FestnetzScore 100hochrelevantAbgelaufen

Betrieb Gigabit-Netz in Uttenweiler im Landkreis Biberach

Wer?
Gemeinde Uttenweiler
Wo?
Biberach, Baden-Württemberg
Wert?
Frist?
18.11.2025(abgelaufen vor 121 Tagen)
Wie?
Leistungen:
DokumentationWartungInstandhaltungNetzbetrieb
Materialien:
Glasfaser
Gigabit-Netzim Landkreis Biberach Die Gemeinde Uttenweiler wird voraussichtlich im Jahr

Die Gemeinde Uttenweiler wird voraussichtlich im Jahr 2026 eine Ausschreibung für Planungsleistungen sowie in der Folge für Bauleistungen durchführen, um die hell- und dunkelgrauen Bereiche des Gemeindegebiets zu erschließen. Voraussichtlich Ende 2025 beginnt die bauliche Umsetzung der weißen Flecken, welche in weiten Teilen des Gemeindegebiets auch weitere Grundlagen an Infrastruktur für den darauf folgenden Ausbau der hell- und dunkelgrauen Flecken schafft. in den Kommunen vorhandene Infrastrukturen sowie ein teils vorhandenes Backbonenetz bilden die Grundlage für ein zukünftig auch erweiterbares interkommunales Glasfasernetz in Oberschwaben. Gegenstand dieser Ausschreibung ist deshalb die Verpachtung eines passiven Glasfasernetzes an einen Dienstleister, welcher im Wege einer Dienstleistungskonzession als Auftragnehmerin (AN) den Netzbetrieb sicherstellt sowie Internet- und Telekommunikationsdienste auch als Bündelangebot an private und gewerbliche Endkunden gegen ein angemessenes Entgelt zur Verfügung stellt. erforderlicher ONT beim Kunden; • Errichtung der Netzebene 4 (Gebäudenetze) bis in die Nutzungseinheit der Endkunden soweit erforderlich; • Betrieb des Netzes unter Einhaltung der vom AN bereitgestellten SLA; • Bereitstellung und Vertrieb von Internet- und Sprachkommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit gem.

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Beschreibung

Die Gemeinde Uttenweiler wird voraussichtlich im Jahr 2026 eine Ausschreibung für Planungsleistungen sowie in der Folge für Bauleistungen durchführen, um die hell- und dunkelgrauen Bereiche des Gemeindegebiets zu erschließen.

Voraussichtlich Ende 2025 beginnt die bauliche Umsetzung der weißen Flecken, welche in weiten Teilen des Gemeindegebiets auch weitere Grundlagen an Infrastruktur für den darauf folgenden Ausbau der hell- und dunkelgrauen Flecken schafft.

Die in Entstehung befindliche Infrastruktur, ggfs.

in den Kommunen vorhandene Infrastrukturen sowie ein teils vorhandenes Backbonenetz bilden die Grundlage für ein zukünftig auch erweiterbares interkommunales Glasfasernetz in Oberschwaben.

Die Gemeinde Uttenweiler als Auftraggeberin (AG) erbringt Leistungen des Netzbetriebs sowie Internet- und Telekommunikationsdienste nicht selbst.

Gegenstand dieser Ausschreibung ist deshalb die Verpachtung eines passiven Glasfasernetzes an einen Dienstleister, welcher im Wege einer Dienstleistungskonzession als Auftragnehmerin (AN) den Netzbetrieb sicherstellt sowie Internet- und Telekommunikationsdienste auch als Bündelangebot an private und gewerbliche Endkunden gegen ein angemessenes Entgelt zur Verfügung stellt.

Darüber hinaus obliegt der AN u.a.

die Aufgabe, Nachfragern sowohl aktive als auch passive Vorleistungsprodukte unter Berücksichtigung der Veröffentlichungen durch das Bundesministerium und Verkehr vom 23.12.2024 (https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/DG/vorleistungspreise.html) anzubieten.

Hinzu kommen Leistungen der Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung sowie Entstör- und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen.

Die Überlassung der passiven Infrastrukturen der AG an die AN erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage eines entsprechenden Netzbetriebs- und Pachtvertrages.

Der AN ist Betreiber eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) und hat folgende Hauptaufgaben: • Ausrüstung des Netzes mit aktiver Technik, inklusive ggfs.

erforderlicher ONT beim Kunden; • Errichtung der Netzebene 4 (Gebäudenetze) bis in die Nutzungseinheit der Endkunden soweit erforderlich; • Betrieb des Netzes unter Einhaltung der vom AN bereitgestellten SLA; • Bereitstellung und Vertrieb von Internet- und Sprachkommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit gem.

TKG §3 Punkt 55.

auch als Bündelangebot beider Dienste für private und gewerbliche Endkunden; • Betreuung der privaten und gewerblichen Endkunden; • Zurverfügungstellung von aktiven als auch passiven Vorleistungen an Interessenten; • Wartung, Reparatur und Instandhaltung des Pachtgegenstandes innerhalb zu vereinbarender bzw.

vorgegebener Service Level; • Dokumentation aller Erweiterungen und Änderungen des Pachtgegenstandes entsprechend den zum Zeitpunkt der Übergabe gültigen GIS – Nebenbestimmungen; • Sicherstellung von (gegenseitigem) Open Access mit einem in der Kommune ggfs.

im WFP tätigen Netzbetreiber; • Erteilung von Trassen- und Leitungsauskünften an berechtigte Nachfragende.

Auf die Ausführungen in der Anlage Leistungsbeschreibung wird vollumfänglich verwiesen.

Das Projekt wird wie folgt gefördert, wobei derzeit lediglich Bescheide über die Gewährung einer Zuwendung in vorläufiger Höhe in dem Umfang gemäß Anlage Zuwendungsbescheide vorliegen.

Finale Bescheide können erst beantragt werden, wenn die hierzu noch erforderlichen Planungsleistungen für die sogenannten Konkretisierungsanträge vom obsiegenden Bieter erbracht wurden und das Ergebnis der Ausschreibung vorliegt.

- Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 27.12.2022 (Gigabit-Richtlinie) - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31.03.2023 (Gigabit-Richtlinie 2.0) - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10.09.2021 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27.07.2023 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten..

Unvollständige Daten

  • !Keine Lose erkannt
Dokumente (2)
Score-Details
FTTH/Glasfaser/Breitband im Titel+30
Telekommunikationskontext erkannt+20
CPV-Code Telekommunikation/Energie+15
Netzkomponenten erkannt (PoP, Backbone, Hausanschluss)+15
Tiefbau / Trenching mit Telekom-Kontext+10
Kommunaler oder Zweckverbands-Auftraggeber+10
Dokument / LV vorhanden+5
Gesamt100

Lead-Status

Auftraggeber

Gemeinde Uttenweiler

Quelle
ted_api
Externe ID
688210-2025
Veröffentlicht
20.10.2025