Kontrolle und Prüfung Generalübernehmer Biberach C. West, ADK C. Nord, ZAK C.1, Ostrach 1, FDS C.1
Relevanz hoch, Priorität prüfen. Conviction ist stark; Entfernung, Volumen oder Datenlage begrenzen aktuell die Priority.
Leistungen & Waren auf einen Blick
Kontrolle und Prüfung Generalübernehmer Biberach C. West, ADK C. Nord, ZAK C.1, Ostrach 1, FDS C.1
- Kein geparstes LV vorhanden; Mengen kommen aus Bekanntmachung/Analyse.
- Keine belastbaren Leistungs-Mengen erkannt.
| Position | Menge | Quelle |
|---|---|---|
Tiefbau Tiefbau | nicht beziffert | Text |
Ausführungsplanung Leistung | nicht beziffert | Text |
Dokumentation Leistung | nicht beziffert | Text |
Breitbandausbau Leistung | nicht beziffert | Text |
| Position | Menge | Quelle |
|---|---|---|
Gigabitnetz Leistung | nicht beziffert | Text |
FTTx Leistung | nicht beziffert | Text |
Steckbrief
Unterlagen: unklar- Was
- Unklar- Kategorie prüfen
- Auftraggeber
- OEW Breitband GmbH
- Ort
- Baden-Württemberg
- Distanz
- 193 kmLuftlinie ab Kynthus HQ · Essenbach
- Wert / Lose
- 4 Lose
- Frist
- —
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Bauzeit
- —
- Anschrift
- Talstraße 21, 89584, Ehingen·www.deutsche-evergabe.de
- Nachprüfung
- Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe · Karlsruhe·vergabekammer@rpk.bwl.de
Ausschreibungsunterlagen & LV
LV fehltLeistungen & Materialien
Kurzbeschreibung
- mehrere GÜ-Verträge abgeschlossen hat.
- die vollstän-dige förderkonforme Planung und Errichtung des passiven Gigabitnetzes vorzunehmen (insb.
- Ge-nehmigungs- und Ausführungsplanung, Tiefbau und Kabeleinzug, förderkonforme Dokumentation, Anwohnermanagement etc.
- Die Verwendungsnachweisprüfung erfolgt je Förderbescheid jedoch erst am Ende der letzten Baumaßnahme und deshalb ist es wichtig, dass die nachfolgenden Beratungs- und Unter-stützungsleistungen bereits während der laufenden Planungs- und Baumaßnahmen erfolgen, da sonst das Risiko besteht, dass ggf.
Originalbeschreibung
Der Auftragnehmer hat insbesondere die nachfolgend aufgeführten Beratungs- und Unterstützungsleistungen zu erbringen.
Ausgangslage ist, dass der Auftragnehmer je Förderbescheid einen bzw.
mehrere GÜ-Verträge abgeschlossen hat.
Auf dieser Grundlage hat der GÜ i.d.R.
die vollstän-dige förderkonforme Planung und Errichtung des passiven Gigabitnetzes vorzunehmen (insb.
Ge-nehmigungs- und Ausführungsplanung, Tiefbau und Kabeleinzug, förderkonforme Dokumentation, Anwohnermanagement etc.).
Das Netz und die Dokumentation wird vom Projektträger im Rahmen der abschließenden Verwendungsnachweisprüfung auf Vollständigkeit und Förderkonformität geprüft.
Die Verwendungsnachweisprüfung erfolgt je Förderbescheid jedoch erst am Ende der letzten Baumaßnahme und deshalb ist es wichtig, dass die nachfolgenden Beratungs- und Unter-stützungsleistungen bereits während der laufenden Planungs- und Baumaßnahmen erfolgen, da sonst das Risiko besteht, dass ggf.
bestehende Fehler erst im Rahmen der erst in mehreren Jahren stattfindenden Verwendungsnachweisprüfung durch den Projektträger aufkommen.
- Prüfung der Korrektheit und Vollständigkeit der von den GÜs eingereichten Ge-nehmigungs- und Ausführungsplanung, insbesondere im Hinblick auf die förder-rechtlichen Anforderungen sowie das FTTx Handbuch 1.0.5 der Komm.Pakt.Net.
bzw.
des aktuell in Erstellung befindlichen neuen Planungshandbuches - Prüfung und Synchronisierung der Dokumentation (insb.
GIS-Dokumentation) für die Nachweissynchronisierung gegenüber dem Projektträger (insbesondere, wenn unter einem Förderbescheid unterschiedliche GÜs beauftragt worden sind) und es deshalb gegenüber dem Projektträger erforderlich ist, die unterschiedlichen Nachweise/Dokumentationen zusammen zu fassen bzw.
zu synchronisieren – Beispiel: ADK Nord läuft unter 2 Förderbescheiden und die GÜs Leistung wurden in 4 Lose unterteilt, die an 2 verschiedene GÜs vergeben wurden) - Prüfung und Kontrolle der eingereichten Dokumentation (insb.
GIS- und Fotodokumentation) auf Vollständigkeit und Korrektheit (analog Zwischennachweisprüfung durch den Projektträger gem.
Ziff.
3.3.
des Hinweisblattes Mittelanforderung für Breitbandausbauprojekte) - Rechnungsprüfung und Kontrolle von Abschlags- und Schlussrechnungen der Einzelaufträge aus einem Rahmenvertrag auf Übereinstimmung mit den einge-reichten Nachweisen, insbesondere GIS- und Fotodokumentation.
- Erstellung von Synchronisierungsanweisungen für die GÜs zum Zwecke der ein-heitlichen/übergreifenden Synchronisierungsanweisung (insbesondere im Zu-sammenhang mit der GIS-Dokumentation, wenn unter einem Förderbescheid mehrere GÜs tätig sind).
- Sonstige Unterstützung bei der Kontrolle und Überwachung der GÜs bzgl.
der förder- und vertragskonformen Leistungserbringung, insbesondere die Prüfung der korrekten Bearbeitung der csv-Adressdateien (Anpassungen/Ergänzungen/Löschung) - Unterstützung und Teilnahme an Abstimmungsterminen mit den jeweiligen GÜs (insb.
Jour- Fix-Terminen) Auf die ausführliche Beschreibung des Beschaffungsvorhabens in den Vergabeunterlagen selbst wird vollumfänglich verwiesen.
Der Auftragnehmer hat insbesondere die nachfolgend aufgeführten Beratungs- und Unterstützungsleistungen zu erbringen.
Ausgangslage ist, dass der Auftragnehmer je Förderbescheid einen bzw.
mehrere GÜ-Verträge abgeschlossen hat.
Auf dieser Grundlage hat der GÜ i.d.R.
die vollstän-dige förderkonforme Planung und Errichtung des passiven Gigabitnetzes vorzunehmen (insb.
Ge-nehmigungs- und Ausführungsplanung, Tiefbau und Kabeleinzug, förderkonforme Dokumentation, Anwohnermanagement etc.).
Das Netz und die Dokumentation wird vom Projektträger im Rahmen der abschließenden Verwendungsnachweisprüfung auf Vollständigkeit und Förderkonformität geprüft.
Die Verwendungsnachweisprüfung erfolgt je Förderbescheid jedoch erst am Ende der letzten Baumaßnahme und deshalb ist es wichtig, dass die nachfolgenden Beratungs- und Unter-stützungsleistungen bereits während der laufenden Planungs- und Baumaßnahmen erfolgen, da sonst das Risiko besteht, dass ggf.
bestehende Fehler erst im Rahmen der erst in mehreren Jahren stattfindenden Verwendungsnachweisprüfung durch den Projektträger aufkommen.
- Prüfung der Korrektheit und Vollständigkeit der von den GÜs eingereichten Ge-nehmigungs- und Ausführungsplanung, insbesondere im Hinblick auf die förder-rechtlichen Anforderungen sowie das FTTx Handbuch 1.0.5 der Komm.Pakt.Net.
bzw.
des aktuell in Erstellung befindlichen neuen Planungshandbuches - Prüfung und Synchronisierung der Dokumentation (insb.
GIS-Dokumentation) für die Nachweissynchronisierung gegenüber dem Projektträger (insbesondere, wenn unter einem Förderbescheid unterschiedliche GÜs beauftragt worden sind) und es deshalb gegenüber dem Projektträger erforderlich ist, die unterschiedlichen Nachweise/Dokumentationen zusammen zu fassen bzw.
zu synchronisieren – Beispiel: ADK Nord läuft unter 2 Förderbescheiden und die GÜs Leistung wurden in 4 Lose unterteilt, die an 2 verschiedene GÜs vergeben wurden) - Prüfung und Kontrolle der eingereichten Dokumentation (insb.
GIS- und Fotodokumentation) auf Vollständigkeit und Korrektheit (analog Zwischennachweisprüfung durch den Projektträger gem.
Ziff.
3.3.
des Hinweisblattes Mittelanforderung für Breitbandausbauprojekte) - Rechnungsprüfung und Kontrolle von Abschlags- und Schlussrechnungen der Einzelaufträge aus einem Rahmenvertrag auf Übereinstimmung mit den einge-reichten Nachweisen, insbesondere GIS- und Fotodokumentation.
- Erstellung von Synchronisierungsanweisungen für die GÜs zum Zwecke der ein-heitlichen/übergreifenden Synchronisierungsanweisung (insbesondere im Zu-sammenhang mit der GIS-Dokumentation, wenn unter einem Förderbescheid mehrere GÜs tätig sind).
- Sonstige Unterstützung bei der Kontrolle und Überwachung der GÜs bzgl.
der förder- und vertragskonformen Leistungserbringung, insbesondere die Prüfung der korrekten Bearbeitung der csv-Adressdateien (Anpassun-gen/Ergänzungen/Löschung) - Unterstützung und Teilnahme an Abstimmungsterminen mit den jeweiligen GÜs (insb.
Jour- Fix-Terminen) Auf die ausführliche Beschreibung des Beschaffungsvorhabens in den Vergabeunterlagen selbst wird vollumfänglich verwiesen.
Der Auftragnehmer hat insbesondere die nachfolgend aufgeführten Beratungs- und Unterstützungsleistungen zu erbringen.
Ausgangslage ist, dass der Auftragnehmer je Förderbescheid einen bzw.
mehrere GÜ-Verträge abgeschlossen hat.
Auf dieser Grundlage hat der GÜ i.d.R.
die vollstän-dige förderkonforme Planung und Errichtung des passiven Gigabitnetzes vorzunehmen (insb.
Ge-nehmigungs- und Ausführungsplanung, Tiefbau und Kabeleinzug, förderkonforme Dokumentation, Anwohnermanagement etc.).
Das Netz und die Dokumentation wird vom Projektträger im Rahmen der abschließenden Verwendungsnachweisprüfung auf Vollständigkeit und Förderkonformität geprüft.
Die Verwendungsnachweisprüfung erfolgt je Förderbescheid jedoch erst am Ende der letzten Baumaßnahme und deshalb ist es wichtig, dass die nachfolgenden Beratungs- und Unter-stützungsleistungen bereits während der laufenden Planungs- und Baumaßnahmen erfolgen, da sonst das Risiko besteht, dass ggf.
bestehende Fehler erst im Rahmen der erst in mehreren Jahren stattfindenden Verwendungsnachweisprüfung durch den Projektträger aufkommen.
- Prüfung der Korrektheit und Vollständigkeit der von den GÜs eingereichten Ge-nehmigungs- und Ausführungsplanung, insbesondere im Hinblick auf die förder-rechtlichen Anforderungen sowie das FTTx Handbuch 1.0.5 der Komm.Pakt.Net.
bzw.
des aktuell in Erstellung befindlichen neuen Planungshandbuches - Prüfung und Synchronisierung der Dokumentation (insb.
GIS-Dokumentation) für die Nachweissynchronisierung gegenüber dem Projektträger (insbesondere, wenn unter einem Förderbescheid unterschiedliche GÜs beauftragt worden sind) und es deshalb gegenüber dem Projektträger erforderlich ist, die unterschiedlichen Nachweise/Dokumentationen zusammen zu fassen bzw.
zu synchronisieren – Beispiel: ADK Nord läuft unter 2 Förderbescheiden und die GÜs Leistung wurden in 4 Lose unterteilt, die an 2 verschiedene GÜs vergeben wurden) - Prüfung und Kontrolle der eingereichten Dokumentation (insb.
GIS- und Fotodokumentation) auf Vollständigkeit und Korrektheit (analog Zwischennachweisprüfung durch den Projektträger gem.
Ziff.
3.3.
des Hinweisblattes Mittelanforderung für Breitbandausbauprojekte) - Rechnungsprüfung und Kontrolle von Abschlags- und Schlussrechnungen der Einzelaufträge aus einem Rahmenvertrag auf Übereinstimmung mit den einge-reichten Nachweisen, insbesondere GIS- und Fotodokumentation.
- Erstellung von Synchronisierungsanweisungen für die GÜs zum Zwecke der ein-heitlichen/übergreifenden Synchronisierungsanweisung (insbesondere im Zu-sammenhang mit der GIS-Dokumentation, wenn unter einem Förderbescheid mehrere GÜs tätig sind).
- Sonstige Unterstützung bei der Kontrolle und Überwachung der GÜs bzgl.
der förder- und vertragskonformen Leistungserbringung, insbesondere die Prüfung der korrekten Bearbeitung der csv-Adressdateien (Anpassungen/Ergänzungen/Löschung) - Unterstützung und Teilnahme an Abstimmungsterminen mit den jeweiligen GÜs (insb.
Jour- Fix-Terminen) Auf die ausführliche Beschreibung des Beschaffungsvorhabens in den Vergabeunterlagen selbst wird vollumfänglich verwiesen.
Der Auftragnehmer hat insbesondere die nachfolgend aufgeführten Beratungs- und Unterstützungsleistungen zu erbringen.
Ausgangslage ist, dass der Auftragnehmer je Förderbescheid einen bzw.
mehrere GÜ-Verträge abgeschlossen hat.
Auf dieser Grundlage hat der GÜ i.d.R.
die vollstän-dige förderkonforme Planung und Errichtung des passiven Gigabitnetzes vorzunehmen (insb.
Ge-nehmigungs- und Ausführungsplanung, Tiefbau und Kabeleinzug, förderkonforme Dokumentation, Anwohnermanagement etc.).
Das Netz und die Dokumentation wird vom Projektträger im Rahmen der abschließenden Verwendungsnachweisprüfung auf Vollständigkeit und Förderkonformität geprüft.
Die Verwendungsnachweisprüfung erfolgt je Förderbescheid jedoch erst am Ende der letzten Baumaßnahme und deshalb ist es wichtig, dass die nachfolgenden Beratungs- und Unter-stützungsleistungen bereits während der laufenden Planungs- und Baumaßnahmen erfolgen, da sonst das Risiko besteht, dass ggf.
bestehende Fehler erst im Rahmen der erst in mehreren Jahren stattfindenden Verwendungsnachweisprüfung durch den Projektträger aufkommen.
- Prüfung der Korrektheit und Vollständigkeit der von den GÜs eingereichten Ge-nehmigungs- und Ausführungsplanung, insbesondere im Hinblick auf die förder-rechtlichen Anforderungen sowie das FTTx Handbuch 1.0.5 der Komm.Pakt.Net.
bzw.
des aktuell in Erstellung befindlichen neuen Planungshandbuches - Prüfung und Synchronisierung der Dokumentation (insb.
GIS-Dokumentation) für die Nachweissynchronisierung gegenüber dem Projektträger (insbesondere, wenn unter einem Förderbescheid unterschiedliche GÜs beauftragt worden sind) und es deshalb gegenüber dem Projektträger erforderlich ist, die unterschiedlichen Nachweise/Dokumentationen zusammen zu fassen bzw.
zu synchronisieren – Beispiel: ADK Nord läuft unter 2 Förderbescheiden und die GÜs Leistung wurden in 4 Lose unterteilt, die an 2 verschiedene GÜs vergeben wurden) - Prüfung und Kontrolle der eingereichten Dokumentation (insb.
GIS- und Fotodokumentation) auf Vollständigkeit und Korrektheit (analog Zwischennachweisprüfung durch den Projektträger gem.
Ziff.
3.3.
des Hinweisblattes Mittelanforderung für Breitbandausbauprojekte) - Rechnungsprüfung und Kontrolle von Abschlags- und Schlussrechnungen der Einzelaufträge aus einem Rahmenvertrag auf Übereinstimmung mit den einge-reichten Nachweisen, insbesondere GIS- und Fotodokumentation.
- Erstellung von Synchronisierungsanweisungen für die GÜs zum Zwecke der ein-heitlichen/übergreifenden Synchronisierungsanweisung (insbesondere im Zu-sammenhang mit der GIS-Dokumentation, wenn unter einem Förderbescheid mehrere GÜs tätig sind).
- Sonstige Unterstützung bei der Kontrolle und Überwachung der GÜs bzgl.
der förder- und vertragskonformen Leistungserbringung, insbesondere die Prüfung der korrekten Bearbeitung der csv-Adressdateien (Anpassungen/Ergänzungen/Löschung) - Unterstützung und Teilnahme an Abstimmungsterminen mit den jeweiligen GÜs (insb.
Jour- Fix-Terminen) Auf die ausführliche Beschreibung des Beschaffungsvorhabens in den Vergabeunterlagen selbst wird vollumfänglich verwiesen..
Lose (4)
Los 1: Der Auftragnehmer hat insbesondere die nachfolgend aufgeführten Beratungs- und Unterstützungsleistungen zu erbringen. Ausgangslage ist, dass der Auftragnehmer je Förderbescheid einen bzw. mehrere GÜ-V
Der Auftragnehmer hat insbesondere die nachfolgend aufgeführten Beratungs- und Unterstützungsleistungen zu erbringen. Ausgangslage ist, dass der Auftragnehmer je Förderbescheid einen bzw. mehrere GÜ-Verträge abgeschlossen hat. Auf dieser Grundlage hat der GÜ i.d.R. die vollstän-dige förderkonforme Planung und Errichtung des passiven Gigabitnetzes vorzunehmen (insb. Ge-nehmigungs- und Ausführungsplanung, Tiefbau und Kabeleinzug, förderkonforme Dokumentation, Anwohnermanagement etc.). Das Netz und die Dokumentation wird vom Projektträger im Rahmen der abschließenden Verwendungsnachweisprüfung auf Vollständigkeit und Förderkonformität geprüft. Die Verwendungsnachweisprüfung erfolgt je Förderbescheid jedoch erst am Ende der letzten Baumaßnahme und deshalb ist es wichtig, dass die nachfolgenden Beratungs- und Unter-stützungsleistungen bereits während der laufenden Planungs- und Baumaßnahmen erfolgen, da sonst das Risiko besteht, dass ggf. bestehende Fehler erst im Rahmen der erst in mehreren Jahren stattfindenden Verwendungsnachweisprüfung durch den Projektträger aufkommen. - Prüfung der Korrektheit und Vollständigkeit der von den GÜs eingereichten Ge-nehmigungs- und Ausführungsplanung, insbesondere im Hinblick auf die förder-rechtlichen Anforderungen sowie das FTTx Handbuch 1.0.5 der Komm.Pakt.Net . bzw. des aktuell in Erstellung befindlichen neuen Planungshandbuches - Prüfung und Synchronisierung der Dokumentation (insb. GIS-Dokumentation) für die Nachweissynchronisierung gegenüber dem Projektträger (insbesondere, wenn unter einem Förderbescheid unterschiedliche GÜs beauftragt worden sind) und es deshalb gegenüber dem Projektträger erforderlich ist, die unterschiedlichen Nachweise/Dokumentationen zusammen zu fassen bzw. zu synchronisieren – Beispiel: ADK Nord läuft unter 2 Förderbescheiden und die GÜs Leistung wurden in 4 Lose unterteilt, die an 2 verschiedene GÜs vergeben wurden) - Prüfung und Kontrolle der eingereichten Dokumentation (insb. GIS- und Fotodokumentation) auf Vollständigkeit und Korrektheit (analog Zwischennachweisprüfung durch den Projektträger gem. Ziff. 3.3. des Hinweisblattes Mittelanforderung für Breitbandausbauprojekte) - Rechnungsprüfung und Kontrolle von Abschlags- und Schlussrechnungen der Einzelaufträge aus einem Rahmenvertrag auf Übereinstimmung mit den einge-reichten Nachweisen, insbesondere GIS- und Fotodokumentation. - Erstellung von Synchronisierungsanweisungen für die GÜs zum Zwecke der ein-heitlichen/übergreifenden Synchronisierungsanweisung (insbesondere im Zu-sammenhang mit der GIS-Dokumentation, wenn unter einem Förderbescheid mehrere GÜs tätig sind). - Sonstige Unterstützung bei der Kontrolle und Überwachung der GÜs bzgl. der förder- und vertragskonformen Leistungserbringung, insbesondere die Prüfung der korrekten Bearbeitung der csv-Adressdateien (Anpassungen/Ergänzungen/Löschung) - Unterstützung und Teilnahme an Abstimmungsterminen mit den jeweiligen GÜs (insb. Jour- Fix-Terminen) Auf die ausführliche Beschreibung des Beschaffungsvorhabens in den Vergabeunterlagen selbst wird vollumfänglich verwiesen.
Los 2: Der Auftragnehmer hat insbesondere die nachfolgend aufgeführten Beratungs- und Unterstützungsleistungen zu erbringen. Ausgangslage ist, dass der Auftragnehmer je Förderbescheid einen bzw. mehrere GÜ-V
Der Auftragnehmer hat insbesondere die nachfolgend aufgeführten Beratungs- und Unterstützungsleistungen zu erbringen. Ausgangslage ist, dass der Auftragnehmer je Förderbescheid einen bzw. mehrere GÜ-Verträge abgeschlossen hat. Auf dieser Grundlage hat der GÜ i.d.R. die vollstän-dige förderkonforme Planung und Errichtung des passiven Gigabitnetzes vorzunehmen (insb. Ge-nehmigungs- und Ausführungsplanung, Tiefbau und Kabeleinzug, förderkonforme Dokumentation, Anwohnermanagement etc.). Das Netz und die Dokumentation wird vom Projektträger im Rahmen der abschließenden Verwendungsnachweisprüfung auf Vollständigkeit und Förderkonformität geprüft. Die Verwendungsnachweisprüfung erfolgt je Förderbescheid jedoch erst am Ende der letzten Baumaßnahme und deshalb ist es wichtig, dass die nachfolgenden Beratungs- und Unter-stützungsleistungen bereits während der laufenden Planungs- und Baumaßnahmen erfolgen, da sonst das Risiko besteht, dass ggf. bestehende Fehler erst im Rahmen der erst in mehreren Jahren stattfindenden Verwendungsnachweisprüfung durch den Projektträger aufkommen. - Prüfung der Korrektheit und Vollständigkeit der von den GÜs eingereichten Ge-nehmigungs- und Ausführungsplanung, insbesondere im Hinblick auf die förder-rechtlichen Anforderungen sowie das FTTx Handbuch 1.0.5 der Komm.Pakt.Net . bzw. des aktuell in Erstellung befindlichen neuen Planungshandbuches - Prüfung und Synchronisierung der Dokumentation (insb. GIS-Dokumentation) für die Nachweissynchronisierung gegenüber dem Projektträger (insbesondere, wenn unter einem Förderbescheid unterschiedliche GÜs beauftragt worden sind) und es deshalb gegenüber dem Projektträger erforderlich ist, die unterschiedlichen Nachweise/Dokumentationen zusammen zu fassen bzw. zu synchronisieren – Beispiel: ADK Nord läuft unter 2 Förderbescheiden und die GÜs Leistung wurden in 4 Lose unterteilt, die an 2 verschiedene GÜs vergeben wurden) - Prüfung und Kontrolle der eingereichten Dokumentation (insb. GIS- und Fotodokumentation) auf Vollständigkeit und Korrektheit (analog Zwischennachweisprüfung durch den Projektträger gem. Ziff. 3.3. des Hinweisblattes Mittelanforderung für Breitbandausbauprojekte) - Rechnungsprüfung und Kontrolle von Abschlags- und Schlussrechnungen der Einzelaufträge aus einem Rahmenvertrag auf Übereinstimmung mit den einge-reichten Nachweisen, insbesondere GIS- und Fotodokumentation. - Erstellung von Synchronisierungsanweisungen für die GÜs zum Zwecke der ein-heitlichen/übergreifenden Synchronisierungsanweisung (insbesondere im Zu-sammenhang mit der GIS-Dokumentation, wenn unter einem Förderbescheid mehrere GÜs tätig sind). - Sonstige Unterstützung bei der Kontrolle und Überwachung der GÜs bzgl. der förder- und vertragskonformen Leistungserbringung, insbesondere die Prüfung der korrekten Bearbeitung der csv-Adressdateien (Anpassun-gen/Ergänzungen/Löschung) - Unterstützung und Teilnahme an Abstimmungsterminen mit den jeweiligen GÜs (insb. Jour- Fix-Terminen) Auf die ausführliche Beschreibung des Beschaffungsvorhabens in den Vergabeunterlagen selbst wird vollumfänglich verwiesen.
Los 3: Der Auftragnehmer hat insbesondere die nachfolgend aufgeführten Beratungs- und Unterstützungsleistungen zu erbringen. Ausgangslage ist, dass der Auftragnehmer je Förderbescheid einen bzw. mehrere GÜ-V
Der Auftragnehmer hat insbesondere die nachfolgend aufgeführten Beratungs- und Unterstützungsleistungen zu erbringen. Ausgangslage ist, dass der Auftragnehmer je Förderbescheid einen bzw. mehrere GÜ-Verträge abgeschlossen hat. Auf dieser Grundlage hat der GÜ i.d.R. die vollstän-dige förderkonforme Planung und Errichtung des passiven Gigabitnetzes vorzunehmen (insb. Ge-nehmigungs- und Ausführungsplanung, Tiefbau und Kabeleinzug, förderkonforme Dokumentation, Anwohnermanagement etc.). Das Netz und die Dokumentation wird vom Projektträger im Rahmen der abschließenden Verwendungsnachweisprüfung auf Vollständigkeit und Förderkonformität geprüft. Die Verwendungsnachweisprüfung erfolgt je Förderbescheid jedoch erst am Ende der letzten Baumaßnahme und deshalb ist es wichtig, dass die nachfolgenden Beratungs- und Unter-stützungsleistungen bereits während der laufenden Planungs- und Baumaßnahmen erfolgen, da sonst das Risiko besteht, dass ggf. bestehende Fehler erst im Rahmen der erst in mehreren Jahren stattfindenden Verwendungsnachweisprüfung durch den Projektträger aufkommen. - Prüfung der Korrektheit und Vollständigkeit der von den GÜs eingereichten Ge-nehmigungs- und Ausführungsplanung, insbesondere im Hinblick auf die förder-rechtlichen Anforderungen sowie das FTTx Handbuch 1.0.5 der Komm.Pakt.Net . bzw. des aktuell in Erstellung befindlichen neuen Planungshandbuches - Prüfung und Synchronisierung der Dokumentation (insb. GIS-Dokumentation) für die Nachweissynchronisierung gegenüber dem Projektträger (insbesondere, wenn unter einem Förderbescheid unterschiedliche GÜs beauftragt worden sind) und es deshalb gegenüber dem Projektträger erforderlich ist, die unterschiedlichen Nachweise/Dokumentationen zusammen zu fassen bzw. zu synchronisieren – Beispiel: ADK Nord läuft unter 2 Förderbescheiden und die GÜs Leistung wurden in 4 Lose unterteilt, die an 2 verschiedene GÜs vergeben wurden) - Prüfung und Kontrolle der eingereichten Dokumentation (insb. GIS- und Fotodokumentation) auf Vollständigkeit und Korrektheit (analog Zwischennachweisprüfung durch den Projektträger gem. Ziff. 3.3. des Hinweisblattes Mittelanforderung für Breitbandausbauprojekte) - Rechnungsprüfung und Kontrolle von Abschlags- und Schlussrechnungen der Einzelaufträge aus einem Rahmenvertrag auf Übereinstimmung mit den einge-reichten Nachweisen, insbesondere GIS- und Fotodokumentation. - Erstellung von Synchronisierungsanweisungen für die GÜs zum Zwecke der ein-heitlichen/übergreifenden Synchronisierungsanweisung (insbesondere im Zu-sammenhang mit der GIS-Dokumentation, wenn unter einem Förderbescheid mehrere GÜs tätig sind). - Sonstige Unterstützung bei der Kontrolle und Überwachung der GÜs bzgl. der förder- und vertragskonformen Leistungserbringung, insbesondere die Prüfung der korrekten Bearbeitung der csv-Adressdateien (Anpassungen/Ergänzungen/Löschung) - Unterstützung und Teilnahme an Abstimmungsterminen mit den jeweiligen GÜs (insb. Jour- Fix-Terminen) Auf die ausführliche Beschreibung des Beschaffungsvorhabens in den Vergabeunterlagen selbst wird vollumfänglich verwiesen.
Los 4: Der Auftragnehmer hat insbesondere die nachfolgend aufgeführten Beratungs- und Unterstützungsleistungen zu erbringen. Ausgangslage ist, dass der Auftragnehmer je Förderbescheid einen bzw. mehrere GÜ-V
Der Auftragnehmer hat insbesondere die nachfolgend aufgeführten Beratungs- und Unterstützungsleistungen zu erbringen. Ausgangslage ist, dass der Auftragnehmer je Förderbescheid einen bzw. mehrere GÜ-Verträge abgeschlossen hat. Auf dieser Grundlage hat der GÜ i.d.R. die vollstän-dige förderkonforme Planung und Errichtung des passiven Gigabitnetzes vorzunehmen (insb. Ge-nehmigungs- und Ausführungsplanung, Tiefbau und Kabeleinzug, förderkonforme Dokumentation, Anwohnermanagement etc.). Das Netz und die Dokumentation wird vom Projektträger im Rahmen der abschließenden Verwendungsnachweisprüfung auf Vollständigkeit und Förderkonformität geprüft. Die Verwendungsnachweisprüfung erfolgt je Förderbescheid jedoch erst am Ende der letzten Baumaßnahme und deshalb ist es wichtig, dass die nachfolgenden Beratungs- und Unter-stützungsleistungen bereits während der laufenden Planungs- und Baumaßnahmen erfolgen, da sonst das Risiko besteht, dass ggf. bestehende Fehler erst im Rahmen der erst in mehreren Jahren stattfindenden Verwendungsnachweisprüfung durch den Projektträger aufkommen. - Prüfung der Korrektheit und Vollständigkeit der von den GÜs eingereichten Ge-nehmigungs- und Ausführungsplanung, insbesondere im Hinblick auf die förder-rechtlichen Anforderungen sowie das FTTx Handbuch 1.0.5 der Komm.Pakt.Net . bzw. des aktuell in Erstellung befindlichen neuen Planungshandbuches - Prüfung und Synchronisierung der Dokumentation (insb. GIS-Dokumentation) für die Nachweissynchronisierung gegenüber dem Projektträger (insbesondere, wenn unter einem Förderbescheid unterschiedliche GÜs beauftragt worden sind) und es deshalb gegenüber dem Projektträger erforderlich ist, die unterschiedlichen Nachweise/Dokumentationen zusammen zu fassen bzw. zu synchronisieren – Beispiel: ADK Nord läuft unter 2 Förderbescheiden und die GÜs Leistung wurden in 4 Lose unterteilt, die an 2 verschiedene GÜs vergeben wurden) - Prüfung und Kontrolle der eingereichten Dokumentation (insb. GIS- und Fotodokumentation) auf Vollständigkeit und Korrektheit (analog Zwischennachweisprüfung durch den Projektträger gem. Ziff. 3.3. des Hinweisblattes Mittelanforderung für Breitbandausbauprojekte) - Rechnungsprüfung und Kontrolle von Abschlags- und Schlussrechnungen der Einzelaufträge aus einem Rahmenvertrag auf Übereinstimmung mit den einge-reichten Nachweisen, insbesondere GIS- und Fotodokumentation. - Erstellung von Synchronisierungsanweisungen für die GÜs zum Zwecke der ein-heitlichen/übergreifenden Synchronisierungsanweisung (insbesondere im Zu-sammenhang mit der GIS-Dokumentation, wenn unter einem Förderbescheid mehrere GÜs tätig sind). - Sonstige Unterstützung bei der Kontrolle und Überwachung der GÜs bzgl. der förder- und vertragskonformen Leistungserbringung, insbesondere die Prüfung der korrekten Bearbeitung der csv-Adressdateien (Anpassungen/Ergänzungen/Löschung) - Unterstützung und Teilnahme an Abstimmungsterminen mit den jeweiligen GÜs (insb. Jour- Fix-Terminen) Auf die ausführliche Beschreibung des Beschaffungsvorhabens in den Vergabeunterlagen selbst wird vollumfänglich verwiesen.
Dokumente (2)
Vergaben (2)
600.000,00 €
100% Konfidenz600.000,00 €
100% KonfidenzDatenqualität
3 offen- Fristfehlt
- Lose4 erkannt
- Unterlagenfehlt
- LVfehlt
- OrtBaden-Württemberg
- DetaildateneForms geladen
Abgabefrist fehlt
Vergabeunterlagen nicht verlinkt
Leistungsverzeichnis nicht verlinkt
Conviction
relevant- Telco-Operator als Auftraggeber (OEW Breitband GmbH) – operator-led Tiefbau-Los+30
- FTTH-spezifischer Auftraggeber (Pattern: breitband)+25
- Tiefbau / Trenching (ohne Telekom-Kontext)+5
- Netzplanung / Trassenplanung erkannt+5
- Dokument / LV vorhanden+5
Alle Conviction-Signale
- Tiefbau / Trenching (ohne Telekom-Kontext)+5
- Netzplanung / Trassenplanung erkannt+5
- FTTH-spezifischer Auftraggeber (Pattern: breitband)+25
- Telco-Operator als Auftraggeber (OEW Breitband GmbH) – operator-led Tiefbau-Los+30
- Dokument / LV vorhanden+5
- Multi-Los-Vergabe (≥3 Lose = größeres Projekt)+5
Lead-Status
Bearbeitungsstand der Ausschreibung.
Wird automatisch gespeichert.
Metadaten
- Quelle
- ted_api
- Externe ID
- 718058-2025
- Veröffentlicht
- 30.10.2025