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Graue Flecken West: Aufbau und Betrieb von NGA-Breitbandinfrastruktur Stadt Büren

Nicht als Bau-Los behandeln. Für Netzbetreiber-Kontakte wichtig, aber getrennt von direkten Tiefbau- und Anschluss-Losen.

Was
Konzession
Netzbetreiber separat beobachten
Wo
Büren, Deutschland
Kreis Paderborn
Wann
Frist fehlt
keine Abgabefrist im Feed
Volumen
keine Angabe
Conviction
70
fachliche Relevanz
Priority
27
Volumen, Nähe und Datenlage
Volumen-Score
0
noch keine AI-Bewertung
Distanz-Score
50
ab Kynthus HQ · Essenbach

Leistungen & Waren auf einen Blick

Graue Flecken West: Aufbau und Betrieb von NGA-Breitbandinfrastruktur Stadt Büren

Text-Fallback · Schätzung
  • Kein geparstes LV vorhanden; Mengen kommen aus Bekanntmachung/Analyse.
  • Keine belastbaren Leistungs-Mengen erkannt.
Was muss gemacht werden?
PositionMengeQuelle
Gigabitausbau
Leistung
nicht beziffertText
Top Waren-/LV-Positionen
PositionMengeQuelle
Gigabitnetz
Leistung
nicht beziffertText
Breitbandinfrastruktur
Leistung
nicht beziffertText

Steckbrief

Unterlagen: unklar
Was
Konzession- Netzbetreiber separat beobachten
Auftraggeber
Kreis Paderborn
Ort
Büren, Deutschland
Distanz
422 kmLuftlinie ab Kynthus HQ · Essenbach
Wert / Lose
Frist
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Bauzeit
Anschrift
Aldegreverstr. 10-14, 33102, Paderborn·www.deutsche-evergabe.de
Nachprüfung
Vergabekammer bei der Bezirksregierung in Münster · Münster·vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de

Ausschreibungsunterlagen & LV

LV fehlt
Kein Unterlagen-Link gespeichert
Kein LV-Link erkennbar

Leistungen & Materialien

Leistungen
Gigabitausbau
Materialien
GigabitnetzBreitbandinfrastruktur
NGA-Netzbau und Betrieb1 Gbit

Kurzbeschreibung

  • Das durchgeführte Markterkundungsverfahren bestätigte, dass die Errichtung und der Betrieb eines solchen gigabitfähigen Hochleistungsnetzes im Ausbaugebiet nicht eigenwirtschaftlich abbildbar sind.
  • Der Auftragnehmer ist gehalten, sein – sofern vorhanden – eigenes NGA-Netz, angemietete Netzteile Dritter sowie die vorhandene öffentliche Infrastruktur bei der Planung des Netzes zu berücksichtigen und, soweit dies wirtschaftlich sinnvoll und technisch möglich ist, dieses bei der Errichtung des Gigabitnetzes einzubringen.
  • Bestandsinfrastrukturen aus bisherigen Förderprojekten (Trassenbau) werden als Geodaten in den Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung gestellt.
  • Im Gegenzug für die Bereitstellung des Investitionszuschusses zur Deckung seiner Wirtschaftlichkeitslücke erhält der Auftragnehmer das Recht und übernimmt die Pflicht, das Gigabitnetz zu errichten, zu betreiben und den interessierten Endkunden sowie Drittanbietern Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet, Mehrwertdienste wie z.
Originalbeschreibung

Das durchgeführte Markterkundungsverfahren bestätigte, dass die Errichtung und der Betrieb eines solchen gigabitfähigen Hochleistungsnetzes im Ausbaugebiet nicht eigenwirtschaftlich abbildbar sind.

Aus diesem Grund ist der Auftraggeber bereit, dem privaten Telekommunikationsunternehmen einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss zur Deckung seiner Wirtschaftlichkeitslücke zur Verfügung zu stellen (sog.

„Wirtschaftlichkeitslückenmodell“).

Die zu versorgenden Adressen werden hausnummerngenau durch Geodaten auf Basis der durch den Fördermittelgeber zur Verfügung gestellten Hauskoordinaten in den Ausschreibungsunterlagen beschrieben.

Der Auftragnehmer ist gehalten, sein – sofern vorhanden – eigenes NGA-Netz, angemietete Netzteile Dritter sowie die vorhandene öffentliche Infrastruktur bei der Planung des Netzes zu berücksichtigen und, soweit dies wirtschaftlich sinnvoll und technisch möglich ist, dieses bei der Errichtung des Gigabitnetzes einzubringen.

Dies gilt insbesondere für Infrastrukturen, die bereits im Rahmen einer anderen Fördermaßnahme errichtet wurden.

Bestandsinfrastrukturen aus bisherigen Förderprojekten (Trassenbau) werden als Geodaten in den Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung gestellt.

Im Gegenzug für die Bereitstellung des Investitionszuschusses zur Deckung seiner Wirtschaftlichkeitslücke erhält der Auftragnehmer das Recht und übernimmt die Pflicht, das Gigabitnetz zu errichten, zu betreiben und den interessierten Endkunden sowie Drittanbietern Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet, Mehrwertdienste wie z.

B.

IP-TV, ebenso wie Vorleistungsprodukte auf Open-Access-Basis) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.

Im gesamten Netz müssen dieselben Zugangsbedingungen gelten, auch in den Teilen des Netzes, in denen bestehende Infrastruktur genutzt wurde.

Ziel der Maßnahme ist es – durch die Gewährung eines Investitionszuschusses – zu ermöglichen, die in Büren gelegenen, noch zu versorgenden Adressen über ein Gigabitnetz zu erschließen.

Dabei müssen nach Ende der Maßnahme allen ausgewiesenen 161 Privatadressen und 13 Gewerbeadressen zuverlässig Bandbreiten von mindestens 1 Gbit/s im Download und mindestens 1 Gbit/s im Upload zur Verfügung stehen (Mindestbandbreite).

Die Mindestbandbreite ist erreicht, wenn sie am Abschlusspunkt der Linientechnik im Gebäude bereitgestellt wird.

Das Gigabitausbauvorhaben des Auftraggebers wird mit Fördermitteln des Bundes (Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland – Gigabit-Richtlinie 2.0 (Gigabit-RL 2.0)“ vom 31.03.2023) sowie des Landes Nordrhein-Westfalen („Richtlinie des Landes zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)“, RdErl.

des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie vom 01.08.2023) gefördert.

Der Auftragnehmer hat daher das Gigabitnetz unter Berücksichtigung der Zuwendungsvoraussetzungen der Förderrichtlinien des Bundes sowie des Landes und aller dazugehöriger Nebenbestimmungen, insbesondere des einheitlichen Materialkonzeptes einschließlich der Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastrukturen, zu errichten und zu betreiben.

Abweichungen vom einheitlichen Materialkonzept bedürfen ausdrücklich der Zustimmung des Auftraggebers sowie der Bewilligungsbehörde.

Das mit Fördermitteln errichtete Gigabitnetz muss darüber hinaus zukunftsorientiert sein.

Es muss daher groß genug für mehrere Kabelnetze und sowohl für Point-to-Point- als auch für Point-to-Multipoint-Lösungen geeignet sein, um Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern.

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die einheitlichen Vorgaben einzuhalten.

Die Vorgaben sind zudem bereits seit Veröffentlichung der Förderrichtlinie des Bundes bekannt.

Weitergehende Informationen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung..

Dokumente (2)
Vergaben (1)

Telekom Deutschland GmbH

Vergeben am: 07.01.2026

TED award notice 7217-2026 (subtype 29)

3.603.419,94 €

100% Konfidenz

Datenqualität

3 offen
  • Fristfehlt
  • Losekeine erkannt
  • Unterlagenfehlt
  • LVfehlt
  • OrtBüren, Deutschland
  • DetaildateneForms geladen

Abgabefrist fehlt

Vergabeunterlagen nicht verlinkt

Leistungsverzeichnis nicht verlinkt

Conviction

relevant
70von 100
Priority
27
Volumen
0
Distanz
50
Festnetz
  • FTTH/Glasfaser/Breitband im Titel+30
  • Telekommunikationskontext erkannt+20
  • Breitband-Förderbezug erkannt+20
  • CPV-Code Telekommunikation/Energie+15
  • Auftraggeber in aktiver Förder-Pipeline (Markterkundung/Förderverfahren <24 Monate)+12
Alle Conviction-Signale
  • FTTH/Glasfaser/Breitband im Titel+30
  • Telekommunikationskontext erkannt+20
  • Breitband-Förderbezug erkannt+20
  • CPV-Code Telekommunikation/Energie+15
  • Tiefbau / Trenching mit Telekom-Kontext+10
  • Kommunaler oder Zweckverbands-Auftraggeber+10
  • Auftraggeber in aktiver Förder-Pipeline (Markterkundung/Förderverfahren <24 Monate)+12
  • Dokument / LV vorhanden+5
  • Konzession/Betrieb: beobachten, aber kein direktes Bau-Los-15

Lead-Status

Bearbeitungsstand der Ausschreibung.

Wird automatisch gespeichert.

Metadaten

Quelle
ted_api
Externe ID
7217-2026
Veröffentlicht
07.01.2026