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Betrieb von Gigabit-Netzen im Alb-Donau-Kreis

Nicht als Bau-Los behandeln. Für Netzbetreiber-Kontakte wichtig, aber getrennt von direkten Tiefbau- und Anschluss-Losen.

Was
Konzession
Netzbetreiber separat beobachten
Wo
Baden-Württemberg
OEW Breitband GmbH
Wann
Frist fehlt
keine Abgabefrist im Feed
Volumen
keine Angabe
Conviction
70
fachliche Relevanz
Priority
30
Volumen, Nähe und Datenlage
Volumen-Score
3
noch keine AI-Bewertung
Distanz-Score
50
ab Kynthus HQ · Essenbach

Leistungen & Waren auf einen Blick

Betrieb von Gigabit-Netzen im Alb-Donau-Kreis

Text-Fallback · Schätzung
  • Kein geparstes LV vorhanden; Mengen kommen aus Bekanntmachung/Analyse.
  • Keine belastbaren Leistungs-Mengen erkannt.
Was muss gemacht werden?
PositionMengeQuelle
Netzbetrieb
Betrieb
nicht beziffertText
Dokumentation
Leistung
nicht beziffertText
Wartung
Leistung
nicht beziffertText
Instandhaltung
Leistung
nicht beziffertText
Gigabitausbau
Leistung
nicht beziffertText
Top Waren-/LV-Positionen
PositionMengeQuelle
Glasfaser
Kabel/Rohr
nicht beziffertText
ONT
Leistung
nicht beziffertText
Netzinfrastruktur
Leistung
nicht beziffertText
Glasfasernetz
Kabel/Rohr
nicht beziffertText

Steckbrief

Unterlagen: unklar
Was
Konzession- Netzbetreiber separat beobachten
Auftraggeber
OEW Breitband GmbH
Ort
Baden-Württemberg
Distanz
193 kmLuftlinie ab Kynthus HQ · Essenbach
Wert / Lose
4 Lose
Frist
Verfahren
Bauzeit
Anschrift
Talstraße 21, 89584, Ehingen·www.oew-breitband.de
Nachprüfung
Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe · Karlsruhe·vergabekammer@rpk.bwl.de

Ausschreibungsunterlagen & LV

LV fehlt
Kein Unterlagen-Link gespeichert
Kein LV-Link erkennbar

Leistungen & Materialien

Leistungen
DokumentationWartungInstandhaltungNetzbetriebGigabitausbau
Materialien
GlasfaserONTNetzinfrastrukturGlasfasernetz
Gigabit

Kurzbeschreibung

  • Die OEW BB als Auftraggeber errichtet eine ausschließlich passive Glasfasernetzinfrastruktur im Rahmen der Breitbandförderung der Bundesregierung im Betreibermodell.
  • Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Verpachtung eines passiven Glasfasernetzes an einen Dienstleister, welcher im Wege einer Dienstleistungskonzession als Auftragnehmer (AN) den Netzbetrieb sicherstellt sowie Internet- und Telekommunikationsdienste auch als Bündelangebot an private und gewerbliche Endkunden gegen ein angemessenes Entgelt zur Verfügung stellt.
  • der künftigen, noch nicht erlassenen Zuwendungsbescheide, wie folgt gefördert/gefördert werden: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) in der Fassung vom 26.
  • 2021 - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31.
Originalbeschreibung

Die OEW BB als Auftraggeber errichtet eine ausschließlich passive Glasfasernetzinfrastruktur im Rahmen der Breitbandförderung der Bundesregierung im Betreibermodell.

Die errichtete Infrastruktur soll an einen Netzbetreiber verpachtet werden.

Der Auftraggeber erbringt Leistungen des Netzbetriebs und bietet keinerlei Internet- und Telekommunikationsdienste an.

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Verpachtung eines passiven Glasfasernetzes an einen Dienstleister, welcher im Wege einer Dienstleistungskonzession als Auftragnehmer (AN) den Netzbetrieb sicherstellt sowie Internet- und Telekommunikationsdienste auch als Bündelangebot an private und gewerbliche Endkunden gegen ein angemessenes Entgelt zur Verfügung stellt.

Darüber hinaus obliegt dem AN u.a.

die Aufgabe, Nachfragern sowohl aktive als auch passive Vorleistungsprodukte unter Berücksichtigung der Veröffentlichungen durch das Bundesministerium und Verkehr vom 23.12.2024 (https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/DG/vorleistungspreise.html) anzubieten.

Die Projekte werden/sollen - je nach den Vorgaben der dem betreffenden Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide gemäß Anlage Zuwendungsbescheide bzw.

der künftigen, noch nicht erlassenen Zuwendungsbescheide, wie folgt gefördert/gefördert werden: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) in der Fassung vom 26.04.2021 - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31.03.2023 (Gigabit-Richtlinie 2.0) - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10.09.2021 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27.07.2023 Bescheide über die Gewährung einer Zuwendung in vorläufiger Höhe liegen in dem Umfang gemäß Anlage Zuwendungsbescheide bereits vor.

Finale Bescheide können erst beantragt werden, wenn die hierzu noch erforderlichen Planungsleistungen für die sogenannten Konkretisierungsanträge vom obsiegenden Bieter erbracht wurden.

Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der jeweils einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.

Dies gilt ausdrücklich auf für die Vorgaben künftiger, derzeit noch nicht vorliegender oder geänderter Zuwendungsbescheide.

Die Überlassung der passiven Infrastrukturen des AG an den AN erfolgt auf dem Wege der Pacht auf Grundlage des Muster Netzbetriebs- und Pachtvertrages im Rahmen der Gigabit Richtlinie 2.0.

Der AN ist ein Betreiber eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes nach dem Telekommunikationsgesetzt (TKG) und hat folgende Hauptaufgaben: • Ausrüstung des Netzes mit aktiver Technik, inklusive ggfs.

erforderlicher ONT beim Kunden.

• Errichtung der Netzebene 4 (Gebäudenetze) bis in die Nutzungseinheit der Endkunden soweit erforderlich • Betrieb des Netzes unter Einhaltung der vom AN bereitgestellten SLA • Bereitstellung und Vertrieb von Internet- und Sprachkommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit gem.

TKG §3 Punkt 55.

auch als Bündelangebot beider Dienste für private und gewerbliche Endkunden • Betreuung der privaten und gewerblichen Endkunden • Nachfragern sowohl aktive als auch passive Vorleistungen zur Verfügung stellen • Wartung, Reparatur und Instandhaltung auch des gepachteten Netzes innerhalb von zu vereinbarenden Service Level • Dokumentation aller Erweiterungen und Änderungen des Pachtgegenstandes entsprechend den zum Zeitpunkt der Übergabe gültigen GIS - Nebenbestimmungen • Sicherstellung gegenseitigen Open Access mit einem in der Gemeinde ggfs.

im WFP tätigem Netzbetreiber • Trassen- und Leitungsauskunft an berechtigte Anfrager Das Los 1 (ADK Nord-West) umfasst die Gemeinden: Amstetten, Heroldstadt, Lonsee, Merklingen, Nellingen, Schelklingen, Westerheim Auf die Anlage Leistungsbeschreibung und die dortigen Ausführungen wird vollumfänglich verwiesen.

Die OEW BB als Auftraggeber errichtet eine ausschließlich passive Glasfasernetzinfrastruktur im Rahmen der Breitbandförderung der Bundesregierung im Betreibermodell.

Die errichtete Infrastruktur soll an einen Netzbetreiber verpachtet werden.

Der Auftraggeber erbringt Leistungen des Netzbetriebs und bietet keinerlei Internet- und Telekommunikationsdienste an.

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Verpachtung eines passiven Glasfasernetzes an einen Dienstleister, welcher im Wege einer Dienstleistungskonzession als Auftragnehmer (AN) den Netzbetrieb sicherstellt sowie Internet- und Telekommunikationsdienste auch als Bündelangebot an private und gewerbliche Endkunden gegen ein angemessenes Entgelt zur Verfügung stellt.

Darüber hinaus obliegt dem AN u.a.

die Aufgabe, Nachfragern sowohl aktive als auch passive Vorleistungsprodukte unter Berücksichtigung der Veröffentlichungen durch das Bundesministerium und Verkehr vom 23.12.2024 (https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/DG/vorleistungspreise.html) anzubieten.

Die Projekte werden/sollen - je nach den Vorgaben der dem betreffenden Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide gemäß Anlage Zuwendungsbescheide bzw.

der künftigen, noch nicht erlassenen Zuwendungsbescheide, wie folgt gefördert/gefördert werden: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) in der Fassung vom 26.04.2021 - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31.03.2023 (Gigabit-Richtlinie 2.0) - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10.09.2021 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27.07.2023 Bescheide über die Gewährung einer Zuwendung in vorläufiger Höhe liegen in dem Umfang gemäß Anlage Zuwendungsbescheide bereits vor.

Finale Bescheide können erst beantragt werden, wenn die hierzu noch erforderlichen Planungsleistungen für die sogenannten Konkretisierungsanträge vom obsiegenden Bieter erbracht wurden.

Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der jeweils einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.

Dies gilt ausdrücklich auf für die Vorgaben künftiger, derzeit noch nicht vorliegender oder geänderter Zuwendungsbescheide.

Die Überlassung der passiven Infrastrukturen des AG an den AN erfolgt auf dem Wege der Pacht auf Grundlage des Muster Netzbetriebs- und Pachtvertrages im Rahmen der Gigabit Richtlinie 2.0.

Der AN ist ein Betreiber eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes nach dem Telekommunikationsgesetzt (TKG) und hat folgende Hauptaufgaben: • Ausrüstung des Netzes mit aktiver Technik, inklusive ggfs.

erforderlicher ONT beim Kunden.

• Errichtung der Netzebene 4 (Gebäudenetze) bis in die Nutzungseinheit der Endkunden soweit erforderlich • Betrieb des Netzes unter Einhaltung der vom AN bereitgestellten SLA • Bereitstellung und Vertrieb von Internet- und Sprachkommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit gem.

TKG §3 Punkt 55.

auch als Bündelangebot beider Dienste für private und gewerbliche Endkunden • Betreuung der privaten und gewerblichen Endkunden • Nachfragern sowohl aktive als auch passive Vorleistungen zur Verfügung stellen • Wartung, Reparatur und Instandhaltung auch des gepachteten Netzes innerhalb von zu vereinbarenden Service Level • Dokumentation aller Erweiterungen und Änderungen des Pachtgegenstandes entsprechend den zum Zeitpunkt der Übergabe gültigen GIS - Nebenbestimmungen • Sicherstellung gegenseitigen Open Access mit einem in der Gemeinde ggfs.

im WFP tätigem Netzbetreiber • Trassen- und Leitungsauskunft an berechtigte Anfrager Das Los 2 (ADK Nord-Ost) umfasst die Gemeinden: Altheim (Alb), Asselfingen, Ballendorf, Balzheim, Bernstadt, Börslingen, Breitingen, Holzkirch, Langenau, Neenstetten, Nerenstetten, Öllingen, Rammingen, Setzingen, Weidenstetten Auf die Anlage Leistungsbeschreibung und die dortigen Ausführungen wird vollumfänglich verwiesen.

Die OEW BB als Auftraggeber errichtet eine ausschließlich passive Glasfasernetzinfrastruktur im Rahmen der Breitbandförderung der Bundesregierung im Betreibermodell.

Die errichtete Infrastruktur soll an einen Netzbetreiber verpachtet werden.

Der Auftraggeber erbringt Leistungen des Netzbetriebs und bietet keinerlei Internet- und Telekommunikationsdienste an.

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Verpachtung eines passiven Glasfasernetzes an einen Dienstleister, welcher im Wege einer Dienstleistungskonzession als Auftragnehmer (AN) den Netzbetrieb sicherstellt sowie Internet- und Telekommunikationsdienste auch als Bündelangebot an private und gewerbliche Endkunden gegen ein angemessenes Entgelt zur Verfügung stellt.

Darüber hinaus obliegt dem AN u.a.

die Aufgabe, Nachfragern sowohl aktive als auch passive Vorleistungsprodukte unter Berücksichtigung der Veröffentlichungen durch das Bundesministerium und Verkehr vom 23.12.2024 (https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/DG/vorleistungspreise.html) anzubieten.

Die Projekte werden/sollen - je nach den Vorgaben der dem betreffenden Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide gemäß Anlage Zuwendungsbescheide bzw.

der künftigen, noch nicht erlassenen Zuwendungsbescheide, wie folgt gefördert/gefördert werden: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) in der Fassung vom 26.04.2021 - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31.03.2023 (Gigabit-Richtlinie 2.0) - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikati-onsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10.09.2021 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27.07.2023 Bescheide über die Gewährung einer Zuwendung in vorläufiger Höhe liegen in dem Umfang gemäß Anlage Zuwendungsbescheide bereits vor.

Finale Bescheide können erst beantragt werden, wenn die hierzu noch erforderlichen Planungsleistungen für die sogenannten Konkretisierungsanträge vom obsiegenden Bieter erbracht wurden.

Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der jeweils einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.

Dies gilt ausdrücklich auf für die Vorgaben künftiger, derzeit noch nicht vorliegender oder geänderter Zuwendungsbescheide.

Die Überlassung der passiven Infrastrukturen des AG an den AN erfolgt auf dem Wege der Pacht auf Grundlage des Muster Netzbetriebs- und Pachtvertrages im Rahmen der Gigabit Richtlinie 2.0.

Der AN ist ein Betreiber eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes nach dem Telekommunikationsgesetzt (TKG) und hat folgende Hauptaufgaben: • Ausrüstung des Netzes mit aktiver Technik, inklusive ggfs.

erforderlicher ONT beim Kunden.

• Errichtung der Netzebene 4 (Gebäudenetze) bis in die Nutzungseinheit der Endkunden soweit erforderlich • Betrieb des Netzes unter Einhaltung der vom AN bereitgestellten SLA • Bereitstellung und Vertrieb von Internet- und Sprachkommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit gem.

TKG §3 Punkt 55.

auch als Bündelangebot beider Dienste für private und gewerbliche Endkunden • Betreuung der privaten und gewerblichen Endkunden • Nachfragern sowohl aktive als auch passive Vorleistungen zur Verfügung stellen • Wartung, Reparatur und Instandhaltung auch des gepachteten Netzes innerhalb von zu vereinbarenden Service Level • Dokumentation aller Erweiterungen und Änderungen des Pachtgegenstandes entsprechend den zum Zeitpunkt der Übergabe gültigen GIS - Nebenbestimmungen • Sicherstellung gegenseitigen Open Access mit einem in der Gemeinde ggfs.

im WFP tätigem Netzbetreiber • Trassen- und Leitungsauskunft an berechtigte Anfrager Das Los 3 (ADK Mitte) umfasst die Gemeinden: Allmedingen, Altheim, Berghülen, Blaubeuren, Blaustein, Dornstadt Auf die Anlage Leistungsbeschreibung und die dortigen Ausführungen wird vollumfänglich verwiesen.

Die OEW BB als Auftraggeber errichtet eine ausschließlich passive Glasfasernetzinfrastruktur im Rahmen der Breitbandförderung der Bundesregierung im Betreibermodell.

Die errichtete Infrastruktur soll an einen Netzbetreiber verpachtet werden.

Der Auftraggeber erbringt Leistungen des Netzbetriebs und bietet keinerlei Internet- und Telekommunikationsdienste an.

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Verpachtung eines passiven Glasfasernetzes an einen Dienstleister, welcher im Wege einer Dienstleistungskonzession als Auftragnehmer (AN) den Netzbetrieb sicherstellt sowie Internet- und Telekommunikationsdienste auch als Bündelangebot an private und gewerbliche Endkunden gegen ein angemessenes Entgelt zur Verfügung stellt.

Darüber hinaus obliegt dem AN u.a.

die Aufgabe, Nachfragern sowohl aktive als auch passive Vorleistungsprodukte unter Berücksichtigung der Veröffentlichungen durch das Bundesministerium und Verkehr vom 23.12.2024 (https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/DG/vorleistungspreise.html) anzubieten.

Die Projekte werden/sollen - je nach den Vorgaben der dem betreffenden Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide gemäß Anlage Zuwendungsbescheide bzw.

der künftigen, noch nicht erlassenen Zuwendungsbescheide, wie folgt gefördert/gefördert werden: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) in der Fassung vom 26.04.2021 - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31.03.2023 (Gigabit-Richtlinie 2.0) - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10.09.2021 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27.07.2023 Bescheide über die Gewährung einer Zuwendung in vorläufiger Höhe liegen in dem Umfang gemäß Anlage Zuwendungsbescheide bereits vor.

Finale Bescheide können erst beantragt werden, wenn die hierzu noch erforderlichen Planungsleistungen für die sogenannten Konkretisierungsanträge vom obsiegenden Bieter erbracht wurden.

Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der jeweils einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.

Dies gilt ausdrücklich auf für die Vorgaben künftiger, derzeit noch nicht vorliegender oder geänderter Zuwendungsbescheide.

Die Überlassung der passiven Infrastrukturen des AG an den AN erfolgt auf dem Wege der Pacht auf Grundlage des Muster Netzbetriebs- und Pachtvertrages im Rahmen der Gigabit Richtlinie 2.0.

Der AN ist ein Betreiber eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes nach dem Telekommunikationsgesetzt (TKG) und hat folgende Hauptaufgaben: • Ausrüstung des Netzes mit aktiver Technik, inklusive ggfs.

erforderlicher ONT beim Kunden.

• Errichtung der Netzebene 4 (Gebäudenetze) bis in die Nutzungseinheit der Endkunden soweit erforderlich • Betrieb des Netzes unter Einhaltung der vom AN bereitgestellten SLA • Bereitstellung und Vertrieb von Internet- und Sprachkommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit gem.

TKG §3 Punkt 55.

auch als Bündelangebot beider Dienste für private und gewerbliche Endkunden • Betreuung der privaten und gewerblichen Endkunden • Nachfragern sowohl aktive als auch passive Vorleistungen zur Verfügung stellen • Wartung, Reparatur und Instandhaltung auch des gepachteten Netzes innerhalb von zu vereinbarenden Service Level • Dokumentation aller Erweiterungen und Änderungen des Pachtgegenstandes entsprechend den zum Zeitpunkt der Übergabe gültigen GIS - Nebenbestimmungen • Sicherstellung gegenseitigen Open Access mit einem in der Gemeinde ggfs.

im WFP tätigem Netzbetreiber • Trassen- und Leitungsauskunft an berechtigte Anfrager Das Los 4 (ADK Süd) umfasst die Gemeinden: Balzheim, Dietenheim, Emeringen, Emerkingen, Erbach, Griesingen, Grundsheim, Hausen am Bussen, Hüttisheim, Illerrieden, Illerkirchberg, Munderkingen, Oberdischingen, Obermarchtel, Öpfingen, Untermarchtal, Unterstadion Auf die Anlage Leistungsbeschreibung und die dortigen Ausführungen wird vollumfänglich verwiesen..

Lose (4)

Los 1: Die OEW BB als Auftraggeber errichtet eine ausschließlich passive Glasfasernetzinfrastruktur im Rahmen der Breitbandförderung der Bundesregierung im Betreibermodell. Die errichtete Infrastruktur soll

Die OEW BB als Auftraggeber errichtet eine ausschließlich passive Glasfasernetzinfrastruktur im Rahmen der Breitbandförderung der Bundesregierung im Betreibermodell. Die errichtete Infrastruktur soll an einen Netzbetreiber verpachtet werden. Der Auftraggeber erbringt Leistungen des Netzbetriebs und bietet keinerlei Internet- und Telekommunikationsdienste an. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Verpachtung eines passiven Glasfasernetzes an einen Dienstleister, welcher im Wege einer Dienstleistungskonzession als Auftragnehmer (AN) den Netzbetrieb sicherstellt sowie Internet- und Telekommunikationsdienste auch als Bündelangebot an private und gewerbliche Endkunden gegen ein angemessenes Entgelt zur Verfügung stellt. Darüber hinaus obliegt dem AN u.a. die Aufgabe, Nachfragern sowohl aktive als auch passive Vorleistungsprodukte unter Berücksichtigung der Veröffentlichungen durch das Bundesministerium und Verkehr vom 23.12.2024 (https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/DG/vorleistungspreise.html) anzubieten. Die Projekte werden/sollen - je nach den Vorgaben der dem betreffenden Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide gemäß Anlage Zuwendungsbescheide bzw. der künftigen, noch nicht erlassenen Zuwendungsbescheide, wie folgt gefördert/gefördert werden: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) in der Fassung vom 26.04.2021 - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31.03.2023 (Gigabit-Richtlinie 2.0) - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10.09.2021 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27.07.2023 Bescheide über die Gewährung einer Zuwendung in vorläufiger Höhe liegen in dem Umfang gemäß Anlage Zuwendungsbescheide bereits vor. Finale Bescheide können erst beantragt werden, wenn die hierzu noch erforderlichen Planungsleistungen für die sogenannten Konkretisierungsanträge vom obsiegenden Bieter erbracht wurden. Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der jeweils einschlägigen Förderprogramme einzuhalten. Dies gilt ausdrücklich auf für die Vorgaben künftiger, derzeit noch nicht vorliegender oder geänderter Zuwendungsbescheide. Die Überlassung der passiven Infrastrukturen des AG an den AN erfolgt auf dem Wege der Pacht auf Grundlage des Muster Netzbetriebs- und Pachtvertrages im Rahmen der Gigabit Richtlinie 2.0. Der AN ist ein Betreiber eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes nach dem Telekommunikationsgesetzt (TKG) und hat folgende Hauptaufgaben: • Ausrüstung des Netzes mit aktiver Technik, inklusive ggfs. erforderlicher ONT beim Kunden. • Errichtung der Netzebene 4 (Gebäudenetze) bis in die Nutzungseinheit der Endkunden soweit erforderlich • Betrieb des Netzes unter Einhaltung der vom AN bereitgestellten SLA • Bereitstellung und Vertrieb von Internet- und Sprachkommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit gem. TKG §3 Punkt 55. auch als Bündelangebot beider Dienste für private und gewerbliche Endkunden • Betreuung der privaten und gewerblichen Endkunden • Nachfragern sowohl aktive als auch passive Vorleistungen zur Verfügung stellen • Wartung, Reparatur und Instandhaltung auch des gepachteten Netzes innerhalb von zu vereinbarenden Service Level • Dokumentation aller Erweiterungen und Änderungen des Pachtgegenstandes entsprechend den zum Zeitpunkt der Übergabe gültigen GIS - Nebenbestimmungen • Sicherstellung gegenseitigen Open Access mit einem in der Gemeinde ggfs. im WFP tätigem Netzbetreiber • Trassen- und Leitungsauskunft an berechtigte Anfrager Das Los 1 (ADK Nord-West) umfasst die Gemeinden: Amstetten, Heroldstadt, Lonsee, Merklingen, Nellingen, Schelklingen, Westerheim Auf die Anlage Leistungsbeschreibung und die dortigen Ausführungen wird vollumfänglich verwiesen.

Los 2: Die OEW BB als Auftraggeber errichtet eine ausschließlich passive Glasfasernetzinfrastruktur im Rahmen der Breitbandförderung der Bundesregierung im Betreibermodell. Die errichtete Infrastruktur soll

Die OEW BB als Auftraggeber errichtet eine ausschließlich passive Glasfasernetzinfrastruktur im Rahmen der Breitbandförderung der Bundesregierung im Betreibermodell. Die errichtete Infrastruktur soll an einen Netzbetreiber verpachtet werden. Der Auftraggeber erbringt Leistungen des Netzbetriebs und bietet keinerlei Internet- und Telekommunikationsdienste an. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Verpachtung eines passiven Glasfasernetzes an einen Dienstleister, welcher im Wege einer Dienstleistungskonzession als Auftragnehmer (AN) den Netzbetrieb sicherstellt sowie Internet- und Telekommunikationsdienste auch als Bündelangebot an private und gewerbliche Endkunden gegen ein angemessenes Entgelt zur Verfügung stellt. Darüber hinaus obliegt dem AN u.a. die Aufgabe, Nachfragern sowohl aktive als auch passive Vorleistungsprodukte unter Berücksichtigung der Veröffentlichungen durch das Bundesministerium und Verkehr vom 23.12.2024 (https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/DG/vorleistungspreise.html) anzubieten. Die Projekte werden/sollen - je nach den Vorgaben der dem betreffenden Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide gemäß Anlage Zuwendungsbescheide bzw. der künftigen, noch nicht erlassenen Zuwendungsbescheide, wie folgt gefördert/gefördert werden: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) in der Fassung vom 26.04.2021 - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31.03.2023 (Gigabit-Richtlinie 2.0) - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10.09.2021 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27.07.2023 Bescheide über die Gewährung einer Zuwendung in vorläufiger Höhe liegen in dem Umfang gemäß Anlage Zuwendungsbescheide bereits vor. Finale Bescheide können erst beantragt werden, wenn die hierzu noch erforderlichen Planungsleistungen für die sogenannten Konkretisierungsanträge vom obsiegenden Bieter erbracht wurden. Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der jeweils einschlägigen Förderprogramme einzuhalten. Dies gilt ausdrücklich auf für die Vorgaben künftiger, derzeit noch nicht vorliegender oder geänderter Zuwendungsbescheide. Die Überlassung der passiven Infrastrukturen des AG an den AN erfolgt auf dem Wege der Pacht auf Grundlage des Muster Netzbetriebs- und Pachtvertrages im Rahmen der Gigabit Richtlinie 2.0. Der AN ist ein Betreiber eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes nach dem Telekommunikationsgesetzt (TKG) und hat folgende Hauptaufgaben: • Ausrüstung des Netzes mit aktiver Technik, inklusive ggfs. erforderlicher ONT beim Kunden. • Errichtung der Netzebene 4 (Gebäudenetze) bis in die Nutzungseinheit der Endkunden soweit erforderlich • Betrieb des Netzes unter Einhaltung der vom AN bereitgestellten SLA • Bereitstellung und Vertrieb von Internet- und Sprachkommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit gem. TKG §3 Punkt 55. auch als Bündelangebot beider Dienste für private und gewerbliche Endkunden • Betreuung der privaten und gewerblichen Endkunden • Nachfragern sowohl aktive als auch passive Vorleistungen zur Verfügung stellen • Wartung, Reparatur und Instandhaltung auch des gepachteten Netzes innerhalb von zu vereinbarenden Service Level • Dokumentation aller Erweiterungen und Änderungen des Pachtgegenstandes entsprechend den zum Zeitpunkt der Übergabe gültigen GIS - Nebenbestimmungen • Sicherstellung gegenseitigen Open Access mit einem in der Gemeinde ggfs. im WFP tätigem Netzbetreiber • Trassen- und Leitungsauskunft an berechtigte Anfrager Das Los 2 (ADK Nord-Ost) umfasst die Gemeinden: Altheim (Alb), Asselfingen, Ballendorf, Balzheim, Bernstadt, Börslingen, Breitingen, Holzkirch, Langenau, Neenstetten, Nerenstetten, Öllingen, Rammingen, Setzingen, Weidenstetten Auf die Anlage Leistungsbeschreibung und die dortigen Ausführungen wird vollumfänglich verwiesen.

Los 3: Die OEW BB als Auftraggeber errichtet eine ausschließlich passive Glasfasernetzinfrastruktur im Rahmen der Breitbandförderung der Bundesregierung im Betreibermodell. Die errichtete Infrastruktur soll

Die OEW BB als Auftraggeber errichtet eine ausschließlich passive Glasfasernetzinfrastruktur im Rahmen der Breitbandförderung der Bundesregierung im Betreibermodell. Die errichtete Infrastruktur soll an einen Netzbetreiber verpachtet werden. Der Auftraggeber erbringt Leistungen des Netzbetriebs und bietet keinerlei Internet- und Telekommunikationsdienste an. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Verpachtung eines passiven Glasfasernetzes an einen Dienstleister, welcher im Wege einer Dienstleistungskonzession als Auftragnehmer (AN) den Netzbetrieb sicherstellt sowie Internet- und Telekommunikationsdienste auch als Bündelangebot an private und gewerbliche Endkunden gegen ein angemessenes Entgelt zur Verfügung stellt. Darüber hinaus obliegt dem AN u.a. die Aufgabe, Nachfragern sowohl aktive als auch passive Vorleistungsprodukte unter Berücksichtigung der Veröffentlichungen durch das Bundesministerium und Verkehr vom 23.12.2024 (https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/DG/vorleistungspreise.html) anzubieten. Die Projekte werden/sollen - je nach den Vorgaben der dem betreffenden Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide gemäß Anlage Zuwendungsbescheide bzw. der künftigen, noch nicht erlassenen Zuwendungsbescheide, wie folgt gefördert/gefördert werden: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) in der Fassung vom 26.04.2021 - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31.03.2023 (Gigabit-Richtlinie 2.0) - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikati-onsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10.09.2021 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27.07.2023 Bescheide über die Gewährung einer Zuwendung in vorläufiger Höhe liegen in dem Umfang gemäß Anlage Zuwendungsbescheide bereits vor. Finale Bescheide können erst beantragt werden, wenn die hierzu noch erforderlichen Planungsleistungen für die sogenannten Konkretisierungsanträge vom obsiegenden Bieter erbracht wurden. Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der jeweils einschlägigen Förderprogramme einzuhalten. Dies gilt ausdrücklich auf für die Vorgaben künftiger, derzeit noch nicht vorliegender oder geänderter Zuwendungsbescheide. Die Überlassung der passiven Infrastrukturen des AG an den AN erfolgt auf dem Wege der Pacht auf Grundlage des Muster Netzbetriebs- und Pachtvertrages im Rahmen der Gigabit Richtlinie 2.0. Der AN ist ein Betreiber eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes nach dem Telekommunikationsgesetzt (TKG) und hat folgende Hauptaufgaben: • Ausrüstung des Netzes mit aktiver Technik, inklusive ggfs. erforderlicher ONT beim Kunden. • Errichtung der Netzebene 4 (Gebäudenetze) bis in die Nutzungseinheit der Endkunden soweit erforderlich • Betrieb des Netzes unter Einhaltung der vom AN bereitgestellten SLA • Bereitstellung und Vertrieb von Internet- und Sprachkommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit gem. TKG §3 Punkt 55. auch als Bündelangebot beider Dienste für private und gewerbliche Endkunden • Betreuung der privaten und gewerblichen Endkunden • Nachfragern sowohl aktive als auch passive Vorleistungen zur Verfügung stellen • Wartung, Reparatur und Instandhaltung auch des gepachteten Netzes innerhalb von zu vereinbarenden Service Level • Dokumentation aller Erweiterungen und Änderungen des Pachtgegenstandes entsprechend den zum Zeitpunkt der Übergabe gültigen GIS - Nebenbestimmungen • Sicherstellung gegenseitigen Open Access mit einem in der Gemeinde ggfs. im WFP tätigem Netzbetreiber • Trassen- und Leitungsauskunft an berechtigte Anfrager Das Los 3 (ADK Mitte) umfasst die Gemeinden: Allmedingen, Altheim, Berghülen, Blaubeuren, Blaustein, Dornstadt Auf die Anlage Leistungsbeschreibung und die dortigen Ausführungen wird vollumfänglich verwiesen.

Los 4: Die OEW BB als Auftraggeber errichtet eine ausschließlich passive Glasfasernetzinfrastruktur im Rahmen der Breitbandförderung der Bundesregierung im Betreibermodell. Die errichtete Infrastruktur soll

Die OEW BB als Auftraggeber errichtet eine ausschließlich passive Glasfasernetzinfrastruktur im Rahmen der Breitbandförderung der Bundesregierung im Betreibermodell. Die errichtete Infrastruktur soll an einen Netzbetreiber verpachtet werden. Der Auftraggeber erbringt Leistungen des Netzbetriebs und bietet keinerlei Internet- und Telekommunikationsdienste an. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Verpachtung eines passiven Glasfasernetzes an einen Dienstleister, welcher im Wege einer Dienstleistungskonzession als Auftragnehmer (AN) den Netzbetrieb sicherstellt sowie Internet- und Telekommunikationsdienste auch als Bündelangebot an private und gewerbliche Endkunden gegen ein angemessenes Entgelt zur Verfügung stellt. Darüber hinaus obliegt dem AN u.a. die Aufgabe, Nachfragern sowohl aktive als auch passive Vorleistungsprodukte unter Berücksichtigung der Veröffentlichungen durch das Bundesministerium und Verkehr vom 23.12.2024 (https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/DG/vorleistungspreise.html) anzubieten. Die Projekte werden/sollen - je nach den Vorgaben der dem betreffenden Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide gemäß Anlage Zuwendungsbescheide bzw. der künftigen, noch nicht erlassenen Zuwendungsbescheide, wie folgt gefördert/gefördert werden: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) in der Fassung vom 26.04.2021 - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31.03.2023 (Gigabit-Richtlinie 2.0) - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10.09.2021 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27.07.2023 Bescheide über die Gewährung einer Zuwendung in vorläufiger Höhe liegen in dem Umfang gemäß Anlage Zuwendungsbescheide bereits vor. Finale Bescheide können erst beantragt werden, wenn die hierzu noch erforderlichen Planungsleistungen für die sogenannten Konkretisierungsanträge vom obsiegenden Bieter erbracht wurden. Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der jeweils einschlägigen Förderprogramme einzuhalten. Dies gilt ausdrücklich auf für die Vorgaben künftiger, derzeit noch nicht vorliegender oder geänderter Zuwendungsbescheide. Die Überlassung der passiven Infrastrukturen des AG an den AN erfolgt auf dem Wege der Pacht auf Grundlage des Muster Netzbetriebs- und Pachtvertrages im Rahmen der Gigabit Richtlinie 2.0. Der AN ist ein Betreiber eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes nach dem Telekommunikationsgesetzt (TKG) und hat folgende Hauptaufgaben: • Ausrüstung des Netzes mit aktiver Technik, inklusive ggfs. erforderlicher ONT beim Kunden. • Errichtung der Netzebene 4 (Gebäudenetze) bis in die Nutzungseinheit der Endkunden soweit erforderlich • Betrieb des Netzes unter Einhaltung der vom AN bereitgestellten SLA • Bereitstellung und Vertrieb von Internet- und Sprachkommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit gem. TKG §3 Punkt 55. auch als Bündelangebot beider Dienste für private und gewerbliche Endkunden • Betreuung der privaten und gewerblichen Endkunden • Nachfragern sowohl aktive als auch passive Vorleistungen zur Verfügung stellen • Wartung, Reparatur und Instandhaltung auch des gepachteten Netzes innerhalb von zu vereinbarenden Service Level • Dokumentation aller Erweiterungen und Änderungen des Pachtgegenstandes entsprechend den zum Zeitpunkt der Übergabe gültigen GIS - Nebenbestimmungen • Sicherstellung gegenseitigen Open Access mit einem in der Gemeinde ggfs. im WFP tätigem Netzbetreiber • Trassen- und Leitungsauskunft an berechtigte Anfrager Das Los 4 (ADK Süd) umfasst die Gemeinden: Balzheim, Dietenheim, Emeringen, Emerkingen, Erbach, Griesingen, Grundsheim, Hausen am Bussen, Hüttisheim, Illerrieden, Illerkirchberg, Munderkingen, Oberdischingen, Obermarchtel, Öpfingen, Untermarchtal, Unterstadion Auf die Anlage Leistungsbeschreibung und die dortigen Ausführungen wird vollumfänglich verwiesen.

Dokumente (2)
Vergaben (2)

NetCom BW GmbH

Vergeben am: 13.11.2025

TED award notice 753445-2025 (subtype 32)

14.092.180,20 €

100% Konfidenz

NetCom BW GmbH

Vergeben am: 13.11.2025

TED award notice 753445-2025 (subtype 32)

17.274.814,61 €

100% Konfidenz

Datenqualität

3 offen
  • Fristfehlt
  • Lose4 erkannt
  • Unterlagenfehlt
  • LVfehlt
  • OrtBaden-Württemberg
  • DetaildateneForms geladen

Abgabefrist fehlt

Vergabeunterlagen nicht verlinkt

Leistungsverzeichnis nicht verlinkt

Conviction

relevant
70von 100
Priority
30
Volumen
3
Distanz
50
Festnetz
  • FTTH/Glasfaser/Breitband im Titel+30
  • Telco-Operator als Auftraggeber (OEW Breitband GmbH) – operator-led Tiefbau-Los+30
  • FTTH-spezifischer Auftraggeber (Pattern: breitband)+25
  • Telekommunikationskontext erkannt+20
  • Breitband-Förderbezug erkannt+20
Alle Conviction-Signale
  • FTTH/Glasfaser/Breitband im Titel+30
  • Telekommunikationskontext erkannt+20
  • Breitband-Förderbezug erkannt+20
  • CPV-Code Telekommunikation/Energie+15
  • Netzkomponenten erkannt (PoP, Backbone, Hausanschluss)+15
  • Tiefbau / Trenching mit Telekom-Kontext+10
  • Auftraggeber in aktiver Förder-Pipeline (Markterkundung/Förderverfahren <24 Monate)+12
  • FTTH-spezifischer Auftraggeber (Pattern: breitband)+25
  • Telco-Operator als Auftraggeber (OEW Breitband GmbH) – operator-led Tiefbau-Los+30
  • Dokument / LV vorhanden+5
  • Multi-Los-Vergabe (≥3 Lose = größeres Projekt)+5
  • Konzession/Betrieb: beobachten, aber kein direktes Bau-Los-15

Lead-Status

Bearbeitungsstand der Ausschreibung.

Wird automatisch gespeichert.

Metadaten

Quelle
ted_api
Externe ID
753445-2025
Veröffentlicht
13.11.2025