Errichtung eines passiven Glasfasernetzes in der Gemeinde Bodman-Ludwigshafen
- Wer?
- Gemeinde Bodman-Ludwigshafen, Ortsbauamt
- Wo?
- Bodman-Ludwigshafen, Baden-WĂŒrttemberg
- Wert?
- 2 Lose
- Frist?
- 09.02.2026(abgelaufen vor 38 Tagen)
- Wie?
- neg-w-call
Ein Generalunternehmer (Los 1) ĂŒbernimmt sowohl den geförderten als auch den nicht geförderten Netzausbau der Netzebene 3, wobei der nicht geförderte Ausbau eine untergeordnete Rolle einnimmt. nicht geförderten Tiefbauleistungen. Der Ausbau soll sowohl zur Hebung von Kosten- als auch Koordinationssynergien sowie zur förderschonenden Mittelverwendung gleichwohl durch einen Generalunternehmer erfolgen. Los 1 (Netzebene 3) betrifft insgesamt ca. Ein Generalunternehmer (Los 2) ĂŒbernimmt den ohne Fördermittel erfolgenden flĂ€chendeckenden Ausbau der Glasfaser-Inhouse-Verkabelung in GebĂ€uden, der sog.
Beschreibung
Ein Generalunternehmer (Los 1) ĂŒbernimmt sowohl den geförderten als auch den nicht geförderten Netzausbau der Netzebene 3, wobei der nicht geförderte Ausbau eine untergeordnete Rolle einnimmt.
Hierdurch ergeben sich besondere Anforderungen an die Leistungserbringung, insbesondere mit Blick auf die gesonderte Erbringung und Abrechnung der geförderten bzw.
nicht geförderten Tiefbauleistungen.
Der Ausbau soll sowohl zur Hebung von Kosten- als auch Koordinationssynergien sowie zur förderschonenden Mittelverwendung gleichwohl durch einen Generalunternehmer erfolgen.
Los 1 (Netzebene 3) betrifft insgesamt ca.
1537 Adressen (1417 gefördert, 120 ungefördert).
Ein Generalunternehmer (Los 2) ĂŒbernimmt den ohne Fördermittel erfolgenden flĂ€chendeckenden Ausbau der Glasfaser-Inhouse-Verkabelung in GebĂ€uden, der sog.
Netzebene 4.
Los 2 (Netzebene 4) betrifft insgesamt ca.
1028 Wohn- und GeschÀftseinheiten..
Lose (2)
Los 1: Ein Generalunternehmer (Los 1) ĂŒbernimmt sowohl den geförderten als auch den nicht geförderten Netzausbau der Netzebene 3, wobei der nicht geförderte Ausbau eine untergeordnete Rolle einnimmt. Hierdur
Ein Generalunternehmer (Los 1) ĂŒbernimmt sowohl den geförderten als auch den nicht geförderten Netzausbau der Netzebene 3, wobei der nicht geförderte Ausbau eine untergeordnete Rolle einnimmt. Hierdurch ergeben sich besondere Anforderungen an die Leistungserbringung, insbesondere mit Blick auf die gesonderte Erbringung und Abrechnung der geförderten bzw. nicht geförderten Tiefbauleistungen. Der Ausbau soll sowohl zur Hebung von Kosten- als auch Koordinationssynergien sowie zur förderschonenden Mittelverwendung gleichwohl durch einen Generalunternehmer erfolgen. Los 1 (Netzebene 3) betrifft insgesamt ca. 1537 Adressen (1417 gefördert, 120 ungefördert).
Los 2: Ein Generalunternehmer (Los 2) ĂŒbernimmt den ohne Fördermittel erfolgenden flĂ€chendeckenden Ausbau der Glasfaser-Inhouse-Verkabelung in GebĂ€uden, der sog. Netzebene 4. Los 2 (Netzebene 4) betrifft ins
Ein Generalunternehmer (Los 2) ĂŒbernimmt den ohne Fördermittel erfolgenden flĂ€chendeckenden Ausbau der Glasfaser-Inhouse-Verkabelung in GebĂ€uden, der sog. Netzebene 4. Los 2 (Netzebene 4) betrifft insgesamt ca. 1028 Wohn- und GeschĂ€ftseinheiten.
Dokumente (2)
Score-Details
Lead-Status
Auftraggeber
Gemeinde Bodman-Ludwigshafen, Ortsbauamt
- Quelle
- ted_api
- Externe ID
- 55321-2026
- Veröffentlicht
- 26.01.2026