Kyntus Vergabe
Fachlich relevantUnklarVergebenBekanntmachung reicht

Kontrolle und Prüfung Generalübernehmer Biberach C. West, ADK C. Nord, ZAK C.1, Ostrach 1, FDS C.1

Relevanz hoch, Priorität prüfen. Conviction ist stark; Entfernung, Volumen oder Datenlage begrenzen aktuell die Priority.

Was
Unklar
Kategorie prüfen
Wo
Baden-Württemberg
OEW Breitband GmbH
Wann
Frist fehlt
keine Abgabefrist im Feed
Volumen
keine Angabe
Conviction
65
fachliche Relevanz
Priority
30
Volumen, Nähe und Datenlage
Volumen-Score
3
noch keine AI-Bewertung
Distanz-Score
50
ab Kynthus HQ · Essenbach

Leistungen & Waren auf einen Blick

Kontrolle und Prüfung Generalübernehmer Biberach C. West, ADK C. Nord, ZAK C.1, Ostrach 1, FDS C.1

Text-Fallback · Schätzung
  • Kein geparstes LV vorhanden; Mengen kommen aus Bekanntmachung/Analyse.
  • Keine belastbaren Leistungs-Mengen erkannt.
Was muss gemacht werden?
PositionMengeQuelle
Tiefbau
Tiefbau
nicht beziffertText
Ausführungsplanung
Leistung
nicht beziffertText
Dokumentation
Leistung
nicht beziffertText
Breitbandausbau
Leistung
nicht beziffertText
Top Waren-/LV-Positionen
PositionMengeQuelle
Gigabitnetz
Leistung
nicht beziffertText
FTTx
Leistung
nicht beziffertText

Steckbrief

Unterlagen: unklar
Was
Unklar- Kategorie prüfen
Auftraggeber
OEW Breitband GmbH
Ort
Baden-Württemberg
Distanz
193 kmLuftlinie ab Kynthus HQ · Essenbach
Wert / Lose
4 Lose
Frist
Verfahren
Offenes Verfahren
Bauzeit
Anschrift
Talstraße 21, 89584, Ehingen·www.deutsche-evergabe.de
Nachprüfung
Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe · Karlsruhe·vergabekammer@rpk.bwl.de

Ausschreibungsunterlagen & LV

LV fehlt
Kein Unterlagen-Link gespeichert
Kein LV-Link erkennbar

Leistungen & Materialien

Leistungen
TiefbauAusführungsplanungDokumentationBreitbandausbau
Materialien
GigabitnetzFTTx
FTTxAusführungsplanung4 Lose

Kurzbeschreibung

  • mehrere GÜ-Verträge abgeschlossen hat.
  • die vollstän-dige förderkonforme Planung und Errichtung des passiven Gigabitnetzes vorzunehmen (insb.
  • Ge-nehmigungs- und Ausführungsplanung, Tiefbau und Kabeleinzug, förderkonforme Dokumentation, Anwohnermanagement etc.
  • Die Verwendungsnachweisprüfung erfolgt je Förderbescheid jedoch erst am Ende der letzten Baumaßnahme und deshalb ist es wichtig, dass die nachfolgenden Beratungs- und Unter-stützungsleistungen bereits während der laufenden Planungs- und Baumaßnahmen erfolgen, da sonst das Risiko besteht, dass ggf.
Originalbeschreibung

Der Auftragnehmer hat insbesondere die nachfolgend aufgeführten Beratungs- und Unterstützungsleistungen zu erbringen.

Ausgangslage ist, dass der Auftragnehmer je Förderbescheid einen bzw.

mehrere GÜ-Verträge abgeschlossen hat.

Auf dieser Grundlage hat der GÜ i.d.R.

die vollstän-dige förderkonforme Planung und Errichtung des passiven Gigabitnetzes vorzunehmen (insb.

Ge-nehmigungs- und Ausführungsplanung, Tiefbau und Kabeleinzug, förderkonforme Dokumentation, Anwohnermanagement etc.).

Das Netz und die Dokumentation wird vom Projektträger im Rahmen der abschließenden Verwendungsnachweisprüfung auf Vollständigkeit und Förderkonformität geprüft.

Die Verwendungsnachweisprüfung erfolgt je Förderbescheid jedoch erst am Ende der letzten Baumaßnahme und deshalb ist es wichtig, dass die nachfolgenden Beratungs- und Unter-stützungsleistungen bereits während der laufenden Planungs- und Baumaßnahmen erfolgen, da sonst das Risiko besteht, dass ggf.

bestehende Fehler erst im Rahmen der erst in mehreren Jahren stattfindenden Verwendungsnachweisprüfung durch den Projektträger aufkommen.

- Prüfung der Korrektheit und Vollständigkeit der von den GÜs eingereichten Ge-nehmigungs- und Ausführungsplanung, insbesondere im Hinblick auf die förder-rechtlichen Anforderungen sowie das FTTx Handbuch 1.0.5 der Komm.Pakt.Net.

bzw.

des aktuell in Erstellung befindlichen neuen Planungshandbuches - Prüfung und Synchronisierung der Dokumentation (insb.

GIS-Dokumentation) für die Nachweissynchronisierung gegenüber dem Projektträger (insbesondere, wenn unter einem Förderbescheid unterschiedliche GÜs beauftragt worden sind) und es deshalb gegenüber dem Projektträger erforderlich ist, die unterschiedlichen Nachweise/Dokumentationen zusammen zu fassen bzw.

zu synchronisieren – Beispiel: ADK Nord läuft unter 2 Förderbescheiden und die GÜs Leistung wurden in 4 Lose unterteilt, die an 2 verschiedene GÜs vergeben wurden) - Prüfung und Kontrolle der eingereichten Dokumentation (insb.

GIS- und Fotodokumentation) auf Vollständigkeit und Korrektheit (analog Zwischennachweisprüfung durch den Projektträger gem.

Ziff.

3.3.

des Hinweisblattes Mittelanforderung für Breitbandausbauprojekte) - Rechnungsprüfung und Kontrolle von Abschlags- und Schlussrechnungen der Einzelaufträge aus einem Rahmenvertrag auf Übereinstimmung mit den einge-reichten Nachweisen, insbesondere GIS- und Fotodokumentation.

- Erstellung von Synchronisierungsanweisungen für die GÜs zum Zwecke der ein-heitlichen/übergreifenden Synchronisierungsanweisung (insbesondere im Zu-sammenhang mit der GIS-Dokumentation, wenn unter einem Förderbescheid mehrere GÜs tätig sind).

- Sonstige Unterstützung bei der Kontrolle und Überwachung der GÜs bzgl.

der förder- und vertragskonformen Leistungserbringung, insbesondere die Prüfung der korrekten Bearbeitung der csv-Adressdateien (Anpassungen/Ergänzungen/Löschung) - Unterstützung und Teilnahme an Abstimmungsterminen mit den jeweiligen GÜs (insb.

Jour- Fix-Terminen) Auf die ausführliche Beschreibung des Beschaffungsvorhabens in den Vergabeunterlagen selbst wird vollumfänglich verwiesen.

Der Auftragnehmer hat insbesondere die nachfolgend aufgeführten Beratungs- und Unterstützungsleistungen zu erbringen.

Ausgangslage ist, dass der Auftragnehmer je Förderbescheid einen bzw.

mehrere GÜ-Verträge abgeschlossen hat.

Auf dieser Grundlage hat der GÜ i.d.R.

die vollstän-dige förderkonforme Planung und Errichtung des passiven Gigabitnetzes vorzunehmen (insb.

Ge-nehmigungs- und Ausführungsplanung, Tiefbau und Kabeleinzug, förderkonforme Dokumentation, Anwohnermanagement etc.).

Das Netz und die Dokumentation wird vom Projektträger im Rahmen der abschließenden Verwendungsnachweisprüfung auf Vollständigkeit und Förderkonformität geprüft.

Die Verwendungsnachweisprüfung erfolgt je Förderbescheid jedoch erst am Ende der letzten Baumaßnahme und deshalb ist es wichtig, dass die nachfolgenden Beratungs- und Unter-stützungsleistungen bereits während der laufenden Planungs- und Baumaßnahmen erfolgen, da sonst das Risiko besteht, dass ggf.

bestehende Fehler erst im Rahmen der erst in mehreren Jahren stattfindenden Verwendungsnachweisprüfung durch den Projektträger aufkommen.

- Prüfung der Korrektheit und Vollständigkeit der von den GÜs eingereichten Ge-nehmigungs- und Ausführungsplanung, insbesondere im Hinblick auf die förder-rechtlichen Anforderungen sowie das FTTx Handbuch 1.0.5 der Komm.Pakt.Net.

bzw.

des aktuell in Erstellung befindlichen neuen Planungshandbuches - Prüfung und Synchronisierung der Dokumentation (insb.

GIS-Dokumentation) für die Nachweissynchronisierung gegenüber dem Projektträger (insbesondere, wenn unter einem Förderbescheid unterschiedliche GÜs beauftragt worden sind) und es deshalb gegenüber dem Projektträger erforderlich ist, die unterschiedlichen Nachweise/Dokumentationen zusammen zu fassen bzw.

zu synchronisieren – Beispiel: ADK Nord läuft unter 2 Förderbescheiden und die GÜs Leistung wurden in 4 Lose unterteilt, die an 2 verschiedene GÜs vergeben wurden) - Prüfung und Kontrolle der eingereichten Dokumentation (insb.

GIS- und Fotodokumentation) auf Vollständigkeit und Korrektheit (analog Zwischennachweisprüfung durch den Projektträger gem.

Ziff.

3.3.

des Hinweisblattes Mittelanforderung für Breitbandausbauprojekte) - Rechnungsprüfung und Kontrolle von Abschlags- und Schlussrechnungen der Einzelaufträge aus einem Rahmenvertrag auf Übereinstimmung mit den einge-reichten Nachweisen, insbesondere GIS- und Fotodokumentation.

- Erstellung von Synchronisierungsanweisungen für die GÜs zum Zwecke der ein-heitlichen/übergreifenden Synchronisierungsanweisung (insbesondere im Zu-sammenhang mit der GIS-Dokumentation, wenn unter einem Förderbescheid mehrere GÜs tätig sind).

- Sonstige Unterstützung bei der Kontrolle und Überwachung der GÜs bzgl.

der förder- und vertragskonformen Leistungserbringung, insbesondere die Prüfung der korrekten Bearbeitung der csv-Adressdateien (Anpassun-gen/Ergänzungen/Löschung) - Unterstützung und Teilnahme an Abstimmungsterminen mit den jeweiligen GÜs (insb.

Jour- Fix-Terminen) Auf die ausführliche Beschreibung des Beschaffungsvorhabens in den Vergabeunterlagen selbst wird vollumfänglich verwiesen.

Der Auftragnehmer hat insbesondere die nachfolgend aufgeführten Beratungs- und Unterstützungsleistungen zu erbringen.

Ausgangslage ist, dass der Auftragnehmer je Förderbescheid einen bzw.

mehrere GÜ-Verträge abgeschlossen hat.

Auf dieser Grundlage hat der GÜ i.d.R.

die vollstän-dige förderkonforme Planung und Errichtung des passiven Gigabitnetzes vorzunehmen (insb.

Ge-nehmigungs- und Ausführungsplanung, Tiefbau und Kabeleinzug, förderkonforme Dokumentation, Anwohnermanagement etc.).

Das Netz und die Dokumentation wird vom Projektträger im Rahmen der abschließenden Verwendungsnachweisprüfung auf Vollständigkeit und Förderkonformität geprüft.

Die Verwendungsnachweisprüfung erfolgt je Förderbescheid jedoch erst am Ende der letzten Baumaßnahme und deshalb ist es wichtig, dass die nachfolgenden Beratungs- und Unter-stützungsleistungen bereits während der laufenden Planungs- und Baumaßnahmen erfolgen, da sonst das Risiko besteht, dass ggf.

bestehende Fehler erst im Rahmen der erst in mehreren Jahren stattfindenden Verwendungsnachweisprüfung durch den Projektträger aufkommen.

- Prüfung der Korrektheit und Vollständigkeit der von den GÜs eingereichten Ge-nehmigungs- und Ausführungsplanung, insbesondere im Hinblick auf die förder-rechtlichen Anforderungen sowie das FTTx Handbuch 1.0.5 der Komm.Pakt.Net.

bzw.

des aktuell in Erstellung befindlichen neuen Planungshandbuches - Prüfung und Synchronisierung der Dokumentation (insb.

GIS-Dokumentation) für die Nachweissynchronisierung gegenüber dem Projektträger (insbesondere, wenn unter einem Förderbescheid unterschiedliche GÜs beauftragt worden sind) und es deshalb gegenüber dem Projektträger erforderlich ist, die unterschiedlichen Nachweise/Dokumentationen zusammen zu fassen bzw.

zu synchronisieren – Beispiel: ADK Nord läuft unter 2 Förderbescheiden und die GÜs Leistung wurden in 4 Lose unterteilt, die an 2 verschiedene GÜs vergeben wurden) - Prüfung und Kontrolle der eingereichten Dokumentation (insb.

GIS- und Fotodokumentation) auf Vollständigkeit und Korrektheit (analog Zwischennachweisprüfung durch den Projektträger gem.

Ziff.

3.3.

des Hinweisblattes Mittelanforderung für Breitbandausbauprojekte) - Rechnungsprüfung und Kontrolle von Abschlags- und Schlussrechnungen der Einzelaufträge aus einem Rahmenvertrag auf Übereinstimmung mit den einge-reichten Nachweisen, insbesondere GIS- und Fotodokumentation.

- Erstellung von Synchronisierungsanweisungen für die GÜs zum Zwecke der ein-heitlichen/übergreifenden Synchronisierungsanweisung (insbesondere im Zu-sammenhang mit der GIS-Dokumentation, wenn unter einem Förderbescheid mehrere GÜs tätig sind).

- Sonstige Unterstützung bei der Kontrolle und Überwachung der GÜs bzgl.

der förder- und vertragskonformen Leistungserbringung, insbesondere die Prüfung der korrekten Bearbeitung der csv-Adressdateien (Anpassungen/Ergänzungen/Löschung) - Unterstützung und Teilnahme an Abstimmungsterminen mit den jeweiligen GÜs (insb.

Jour- Fix-Terminen) Auf die ausführliche Beschreibung des Beschaffungsvorhabens in den Vergabeunterlagen selbst wird vollumfänglich verwiesen.

Der Auftragnehmer hat insbesondere die nachfolgend aufgeführten Beratungs- und Unterstützungsleistungen zu erbringen.

Ausgangslage ist, dass der Auftragnehmer je Förderbescheid einen bzw.

mehrere GÜ-Verträge abgeschlossen hat.

Auf dieser Grundlage hat der GÜ i.d.R.

die vollstän-dige förderkonforme Planung und Errichtung des passiven Gigabitnetzes vorzunehmen (insb.

Ge-nehmigungs- und Ausführungsplanung, Tiefbau und Kabeleinzug, förderkonforme Dokumentation, Anwohnermanagement etc.).

Das Netz und die Dokumentation wird vom Projektträger im Rahmen der abschließenden Verwendungsnachweisprüfung auf Vollständigkeit und Förderkonformität geprüft.

Die Verwendungsnachweisprüfung erfolgt je Förderbescheid jedoch erst am Ende der letzten Baumaßnahme und deshalb ist es wichtig, dass die nachfolgenden Beratungs- und Unter-stützungsleistungen bereits während der laufenden Planungs- und Baumaßnahmen erfolgen, da sonst das Risiko besteht, dass ggf.

bestehende Fehler erst im Rahmen der erst in mehreren Jahren stattfindenden Verwendungsnachweisprüfung durch den Projektträger aufkommen.

- Prüfung der Korrektheit und Vollständigkeit der von den GÜs eingereichten Ge-nehmigungs- und Ausführungsplanung, insbesondere im Hinblick auf die förder-rechtlichen Anforderungen sowie das FTTx Handbuch 1.0.5 der Komm.Pakt.Net.

bzw.

des aktuell in Erstellung befindlichen neuen Planungshandbuches - Prüfung und Synchronisierung der Dokumentation (insb.

GIS-Dokumentation) für die Nachweissynchronisierung gegenüber dem Projektträger (insbesondere, wenn unter einem Förderbescheid unterschiedliche GÜs beauftragt worden sind) und es deshalb gegenüber dem Projektträger erforderlich ist, die unterschiedlichen Nachweise/Dokumentationen zusammen zu fassen bzw.

zu synchronisieren – Beispiel: ADK Nord läuft unter 2 Förderbescheiden und die GÜs Leistung wurden in 4 Lose unterteilt, die an 2 verschiedene GÜs vergeben wurden) - Prüfung und Kontrolle der eingereichten Dokumentation (insb.

GIS- und Fotodokumentation) auf Vollständigkeit und Korrektheit (analog Zwischennachweisprüfung durch den Projektträger gem.

Ziff.

3.3.

des Hinweisblattes Mittelanforderung für Breitbandausbauprojekte) - Rechnungsprüfung und Kontrolle von Abschlags- und Schlussrechnungen der Einzelaufträge aus einem Rahmenvertrag auf Übereinstimmung mit den einge-reichten Nachweisen, insbesondere GIS- und Fotodokumentation.

- Erstellung von Synchronisierungsanweisungen für die GÜs zum Zwecke der ein-heitlichen/übergreifenden Synchronisierungsanweisung (insbesondere im Zu-sammenhang mit der GIS-Dokumentation, wenn unter einem Förderbescheid mehrere GÜs tätig sind).

- Sonstige Unterstützung bei der Kontrolle und Überwachung der GÜs bzgl.

der förder- und vertragskonformen Leistungserbringung, insbesondere die Prüfung der korrekten Bearbeitung der csv-Adressdateien (Anpassungen/Ergänzungen/Löschung) - Unterstützung und Teilnahme an Abstimmungsterminen mit den jeweiligen GÜs (insb.

Jour- Fix-Terminen) Auf die ausführliche Beschreibung des Beschaffungsvorhabens in den Vergabeunterlagen selbst wird vollumfänglich verwiesen..

Lose (4)

Los 1: Der Auftragnehmer hat insbesondere die nachfolgend aufgeführten Beratungs- und Unterstützungsleistungen zu erbringen. Ausgangslage ist, dass der Auftragnehmer je Förderbescheid einen bzw. mehrere GÜ-V

Der Auftragnehmer hat insbesondere die nachfolgend aufgeführten Beratungs- und Unterstützungsleistungen zu erbringen. Ausgangslage ist, dass der Auftragnehmer je Förderbescheid einen bzw. mehrere GÜ-Verträge abgeschlossen hat. Auf dieser Grundlage hat der GÜ i.d.R. die vollstän-dige förderkonforme Planung und Errichtung des passiven Gigabitnetzes vorzunehmen (insb. Ge-nehmigungs- und Ausführungsplanung, Tiefbau und Kabeleinzug, förderkonforme Dokumentation, Anwohnermanagement etc.). Das Netz und die Dokumentation wird vom Projektträger im Rahmen der abschließenden Verwendungsnachweisprüfung auf Vollständigkeit und Förderkonformität geprüft. Die Verwendungsnachweisprüfung erfolgt je Förderbescheid jedoch erst am Ende der letzten Baumaßnahme und deshalb ist es wichtig, dass die nachfolgenden Beratungs- und Unter-stützungsleistungen bereits während der laufenden Planungs- und Baumaßnahmen erfolgen, da sonst das Risiko besteht, dass ggf. bestehende Fehler erst im Rahmen der erst in mehreren Jahren stattfindenden Verwendungsnachweisprüfung durch den Projektträger aufkommen. - Prüfung der Korrektheit und Vollständigkeit der von den GÜs eingereichten Ge-nehmigungs- und Ausführungsplanung, insbesondere im Hinblick auf die förder-rechtlichen Anforderungen sowie das FTTx Handbuch 1.0.5 der Komm.Pakt.Net . bzw. des aktuell in Erstellung befindlichen neuen Planungshandbuches - Prüfung und Synchronisierung der Dokumentation (insb. GIS-Dokumentation) für die Nachweissynchronisierung gegenüber dem Projektträger (insbesondere, wenn unter einem Förderbescheid unterschiedliche GÜs beauftragt worden sind) und es deshalb gegenüber dem Projektträger erforderlich ist, die unterschiedlichen Nachweise/Dokumentationen zusammen zu fassen bzw. zu synchronisieren – Beispiel: ADK Nord läuft unter 2 Förderbescheiden und die GÜs Leistung wurden in 4 Lose unterteilt, die an 2 verschiedene GÜs vergeben wurden) - Prüfung und Kontrolle der eingereichten Dokumentation (insb. GIS- und Fotodokumentation) auf Vollständigkeit und Korrektheit (analog Zwischennachweisprüfung durch den Projektträger gem. Ziff. 3.3. des Hinweisblattes Mittelanforderung für Breitbandausbauprojekte) - Rechnungsprüfung und Kontrolle von Abschlags- und Schlussrechnungen der Einzelaufträge aus einem Rahmenvertrag auf Übereinstimmung mit den einge-reichten Nachweisen, insbesondere GIS- und Fotodokumentation. - Erstellung von Synchronisierungsanweisungen für die GÜs zum Zwecke der ein-heitlichen/übergreifenden Synchronisierungsanweisung (insbesondere im Zu-sammenhang mit der GIS-Dokumentation, wenn unter einem Förderbescheid mehrere GÜs tätig sind). - Sonstige Unterstützung bei der Kontrolle und Überwachung der GÜs bzgl. der förder- und vertragskonformen Leistungserbringung, insbesondere die Prüfung der korrekten Bearbeitung der csv-Adressdateien (Anpassungen/Ergänzungen/Löschung) - Unterstützung und Teilnahme an Abstimmungsterminen mit den jeweiligen GÜs (insb. Jour- Fix-Terminen) Auf die ausführliche Beschreibung des Beschaffungsvorhabens in den Vergabeunterlagen selbst wird vollumfänglich verwiesen.

Los 2: Der Auftragnehmer hat insbesondere die nachfolgend aufgeführten Beratungs- und Unterstützungsleistungen zu erbringen. Ausgangslage ist, dass der Auftragnehmer je Förderbescheid einen bzw. mehrere GÜ-V

Der Auftragnehmer hat insbesondere die nachfolgend aufgeführten Beratungs- und Unterstützungsleistungen zu erbringen. Ausgangslage ist, dass der Auftragnehmer je Förderbescheid einen bzw. mehrere GÜ-Verträge abgeschlossen hat. Auf dieser Grundlage hat der GÜ i.d.R. die vollstän-dige förderkonforme Planung und Errichtung des passiven Gigabitnetzes vorzunehmen (insb. Ge-nehmigungs- und Ausführungsplanung, Tiefbau und Kabeleinzug, förderkonforme Dokumentation, Anwohnermanagement etc.). Das Netz und die Dokumentation wird vom Projektträger im Rahmen der abschließenden Verwendungsnachweisprüfung auf Vollständigkeit und Förderkonformität geprüft. Die Verwendungsnachweisprüfung erfolgt je Förderbescheid jedoch erst am Ende der letzten Baumaßnahme und deshalb ist es wichtig, dass die nachfolgenden Beratungs- und Unter-stützungsleistungen bereits während der laufenden Planungs- und Baumaßnahmen erfolgen, da sonst das Risiko besteht, dass ggf. bestehende Fehler erst im Rahmen der erst in mehreren Jahren stattfindenden Verwendungsnachweisprüfung durch den Projektträger aufkommen. - Prüfung der Korrektheit und Vollständigkeit der von den GÜs eingereichten Ge-nehmigungs- und Ausführungsplanung, insbesondere im Hinblick auf die förder-rechtlichen Anforderungen sowie das FTTx Handbuch 1.0.5 der Komm.Pakt.Net . bzw. des aktuell in Erstellung befindlichen neuen Planungshandbuches - Prüfung und Synchronisierung der Dokumentation (insb. GIS-Dokumentation) für die Nachweissynchronisierung gegenüber dem Projektträger (insbesondere, wenn unter einem Förderbescheid unterschiedliche GÜs beauftragt worden sind) und es deshalb gegenüber dem Projektträger erforderlich ist, die unterschiedlichen Nachweise/Dokumentationen zusammen zu fassen bzw. zu synchronisieren – Beispiel: ADK Nord läuft unter 2 Förderbescheiden und die GÜs Leistung wurden in 4 Lose unterteilt, die an 2 verschiedene GÜs vergeben wurden) - Prüfung und Kontrolle der eingereichten Dokumentation (insb. GIS- und Fotodokumentation) auf Vollständigkeit und Korrektheit (analog Zwischennachweisprüfung durch den Projektträger gem. Ziff. 3.3. des Hinweisblattes Mittelanforderung für Breitbandausbauprojekte) - Rechnungsprüfung und Kontrolle von Abschlags- und Schlussrechnungen der Einzelaufträge aus einem Rahmenvertrag auf Übereinstimmung mit den einge-reichten Nachweisen, insbesondere GIS- und Fotodokumentation. - Erstellung von Synchronisierungsanweisungen für die GÜs zum Zwecke der ein-heitlichen/übergreifenden Synchronisierungsanweisung (insbesondere im Zu-sammenhang mit der GIS-Dokumentation, wenn unter einem Förderbescheid mehrere GÜs tätig sind). - Sonstige Unterstützung bei der Kontrolle und Überwachung der GÜs bzgl. der förder- und vertragskonformen Leistungserbringung, insbesondere die Prüfung der korrekten Bearbeitung der csv-Adressdateien (Anpassun-gen/Ergänzungen/Löschung) - Unterstützung und Teilnahme an Abstimmungsterminen mit den jeweiligen GÜs (insb. Jour- Fix-Terminen) Auf die ausführliche Beschreibung des Beschaffungsvorhabens in den Vergabeunterlagen selbst wird vollumfänglich verwiesen.

Los 3: Der Auftragnehmer hat insbesondere die nachfolgend aufgeführten Beratungs- und Unterstützungsleistungen zu erbringen. Ausgangslage ist, dass der Auftragnehmer je Förderbescheid einen bzw. mehrere GÜ-V

Der Auftragnehmer hat insbesondere die nachfolgend aufgeführten Beratungs- und Unterstützungsleistungen zu erbringen. Ausgangslage ist, dass der Auftragnehmer je Förderbescheid einen bzw. mehrere GÜ-Verträge abgeschlossen hat. Auf dieser Grundlage hat der GÜ i.d.R. die vollstän-dige förderkonforme Planung und Errichtung des passiven Gigabitnetzes vorzunehmen (insb. Ge-nehmigungs- und Ausführungsplanung, Tiefbau und Kabeleinzug, förderkonforme Dokumentation, Anwohnermanagement etc.). Das Netz und die Dokumentation wird vom Projektträger im Rahmen der abschließenden Verwendungsnachweisprüfung auf Vollständigkeit und Förderkonformität geprüft. Die Verwendungsnachweisprüfung erfolgt je Förderbescheid jedoch erst am Ende der letzten Baumaßnahme und deshalb ist es wichtig, dass die nachfolgenden Beratungs- und Unter-stützungsleistungen bereits während der laufenden Planungs- und Baumaßnahmen erfolgen, da sonst das Risiko besteht, dass ggf. bestehende Fehler erst im Rahmen der erst in mehreren Jahren stattfindenden Verwendungsnachweisprüfung durch den Projektträger aufkommen. - Prüfung der Korrektheit und Vollständigkeit der von den GÜs eingereichten Ge-nehmigungs- und Ausführungsplanung, insbesondere im Hinblick auf die förder-rechtlichen Anforderungen sowie das FTTx Handbuch 1.0.5 der Komm.Pakt.Net . bzw. des aktuell in Erstellung befindlichen neuen Planungshandbuches - Prüfung und Synchronisierung der Dokumentation (insb. GIS-Dokumentation) für die Nachweissynchronisierung gegenüber dem Projektträger (insbesondere, wenn unter einem Förderbescheid unterschiedliche GÜs beauftragt worden sind) und es deshalb gegenüber dem Projektträger erforderlich ist, die unterschiedlichen Nachweise/Dokumentationen zusammen zu fassen bzw. zu synchronisieren – Beispiel: ADK Nord läuft unter 2 Förderbescheiden und die GÜs Leistung wurden in 4 Lose unterteilt, die an 2 verschiedene GÜs vergeben wurden) - Prüfung und Kontrolle der eingereichten Dokumentation (insb. GIS- und Fotodokumentation) auf Vollständigkeit und Korrektheit (analog Zwischennachweisprüfung durch den Projektträger gem. Ziff. 3.3. des Hinweisblattes Mittelanforderung für Breitbandausbauprojekte) - Rechnungsprüfung und Kontrolle von Abschlags- und Schlussrechnungen der Einzelaufträge aus einem Rahmenvertrag auf Übereinstimmung mit den einge-reichten Nachweisen, insbesondere GIS- und Fotodokumentation. - Erstellung von Synchronisierungsanweisungen für die GÜs zum Zwecke der ein-heitlichen/übergreifenden Synchronisierungsanweisung (insbesondere im Zu-sammenhang mit der GIS-Dokumentation, wenn unter einem Förderbescheid mehrere GÜs tätig sind). - Sonstige Unterstützung bei der Kontrolle und Überwachung der GÜs bzgl. der förder- und vertragskonformen Leistungserbringung, insbesondere die Prüfung der korrekten Bearbeitung der csv-Adressdateien (Anpassungen/Ergänzungen/Löschung) - Unterstützung und Teilnahme an Abstimmungsterminen mit den jeweiligen GÜs (insb. Jour- Fix-Terminen) Auf die ausführliche Beschreibung des Beschaffungsvorhabens in den Vergabeunterlagen selbst wird vollumfänglich verwiesen.

Los 4: Der Auftragnehmer hat insbesondere die nachfolgend aufgeführten Beratungs- und Unterstützungsleistungen zu erbringen. Ausgangslage ist, dass der Auftragnehmer je Förderbescheid einen bzw. mehrere GÜ-V

Der Auftragnehmer hat insbesondere die nachfolgend aufgeführten Beratungs- und Unterstützungsleistungen zu erbringen. Ausgangslage ist, dass der Auftragnehmer je Förderbescheid einen bzw. mehrere GÜ-Verträge abgeschlossen hat. Auf dieser Grundlage hat der GÜ i.d.R. die vollstän-dige förderkonforme Planung und Errichtung des passiven Gigabitnetzes vorzunehmen (insb. Ge-nehmigungs- und Ausführungsplanung, Tiefbau und Kabeleinzug, förderkonforme Dokumentation, Anwohnermanagement etc.). Das Netz und die Dokumentation wird vom Projektträger im Rahmen der abschließenden Verwendungsnachweisprüfung auf Vollständigkeit und Förderkonformität geprüft. Die Verwendungsnachweisprüfung erfolgt je Förderbescheid jedoch erst am Ende der letzten Baumaßnahme und deshalb ist es wichtig, dass die nachfolgenden Beratungs- und Unter-stützungsleistungen bereits während der laufenden Planungs- und Baumaßnahmen erfolgen, da sonst das Risiko besteht, dass ggf. bestehende Fehler erst im Rahmen der erst in mehreren Jahren stattfindenden Verwendungsnachweisprüfung durch den Projektträger aufkommen. - Prüfung der Korrektheit und Vollständigkeit der von den GÜs eingereichten Ge-nehmigungs- und Ausführungsplanung, insbesondere im Hinblick auf die förder-rechtlichen Anforderungen sowie das FTTx Handbuch 1.0.5 der Komm.Pakt.Net . bzw. des aktuell in Erstellung befindlichen neuen Planungshandbuches - Prüfung und Synchronisierung der Dokumentation (insb. GIS-Dokumentation) für die Nachweissynchronisierung gegenüber dem Projektträger (insbesondere, wenn unter einem Förderbescheid unterschiedliche GÜs beauftragt worden sind) und es deshalb gegenüber dem Projektträger erforderlich ist, die unterschiedlichen Nachweise/Dokumentationen zusammen zu fassen bzw. zu synchronisieren – Beispiel: ADK Nord läuft unter 2 Förderbescheiden und die GÜs Leistung wurden in 4 Lose unterteilt, die an 2 verschiedene GÜs vergeben wurden) - Prüfung und Kontrolle der eingereichten Dokumentation (insb. GIS- und Fotodokumentation) auf Vollständigkeit und Korrektheit (analog Zwischennachweisprüfung durch den Projektträger gem. Ziff. 3.3. des Hinweisblattes Mittelanforderung für Breitbandausbauprojekte) - Rechnungsprüfung und Kontrolle von Abschlags- und Schlussrechnungen der Einzelaufträge aus einem Rahmenvertrag auf Übereinstimmung mit den einge-reichten Nachweisen, insbesondere GIS- und Fotodokumentation. - Erstellung von Synchronisierungsanweisungen für die GÜs zum Zwecke der ein-heitlichen/übergreifenden Synchronisierungsanweisung (insbesondere im Zu-sammenhang mit der GIS-Dokumentation, wenn unter einem Förderbescheid mehrere GÜs tätig sind). - Sonstige Unterstützung bei der Kontrolle und Überwachung der GÜs bzgl. der förder- und vertragskonformen Leistungserbringung, insbesondere die Prüfung der korrekten Bearbeitung der csv-Adressdateien (Anpassungen/Ergänzungen/Löschung) - Unterstützung und Teilnahme an Abstimmungsterminen mit den jeweiligen GÜs (insb. Jour- Fix-Terminen) Auf die ausführliche Beschreibung des Beschaffungsvorhabens in den Vergabeunterlagen selbst wird vollumfänglich verwiesen.

Dokumente (2)
Vergaben (2)

Höpfinger GmbH & Co. KG

Vergeben am: 30.10.2025

TED award notice 718058-2025 (subtype 29)

600.000,00 €

100% Konfidenz

TTD Beratungsgesellschaft mbH

Vergeben am: 30.10.2025

TED award notice 718058-2025 (subtype 29)

600.000,00 €

100% Konfidenz

Datenqualität

3 offen
  • Fristfehlt
  • Lose4 erkannt
  • Unterlagenfehlt
  • LVfehlt
  • OrtBaden-Württemberg
  • DetaildateneForms geladen

Abgabefrist fehlt

Vergabeunterlagen nicht verlinkt

Leistungsverzeichnis nicht verlinkt

Conviction

relevant
65von 100
Priority
30
Volumen
3
Distanz
50
Festnetz
  • Telco-Operator als Auftraggeber (OEW Breitband GmbH) – operator-led Tiefbau-Los+30
  • FTTH-spezifischer Auftraggeber (Pattern: breitband)+25
  • Tiefbau / Trenching (ohne Telekom-Kontext)+5
  • Netzplanung / Trassenplanung erkannt+5
  • Dokument / LV vorhanden+5
Alle Conviction-Signale
  • Tiefbau / Trenching (ohne Telekom-Kontext)+5
  • Netzplanung / Trassenplanung erkannt+5
  • FTTH-spezifischer Auftraggeber (Pattern: breitband)+25
  • Telco-Operator als Auftraggeber (OEW Breitband GmbH) – operator-led Tiefbau-Los+30
  • Dokument / LV vorhanden+5
  • Multi-Los-Vergabe (≥3 Lose = größeres Projekt)+5

Lead-Status

Bearbeitungsstand der Ausschreibung.

Wird automatisch gespeichert.

Metadaten

Quelle
ted_api
Externe ID
718058-2025
Veröffentlicht
30.10.2025