Errichtung und Restplanung eines Gigabit-Netzes für Kommunen im Landkreis Karlsruhe – Cluster IV gF
- Wer?
- Landratsamt Karlsruhe
- Wo?
- Karlsruhe, Baden-Württemberg
- Wert?
- 4 Lose
- Frist?
- 10.11.2025(abgelaufen vor 129 Tagen)
- Wie?
- neg-w-call
Bad Herrenalb nimmt Teil am Projekt "Breitbandausbau Landkreis Karlsruhe" und hat bereits Investitionen in Breitbandinfrastruktur getätigt. Für das Ausbaugebiet gibt es FTTB/H-Strukturplanungen. Die Verlegung erfolgte teilweise ausschließlich mit eigenen finanziellen Mitteln und teilweise auch mit Unterstützung durch Fördermittel des Landes Baden-Württemberg über das Landesförderprogramm (Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Breitbandförderung). Für das hier vorliegende Ausbaugebiet wurden Fördermittel des Bundes beantragt und bewilligt (Az 832. Ziel der vorliegenden Ausschreibung ist es, qualifizierte Unternehmen (nachfolgend Auftragnehmer genannt) mit dem beschriebenen Ausbau gemäß Anlage teilfunktionale Leistungsbeschreibung zu beauftragen.
Beschreibung
Die Stadt Bad Herrenalb liegt im Landkreis Calw und hat derzeit ca.
8.200 Einwohner.
Bad Herrenalb nimmt Teil am Projekt "Breitbandausbau Landkreis Karlsruhe" und hat bereits Investitionen in Breitbandinfrastruktur getätigt.
Für das Ausbaugebiet gibt es FTTB/H-Strukturplanungen.
Die Verlegung erfolgte teilweise ausschließlich mit eigenen finanziellen Mitteln und teilweise auch mit Unterstützung durch Fördermittel des Landes Baden-Württemberg über das Landesförderprogramm (Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Breitbandförderung).
Für das hier vorliegende Ausbaugebiet wurden Fördermittel des Bundes beantragt und bewilligt (Az 832.6/10-22 01BW21269).
Fördermittel des Landes zur Kofinanzierung wurden ebenfalls beantragt und bewilligt (Az 7-8433.5/157-872075894).
Ziel der vorliegenden Ausschreibung ist es, qualifizierte Unternehmen (nachfolgend Auftragnehmer genannt) mit dem beschriebenen Ausbau gemäß Anlage teilfunktionale Leistungsbeschreibung zu beauftragen.
Der Ausbau und die vom Auftragnehmer zu übernehmenden Koordinierungsleistungen sollen bis einschließlich der Ausführungsplanung in enger Abstimmung mit der Kommune (nachfolgend Auftraggeber genannt) und mit der BLK erfolgen.
Die hiermit ausgeschriebenen Bauleistungen erweitern die bereits vorhandene kommunale Glasfaser-Infrastruktur um ein durchgängiges und funktionsfähiges Glasfasernetz für alle anzuschließenden Wohn- und Geschäftsgebäude in den vorgegebenen Ausbaugebieten.
Der Ausbau soll nach Beauftragung innerhalb des vorgegebenen Zeitplans erfolgen.
Der Auftraggeber wünscht einen kurzfristigen Baubeginn nach der Auftragserteilung.
Der Gegenstand der Ausschreibung umfasst: - Erstellen aller notwendigen Planungen (z.B.
Genehmigungs- und Ausführungsplanung einschließlich aller notwendigen Vorarbeiten) zur Verlegung von Mikrorohrverbänden auf Basis des Strukturplans.
- Verlegung von Mikrorohrverbänden einschließlich aller notwendigen Tiefbau-Arbeiten.
- Herstellung der Hausabzweige aus den Mikrorohrverbänden und Verlegung der Einzelrohre zu den Gebäuden, einschließlich Gebäudeeinführung im Ausbaugebiet.
- Lieferung und Aufstellen von Glasfaserverteiler-Gehäusen, sowie der Einführung von Kabeln und Rohren.
- Hausanschlussmanagement einschließlich einholen der Grundstücksnutzungs-vereinbarung (GNV).
- Lieferung und Montage von Glasfaserabschlüssen (APL) in den Gebäuden.
Auf die Ausführungen in der Anlage teilfunktionale Leistungsbeschreibung wird vollumfänglich verwiesen.
Das Projekt wird wie folgt gefördert, wobei derzeit lediglich Bescheide über die Gewährung einer Zuwendung in vorläufiger Höhe in dem Umfang gemäß Anlage Zuwendungsbescheide vorliegen.
Finale Bescheide können erst beantragt werden, wenn die hierzu noch erforderlichen Planungsleistungen für die sogenannten Konkretisierungsanträge vom obsiegenden Bieter erbracht wurden und das Ergebnis der Ausschreibung vorliegt.
- Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – Bekanntmachung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr in der im jeweils zugehörigen Zuwendungsbescheid unter Ziffer 4.1 genannten Fassung - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) in der im jeweils zugehörigen Zuwendungsbescheid ge-nannten Fassung Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Die Gemeinde Oberhausen-Rheinhausen liegt im Landkreis Karlsruhe und hat derzeit ca.
9.700 Einwohner.
Oberhausen-Rheinhausen nimmt Teil am Projekt "Breitbandausbau Landkreis Karlsruhe" und hat bereits Investitionen in Breitbandinfrastruktur getätigt.
Für das Ausbaugebiet gibt es FTTB/H-Strukturplanungen.
Die Verlegung erfolgte teilweise ausschließlich mit eigenen finanziellen Mitteln und teilweise auch mit Unterstützung durch Fördermittel des Landes Baden-Württemberg über das Landesförderprogramm (Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Breitbandförderung).
Für das hier vorliegende Ausbaugebiet wurden Fördermittel des Bundes beantragt und bewilligt (Az 832.6/10-22 01BW21195).
Fördermittel des Landes zur Kofinanzierung wurden ebenfalls beantragt und bewilligt (Az 7-8433.5/158-870844376).
Ziel der vorliegenden Ausschreibung ist es, qualifizierte Unternehmen (nachfolgend Auftragnehmer genannt) mit dem beschriebenen Ausbau gemäß Anlage teilfunktionale Leistungsbeschreibung zu beauftragen.
Der Ausbau und die vom Auftragnehmer zu übernehmenden Koordinierungsleistungen sollen bis einschließlich der Ausführungsplanung in enger Abstimmung mit der Kommune (nachfolgend Auftraggeber genannt) und mit der BLK erfolgen.
Die hiermit ausgeschriebenen Bauleistungen erweitern die bereits vorhandene kommunale Glasfaser-Infrastruktur um ein durchgängiges und funktionsfähiges Glasfasernetz für alle anzuschließenden Wohn- und Geschäftsgebäude in den vorgegebenen Ausbaugebieten.
Der Ausbau soll nach Beauftragung innerhalb des vorgegebenen Zeitplans erfolgen.
Der Auftraggeber wünscht einen kurzfristigen Baubeginn nach der Auftragserteilung.
Der Gegenstand der Ausschreibung umfasst: - Erstellen aller notwendigen Planungen (z.B.
Genehmigungs- und Ausführungsplanung einschließlich aller notwendigen Vorarbeiten) zur Verlegung von Mikrorohrverbänden auf Basis des Strukturplans.
- Verlegung von Mikrorohrverbänden einschließlich aller notwendigen Tiefbau-Arbeiten.
- Herstellung der Hausabzweige aus den Mikrorohrverbänden und Verlegung der Einzelrohre zu den Gebäuden, einschließlich Gebäudeeinführung im Ausbaugebiet.
- Lieferung und Aufstellen von Glasfaserverteiler-Gehäusen, sowie der Einführung von Kabeln und Rohren.
- Hausanschlussmanagement einschließlich einholen der Grundstücksnutzungs-vereinbarung (GNV).
- Lieferung und Montage von Glasfaserabschlüssen (APL) in den Gebäuden.
Auf die Ausführungen in der Anlage teilfunktionale Leistungsbeschreibung wird vollumfänglich verwiesen.
Das Projekt wird wie folgt gefördert, wobei derzeit lediglich Bescheide über die Gewährung einer Zuwendung in vorläufiger Höhe in dem Umfang gemäß Anlage Zuwendungsbescheide vorliegen.
Finale Bescheide können erst beantragt werden, wenn die hierzu noch erforderlichen Planungsleistungen für die sogenannten Konkretisierungsanträge vom obsiegenden Bieter erbracht wurden und das Ergebnis der Ausschreibung vorliegt.
- Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – Bekanntmachung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr in der im jeweils zugehörigen Zuwendungsbescheid unter Ziffer 4.1 genannten Fassung - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) in der im jeweils zugehörigen Zuwendungsbescheid ge-nannten Fassung Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Die Gemeinde Pfinztal liegt im Landkreis Karlsruhe und hat derzeit ca.
18.700 Einwohner.
Pfinztal nimmt Teil am Projekt "Breitbandausbau Landkreis Karlsruhe" und hat bereits Investitionen in Breitbandinfrastruktur getätigt.
Für das Ausbaugebiet gibt es FTTB/H-Strukturplanungen.
Die Verlegung erfolgte teilweise ausschließlich mit eigenen finanziellen Mitteln und teilweise auch mit Unterstützung durch Fördermittel des Landes Baden-Württemberg über das Landesförderprogramm (Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Breitbandförderung).
Für das hier vorliegende Ausbaugebiet wurden Fördermittel des Bundes beantragt und bewilligt (Az 832.6/10-22 01BW21233).
Fördermittel des Landes zur Kofinanzierung wurden ebenfalls beantragt und bewilligt (Az 7-8433.5/159-870817790).
Ziel der vorliegenden Ausschreibung ist es, qualifizierte Unternehmen (nachfolgend Auftragnehmer genannt) mit dem beschriebenen Ausbau gemäß Anlage teilfunktionale Leistungsbeschreibung zu beauftragen.
Der Ausbau und die vom Auftragnehmer zu übernehmenden Koordinierungsleistungen sollen bis einschließlich der Ausführungsplanung in enger Abstimmung mit der Kommune (nachfolgend Auftraggeber genannt) und mit der BLK erfolgen.
Die hiermit ausgeschriebenen Bauleistungen erweitern die bereits vorhandene kommunale Glasfaser-Infrastruktur um ein durchgängiges und funktionsfähiges Glasfasernetz für alle anzuschließenden Wohn- und Geschäftsgebäude in den vorgegebenen Ausbaugebieten.
Der Ausbau soll nach Beauftragung innerhalb des vorgegebenen Zeitplans erfolgen.
Der Auftraggeber wünscht einen kurzfristigen Baubeginn nach der Auftragserteilung.
Der Gegenstand der Ausschreibung umfasst: - Erstellen aller notwendigen Planungen (z.B.
Genehmigungs- und Ausführungsplanung einschließlich aller notwendigen Vorarbeiten) zur Verlegung von Mikrorohrverbänden auf Basis des Strukturplans.
- Verlegung von Mikrorohrverbänden einschließlich aller notwendigen Tiefbau-Arbeiten.
- Herstellung der Hausabzweige aus den Mikrorohrverbänden und Verlegung der Einzelrohre zu den Gebäuden, einschließlich Gebäudeeinführung im Ausbaugebiet.
- Lieferung und Aufstellen von Glasfaserverteiler-Gehäusen, sowie der Einführung von Kabeln und Rohren.
- Hausanschlussmanagement einschließlich einholen der Grundstücksnutzungs-vereinbarung (GNV).
- Lieferung und Montage von Glasfaserabschlüssen (APL) in den Gebäuden.
Auf die Ausführungen in der Anlage teilfunktionale Leistungsbeschreibung wird vollumfänglich verwiesen.
Das Projekt wird wie folgt gefördert, wobei derzeit lediglich Bescheide über die Gewährung einer Zuwendung in vorläufiger Höhe in dem Umfang gemäß Anlage Zuwendungsbescheide vorliegen.
Finale Bescheide können erst beantragt werden, wenn die hierzu noch erforderlichen Planungsleistungen für die sogenannten Konkretisierungsanträge vom obsiegenden Bieter erbracht wurden und das Ergebnis der Ausschreibung vorliegt.
- Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – Bekanntmachung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr in der im jeweils zugehörigen Zuwendungsbescheid unter Ziffer 4.1 genannten Fassung - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) in der im jeweils zugehörigen Zuwendungsbescheid ge-nannten Fassung Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Die Gemeinde Karlsbad liegt im Landkreis Karlsruhe und hat derzeit ca.
16.000 Einwohner.
Karlsbad nimmt Teil am Projekt "Breitbandausbau Landkreis Karlsruhe" und hat bereits Investitionen in Breitbandinfrastruktur getätigt.
Für das Ausbaugebiet gibt es FTTB/H-Strukturplanungen.
Die Verlegung erfolgte teilweise ausschließlich mit eigenen finanziellen Mitteln und teilweise auch mit Unterstützung durch Fördermittel des Landes Baden-Württemberg über das Landesförderprogramm (Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Breitbandförderung).
Für das hier vorliegende Ausbaugebiet wurden Fördermittel des Bundes beantragt und bewilligt (Az 832.6/10-22 01BW21465).
Fördermittel des Landes zur Kofinanzierung wurden ebenfalls beantragt und bewilligt (Az 7-8433.5/156-873998992).
Ziel der vorliegenden Ausschreibung ist es, qualifizierte Unternehmen (nachfolgend Auftragnehmer genannt) mit dem beschriebenen Ausbau gemäß Anlage teilfunktionale Leistungsbeschreibung zu beauftragen.
Der Ausbau und die vom Auftragnehmer zu übernehmenden Koordinierungsleistungen sollen bis einschließlich der Ausführungsplanung in enger Abstimmung mit der Kommune (nachfolgend Auftraggeber genannt) und mit der BLK erfolgen.
Die hiermit ausgeschriebenen Bauleistungen erweitern die bereits vorhandene kommunale Glasfaser-Infrastruktur um ein durchgängiges und funktionsfähiges Glasfasernetz für alle anzuschließenden Wohn- und Geschäftsgebäude in den vorgegebenen Ausbaugebieten.
Der Ausbau soll nach Beauftragung innerhalb des vorgegebenen Zeitplans erfolgen.
Der Auftraggeber wünscht einen kurzfristigen Baubeginn nach der Auftragserteilung.
Der Gegenstand der Ausschreibung umfasst: - Erstellen aller notwendigen Planungen (z.B.
Genehmigungs- und Ausführungsplanung einschließlich aller notwendigen Vorarbeiten) zur Verlegung von Mikrorohrverbänden auf Basis des Strukturplans.
- Verlegung von Mikrorohrverbänden einschließlich aller notwendigen Tiefbau-Arbeiten.
- Herstellung der Hausabzweige aus den Mikrorohrverbänden und Verlegung der Einzelrohre zu den Gebäuden, einschließlich Gebäudeeinführung im Ausbaugebiet.
- Lieferung und Aufstellen von Glasfaserverteiler-Gehäusen, sowie der Einführung von Kabeln und Rohren.
- Hausanschlussmanagement einschließlich einholen der Grundstücksnutzungs-vereinbarung (GNV).
- Lieferung und Montage von Glasfaserabschlüssen (APL) in den Gebäuden.
Auf die Ausführungen in der Anlage teilfunktionale Leistungsbeschreibung wird vollumfänglich verwiesen.
Das Projekt wird wie folgt gefördert, wobei derzeit lediglich Bescheide über die Gewährung einer Zuwendung in vorläufiger Höhe in dem Umfang gemäß Anlage Zuwendungsbescheide vorliegen.
Finale Bescheide können erst beantragt werden, wenn die hierzu noch erforderlichen Planungsleistungen für die sogenannten Konkretisierungsanträge vom obsiegenden Bieter erbracht wurden und das Ergebnis der Ausschreibung vorliegt.
- Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – Bekanntmachung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr in der im jeweils zugehörigen Zuwendungsbescheid unter Ziffer 4.1 genannten Fassung - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) in der im jeweils zugehörigen Zuwendungsbescheid ge-nannten Fassung Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten..
Lose (4)
Los 1: Die Stadt Bad Herrenalb liegt im Landkreis Calw und hat derzeit ca. 8.200 Einwohner. Bad Herrenalb nimmt Teil am Projekt "Breitbandausbau Landkreis Karlsruhe" und hat bereits Investitionen in Breitban
Die Stadt Bad Herrenalb liegt im Landkreis Calw und hat derzeit ca. 8.200 Einwohner. Bad Herrenalb nimmt Teil am Projekt "Breitbandausbau Landkreis Karlsruhe" und hat bereits Investitionen in Breitbandinfrastruktur getätigt. Für das Ausbaugebiet gibt es FTTB/H-Strukturplanungen. Die Verlegung erfolgte teilweise ausschließlich mit eigenen finanziellen Mitteln und teilweise auch mit Unterstützung durch Fördermittel des Landes Baden-Württemberg über das Landesförderprogramm (Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Breitbandförderung). Für das hier vorliegende Ausbaugebiet wurden Fördermittel des Bundes beantragt und bewilligt (Az 832.6/10-22 01BW21269). Fördermittel des Landes zur Kofinanzierung wurden ebenfalls beantragt und bewilligt (Az 7-8433.5/157-872075894). Ziel der vorliegenden Ausschreibung ist es, qualifizierte Unternehmen (nachfolgend Auftragnehmer genannt) mit dem beschriebenen Ausbau gemäß Anlage teilfunktionale Leistungsbeschreibung zu beauftragen. Der Ausbau und die vom Auftragnehmer zu übernehmenden Koordinierungsleistungen sollen bis einschließlich der Ausführungsplanung in enger Abstimmung mit der Kommune (nachfolgend Auftraggeber genannt) und mit der BLK erfolgen. Die hiermit ausgeschriebenen Bauleistungen erweitern die bereits vorhandene kommunale Glasfaser-Infrastruktur um ein durchgängiges und funktionsfähiges Glasfasernetz für alle anzuschließenden Wohn- und Geschäftsgebäude in den vorgegebenen Ausbaugebieten. Der Ausbau soll nach Beauftragung innerhalb des vorgegebenen Zeitplans erfolgen. Der Auftraggeber wünscht einen kurzfristigen Baubeginn nach der Auftragserteilung. Der Gegenstand der Ausschreibung umfasst: - Erstellen aller notwendigen Planungen (z.B. Genehmigungs- und Ausführungsplanung einschließlich aller notwendigen Vorarbeiten) zur Verlegung von Mikrorohrverbänden auf Basis des Strukturplans. - Verlegung von Mikrorohrverbänden einschließlich aller notwendigen Tiefbau-Arbeiten. - Herstellung der Hausabzweige aus den Mikrorohrverbänden und Verlegung der Einzelrohre zu den Gebäuden, einschließlich Gebäudeeinführung im Ausbaugebiet. - Lieferung und Aufstellen von Glasfaserverteiler-Gehäusen, sowie der Einführung von Kabeln und Rohren. - Hausanschlussmanagement einschließlich einholen der Grundstücksnutzungs-vereinbarung (GNV). - Lieferung und Montage von Glasfaserabschlüssen (APL) in den Gebäuden. Auf die Ausführungen in der Anlage teilfunktionale Leistungsbeschreibung wird vollumfänglich verwiesen. Das Projekt wird wie folgt gefördert, wobei derzeit lediglich Bescheide über die Gewährung einer Zuwendung in vorläufiger Höhe in dem Umfang gemäß Anlage Zuwendungsbescheide vorliegen. Finale Bescheide können erst beantragt werden, wenn die hierzu noch erforderlichen Planungsleistungen für die sogenannten Konkretisierungsanträge vom obsiegenden Bieter erbracht wurden und das Ergebnis der Ausschreibung vorliegt. - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – Bekanntmachung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr in der im jeweils zugehörigen Zuwendungsbescheid unter Ziffer 4.1 genannten Fassung - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) in der im jeweils zugehörigen Zuwendungsbescheid ge-nannten Fassung Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Los 2: Die Gemeinde Oberhausen-Rheinhausen liegt im Landkreis Karlsruhe und hat derzeit ca. 9.700 Einwohner. Oberhausen-Rheinhausen nimmt Teil am Projekt "Breitbandausbau Landkreis Karlsruhe" und hat bereits
Die Gemeinde Oberhausen-Rheinhausen liegt im Landkreis Karlsruhe und hat derzeit ca. 9.700 Einwohner. Oberhausen-Rheinhausen nimmt Teil am Projekt "Breitbandausbau Landkreis Karlsruhe" und hat bereits Investitionen in Breitbandinfrastruktur getätigt. Für das Ausbaugebiet gibt es FTTB/H-Strukturplanungen. Die Verlegung erfolgte teilweise ausschließlich mit eigenen finanziellen Mitteln und teilweise auch mit Unterstützung durch Fördermittel des Landes Baden-Württemberg über das Landesförderprogramm (Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Breitbandförderung). Für das hier vorliegende Ausbaugebiet wurden Fördermittel des Bundes beantragt und bewilligt (Az 832.6/10-22 01BW21195). Fördermittel des Landes zur Kofinanzierung wurden ebenfalls beantragt und bewilligt (Az 7-8433.5/158-870844376). Ziel der vorliegenden Ausschreibung ist es, qualifizierte Unternehmen (nachfolgend Auftragnehmer genannt) mit dem beschriebenen Ausbau gemäß Anlage teilfunktionale Leistungsbeschreibung zu beauftragen. Der Ausbau und die vom Auftragnehmer zu übernehmenden Koordinierungsleistungen sollen bis einschließlich der Ausführungsplanung in enger Abstimmung mit der Kommune (nachfolgend Auftraggeber genannt) und mit der BLK erfolgen. Die hiermit ausgeschriebenen Bauleistungen erweitern die bereits vorhandene kommunale Glasfaser-Infrastruktur um ein durchgängiges und funktionsfähiges Glasfasernetz für alle anzuschließenden Wohn- und Geschäftsgebäude in den vorgegebenen Ausbaugebieten. Der Ausbau soll nach Beauftragung innerhalb des vorgegebenen Zeitplans erfolgen. Der Auftraggeber wünscht einen kurzfristigen Baubeginn nach der Auftragserteilung. Der Gegenstand der Ausschreibung umfasst: - Erstellen aller notwendigen Planungen (z.B. Genehmigungs- und Ausführungsplanung einschließlich aller notwendigen Vorarbeiten) zur Verlegung von Mikrorohrverbänden auf Basis des Strukturplans. - Verlegung von Mikrorohrverbänden einschließlich aller notwendigen Tiefbau-Arbeiten. - Herstellung der Hausabzweige aus den Mikrorohrverbänden und Verlegung der Einzelrohre zu den Gebäuden, einschließlich Gebäudeeinführung im Ausbaugebiet. - Lieferung und Aufstellen von Glasfaserverteiler-Gehäusen, sowie der Einführung von Kabeln und Rohren. - Hausanschlussmanagement einschließlich einholen der Grundstücksnutzungs-vereinbarung (GNV). - Lieferung und Montage von Glasfaserabschlüssen (APL) in den Gebäuden. Auf die Ausführungen in der Anlage teilfunktionale Leistungsbeschreibung wird vollumfänglich verwiesen. Das Projekt wird wie folgt gefördert, wobei derzeit lediglich Bescheide über die Gewährung einer Zuwendung in vorläufiger Höhe in dem Umfang gemäß Anlage Zuwendungsbescheide vorliegen. Finale Bescheide können erst beantragt werden, wenn die hierzu noch erforderlichen Planungsleistungen für die sogenannten Konkretisierungsanträge vom obsiegenden Bieter erbracht wurden und das Ergebnis der Ausschreibung vorliegt. - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – Bekanntmachung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr in der im jeweils zugehörigen Zuwendungsbescheid unter Ziffer 4.1 genannten Fassung - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) in der im jeweils zugehörigen Zuwendungsbescheid ge-nannten Fassung Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Los 3: Die Gemeinde Pfinztal liegt im Landkreis Karlsruhe und hat derzeit ca. 18.700 Einwohner. Pfinztal nimmt Teil am Projekt "Breitbandausbau Landkreis Karlsruhe" und hat bereits Investitionen in Breitband
Die Gemeinde Pfinztal liegt im Landkreis Karlsruhe und hat derzeit ca. 18.700 Einwohner. Pfinztal nimmt Teil am Projekt "Breitbandausbau Landkreis Karlsruhe" und hat bereits Investitionen in Breitbandinfrastruktur getätigt. Für das Ausbaugebiet gibt es FTTB/H-Strukturplanungen. Die Verlegung erfolgte teilweise ausschließlich mit eigenen finanziellen Mitteln und teilweise auch mit Unterstützung durch Fördermittel des Landes Baden-Württemberg über das Landesförderprogramm (Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Breitbandförderung). Für das hier vorliegende Ausbaugebiet wurden Fördermittel des Bundes beantragt und bewilligt (Az 832.6/10-22 01BW21233). Fördermittel des Landes zur Kofinanzierung wurden ebenfalls beantragt und bewilligt (Az 7-8433.5/159-870817790). Ziel der vorliegenden Ausschreibung ist es, qualifizierte Unternehmen (nachfolgend Auftragnehmer genannt) mit dem beschriebenen Ausbau gemäß Anlage teilfunktionale Leistungsbeschreibung zu beauftragen. Der Ausbau und die vom Auftragnehmer zu übernehmenden Koordinierungsleistungen sollen bis einschließlich der Ausführungsplanung in enger Abstimmung mit der Kommune (nachfolgend Auftraggeber genannt) und mit der BLK erfolgen. Die hiermit ausgeschriebenen Bauleistungen erweitern die bereits vorhandene kommunale Glasfaser-Infrastruktur um ein durchgängiges und funktionsfähiges Glasfasernetz für alle anzuschließenden Wohn- und Geschäftsgebäude in den vorgegebenen Ausbaugebieten. Der Ausbau soll nach Beauftragung innerhalb des vorgegebenen Zeitplans erfolgen. Der Auftraggeber wünscht einen kurzfristigen Baubeginn nach der Auftragserteilung. Der Gegenstand der Ausschreibung umfasst: - Erstellen aller notwendigen Planungen (z.B. Genehmigungs- und Ausführungsplanung einschließlich aller notwendigen Vorarbeiten) zur Verlegung von Mikrorohrverbänden auf Basis des Strukturplans. - Verlegung von Mikrorohrverbänden einschließlich aller notwendigen Tiefbau-Arbeiten. - Herstellung der Hausabzweige aus den Mikrorohrverbänden und Verlegung der Einzelrohre zu den Gebäuden, einschließlich Gebäudeeinführung im Ausbaugebiet. - Lieferung und Aufstellen von Glasfaserverteiler-Gehäusen, sowie der Einführung von Kabeln und Rohren. - Hausanschlussmanagement einschließlich einholen der Grundstücksnutzungs-vereinbarung (GNV). - Lieferung und Montage von Glasfaserabschlüssen (APL) in den Gebäuden. Auf die Ausführungen in der Anlage teilfunktionale Leistungsbeschreibung wird vollumfänglich verwiesen. Das Projekt wird wie folgt gefördert, wobei derzeit lediglich Bescheide über die Gewährung einer Zuwendung in vorläufiger Höhe in dem Umfang gemäß Anlage Zuwendungsbescheide vorliegen. Finale Bescheide können erst beantragt werden, wenn die hierzu noch erforderlichen Planungsleistungen für die sogenannten Konkretisierungsanträge vom obsiegenden Bieter erbracht wurden und das Ergebnis der Ausschreibung vorliegt. - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – Bekanntmachung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr in der im jeweils zugehörigen Zuwendungsbescheid unter Ziffer 4.1 genannten Fassung - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) in der im jeweils zugehörigen Zuwendungsbescheid ge-nannten Fassung Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Los 4: Die Gemeinde Karlsbad liegt im Landkreis Karlsruhe und hat derzeit ca. 16.000 Einwohner. Karlsbad nimmt Teil am Projekt "Breitbandausbau Landkreis Karlsruhe" und hat bereits Investitionen in Breitband
Die Gemeinde Karlsbad liegt im Landkreis Karlsruhe und hat derzeit ca. 16.000 Einwohner. Karlsbad nimmt Teil am Projekt "Breitbandausbau Landkreis Karlsruhe" und hat bereits Investitionen in Breitbandinfrastruktur getätigt. Für das Ausbaugebiet gibt es FTTB/H-Strukturplanungen. Die Verlegung erfolgte teilweise ausschließlich mit eigenen finanziellen Mitteln und teilweise auch mit Unterstützung durch Fördermittel des Landes Baden-Württemberg über das Landesförderprogramm (Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Breitbandförderung). Für das hier vorliegende Ausbaugebiet wurden Fördermittel des Bundes beantragt und bewilligt (Az 832.6/10-22 01BW21465). Fördermittel des Landes zur Kofinanzierung wurden ebenfalls beantragt und bewilligt (Az 7-8433.5/156-873998992). Ziel der vorliegenden Ausschreibung ist es, qualifizierte Unternehmen (nachfolgend Auftragnehmer genannt) mit dem beschriebenen Ausbau gemäß Anlage teilfunktionale Leistungsbeschreibung zu beauftragen. Der Ausbau und die vom Auftragnehmer zu übernehmenden Koordinierungsleistungen sollen bis einschließlich der Ausführungsplanung in enger Abstimmung mit der Kommune (nachfolgend Auftraggeber genannt) und mit der BLK erfolgen. Die hiermit ausgeschriebenen Bauleistungen erweitern die bereits vorhandene kommunale Glasfaser-Infrastruktur um ein durchgängiges und funktionsfähiges Glasfasernetz für alle anzuschließenden Wohn- und Geschäftsgebäude in den vorgegebenen Ausbaugebieten. Der Ausbau soll nach Beauftragung innerhalb des vorgegebenen Zeitplans erfolgen. Der Auftraggeber wünscht einen kurzfristigen Baubeginn nach der Auftragserteilung. Der Gegenstand der Ausschreibung umfasst: - Erstellen aller notwendigen Planungen (z.B. Genehmigungs- und Ausführungsplanung einschließlich aller notwendigen Vorarbeiten) zur Verlegung von Mikrorohrverbänden auf Basis des Strukturplans. - Verlegung von Mikrorohrverbänden einschließlich aller notwendigen Tiefbau-Arbeiten. - Herstellung der Hausabzweige aus den Mikrorohrverbänden und Verlegung der Einzelrohre zu den Gebäuden, einschließlich Gebäudeeinführung im Ausbaugebiet. - Lieferung und Aufstellen von Glasfaserverteiler-Gehäusen, sowie der Einführung von Kabeln und Rohren. - Hausanschlussmanagement einschließlich einholen der Grundstücksnutzungs-vereinbarung (GNV). - Lieferung und Montage von Glasfaserabschlüssen (APL) in den Gebäuden. Auf die Ausführungen in der Anlage teilfunktionale Leistungsbeschreibung wird vollumfänglich verwiesen. Das Projekt wird wie folgt gefördert, wobei derzeit lediglich Bescheide über die Gewährung einer Zuwendung in vorläufiger Höhe in dem Umfang gemäß Anlage Zuwendungsbescheide vorliegen. Finale Bescheide können erst beantragt werden, wenn die hierzu noch erforderlichen Planungsleistungen für die sogenannten Konkretisierungsanträge vom obsiegenden Bieter erbracht wurden und das Ergebnis der Ausschreibung vorliegt. - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – Bekanntmachung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr in der im jeweils zugehörigen Zuwendungsbescheid unter Ziffer 4.1 genannten Fassung - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) in der im jeweils zugehörigen Zuwendungsbescheid ge-nannten Fassung Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
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Auftraggeber
Landratsamt Karlsruhe
- Quelle
- ted_api
- Externe ID
- 667128-2025
- Veröffentlicht
- 10.10.2025