantwortlich zu erbringen.

Die regelmäßige Teilnahme und Mitwirkung an Jour Fixe Terminen mit dem/den mGÜ durch den AN wird vorausgesetzt.

Der AN schuldet die Bauüberwachung in der Weise, dass der störungsfreie Bau und Betrieb einer FTTB-Netzinfrastruktur ermöglicht wird (geschuldeter Überwachungserfolg).

Die im Einzelnen vom AN zu erbringenden Leistungen ergeben sich vollumfänglich aus der Anlage Leistungsbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen, auf die insoweit verwiesen wird.

Das Projekt wird wie folgt gefördert, wobei derzeit lediglich Bescheide über die Gewährung einer Zuwendung in vorläufiger Höhe in dem Umfang gemäß Anlage Zuwendungsbescheide vorliegen.

Finale Bescheide können erst beantragt werden, wenn die hierzu noch erforderlichen Planungsleistungen für die sogenannten Konkretisierungsanträge vom obsiegenden Bieter erbracht wurden und das Ergebnis der Ausschreibung vorliegt.

- Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.

Oktober 2015 in der Fassung der 1.

Novelle vom 15.11.2018 - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.

Oktober 2015 in der Fassung vom 18.08.2020 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Breitbandförderung (VwV Breitbandförderung) vom 30.01.2019 – Az.: 7-8533.1/1 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung) vom 30.01.2019 – Az.: 7-8533.1/2 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten..

Lose (13)

Los 1: Für den Zeitraum des kommunalen Breitbandausbaus im jeweiligen Los, beginnend ab der Zuschlagserteilung ist für die Durchführung der Bauoberleitung im Rahmen des Breitbandausbaus ein Bauüberwachungsbü

Für den Zeitraum des kommunalen Breitbandausbaus im jeweiligen Los, beginnend ab der Zuschlagserteilung ist für die Durchführung der Bauoberleitung im Rahmen des Breitbandausbaus ein Bauüberwachungsbüro im Umkreis von max. 30 km zum Leistungserbringungsort durch den Auftragnehmer (AN) einzurichten und zu besetzen. Es wird allerdings klargestellt, dass kein Anspruch des AN besteht, dass das Projekt bis zum Ende des aktuell gültigen Bewilligungszeitraums abgeschlossen ist. Der AN hat seine Leistungen ggf. auch für einen darüberhinausgehenden Zeitraum zu erbringen, falls es zu Verzögerungen kommt. Dies ist im Angebot einzupreisen. Auf die Vorgaben der Zuwendungsbescheide, die zwingend einzuhalten sind, wird im Übrigen verwiesen. In enger Abstimmung mit dem AG ist die Überwachung der Ausführung auf Übereinstimmung mit der Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den einschlägigen Vorschriften sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu koordinieren und umzusetzen. Der AN hat seine Leistungen eigenverantwortlich zu erbringen. Die regelmäßige Teilnahme und Mitwirkung an Jour Fixe Terminen mit dem/den mGÜ durch den AN wird vorausgesetzt. Der AN schuldet die Bauüberwachung in der Weise, dass der störungsfreie Bau und Betrieb einer FTTB-Netzinfrastruktur ermöglicht wird (geschuldeter Überwachungserfolg). Die im Einzelnen vom AN zu erbringenden Leistungen ergeben sich vollumfänglich aus der Anlage Leistungsbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen, auf die insoweit verwiesen wird. Das Projekt wird wie folgt gefördert, wobei derzeit lediglich Bescheide über die Gewährung einer Zuwendung in vorläufiger Höhe in dem Umfang gemäß Anlage Zuwendungsbescheide vorliegen. Finale Bescheide können erst beantragt werden, wenn die hierzu noch erforderlichen Planungsleistungen für die sogenannten Konkretisierungsanträge vom obsiegenden Bieter erbracht wurden und das Ergebnis der Ausschreibung vorliegt. - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22. Oktober 2015 in der Fassung der 1. Novelle vom 15.11.2018 - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22. Oktober 2015 in der Fassung vom 18.08.2020 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Breitbandförderung (VwV Breitbandförderung) vom 30.01.2019 – Az.: 7-8533.1/1 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung) vom 30.01.2019 – Az.: 7-8533.1/2 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.

Los 2: Für den Zeitraum des kommunalen Breitbandausbaus im jeweiligen Los, beginnend ab der Zuschlagserteilung ist für die Durchführung der Bauoberleitung im Rahmen des Breitbandausbaus ein Bauüberwachungsbü

Für den Zeitraum des kommunalen Breitbandausbaus im jeweiligen Los, beginnend ab der Zuschlagserteilung ist für die Durchführung der Bauoberleitung im Rahmen des Breitbandausbaus ein Bauüberwachungsbüro im Umkreis von max. 30 km zum Leistungserbringungsort durch den Auftragnehmer (AN) einzurichten und zu besetzen. Es wird allerdings klargestellt, dass kein Anspruch des AN besteht, dass das Projekt bis zum Ende des aktuell gültigen Bewilligungszeitraums abgeschlossen ist. Der AN hat seine Leistungen ggf. auch für einen darüberhinausgehenden Zeitraum zu erbringen, falls es zu Verzögerungen kommt. Dies ist im Angebot einzupreisen. Auf die Vorgaben der Zuwendungsbescheide, die zwingend einzuhalten sind, wird im Übrigen verwiesen. In enger Abstimmung mit dem AG ist die Überwachung der Ausführung auf Übereinstimmung mit der Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den einschlägigen Vorschriften sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu koordinieren und umzusetzen. Der AN hat seine Leistungen eigenverantwortlich zu erbringen. Die regelmäßige Teilnahme und Mitwirkung an Jour Fixe Terminen mit dem/den mGÜ durch den AN wird vorausgesetzt. Der AN schuldet die Bauüberwachung in der Weise, dass der störungsfreie Bau und Betrieb einer FTTB-Netzinfrastruktur ermöglicht wird (geschuldeter Überwachungserfolg). Die im Einzelnen vom AN zu erbringenden Leistungen ergeben sich vollumfänglich aus der Anlage Leistungsbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen, auf die insoweit verwiesen wird. Das Projekt wird wie folgt gefördert, wobei derzeit lediglich Bescheide über die Gewährung einer Zuwendung in vorläufiger Höhe in dem Umfang gemäß Anlage Zuwendungsbescheide vorliegen. Finale Bescheide können erst beantragt werden, wenn die hierzu noch erforderlichen Planungsleistungen für die sogenannten Konkretisierungsanträge vom obsiegenden Bieter erbracht wurden und das Ergebnis der Ausschreibung vorliegt. - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22. Oktober 2015 in der Fassung der 1. Novelle vom 15.11.2018 - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22. Oktober 2015 in der Fassung vom 18.08.2020 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Breitbandförderung (VwV Breitbandförderung) vom 30.01.2019 – Az.: 7-8533.1/1 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung) vom 30.01.2019 – Az.: 7-8533.1/2 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.

Los 3: Für den Zeitraum des kommunalen Breitbandausbaus im jeweiligen Los, beginnend ab der Zuschlagserteilung ist für die Durchführung der Bauoberleitung im Rahmen des Breitbandausbaus ein Bauüberwachungsbü

Für den Zeitraum des kommunalen Breitbandausbaus im jeweiligen Los, beginnend ab der Zuschlagserteilung ist für die Durchführung der Bauoberleitung im Rahmen des Breitbandausbaus ein Bauüberwachungsbüro im Umkreis von max. 30 km zum Leistungserbringungsort durch den Auftragnehmer (AN) einzurichten und zu besetzen. Es wird allerdings klargestellt, dass kein Anspruch des AN besteht, dass das Projekt bis zum Ende des aktuell gültigen Bewilligungszeitraums abgeschlossen ist. Der AN hat seine Leistungen ggf. auch für einen darüberhinausgehenden Zeitraum zu erbringen, falls es zu Verzögerungen kommt. Dies ist im Angebot einzupreisen. Auf die Vorgaben der Zuwendungsbescheide, die zwingend einzuhalten sind, wird im Übrigen verwiesen. In enger Abstimmung mit dem AG ist die Überwachung der Ausführung auf Übereinstimmung mit der Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den einschlägigen Vorschriften sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu koordinieren und umzusetzen. Der AN hat seine Leistungen eigenverantwortlich zu erbringen. Die regelmäßige Teilnahme und Mitwirkung an Jour Fixe Terminen mit dem/den mGÜ durch den AN wird vorausgesetzt. Der AN schuldet die Bauüberwachung in der Weise, dass der störungsfreie Bau und Betrieb einer FTTB-Netzinfrastruktur ermöglicht wird (geschuldeter Überwachungserfolg). Die im Einzelnen vom AN zu erbringenden Leistungen ergeben sich vollumfänglich aus der Anlage Leistungsbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen, auf die insoweit verwiesen wird. Das Projekt wird wie folgt gefördert, wobei derzeit lediglich Bescheide über die Gewährung einer Zuwendung in vorläufiger Höhe in dem Umfang gemäß Anlage Zuwendungsbescheide vorliegen. Finale Bescheide können erst beantragt werden, wenn die hierzu noch erforderlichen Planungsleistungen für die sogenannten Konkretisierungsanträge vom obsiegenden Bieter erbracht wurden und das Ergebnis der Ausschreibung vorliegt. - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22. Oktober 2015 in der Fassung der 1. Novelle vom 15.11.2018 - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22. Oktober 2015 in der Fassung vom 18.08.2020 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Breitbandförderung (VwV Breitbandförderung) vom 30.01.2019 – Az.: 7-8533.1/1 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung) vom 30.01.2019 – Az.: 7-8533.1/2 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.

Los 4: Für den Zeitraum des kommunalen Breitbandausbaus im jeweiligen Los, beginnend ab der Zuschlagserteilung ist für die Durchführung der Bauoberleitung im Rahmen des Breitbandausbaus ein Bauüberwachungsbü

Für den Zeitraum des kommunalen Breitbandausbaus im jeweiligen Los, beginnend ab der Zuschlagserteilung ist für die Durchführung der Bauoberleitung im Rahmen des Breitbandausbaus ein Bauüberwachungsbüro im Umkreis von max. 30 km zum Leistungserbringungsort durch den Auftragnehmer (AN) einzurichten und zu besetzen. Es wird allerdings klargestellt, dass kein Anspruch des AN besteht, dass das Projekt bis zum Ende des aktuell gültigen Bewilligungszeitraums abgeschlossen ist. Der AN hat seine Leistungen ggf. auch für einen darüberhinausgehenden Zeitraum zu erbringen, falls es zu Verzögerungen kommt. Dies ist im Angebot einzupreisen. Auf die Vorgaben der Zuwendungsbescheide, die zwingend einzuhalten sind, wird im Übrigen verwiesen. In enger Abstimmung mit dem AG ist die Überwachung der Ausführung auf Übereinstimmung mit der Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den einschlägigen Vorschriften sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu koordinieren und umzusetzen. Der AN hat seine Leistungen eigenverantwortlich zu erbringen. Die regelmäßige Teilnahme und Mitwirkung an Jour Fixe Terminen mit dem/den mGÜ durch den AN wird vorausgesetzt. Der AN schuldet die Bauüberwachung in der Weise, dass der störungsfreie Bau und Betrieb einer FTTB-Netzinfrastruktur ermöglicht wird (geschuldeter Überwachungserfolg). Die im Einzelnen vom AN zu erbringenden Leistungen ergeben sich vollumfänglich aus der Anlage Leistungsbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen, auf die insoweit verwiesen wird. Das Projekt wird wie folgt gefördert, wobei derzeit lediglich Bescheide über die Gewährung einer Zuwendung in vorläufiger Höhe in dem Umfang gemäß Anlage Zuwendungsbescheide vorliegen. Finale Bescheide können erst beantragt werden, wenn die hierzu noch erforderlichen Planungsleistungen für die sogenannten Konkretisierungsanträge vom obsiegenden Bieter erbracht wurden und das Ergebnis der Ausschreibung vorliegt. - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22. Oktober 2015 in der Fassung der 1. Novelle vom 15.11.2018 - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22. Oktober 2015 in der Fassung vom 18.08.2020 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Breitbandförderung (VwV Breitbandförderung) vom 30.01.2019 – Az.: 7-8533.1/1 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung) vom 30.01.2019 – Az.: 7-8533.1/2 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.

Los 5: Für den Zeitraum des kommunalen Breitbandausbaus im jeweiligen Los, beginnend ab der Zuschlagserteilung ist für die Durchführung der Bauoberleitung im Rahmen des Breitbandausbaus ein Bauüberwachungsbü

Für den Zeitraum des kommunalen Breitbandausbaus im jeweiligen Los, beginnend ab der Zuschlagserteilung ist für die Durchführung der Bauoberleitung im Rahmen des Breitbandausbaus ein Bauüberwachungsbüro im Umkreis von max. 30 km zum Leistungserbringungsort durch den Auftragnehmer (AN) einzurichten und zu besetzen. Es wird allerdings klargestellt, dass kein Anspruch des AN besteht, dass das Projekt bis zum Ende des aktuell gültigen Bewilligungszeitraums abgeschlossen ist. Der AN hat seine Leistungen ggf. auch für einen darüberhinausgehenden Zeitraum zu erbringen, falls es zu Verzögerungen kommt. Dies ist im Angebot einzupreisen. Auf die Vorgaben der Zuwendungsbescheide, die zwingend einzuhalten sind, wird im Übrigen verwiesen. In enger Abstimmung mit dem AG ist die Überwachung der Ausführung auf Übereinstimmung mit der Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den einschlägigen Vorschriften sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu koordinieren und umzusetzen. Der AN hat seine Leistungen eigenverantwortlich zu erbringen. Die regelmäßige Teilnahme und Mitwirkung an Jour Fixe Terminen mit dem/den mGÜ durch den AN wird vorausgesetzt. Der AN schuldet die Bauüberwachung in der Weise, dass der störungsfreie Bau und Betrieb einer FTTB-Netzinfrastruktur ermöglicht wird (geschuldeter Überwachungserfolg). Die im Einzelnen vom AN zu erbringenden Leistungen ergeben sich vollumfänglich aus der Anlage Leistungsbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen, auf die insoweit verwiesen wird. Das Projekt wird wie folgt gefördert, wobei derzeit lediglich Bescheide über die Gewährung einer Zuwendung in vorläufiger Höhe in dem Umfang gemäß Anlage Zuwendungsbescheide vorliegen. Finale Bescheide können erst beantragt werden, wenn die hierzu noch erforderlichen Planungsleistungen für die sogenannten Konkretisierungsanträge vom obsiegenden Bieter erbracht wurden und das Ergebnis der Ausschreibung vorliegt. - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22. Oktober 2015 in der Fassung der 1. Novelle vom 15.11.2018 - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22. Oktober 2015 in der Fassung vom 18.08.2020 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Breitbandförderung (VwV Breitbandförderung) vom 30.01.2019 – Az.: 7-8533.1/1 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung) vom 30.01.2019 – Az.: 7-8533.1/2 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.

Los 6: Für den Zeitraum des kommunalen Breitbandausbaus im jeweiligen Los, beginnend ab der Zuschlagserteilung ist für die Durchführung der Bauoberleitung im Rahmen des Breitbandausbaus ein Bauüberwachungsbü

Für den Zeitraum des kommunalen Breitbandausbaus im jeweiligen Los, beginnend ab der Zuschlagserteilung ist für die Durchführung der Bauoberleitung im Rahmen des Breitbandausbaus ein Bauüberwachungsbüro im Umkreis von max. 30 km zum Leistungserbringungsort durch den Auftragnehmer (AN) einzurichten und zu besetzen. Es wird allerdings klargestellt, dass kein Anspruch des AN besteht, dass das Projekt bis zum Ende des aktuell gültigen Bewilligungszeitraums abgeschlossen ist. Der AN hat seine Leistungen ggf. auch für einen darüberhinausgehenden Zeitraum zu erbringen, falls es zu Verzögerungen kommt. Dies ist im Angebot einzupreisen. Auf die Vorgaben der Zuwendungsbescheide, die zwingend einzuhalten sind, wird im Übrigen verwiesen. In enger Abstimmung mit dem AG ist die Überwachung der Ausführung auf Übereinstimmung mit der Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den einschlägigen Vorschriften sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu koordinieren und umzusetzen. Der AN hat seine Leistungen eigenverantwortlich zu erbringen. Die regelmäßige Teilnahme und Mitwirkung an Jour Fixe Terminen mit dem/den mGÜ durch den AN wird vorausgesetzt. Der AN schuldet die Bauüberwachung in der Weise, dass der störungsfreie Bau und Betrieb einer FTTB-Netzinfrastruktur ermöglicht wird (geschuldeter Überwachungserfolg). Die im Einzelnen vom AN zu erbringenden Leistungen ergeben sich vollumfänglich aus der Anlage Leistungsbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen, auf die insoweit verwiesen wird. Das Projekt wird wie folgt gefördert, wobei derzeit lediglich Bescheide über die Gewährung einer Zuwendung in vorläufiger Höhe in dem Umfang gemäß Anlage Zuwendungsbescheide vorliegen. Finale Bescheide können erst beantragt werden, wenn die hierzu noch erforderlichen Planungsleistungen für die sogenannten Konkretisierungsanträge vom obsiegenden Bieter erbracht wurden und das Ergebnis der Ausschreibung vorliegt. - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22. Oktober 2015 in der Fassung der 1. Novelle vom 15.11.2018 - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22. Oktober 2015 in der Fassung vom 18.08.2020 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Breitbandförderung (VwV Breitbandförderung) vom 30.01.2019 – Az.: 7-8533.1/1 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung) vom 30.01.2019 – Az.: 7-8533.1/2 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.

Los 7: Für den Zeitraum des kommunalen Breitbandausbaus im jeweiligen Los, beginnend ab der Zuschlagserteilung ist für die Durchführung der Bauoberleitung im Rahmen des Breitbandausbaus ein Bauüberwachungsbü

Für den Zeitraum des kommunalen Breitbandausbaus im jeweiligen Los, beginnend ab der Zuschlagserteilung ist für die Durchführung der Bauoberleitung im Rahmen des Breitbandausbaus ein Bauüberwachungsbüro im Umkreis von max. 30 km zum Leistungserbringungsort durch den Auftragnehmer (AN) einzurichten und zu besetzen. Es wird allerdings klargestellt, dass kein Anspruch des AN besteht, dass das Projekt bis zum Ende des aktuell gültigen Bewilligungszeitraums abgeschlossen ist. Der AN hat seine Leistungen ggf. auch für einen darüberhinausgehenden Zeitraum zu erbringen, falls es zu Verzögerungen kommt. Dies ist im Angebot einzupreisen. Auf die Vorgaben der Zuwendungsbescheide, die zwingend einzuhalten sind, wird im Übrigen verwiesen. In enger Abstimmung mit dem AG ist die Überwachung der Ausführung auf Übereinstimmung mit der Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den einschlägigen Vorschriften sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu koordinieren und umzusetzen. Der AN hat seine Leistungen eigenverantwortlich zu erbringen. Die regelmäßige Teilnahme und Mitwirkung an Jour Fixe Terminen mit dem/den mGÜ durch den AN wird vorausgesetzt. Der AN schuldet die Bauüberwachung in der Weise, dass der störungsfreie Bau und Betrieb einer FTTB-Netzinfrastruktur ermöglicht wird (geschuldeter Überwachungserfolg). Die im Einzelnen vom AN zu erbringenden Leistungen ergeben sich vollumfänglich aus der Anlage Leistungsbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen, auf die insoweit verwiesen wird. Das Projekt wird wie folgt gefördert, wobei derzeit lediglich Bescheide über die Gewährung einer Zuwendung in vorläufiger Höhe in dem Umfang gemäß Anlage Zuwendungsbescheide vorliegen. Finale Bescheide können erst beantragt werden, wenn die hierzu noch erforderlichen Planungsleistungen für die sogenannten Konkretisierungsanträge vom obsiegenden Bieter erbracht wurden und das Ergebnis der Ausschreibung vorliegt. - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22. Oktober 2015 in der Fassung der 1. Novelle vom 15.11.2018 - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22. Oktober 2015 in der Fassung vom 18.08.2020 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Breitbandförderung (VwV Breitbandförderung) vom 30.01.2019 – Az.: 7-8533.1/1 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung) vom 30.01.2019 – Az.: 7-8533.1/2 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.

Los 8: Für den Zeitraum des kommunalen Breitbandausbaus im jeweiligen Los, beginnend ab der Zuschlagserteilung ist für die Durchführung der Bauoberleitung im Rahmen des Breitbandausbaus ein Bauüberwachungsbü

Für den Zeitraum des kommunalen Breitbandausbaus im jeweiligen Los, beginnend ab der Zuschlagserteilung ist für die Durchführung der Bauoberleitung im Rahmen des Breitbandausbaus ein Bauüberwachungsbüro im Umkreis von max. 30 km zum Leistungserbringungsort durch den Auftragnehmer (AN) einzurichten und zu besetzen. Es wird allerdings klargestellt, dass kein Anspruch des AN besteht, dass das Projekt bis zum Ende des aktuell gültigen Bewilligungszeitraums abgeschlossen ist. Der AN hat seine Leistungen ggf. auch für einen darüberhinausgehenden Zeitraum zu erbringen, falls es zu Verzögerungen kommt. Dies ist im Angebot einzupreisen. Auf die Vorgaben der Zuwendungsbescheide, die zwingend einzuhalten sind, wird im Übrigen verwiesen. In enger Abstimmung mit dem AG ist die Überwachung der Ausführung auf Übereinstimmung mit der Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den einschlägigen Vorschriften sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu koordinieren und umzusetzen. Der AN hat seine Leistungen eigenverantwortlich zu erbringen. Die regelmäßige Teilnahme und Mitwirkung an Jour Fixe Terminen mit dem/den mGÜ durch den AN wird vorausgesetzt. Der AN schuldet die Bauüberwachung in der Weise, dass der störungsfreie Bau und Betrieb einer FTTB-Netzinfrastruktur ermöglicht wird (geschuldeter Überwachungserfolg). Die im Einzelnen vom AN zu erbringenden Leistungen ergeben sich vollumfänglich aus der Anlage Leistungsbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen, auf die insoweit verwiesen wird. Das Projekt wird wie folgt gefördert, wobei derzeit lediglich Bescheide über die Gewährung einer Zuwendung in vorläufiger Höhe in dem Umfang gemäß Anlage Zuwendungsbescheide vorliegen. Finale Bescheide können erst beantragt werden, wenn die hierzu noch erforderlichen Planungsleistungen für die sogenannten Konkretisierungsanträge vom obsiegenden Bieter erbracht wurden und das Ergebnis der Ausschreibung vorliegt. - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22. Oktober 2015 in der Fassung der 1. Novelle vom 15.11.2018 - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22. Oktober 2015 in der Fassung vom 18.08.2020 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Breitbandförderung (VwV Breitbandförderung) vom 30.01.2019 – Az.: 7-8533.1/1 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung) vom 30.01.2019 – Az.: 7-8533.1/2 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.

Los 9: Für den Zeitraum des kommunalen Breitbandausbaus im jeweiligen Los, beginnend ab der Zuschlagserteilung ist für die Durchführung der Bauoberleitung im Rahmen des Breitbandausbaus ein Bauüberwachungsbü

Für den Zeitraum des kommunalen Breitbandausbaus im jeweiligen Los, beginnend ab der Zuschlagserteilung ist für die Durchführung der Bauoberleitung im Rahmen des Breitbandausbaus ein Bauüberwachungsbüro im Umkreis von max. 30 km zum Leistungserbringungsort durch den Auftragnehmer (AN) einzurichten und zu besetzen. Es wird allerdings klargestellt, dass kein Anspruch des AN besteht, dass das Projekt bis zum Ende des aktuell gültigen Bewilligungszeitraums abgeschlossen ist. Der AN hat seine Leistungen ggf. auch für einen darüberhinausgehenden Zeitraum zu erbringen, falls es zu Verzögerungen kommt. Dies ist im Angebot einzupreisen. Auf die Vorgaben der Zuwendungsbescheide, die zwingend einzuhalten sind, wird im Übrigen verwiesen. In enger Abstimmung mit dem AG ist die Überwachung der Ausführung auf Übereinstimmung mit der Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den einschlägigen Vorschriften sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu koordinieren und umzusetzen. Der AN hat seine Leistungen eigenverantwortlich zu erbringen. Die regelmäßige Teilnahme und Mitwirkung an Jour Fixe Terminen mit dem/den mGÜ durch den AN wird vorausgesetzt. Der AN schuldet die Bauüberwachung in der Weise, dass der störungsfreie Bau und Betrieb einer FTTB-Netzinfrastruktur ermöglicht wird (geschuldeter Überwachungserfolg). Die im Einzelnen vom AN zu erbringenden Leistungen ergeben sich vollumfänglich aus der Anlage Leistungsbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen, auf die insoweit verwiesen wird. Das Projekt wird wie folgt gefördert, wobei derzeit lediglich Bescheide über die Gewährung einer Zuwendung in vorläufiger Höhe in dem Umfang gemäß Anlage Zuwendungsbescheide vorliegen. Finale Bescheide können erst beantragt werden, wenn die hierzu noch erforderlichen Planungsleistungen für die sogenannten Konkretisierungsanträge vom obsiegenden Bieter erbracht wurden und das Ergebnis der Ausschreibung vorliegt. - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22. Oktober 2015 in der Fassung der 1. Novelle vom 15.11.2018 - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22. Oktober 2015 in der Fassung vom 18.08.2020 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Breitbandförderung (VwV Breitbandförderung) vom 30.01.2019 – Az.: 7-8533.1/1 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung) vom 30.01.2019 – Az.: 7-8533.1/2 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.

Los 10: Für den Zeitraum des kommunalen Breitbandausbaus im jeweiligen Los, beginnend ab der Zuschlagserteilung ist für die Durchführung der Bauoberleitung im Rahmen des Breitbandausbaus ein Bauüberwachungsbü

Für den Zeitraum des kommunalen Breitbandausbaus im jeweiligen Los, beginnend ab der Zuschlagserteilung ist für die Durchführung der Bauoberleitung im Rahmen des Breitbandausbaus ein Bauüberwachungsbüro im Umkreis von max. 30 km zum Leistungserbringungsort durch den Auftragnehmer (AN) einzurichten und zu besetzen. Es wird allerdings klargestellt, dass kein Anspruch des AN besteht, dass das Projekt bis zum Ende des aktuell gültigen Bewilligungszeitraums abgeschlossen ist. Der AN hat seine Leistungen ggf. auch für einen darüberhinausgehenden Zeitraum zu erbringen, falls es zu Verzögerungen kommt. Dies ist im Angebot einzupreisen. Auf die Vorgaben der Zuwendungsbescheide, die zwingend einzuhalten sind, wird im Übrigen verwiesen. In enger Abstimmung mit dem AG ist die Überwachung der Ausführung auf Übereinstimmung mit der Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den einschlägigen Vorschriften sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu koordinieren und umzusetzen. Der AN hat seine Leistungen eigenverantwortlich zu erbringen. Die regelmäßige Teilnahme und Mitwirkung an Jour Fixe Terminen mit dem/den mGÜ durch den AN wird vorausgesetzt. Der AN schuldet die Bauüberwachung in der Weise, dass der störungsfreie Bau und Betrieb einer FTTB-Netzinfrastruktur ermöglicht wird (geschuldeter Überwachungserfolg). Die im Einzelnen vom AN zu erbringenden Leistungen ergeben sich vollumfänglich aus der Anlage Leistungsbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen, auf die insoweit verwiesen wird. Das Projekt wird wie folgt gefördert, wobei derzeit lediglich Bescheide über die Gewährung einer Zuwendung in vorläufiger Höhe in dem Umfang gemäß Anlage Zuwendungsbescheide vorliegen. Finale Bescheide können erst beantragt werden, wenn die hierzu noch erforderlichen Planungsleistungen für die sogenannten Konkretisierungsanträge vom obsiegenden Bieter erbracht wurden und das Ergebnis der Ausschreibung vorliegt. - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22. Oktober 2015 in der Fassung der 1. Novelle vom 15.11.2018 - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22. Oktober 2015 in der Fassung vom 18.08.2020 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Breitbandförderung (VwV Breitbandförderung) vom 30.01.2019 – Az.: 7-8533.1/1 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung) vom 30.01.2019 – Az.: 7-8533.1/2 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.

Los 11: Für den Zeitraum des kommunalen Breitbandausbaus im jeweiligen Los, beginnend ab der Zuschlagserteilung ist für die Durchführung der Bauoberleitung im Rahmen des Breitbandausbaus ein Bauüberwachungsbü

Für den Zeitraum des kommunalen Breitbandausbaus im jeweiligen Los, beginnend ab der Zuschlagserteilung ist für die Durchführung der Bauoberleitung im Rahmen des Breitbandausbaus ein Bauüberwachungsbüro im Umkreis von max. 30 km zum Leistungserbringungsort durch den Auftragnehmer (AN) einzurichten und zu besetzen. Es wird allerdings klargestellt, dass kein Anspruch des AN besteht, dass das Projekt bis zum Ende des aktuell gültigen Bewilligungszeitraums abgeschlossen ist. Der AN hat seine Leistungen ggf. auch für einen darüberhinausgehenden Zeitraum zu erbringen, falls es zu Verzögerungen kommt. Dies ist im Angebot einzupreisen. Auf die Vorgaben der Zuwendungsbescheide, die zwingend einzuhalten sind, wird im Übrigen verwiesen. In enger Abstimmung mit dem AG ist die Überwachung der Ausführung auf Übereinstimmung mit der Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den einschlägigen Vorschriften sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu koordinieren und umzusetzen. Der AN hat seine Leistungen eigenverantwortlich zu erbringen. Die regelmäßige Teilnahme und Mitwirkung an Jour Fixe Terminen mit dem/den mGÜ durch den AN wird vorausgesetzt. Der AN schuldet die Bauüberwachung in der Weise, dass der störungsfreie Bau und Betrieb einer FTTB-Netzinfrastruktur ermöglicht wird (geschuldeter Überwachungserfolg). Die im Einzelnen vom AN zu erbringenden Leistungen ergeben sich vollumfänglich aus der Anlage Leistungsbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen, auf die insoweit verwiesen wird. Das Projekt wird wie folgt gefördert, wobei derzeit lediglich Bescheide über die Gewährung einer Zuwendung in vorläufiger Höhe in dem Umfang gemäß Anlage Zuwendungsbescheide vorliegen. Finale Bescheide können erst beantragt werden, wenn die hierzu noch erforderlichen Planungsleistungen für die sogenannten Konkretisierungsanträge vom obsiegenden Bieter erbracht wurden und das Ergebnis der Ausschreibung vorliegt. - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22. Oktober 2015 in der Fassung der 1. Novelle vom 15.11.2018 - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22. Oktober 2015 in der Fassung vom 18.08.2020 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Breitbandförderung (VwV Breitbandförderung) vom 30.01.2019 – Az.: 7-8533.1/1 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung) vom 30.01.2019 – Az.: 7-8533.1/2 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.

Los 12: Für den Zeitraum des kommunalen Breitbandausbaus im jeweiligen Los, beginnend ab der Zuschlagserteilung ist für die Durchführung der Bauoberleitung im Rahmen des Breitbandausbaus ein Bauüberwachungsbü

Für den Zeitraum des kommunalen Breitbandausbaus im jeweiligen Los, beginnend ab der Zuschlagserteilung ist für die Durchführung der Bauoberleitung im Rahmen des Breitbandausbaus ein Bauüberwachungsbüro im Umkreis von max. 30 km zum Leistungserbringungsort durch den Auftragnehmer (AN) einzurichten und zu besetzen. Es wird allerdings klargestellt, dass kein Anspruch des AN besteht, dass das Projekt bis zum Ende des aktuell gültigen Bewilligungszeitraums abgeschlossen ist. Der AN hat seine Leistungen ggf. auch für einen darüberhinausgehenden Zeitraum zu erbringen, falls es zu Verzögerungen kommt. Dies ist im Angebot einzupreisen. Auf die Vorgaben der Zuwendungsbescheide, die zwingend einzuhalten sind, wird im Übrigen verwiesen. In enger Abstimmung mit dem AG ist die Überwachung der Ausführung auf Übereinstimmung mit der Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den einschlägigen Vorschriften sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu koordinieren und umzusetzen. Der AN hat seine Leistungen eigenverantwortlich zu erbringen. Die regelmäßige Teilnahme und Mitwirkung an Jour Fixe Terminen mit dem/den mGÜ durch den AN wird vorausgesetzt. Der AN schuldet die Bauüberwachung in der Weise, dass der störungsfreie Bau und Betrieb einer FTTB-Netzinfrastruktur ermöglicht wird (geschuldeter Überwachungserfolg). Die im Einzelnen vom AN zu erbringenden Leistungen ergeben sich vollumfänglich aus der Anlage Leistungsbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen, auf die insoweit verwiesen wird. Das Projekt wird wie folgt gefördert, wobei derzeit lediglich Bescheide über die Gewährung einer Zuwendung in vorläufiger Höhe in dem Umfang gemäß Anlage Zuwendungsbescheide vorliegen. Finale Bescheide können erst beantragt werden, wenn die hierzu noch erforderlichen Planungsleistungen für die sogenannten Konkretisierungsanträge vom obsiegenden Bieter erbracht wurden und das Ergebnis der Ausschreibung vorliegt. - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22. Oktober 2015 in der Fassung der 1. Novelle vom 15.11.2018 - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22. Oktober 2015 in der Fassung vom 18.08.2020 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Breitbandförderung (VwV Breitbandförderung) vom 30.01.2019 – Az.: 7-8533.1/1 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung) vom 30.01.2019 – Az.: 7-8533.1/2 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.

Los 13: Für den Zeitraum des kommunalen Breitbandausbaus im jeweiligen Los, beginnend ab der Zuschlagserteilung ist für die Durchführung der Bauoberleitung im Rahmen des Breitbandausbaus ein Bauüberwachungsbü

Für den Zeitraum des kommunalen Breitbandausbaus im jeweiligen Los, beginnend ab der Zuschlagserteilung ist für die Durchführung der Bauoberleitung im Rahmen des Breitbandausbaus ein Bauüberwachungsbüro im Umkreis von max. 30 km zum Leistungserbringungsort durch den Auftragnehmer (AN) einzurichten und zu besetzen. Es wird allerdings klargestellt, dass kein Anspruch des AN besteht, dass das Projekt bis zum Ende des aktuell gültigen Bewilligungszeitraums abgeschlossen ist. Der AN hat seine Leistungen ggf. auch für einen darüberhinausgehenden Zeitraum zu erbringen, falls es zu Verzögerungen kommt. Dies ist im Angebot einzupreisen. Auf die Vorgaben der Zuwendungsbescheide, die zwingend einzuhalten sind, wird im Übrigen verwiesen. In enger Abstimmung mit dem AG ist die Überwachung der Ausführung auf Übereinstimmung mit der Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den einschlägigen Vorschriften sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu koordinieren und umzusetzen. Der AN hat seine Leistungen eigenverantwortlich zu erbringen. Die regelmäßige Teilnahme und Mitwirkung an Jour Fixe Terminen mit dem/den mGÜ durch den AN wird vorausgesetzt. Der AN schuldet die Bauüberwachung in der Weise, dass der störungsfreie Bau und Betrieb einer FTTB-Netzinfrastruktur ermöglicht wird (geschuldeter Überwachungserfolg). Die im Einzelnen vom AN zu erbringenden Leistungen ergeben sich vollumfänglich aus der Anlage Leistungsbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen, auf die insoweit verwiesen wird. Das Projekt wird wie folgt gefördert, wobei derzeit lediglich Bescheide über die Gewährung einer Zuwendung in vorläufiger Höhe in dem Umfang gemäß Anlage Zuwendungsbescheide vorliegen. Finale Bescheide können erst beantragt werden, wenn die hierzu noch erforderlichen Planungsleistungen für die sogenannten Konkretisierungsanträge vom obsiegenden Bieter erbracht wurden und das Ergebnis der Ausschreibung vorliegt. - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22. Oktober 2015 in der Fassung der 1. Novelle vom 15.11.2018 - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22. Oktober 2015 in der Fassung vom 18.08.2020 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Breitbandförderung (VwV Breitbandförderung) vom 30.01.2019 – Az.: 7-8533.1/1 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung) vom 30.01.2019 – Az.: 7-8533.1/2 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.

Dokumente (2)
Vergaben (2)

T3 Deutscher Bauservice GmbH

Vergeben am: 10.02.2026

TED award notice 95124-2026 (subtype 29)

120.759,25 €

100% Konfidenz

T3 Deutscher Bauservice GmbH

Vergeben am: 10.02.2026

TED award notice 95124-2026 (subtype 29)

91.922,00 €

100% Konfidenz

Datenqualität

3 offen
  • Fristfehlt
  • Lose13 erkannt
  • Unterlagenfehlt
  • LVfehlt
  • OrtBaden-Württemberg
  • DetaildateneForms geladen

Abgabefrist fehlt

Vergabeunterlagen nicht verlinkt

Leistungsverzeichnis nicht verlinkt

Conviction

relevant
75von 100
Priority
30
Volumen
3
Distanz
50
Festnetz
  • FTTH-spezifischer Auftraggeber (Pattern: breitband)+25
  • Telekommunikationskontext erkannt+20
  • Breitband-Förderbezug erkannt+20
  • Kommunaler oder Zweckverbands-Auftraggeber+10
  • Dokument / LV vorhanden+5

Lead-Status

Bearbeitungsstand der Ausschreibung.

Wird automatisch gespeichert.

Metadaten

Quelle
ted_api
Externe ID
95124-2026
Veröffentlicht
10.02.2026