Rahmenvereinbarung zur Kampfmitteluntersuchung anhand historischer Daten sowie technische Erkundung
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Leistungen & Waren auf einen Blick
Rahmenvereinbarung zur Kampfmitteluntersuchung anhand historischer Daten sowie technische Erkundung
- Kein geparstes LV vorhanden; Mengen kommen aus Bekanntmachung/Analyse.
| Position | Menge | Quelle |
|---|---|---|
Verkürzung der Fertigstellung Trassenlänge bis Leistung | 5.000 m | Text ng 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Qualität Bezeichnung: Qualitätskriterium Beschreibung: (Verkürzung der Fertigstellung Trassenlänge bis 5.000 m, Verkürzung der Fertigstellung Trassenlänge 5.001 m bis 10.000 |
Verkürzung der Fertigstellung Trassenlänge Leistung | 5.001 m | Text zeichnung: Qualitätskriterium Beschreibung: (Verkürzung der Fertigstellung Trassenlänge bis 5.000 m, Verkürzung der Fertigstellung Trassenlänge 5.001 m bis 10.000 m, Verkürzung der Fertigstellung 742207-2025 Page 2/11 Tr |
Verkürzung der Fertigstellung 742207-2025 Page 2/11 Trassenlänge größer Leistung | 10.000 m | Text gstellung Trassenlänge bis 5.000 m, Verkürzung der Fertigstellung Trassenlänge 5.001 m bis 10.000 m, Verkürzung der Fertigstellung 742207-2025 Page 2/11 Trassenlänge größer 10.000 m, Qualifikation und Berufserfahrung des |
eralübernehmern und / oder Planungsbüros zu erfolgen. Qualitätskriterium (Verkürzung der Fertigstellung Trassenlänge bis Leistung | 5.000 m | Text Ausführung aus-spricht. Dies hat in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber und ggf. eingesetzten Generalübernehmern und / oder Planungsbüros zu erfolgen. Qualitätskriterium (Verkürzung der Fertigstellung Trassenlänge bis |
Verkürzung der Fertigstellung Trassenlänge größer Leistung | 10.000 m | Text gstellung Trassenlänge bis 5.000 m, Verkürzung der Fertigstellung Trassenlänge 5.001 m bis 10.000 m, Verkürzung der Fertigstellung Trassenlänge größer 10.000 m, Qualifikation und Berufserfahrung des Leiters des Projektte |
Ausführungsplanung Leistung | nicht beziffert | Text |
Dokumentation Leistung | nicht beziffert | Text |
| Position | Menge | Quelle |
|---|---|---|
Telekommunikationsinfrastruktur Leistung | nicht beziffert | Text |
Steckbrief
Unterlagen: unklar- Was
- Unklar- Kategorie prüfen
- Auftraggeber
- OEW Breitband GmbH
- Ort
- Baden-Württemberg
- Distanz
- 193 kmLuftlinie ab Kynthus HQ · Essenbach
- Wert / Lose
- 4 Lose
- Frist
- —
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Bauzeit
- —
- Anschrift
- Talstraße 21, 89584, Ehingen·www.oew-breitband.de
- Nachprüfung
- Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe · Karlsruhe·vergabekammer@rpk.bwl.de
Ausschreibungsunterlagen & LV
LV fehltLeistungen & Materialien
Kurzbeschreibung
- Die OEW Breitband GmbH errichtet in Baden-Württemberg passive Telekommunikationsinfrastruktur in unterversorgten Gemeinden und Städten.
- Im Zusammenhang mit der Erstellung der Genehmigungs- und Ausführungsplanung prüft dabei der jeweils eingesetzte Generalübernehmer bzw.
- das Planungsbüro, ob und inwieweit ein Anfangsverdacht auf Kampfmittel besteht.
- dem Planungsbüro vertraglich geregelt, dass „der Generalübernehmer / Planer zu prüfen hat, ob mit Altlasten und Kampfmittel im Baufeld zu rechnen ist.
Originalbeschreibung
Die OEW Breitband GmbH errichtet in Baden-Württemberg passive Telekommunikationsinfrastruktur in unterversorgten Gemeinden und Städten.
Das gesamte Bauvolumen überschreitet dabei innerhalb der nächsten 6 Jahre ca.
€ 2 Mrd.
Im Zusammenhang mit der Erstellung der Genehmigungs- und Ausführungsplanung prüft dabei der jeweils eingesetzte Generalübernehmer bzw.
das Planungsbüro, ob und inwieweit ein Anfangsverdacht auf Kampfmittel besteht.
Es gelten die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) DIN 18299 und 18323.
Insoweit ist mit dem Generalübernehmer bzw.
dem Planungsbüro vertraglich geregelt, dass „der Generalübernehmer / Planer zu prüfen hat, ob mit Altlasten und Kampfmittel im Baufeld zu rechnen ist.“ Sobald jedoch der Generalübernehmer bzw.
das Planungsbüro einen Anfangsverdacht festgestellt hat, wird die weitere Ermittlung und Bearbeitung etwaiger Kampfmittelbelastungen etc.
gem.
den nachfolgenden Bedingungen über den Auftragnehmer abgewickelt.
Ziel ist dabei, dass der Auftragnehmer eine qualifizierte, verbindliche, eindeutige und einschränkungsfreie Kampfmittelfreigabe erteilt und in diesem Zusammenhang ggf.
notwendige Maßnahmen erarbeitet sowie Empfehlungen für eine evtl.
gutachterliche Begleitung der Ausführung ausspricht.
Dies hat in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber und ggf.
eingesetzten Generalübernehmern und / oder Planungsbüros zu erfolgen.
Die Kampfmittelfreigabe ist insoweit in Übereinstimmung mit folgenden Vorgaben zu erbringen: - Vermeidung von Risiken jeder Art für Leben und Gesundheit gem.
der Landesbauordnung.
- Arbeitsschutzgesetz (Vermeidung einer Gefährdung für das Leben sowie die Gesundheit der eingesetzten Personen) Phasen: Die Leistung umfasst abgestufte Maßnahmen zur Ermittlung und Dokumentation der Kampfmittelfreiheit, insbesondere: - Phase A: Kampfmitteluntersuchung anhand historischer Daten - Phase B: Technische Erkundung der möglichen bzw.
festgestellten Kampfmittel-belastung und Gefährdungsabschätzung Es wird maximal ein Los pro Bieter bezuschlagt.
Je Los wird mit dem jeweils obsiegenden Bieter im betreffenden Los unter Beachtung obiger Zuschlagslimitierung ein Rahmenvertrag abgeschlossen.
Vertragspartner der Rahmenvereinbarung im betreffenden Los ist jeweils die OEW Breitband GmbH.
Auf die Ausführungen in der Anlage Leistungsbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen wird vollumfänglich verwiesen.
Die OEW Breitband GmbH errichtet in Baden-Württemberg passive Telekommunikationsinfrastruktur in unterversorgten Gemeinden und Städten.
Das gesamte Bauvolumen überschreitet dabei innerhalb der nächsten 6 Jahre ca.
€ 2 Mrd.
Im Zusammenhang mit der Erstellung der Genehmigungs- und Ausführungsplanung prüft dabei der jeweils eingesetzte Generalübernehmer bzw.
das Planungsbüro, ob und inwieweit ein Anfangsverdacht auf Kampfmittel besteht.
Es gelten die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) DIN 18299 und 18323.
Insoweit ist mit dem Generalübernehmer bzw.
dem Planungsbüro vertraglich geregelt, dass „der Generalübernehmer / Planer zu prüfen hat, ob mit Altlasten und Kampfmittel im Baufeld zu rechnen ist.“ Sobald jedoch der Generalübernehmer bzw.
das Planungsbüro einen Anfangsverdacht festgestellt hat, wird die weitere Ermittlung und Bearbeitung etwaiger Kampfmittelbelastungen etc.
gem.
den nachfolgenden Bedingungen über den Auftragnehmer abgewickelt.
Ziel ist dabei, dass der Auftragnehmer eine qualifizierte, verbindliche, eindeutige und einschränkungsfreie Kampfmittelfreigabe erteilt und in diesem Zusammenhang ggf.
notwendige Maßnahmen erarbeitet sowie Empfehlungen für eine evtl.
gutachterliche Begleitung der Ausführung ausspricht.
Dies hat in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber und ggf.
eingesetzten Generalübernehmern und / oder Planungsbüros zu erfolgen.
Die Kampfmittelfreigabe ist insoweit in Übereinstimmung mit folgenden Vorgaben zu erbringen: - Vermeidung von Risiken jeder Art für Leben und Gesundheit gem.
der Landesbauordnung.
- Arbeitsschutzgesetz (Vermeidung einer Gefährdung für das Leben sowie die Gesundheit der eingesetzten Personen) Phasen: Die Leistung umfasst abgestufte Maßnahmen zur Ermittlung und Dokumentation der Kampfmittelfreiheit, insbesondere: - Phase A: Kampfmitteluntersuchung anhand historischer Daten - Phase B: Technische Erkundung der möglichen bzw.
festgestellten Kampfmittel-belastung und Gefährdungsabschätzung Es wird maximal ein Los pro Bieter bezuschlagt.
Je Los wird mit dem jeweils obsiegenden Bieter im betreffenden Los unter Beachtung obiger Zuschlagslimitierung ein Rahmenvertrag abgeschlossen.
Vertragspartner der Rahmenvereinbarung im betreffenden Los ist jeweils die OEW Breitband GmbH.
Auf die Ausführungen in der Anlage Leistungsbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen wird vollumfänglich verwiesen.
Die OEW Breitband GmbH errichtet in Baden-Württemberg passive Telekommunikationsinfrastruktur in unterversorgten Gemeinden und Städten.
Das gesamte Bauvolumen überschreitet dabei innerhalb der nächsten 6 Jahre ca.
€ 2 Mrd.
Im Zusammenhang mit der Erstellung der Genehmigungs- und Ausführungsplanung prüft dabei der jeweils eingesetzte Generalübernehmer bzw.
das Planungsbüro, ob und inwieweit ein Anfangsverdacht auf Kampfmittel besteht.
Es gelten die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) DIN 18299 und 18323.
Insoweit ist mit dem Generalübernehmer bzw.
dem Planungsbüro vertraglich geregelt, dass „der Generalübernehmer / Planer zu prüfen hat, ob mit Altlasten und Kampfmittel im Baufeld zu rechnen ist.“ Sobald jedoch der Generalübernehmer bzw.
das Planungsbüro einen Anfangsverdacht festgestellt hat, wird die weitere Ermittlung und Bearbeitung etwaiger Kampfmittelbelastungen etc.
gem.
den nachfolgenden Bedingungen über den Auftragnehmer abgewickelt.
Ziel ist dabei, dass der Auftragnehmer eine qualifizierte, verbindliche, eindeutige und einschränkungsfreie Kampfmittelfreigabe erteilt und in diesem Zusammenhang ggf.
notwendige Maßnahmen erarbeitet sowie Empfehlungen für eine evtl.
gutachterliche Begleitung der Ausführung ausspricht.
Dies hat in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber und ggf.
eingesetzten Generalübernehmern und / oder Planungsbüros zu erfolgen.
Die Kampfmittelfreigabe ist insoweit in Übereinstimmung mit folgenden Vorgaben zu erbringen: - Vermeidung von Risiken jeder Art für Leben und Gesundheit gem.
der Landesbauordnung.
- Arbeitsschutzgesetz (Vermeidung einer Gefährdung für das Leben sowie die Gesundheit der eingesetzten Personen) Phasen: Die Leistung umfasst abgestufte Maßnahmen zur Ermittlung und Dokumentation der Kampfmittelfreiheit, insbesondere: - Phase A: Kampfmitteluntersuchung anhand historischer Daten - Phase B: Technische Erkundung der möglichen bzw.
festgestellten Kampfmittel-belastung und Gefährdungsabschätzung Es wird maximal ein Los pro Bieter bezuschlagt.
Je Los wird mit dem jeweils obsiegenden Bieter im betreffenden Los unter Beachtung obiger Zuschlagslimitierung ein Rahmenvertrag abgeschlossen.
Vertragspartner der Rahmenvereinbarung im betreffenden Los ist jeweils die OEW Breitband GmbH.
Auf die Ausführungen in der Anlage Leistungsbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen wird vollumfänglich verwiesen.
Die OEW Breitband GmbH errichtet in Baden-Württemberg passive Telekommunikationsinfrastruktur in unterversorgten Gemeinden und Städten.
Das gesamte Bauvolumen überschreitet dabei innerhalb der nächsten 6 Jahre ca.
€ 2 Mrd.
Im Zusammenhang mit der Erstellung der Genehmigungs- und Ausführungsplanung prüft dabei der jeweils eingesetzte Generalübernehmer bzw.
das Planungsbüro, ob und inwieweit ein Anfangsverdacht auf Kampfmittel besteht.
Es gelten die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) DIN 18299 und 18323.
Insoweit ist mit dem Generalübernehmer bzw.
dem Planungsbüro vertraglich geregelt, dass „der Generalübernehmer / Planer zu prüfen hat, ob mit Altlasten und Kampfmittel im Baufeld zu rechnen ist.“ Sobald jedoch der Generalübernehmer bzw.
das Planungsbüro einen Anfangsverdacht festgestellt hat, wird die weitere Ermittlung und Bearbeitung etwaiger Kampfmittelbelastungen etc.
gem.
den nachfolgenden Bedingungen über den Auftragnehmer abgewickelt.
Ziel ist dabei, dass der Auftragnehmer eine qualifizierte, verbindliche, eindeutige und einschränkungsfreie Kampfmittelfreigabe erteilt und in diesem Zusammenhang ggf.
notwendige Maßnahmen erarbeitet sowie Empfehlungen für eine evtl.
gutachterliche Begleitung der Ausführung ausspricht.
Dies hat in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber und ggf.
eingesetzten Generalübernehmern und / oder Planungsbüros zu erfolgen.
Die Kampfmittelfreigabe ist insoweit in Übereinstimmung mit folgenden Vorgaben zu erbringen: - Vermeidung von Risiken jeder Art für Leben und Gesundheit gem.
der Landesbauordnung.
- Arbeitsschutzgesetz (Vermeidung einer Gefährdung für das Leben sowie die Gesundheit der eingesetzten Personen) Phasen: Die Leistung umfasst abgestufte Maßnahmen zur Ermittlung und Dokumentation der Kampfmittelfreiheit, insbesondere: - Phase A: Kampfmitteluntersuchung anhand historischer Daten - Phase B: Technische Erkundung der möglichen bzw.
festgestellten Kampfmittel-belastung und Gefährdungsabschätzung Es wird maximal ein Los pro Bieter bezuschlagt.
Je Los wird mit dem jeweils obsiegenden Bieter im betreffenden Los unter Beachtung obiger Zuschlagslimitierung ein Rahmenvertrag abgeschlossen.
Vertragspartner der Rahmenvereinbarung im betreffenden Los ist jeweils die OEW Breitband GmbH.
Auf die Ausführungen in der Anlage Leistungsbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen wird vollumfänglich verwiesen..
Lose (4)
Los 1: Die OEW Breitband GmbH errichtet in Baden-Württemberg passive Telekommunikationsinfrastruktur in unterversorgten Gemeinden und Städten. Das gesamte Bauvolumen überschreitet dabei innerhalb der nächste
Die OEW Breitband GmbH errichtet in Baden-Württemberg passive Telekommunikationsinfrastruktur in unterversorgten Gemeinden und Städten. Das gesamte Bauvolumen überschreitet dabei innerhalb der nächsten 6 Jahre ca. € 2 Mrd. Im Zusammenhang mit der Erstellung der Genehmigungs- und Ausführungsplanung prüft dabei der jeweils eingesetzte Generalübernehmer bzw. das Planungsbüro, ob und inwieweit ein Anfangsverdacht auf Kampfmittel besteht. Es gelten die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) DIN 18299 und 18323. Insoweit ist mit dem Generalübernehmer bzw. dem Planungsbüro vertraglich geregelt, dass „der Generalübernehmer / Planer zu prüfen hat, ob mit Altlasten und Kampfmittel im Baufeld zu rechnen ist.“ Sobald jedoch der Generalübernehmer bzw. das Planungsbüro einen Anfangsverdacht festgestellt hat, wird die weitere Ermittlung und Bearbeitung etwaiger Kampfmittelbelastungen etc. gem. den nachfolgenden Bedingungen über den Auftragnehmer abgewickelt. Ziel ist dabei, dass der Auftragnehmer eine qualifizierte, verbindliche, eindeutige und einschränkungsfreie Kampfmittelfreigabe erteilt und in diesem Zusammenhang ggf. notwendige Maßnahmen erarbeitet sowie Empfehlungen für eine evtl. gutachterliche Begleitung der Ausführung ausspricht. Dies hat in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber und ggf. eingesetzten Generalübernehmern und / oder Planungsbüros zu erfolgen. Die Kampfmittelfreigabe ist insoweit in Übereinstimmung mit folgenden Vorgaben zu erbringen: - Vermeidung von Risiken jeder Art für Leben und Gesundheit gem. der Landesbauordnung. - Arbeitsschutzgesetz (Vermeidung einer Gefährdung für das Leben sowie die Gesundheit der eingesetzten Personen) Phasen: Die Leistung umfasst abgestufte Maßnahmen zur Ermittlung und Dokumentation der Kampfmittelfreiheit, insbesondere: - Phase A: Kampfmitteluntersuchung anhand historischer Daten - Phase B: Technische Erkundung der möglichen bzw. festgestellten Kampfmittel-belastung und Gefährdungsabschätzung Es wird maximal ein Los pro Bieter bezuschlagt. Je Los wird mit dem jeweils obsiegenden Bieter im betreffenden Los unter Beachtung obiger Zuschlagslimitierung ein Rahmenvertrag abgeschlossen. Vertragspartner der Rahmenvereinbarung im betreffenden Los ist jeweils die OEW Breitband GmbH. Auf die Ausführungen in der Anlage Leistungsbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen wird vollumfänglich verwiesen.
Los 2: Die OEW Breitband GmbH errichtet in Baden-Württemberg passive Telekommunikationsinfrastruktur in unterversorgten Gemeinden und Städten. Das gesamte Bauvolumen überschreitet dabei innerhalb der nächste
Die OEW Breitband GmbH errichtet in Baden-Württemberg passive Telekommunikationsinfrastruktur in unterversorgten Gemeinden und Städten. Das gesamte Bauvolumen überschreitet dabei innerhalb der nächsten 6 Jahre ca. € 2 Mrd. Im Zusammenhang mit der Erstellung der Genehmigungs- und Ausführungsplanung prüft dabei der jeweils eingesetzte Generalübernehmer bzw. das Planungsbüro, ob und inwieweit ein Anfangsverdacht auf Kampfmittel besteht. Es gelten die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) DIN 18299 und 18323. Insoweit ist mit dem Generalübernehmer bzw. dem Planungsbüro vertraglich geregelt, dass „der Generalübernehmer / Planer zu prüfen hat, ob mit Altlasten und Kampfmittel im Baufeld zu rechnen ist.“ Sobald jedoch der Generalübernehmer bzw. das Planungsbüro einen Anfangsverdacht festgestellt hat, wird die weitere Ermittlung und Bearbeitung etwaiger Kampfmittelbelastungen etc. gem. den nachfolgenden Bedingungen über den Auftragnehmer abgewickelt. Ziel ist dabei, dass der Auftragnehmer eine qualifizierte, verbindliche, eindeutige und einschränkungsfreie Kampfmittelfreigabe erteilt und in diesem Zusammenhang ggf. notwendige Maßnahmen erarbeitet sowie Empfehlungen für eine evtl. gutachterliche Begleitung der Ausführung ausspricht. Dies hat in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber und ggf. eingesetzten Generalübernehmern und / oder Planungsbüros zu erfolgen. Die Kampfmittelfreigabe ist insoweit in Übereinstimmung mit folgenden Vorgaben zu erbringen: - Vermeidung von Risiken jeder Art für Leben und Gesundheit gem. der Landesbauordnung. - Arbeitsschutzgesetz (Vermeidung einer Gefährdung für das Leben sowie die Gesundheit der eingesetzten Personen) Phasen: Die Leistung umfasst abgestufte Maßnahmen zur Ermittlung und Dokumentation der Kampfmittelfreiheit, insbesondere: - Phase A: Kampfmitteluntersuchung anhand historischer Daten - Phase B: Technische Erkundung der möglichen bzw. festgestellten Kampfmittel-belastung und Gefährdungsabschätzung Es wird maximal ein Los pro Bieter bezuschlagt. Je Los wird mit dem jeweils obsiegenden Bieter im betreffenden Los unter Beachtung obiger Zuschlagslimitierung ein Rahmenvertrag abgeschlossen. Vertragspartner der Rahmenvereinbarung im betreffenden Los ist jeweils die OEW Breitband GmbH. Auf die Ausführungen in der Anlage Leistungsbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen wird vollumfänglich verwiesen.
Los 3: Die OEW Breitband GmbH errichtet in Baden-Württemberg passive Telekommunikationsinfrastruktur in unterversorgten Gemeinden und Städten. Das gesamte Bauvolumen überschreitet dabei innerhalb der nächste
Die OEW Breitband GmbH errichtet in Baden-Württemberg passive Telekommunikationsinfrastruktur in unterversorgten Gemeinden und Städten. Das gesamte Bauvolumen überschreitet dabei innerhalb der nächsten 6 Jahre ca. € 2 Mrd. Im Zusammenhang mit der Erstellung der Genehmigungs- und Ausführungsplanung prüft dabei der jeweils eingesetzte Generalübernehmer bzw. das Planungsbüro, ob und inwieweit ein Anfangsverdacht auf Kampfmittel besteht. Es gelten die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) DIN 18299 und 18323. Insoweit ist mit dem Generalübernehmer bzw. dem Planungsbüro vertraglich geregelt, dass „der Generalübernehmer / Planer zu prüfen hat, ob mit Altlasten und Kampfmittel im Baufeld zu rechnen ist.“ Sobald jedoch der Generalübernehmer bzw. das Planungsbüro einen Anfangsverdacht festgestellt hat, wird die weitere Ermittlung und Bearbeitung etwaiger Kampfmittelbelastungen etc. gem. den nachfolgenden Bedingungen über den Auftragnehmer abgewickelt. Ziel ist dabei, dass der Auftragnehmer eine qualifizierte, verbindliche, eindeutige und einschränkungsfreie Kampfmittelfreigabe erteilt und in diesem Zusammenhang ggf. notwendige Maßnahmen erarbeitet sowie Empfehlungen für eine evtl. gutachterliche Begleitung der Ausführung ausspricht. Dies hat in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber und ggf. eingesetzten Generalübernehmern und / oder Planungsbüros zu erfolgen. Die Kampfmittelfreigabe ist insoweit in Übereinstimmung mit folgenden Vorgaben zu erbringen: - Vermeidung von Risiken jeder Art für Leben und Gesundheit gem. der Landesbauordnung. - Arbeitsschutzgesetz (Vermeidung einer Gefährdung für das Leben sowie die Gesundheit der eingesetzten Personen) Phasen: Die Leistung umfasst abgestufte Maßnahmen zur Ermittlung und Dokumentation der Kampfmittelfreiheit, insbesondere: - Phase A: Kampfmitteluntersuchung anhand historischer Daten - Phase B: Technische Erkundung der möglichen bzw. festgestellten Kampfmittel-belastung und Gefährdungsabschätzung Es wird maximal ein Los pro Bieter bezuschlagt. Je Los wird mit dem jeweils obsiegenden Bieter im betreffenden Los unter Beachtung obiger Zuschlagslimitierung ein Rahmenvertrag abgeschlossen. Vertragspartner der Rahmenvereinbarung im betreffenden Los ist jeweils die OEW Breitband GmbH. Auf die Ausführungen in der Anlage Leistungsbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen wird vollumfänglich verwiesen.
Los 4: Die OEW Breitband GmbH errichtet in Baden-Württemberg passive Telekommunikationsinfrastruktur in unterversorgten Gemeinden und Städten. Das gesamte Bauvolumen überschreitet dabei innerhalb der nächste
Die OEW Breitband GmbH errichtet in Baden-Württemberg passive Telekommunikationsinfrastruktur in unterversorgten Gemeinden und Städten. Das gesamte Bauvolumen überschreitet dabei innerhalb der nächsten 6 Jahre ca. € 2 Mrd. Im Zusammenhang mit der Erstellung der Genehmigungs- und Ausführungsplanung prüft dabei der jeweils eingesetzte Generalübernehmer bzw. das Planungsbüro, ob und inwieweit ein Anfangsverdacht auf Kampfmittel besteht. Es gelten die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) DIN 18299 und 18323. Insoweit ist mit dem Generalübernehmer bzw. dem Planungsbüro vertraglich geregelt, dass „der Generalübernehmer / Planer zu prüfen hat, ob mit Altlasten und Kampfmittel im Baufeld zu rechnen ist.“ Sobald jedoch der Generalübernehmer bzw. das Planungsbüro einen Anfangsverdacht festgestellt hat, wird die weitere Ermittlung und Bearbeitung etwaiger Kampfmittelbelastungen etc. gem. den nachfolgenden Bedingungen über den Auftragnehmer abgewickelt. Ziel ist dabei, dass der Auftragnehmer eine qualifizierte, verbindliche, eindeutige und einschränkungsfreie Kampfmittelfreigabe erteilt und in diesem Zusammenhang ggf. notwendige Maßnahmen erarbeitet sowie Empfehlungen für eine evtl. gutachterliche Begleitung der Ausführung ausspricht. Dies hat in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber und ggf. eingesetzten Generalübernehmern und / oder Planungsbüros zu erfolgen. Die Kampfmittelfreigabe ist insoweit in Übereinstimmung mit folgenden Vorgaben zu erbringen: - Vermeidung von Risiken jeder Art für Leben und Gesundheit gem. der Landesbauordnung. - Arbeitsschutzgesetz (Vermeidung einer Gefährdung für das Leben sowie die Gesundheit der eingesetzten Personen) Phasen: Die Leistung umfasst abgestufte Maßnahmen zur Ermittlung und Dokumentation der Kampfmittelfreiheit, insbesondere: - Phase A: Kampfmitteluntersuchung anhand historischer Daten - Phase B: Technische Erkundung der möglichen bzw. festgestellten Kampfmittel-belastung und Gefährdungsabschätzung Es wird maximal ein Los pro Bieter bezuschlagt. Je Los wird mit dem jeweils obsiegenden Bieter im betreffenden Los unter Beachtung obiger Zuschlagslimitierung ein Rahmenvertrag abgeschlossen. Vertragspartner der Rahmenvereinbarung im betreffenden Los ist jeweils die OEW Breitband GmbH. Auf die Ausführungen in der Anlage Leistungsbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen wird vollumfänglich verwiesen.
Dokumente (2)
Datenqualität
3 offen- Fristfehlt
- Lose4 erkannt
- Unterlagenfehlt
- LVfehlt
- OrtBaden-Württemberg
- DetaildateneForms geladen
Abgabefrist fehlt
Vergabeunterlagen nicht verlinkt
Leistungsverzeichnis nicht verlinkt
Conviction
hochrelevant- Telco-Operator als Auftraggeber (OEW Breitband GmbH) – operator-led Tiefbau-Los+30
- FTTH-spezifischer Auftraggeber (Pattern: breitband)+25
- Telekommunikationskontext erkannt+20
- Netzplanung / Trassenplanung erkannt+5
- Dokument / LV vorhanden+5
Lead-Status
Bearbeitungsstand der Ausschreibung.
Wird automatisch gespeichert.
Metadaten
- Quelle
- ted_api
- Externe ID
- 742207-2025
- Veröffentlicht
- 10.11.2025