Planung, Aufbau u. Betrieb eines Gigabit-Netzes in Reutlingen Degerschlacht im Lückenschlussprogramm
- Wer?
- Stadt Reutlingen
- Wo?
- Reutlingen Degerschlacht im Lückenschlussprogramm, Baden-Württemberg
- Wert?
- —
- Frist?
- 23.08.2025(abgelaufen vor 209 Tagen)
- Wie?
- —
Mit dieser Ausschreibung soll die erforderliche Leistung für die Planung, Errichtung und den Betrieb einer bedarfsgerechten, nachhaltigen, flächendeckenden und ausbaufähigen Gigabit-Breitbandinfrastruktur sowie die Erbringung der breitbandigen Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten des Projektgebietes Reutlingen - Degerschlacht vergeben werden. Der Konzessionsnehmer plant, errichtet und betreibt im Ausbaugebiet ein Gigabit-Netz, das folgende Mindestbandbreiten ab Inbetriebnahme technisch gewährleistet: - Für 100% aller Anschlüsse im Projektgebiet müssen Bandbreiten von 1 Gbit/s symmetrisch technisch zuverlässig gewährleistet werden. Mit Abgabe eines Angebots erklärt der Bieter, dass er sich verpflichtet, weitere Adressen entlang der Trasse im Ausbaugebiet hinzuzunehmen, die erst nach Abschluss des Verfahrens im Rahmen der bauvorbereitenden Planung bekannt werden, soweit dies vergabe-, beihilfe- und förderrechtlich zulässig ist. Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – in der Änderungsfassung vom 30. 2024 (Gigabit-Richtlinie 2.
Beschreibung
Mit dieser Ausschreibung soll die erforderliche Leistung für die Planung, Errichtung und den Betrieb einer bedarfsgerechten, nachhaltigen, flächendeckenden und ausbaufähigen Gigabit-Breitbandinfrastruktur sowie die Erbringung der breitbandigen Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten des Projektgebietes Reutlingen - Degerschlacht vergeben werden.
Der Konzessionsnehmer plant, errichtet und betreibt im Ausbaugebiet ein Gigabit-Netz, das folgende Mindestbandbreiten ab Inbetriebnahme technisch gewährleistet: - Für 100% aller Anschlüsse im Projektgebiet müssen Bandbreiten von 1 Gbit/s symmetrisch technisch zuverlässig gewährleistet werden.
Der Konzessionsgeber behält sich vor, im weiteren Verfahren in den förder- und vergaberechtlichen Grenzen eine Anpassung des Ausschreibungsgebiets vorzunehmen.
Mit Abgabe eines Angebots erklärt der Bieter, dass er sich verpflichtet, weitere Adressen entlang der Trasse im Ausbaugebiet hinzuzunehmen, die erst nach Abschluss des Verfahrens im Rahmen der bauvorbereitenden Planung bekannt werden, soweit dies vergabe-, beihilfe- und förderrechtlich zulässig ist.
Auf die Anlage Leistunsgbeschreibung und die dortigen Ausführungen wird vollumfänglich verwiesen.
Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – in der Änderungsfassung vom 30.04.2024 (Gigabit-Richtlinie 2.0) - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27.07.2023 Vom Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten..
Unvollständige Daten
- !Keine Lose erkannt
Dokumente (2)
Score-Details
Lead-Status
Auftraggeber
Stadt Reutlingen
- Quelle
- ted_api
- Externe ID
- 485130-2025
- Veröffentlicht
- 24.07.2025