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Gigabitausbau im Landkreis Wesermarsch – Lückenschluss

Wer?
Landkreis Wesermarsch
Wo?
Wesermarsch, Deutschland
Wert?
Frist?
01.10.2025(abgelaufen vor 170 Tagen)
Wie?
oth-single
Leistungen:
InbetriebnahmeNetzausbau
Materialien:
Gigabitnetz
Gigabit-NetzInbetriebnahme1 Gigabitim Landkreis Wesermarsch

Im Rahmen der Ausschreibung wird ein privatwirtschaftlicher Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze für die Errichtung und den Betrieb einer nachhaltigen und hochleistungsfähigen Telekommunikationsnetzinfrastruktur (Gigabit-Netz) im Sinne von Nr. 1 der Gigabit-Richtlinie 2. 1 der Gigabit-Richtlinie 2. Nach Ende der Maßnahme werden alle Teilnehmer an 127 Adresspunkten mit FTTB/H-Technologie ausgebaut und zuverlässig mit Bandbreiten von mindestens 1 Gigabit/s symmetrisch versorgt. Mit dem Ausbau des Lückenschluss-Gebietes sind alle förderfähigen Adressen der Gemeinde bzw.

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Beschreibung

Im Rahmen der Ausschreibung wird ein privatwirtschaftlicher Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze für die Errichtung und den Betrieb einer nachhaltigen und hochleistungsfähigen Telekommunikationsnetzinfrastruktur (Gigabit-Netz) im Sinne von Nr.

3.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0 im Rahmen des „Lückenschluss-Programmes“ nach Nr.

9.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0 gesucht.

Nach Ende der Maßnahme werden alle Teilnehmer an 127 Adresspunkten mit FTTB/H-Technologie ausgebaut und zuverlässig mit Bandbreiten von mindestens 1 Gigabit/s symmetrisch versorgt.

Mit dem Ausbau des Lückenschluss-Gebietes sind alle förderfähigen Adressen der Gemeinde bzw.

abgrenzbaren erwaltungsbezirke/Ortsteile gemäß den Bedingungen des vorgenannten Förderprogramms gigabitfähig zu erschließen.

Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die im Landkreis Wesermarsch gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmer über ein Gigabitnetz zu erschließen.

Dabei soll der Anschluss an das Gigabitnetz allen ausgewiesenen Teilnehmern, das heißt 100% der im Ausbaugebiet befindlichen Teilnehmeranschlüsse, die heute im Sinne der Gigabitrahmenregelung unterversorgt sind, zur Verfügung stehen.

Den Teilnehmern im Ausbaugebiet soll nach erfolgtem Netzausbau und Inbetriebnahme eine Übertragungsrate von jeweils mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) zur Verfügung stehen.

Die Gesamtwirtschaftlichkeitslücke darf nicht mehr als 500.000,00 Euro betragen..

Unvollständige Daten

  • !Keine Lose erkannt
Dokumente (2)
Score-Details
FTTH/Glasfaser/Breitband im Titel+30
Telekommunikationskontext erkannt+20
Breitband-Förderbezug erkannt+20
CPV-Code Telekommunikation/Energie+15
Kommunaler oder Zweckverbands-Auftraggeber+10
Dokument / LV vorhanden+5
Gesamt100

Lead-Status

Auftraggeber

Landkreis Wesermarsch

Quelle
ted_api
Externe ID
585986-2025
Veröffentlicht
09.09.2025