Errichtung eines FttB-/H- Netzes in der Stadt Laichingen
- Wer?
- Stadt Laichingen
- Wo?
- Laichingen, Baden-Württemberg
- Wert?
- 4 Lose
- Frist?
- —
- Wie?
- open
Zur Versorgung unterversorgter Teilnehmer in der Stadt Laichingen unter Nutzung von Fördermitteln von Bund und Land ein FTTB/H-Glasfasernetz errichten. Hierzu sind die hierfür erforderlichen Bauleistungen zu beauftragen, insbesondere Tiefbau-Leistungen in offener und geschlossener Bauweise (ca. 8,2 km Verlegestrecke - davon 0,0 km in Bestand), Zieh- und Einblasleistungen, Infrastrukturleistungen, Realisierung von ca. 165 Hausanschlüssen und ca. die Errichtung von Netztechnik, energietechnische Leistungen und Glasfasermontagearbeiten.
Beschreibung
Zur Versorgung unterversorgter Teilnehmer in der Stadt Laichingen unter Nutzung von Fördermitteln von Bund und Land ein FTTB/H-Glasfasernetz errichten.
Hierzu sind die hierfür erforderlichen Bauleistungen zu beauftragen, insbesondere Tiefbau-Leistungen in offener und geschlossener Bauweise (ca.
8,2 km Verlegestrecke - davon 0,0 km in Bestand), Zieh- und Einblasleistungen, Infrastrukturleistungen, Realisierung von ca.
165 Hausanschlüssen und ca.
3 Vortrieben, v.a.
die Errichtung von Netztechnik, energietechnische Leistungen und Glasfasermontagearbeiten.
Die Leistungen sind entsprechend den geltenden Förderbestimmungen zu dokumentieren.
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22.
Oktober 2015 in der Fassung vom 28.11.2019 („Bundesförderrichtlinie“) und der Landesförderung des Landes Baden-Württemberg nach der VwV Breitbandmitfinanzierung vom 30.
Januar 2019 (Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration – Zuwendungsbescheide Infrastrukturanträge 4-8433.4/449, Zuwendungsbescheid Feldstetten West 4-8433.4/447 sowie Zuwendungsbescheid Feldstetten Am Lager 4-8433.4/451 vom 21.09.2023).
Die Bestimmungen dieser Förderrichtlinien und Verwaltungsvorschriften sowie der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung vom 15.
Juni 2015 sind einzuhalten.
Die vorläufigen Förderbescheide des Bundes Zuwendungsbescheid Privatkunden Feldstetten Los1-09BW200365 vom 07.09.2023, Zuwendungsbescheid Gewerbe Feldstetten Los 1_11BW200457 vom 06.09.2023 sowie Zuwendungsbescheid Gewerbe Feldstetten Los 1-11BW200458 vom 08.09.2023 sind als Anlage A und die Zuwendungsbescheide des Landes vom 21.09.2023 (s.o.) als Anlage B beigefügt.
Zur Versorgung unterversorgter Teilnehmer in der Stadt Laichingen unter Nutzung von Fördermitteln von Bund und Land ein FTTB/H-Glasfasernetz errichten.
Hierzu sind die hierfür erforderlichen Bauleistungen zu beauftragen, insbesondere Tiefbau-Leistungen in offener und geschlossener Bauweise (ca.
24,2 km Verlegestrecke - davon 0,0 km in Bestand), Zieh- und Einblasleistungen, Infrastrukturleistungen, Realisierung von ca.
115 Hausanschlüssen und ca.
14 Vortrieben, v.a.
die Errichtung von Netztechnik, energietechnische Leistungen und Glasfasermontagearbeiten.
Die Leistungen sind entsprechend den geltenden Förderbestimmungen zu dokumentieren.
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22.
Oktober 2015 in der Fassung vom 28.11.2019 („Bundesförderrichtlinie“) und der Landesförderung des Landes Baden-Württemberg nach der VwV Breitbandmitfinanzierung vom 30.
Januar 2019 (Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration – Zuwendungsbescheide Infrastrukturanträge 4-8433.4/449 sowie Sonderaufruf Schulen 4-8433.4/309 vom 21.09.2023).
Die Bestimmungen dieser Förderrichtlinien und Verwaltungsvorschriften sowie der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung vom 15.
Juni 2015 sind einzuhalten.
Die vorläufigen Förderbescheid des Bundes Zuwendungsbescheid Privatkunden Feldstetten Los1-09BW200365 vom 07.09.2023 sowie Zuwendungsbescheid Schulen Stadt Laichingen Los 2_12BW200161 vom 04.09.2023 sind als Anlage A und die Zuwendungsbescheide des Landes von 21.09.2023 (s.o.) als Anlage B beigefügt.
Zur Versorgung unterversorgter Teilnehmer in der Stadt Laichingen unter Nutzung von Fördermitteln von Bund und Land ein FTTB/H-Glasfasernetz errichten.
Hierzu sind die hierfür erforderlichen Bauleistungen zu beauftragen, insbesondere Tiefbau-Leistungen in offener und geschlossener Bauweise (ca.
13,2 km Verlegestrecke - davon ca.
0,5 km in Bestand), Zieh- und Einblasleistungen, Infrastrukturleistungen, Realisierung von ca.
183 Hausanschlüssen und 11 Vortrieben, v.a.
die Errichtung von Netztechnik, energietechnische Leistungen und Glasfasermontagearbeiten.
Die Leistungen sind entsprechend den geltenden Förderbestimmungen zu dokumentieren.
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22.
Oktober 2015 in der Fassung vom 28.11.2019 („Bundesförderrichtlinie“) und der Landesförderung des Landes Baden-Württemberg nach der VwV Breitbandmitfinanzierung vom 30.
Januar 2019 (Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration – Zuwendungsbescheide Infrastrukturanträge 4-8433.4/449, Sonderaufruf Schulen 4-8433.4/309, Suedost- u.
Kraehenlau Sued 4-8433.4/446, Suedost- u.
Kraehenlau Nord 4-8433.4/445 sowie IIG Laichinger Alb 4-8433.4/448 vom 21.09.2023).
Die Bestimmungen dieser Förderrichtlinien und Verwaltungsvorschriften sowie der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung vom 15.
Juni 2015 sind einzuhalten.
Die vorläufigen Förderbescheide des Bundes Zuwendungsbescheid Privatkunden Feldstetten Los1-09BW200365 vom 07.09.2023, Zuwendungsbescheid Schulen Stadt Laichingen Los 2_12BW200161 vom 04.09.2023, Zuwendungsbescheid Gewerbe Stadt Laichingen Los 3_11BW200454 vom 04.09.2023, Zuwendungsbescheid Gewerbe Stadt Laichingen Los 3_11BW200455 vom 08.09.2023 sowie Zuwendungsbescheid Gewerbe Stadt Laichingen Los 3_11BW200456 vom 30.08.2023ist als Anlage A und der Zuwendungsbescheid des Landes vom 21.09.2023 (s.o.) als Anlage B beigefügt.
Zur Versorgung unterversorgter Teilnehmer in der Stadt Laichingen unter Nutzung von Fördermitteln von Bund und Land ein FTTB/H-Glasfasernetz errichten.
Hierzu sind die hierfür erforderlichen Bauleistungen zu beauftragen, insbesondere Tiefbau-Leistungen in offener und geschlossener Bauweise (ca.
9,0 km Verlegestrecke - davon ca.
1,1 km in Bestand), Zieh- und Einblasleistungen, Infrastrukturleistungen, Realisierung von ca.
103 Hausanschlüssen und 4 Vortrieben, v.a.
die Errichtung von Netztechnik, energietechnische Leistungen und Glasfasermontagearbeiten.
Die Leistungen sind entsprechend den geltenden Förderbestimmungen zu dokumentieren.
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22.
Oktober 2015 in der Fassung vom 28.11.2019 („Bundesförderrichtlinie“) und der Landesförderung des Landes Baden-Württemberg nach der VwV Breitbandmitfinanzierung vom 30.
Januar 2019 (Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration – Zuwendungsbescheide Infrastrukturanträge 4-8433.4/449, Sonderaufruf Schulen 4-8433.4/309, Feldstetten West 4-8433.4/447 sowie Machtolsheim-Laichingen 4-8433.4/450 vom 21.09.2023).
Die Bestimmungen dieser Förderrichtlinien und Verwaltungsvorschriften sowie der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung vom 15.
Juni 2015 sind einzuhalten.
Der vorläufige Förderbescheid des Bundes Zuwendungsbescheid Privatkunden Feldstetten Los1-09BW200365 vom 07.09.2023, Zuwendungsbescheid Schulen Stadt Laichingen Los 2_12BW200161 vom 04.09.2023, Zuwendungsbescheid Gewerbe Feldstetten Los 1_11BW200457 vom 06.09.2023 sowie Zuwendungsbescheid Gewerbe Stadt Machtolsheim Los 4_11BW200459 vom 06.09.2023 sind als Anlage A und der Zuwendungsbescheid des Landes vom 21.09.2023 (s.o.) als Anlage B beigefügt..
Unvollständige Daten
- !Keine Abgabefrist bekannt
Lose (4)
Los 1: Zur Versorgung unterversorgter Teilnehmer in der Stadt Laichingen unter Nutzung von Fördermitteln von Bund und Land ein FTTB/H-Glasfasernetz errichten. Hierzu sind die hierfür erforderlichen Bauleistu
Zur Versorgung unterversorgter Teilnehmer in der Stadt Laichingen unter Nutzung von Fördermitteln von Bund und Land ein FTTB/H-Glasfasernetz errichten. Hierzu sind die hierfür erforderlichen Bauleistungen zu beauftragen, insbesondere Tiefbau-Leistungen in offener und geschlossener Bauweise (ca. 8,2 km Verlegestrecke - davon 0,0 km in Bestand), Zieh- und Einblasleistungen, Infrastrukturleistungen, Realisierung von ca. 165 Hausanschlüssen und ca. 3 Vortrieben, v.a. die Errichtung von Netztechnik, energietechnische Leistungen und Glasfasermontagearbeiten. Die Leistungen sind entsprechend den geltenden Förderbestimmungen zu dokumentieren. Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 in der Fassung vom 28.11.2019 („Bundesförderrichtlinie“) und der Landesförderung des Landes Baden-Württemberg nach der VwV Breitbandmitfinanzierung vom 30. Januar 2019 (Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration – Zuwendungsbescheide Infrastrukturanträge 4-8433.4/449, Zuwendungsbescheid Feldstetten West 4-8433.4/447 sowie Zuwendungsbescheid Feldstetten Am Lager 4-8433.4/451 vom 21.09.2023). Die Bestimmungen dieser Förderrichtlinien und Verwaltungsvorschriften sowie der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung vom 15. Juni 2015 sind einzuhalten. Die vorläufigen Förderbescheide des Bundes Zuwendungsbescheid Privatkunden Feldstetten Los1-09BW200365 vom 07.09.2023, Zuwendungsbescheid Gewerbe Feldstetten Los 1_11BW200457 vom 06.09.2023 sowie Zuwendungsbescheid Gewerbe Feldstetten Los 1-11BW200458 vom 08.09.2023 sind als Anlage A und die Zuwendungsbescheide des Landes vom 21.09.2023 (s.o.) als Anlage B beigefügt.
Los 2: Zur Versorgung unterversorgter Teilnehmer in der Stadt Laichingen unter Nutzung von Fördermitteln von Bund und Land ein FTTB/H-Glasfasernetz errichten. Hierzu sind die hierfür erforderlichen Bauleistu
Zur Versorgung unterversorgter Teilnehmer in der Stadt Laichingen unter Nutzung von Fördermitteln von Bund und Land ein FTTB/H-Glasfasernetz errichten. Hierzu sind die hierfür erforderlichen Bauleistungen zu beauftragen, insbesondere Tiefbau-Leistungen in offener und geschlossener Bauweise (ca. 24,2 km Verlegestrecke - davon 0,0 km in Bestand), Zieh- und Einblasleistungen, Infrastrukturleistungen, Realisierung von ca. 115 Hausanschlüssen und ca. 14 Vortrieben, v.a. die Errichtung von Netztechnik, energietechnische Leistungen und Glasfasermontagearbeiten. Die Leistungen sind entsprechend den geltenden Förderbestimmungen zu dokumentieren. Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 in der Fassung vom 28.11.2019 („Bundesförderrichtlinie“) und der Landesförderung des Landes Baden-Württemberg nach der VwV Breitbandmitfinanzierung vom 30. Januar 2019 (Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration – Zuwendungsbescheide Infrastrukturanträge 4-8433.4/449 sowie Sonderaufruf Schulen 4-8433.4/309 vom 21.09.2023). Die Bestimmungen dieser Förderrichtlinien und Verwaltungsvorschriften sowie der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung vom 15. Juni 2015 sind einzuhalten. Die vorläufigen Förderbescheid des Bundes Zuwendungsbescheid Privatkunden Feldstetten Los1-09BW200365 vom 07.09.2023 sowie Zuwendungsbescheid Schulen Stadt Laichingen Los 2_12BW200161 vom 04.09.2023 sind als Anlage A und die Zuwendungsbescheide des Landes von 21.09.2023 (s.o.) als Anlage B beigefügt.
Los 3: Zur Versorgung unterversorgter Teilnehmer in der Stadt Laichingen unter Nutzung von Fördermitteln von Bund und Land ein FTTB/H-Glasfasernetz errichten. Hierzu sind die hierfür erforderlichen Bauleistu
Zur Versorgung unterversorgter Teilnehmer in der Stadt Laichingen unter Nutzung von Fördermitteln von Bund und Land ein FTTB/H-Glasfasernetz errichten. Hierzu sind die hierfür erforderlichen Bauleistungen zu beauftragen, insbesondere Tiefbau-Leistungen in offener und geschlossener Bauweise (ca. 13,2 km Verlegestrecke - davon ca. 0,5 km in Bestand), Zieh- und Einblasleistungen, Infrastrukturleistungen, Realisierung von ca. 183 Hausanschlüssen und 11 Vortrieben, v.a. die Errichtung von Netztechnik, energietechnische Leistungen und Glasfasermontagearbeiten. Die Leistungen sind entsprechend den geltenden Förderbestimmungen zu dokumentieren. Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 in der Fassung vom 28.11.2019 („Bundesförderrichtlinie“) und der Landesförderung des Landes Baden-Württemberg nach der VwV Breitbandmitfinanzierung vom 30. Januar 2019 (Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration – Zuwendungsbescheide Infrastrukturanträge 4-8433.4/449, Sonderaufruf Schulen 4-8433.4/309, Suedost- u. Kraehenlau Sued 4-8433.4/446, Suedost- u. Kraehenlau Nord 4-8433.4/445 sowie IIG Laichinger Alb 4-8433.4/448 vom 21.09.2023). Die Bestimmungen dieser Förderrichtlinien und Verwaltungsvorschriften sowie der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung vom 15. Juni 2015 sind einzuhalten. Die vorläufigen Förderbescheide des Bundes Zuwendungsbescheid Privatkunden Feldstetten Los1-09BW200365 vom 07.09.2023, Zuwendungsbescheid Schulen Stadt Laichingen Los 2_12BW200161 vom 04.09.2023, Zuwendungsbescheid Gewerbe Stadt Laichingen Los 3_11BW200454 vom 04.09.2023, Zuwendungsbescheid Gewerbe Stadt Laichingen Los 3_11BW200455 vom 08.09.2023 sowie Zuwendungsbescheid Gewerbe Stadt Laichingen Los 3_11BW200456 vom 30.08.2023ist als Anlage A und der Zuwendungsbescheid des Landes vom 21.09.2023 (s.o.) als Anlage B beigefügt.
Los 4: Zur Versorgung unterversorgter Teilnehmer in der Stadt Laichingen unter Nutzung von Fördermitteln von Bund und Land ein FTTB/H-Glasfasernetz errichten. Hierzu sind die hierfür erforderlichen Bauleistu
Zur Versorgung unterversorgter Teilnehmer in der Stadt Laichingen unter Nutzung von Fördermitteln von Bund und Land ein FTTB/H-Glasfasernetz errichten. Hierzu sind die hierfür erforderlichen Bauleistungen zu beauftragen, insbesondere Tiefbau-Leistungen in offener und geschlossener Bauweise (ca. 9,0 km Verlegestrecke - davon ca. 1,1 km in Bestand), Zieh- und Einblasleistungen, Infrastrukturleistungen, Realisierung von ca. 103 Hausanschlüssen und 4 Vortrieben, v.a. die Errichtung von Netztechnik, energietechnische Leistungen und Glasfasermontagearbeiten. Die Leistungen sind entsprechend den geltenden Förderbestimmungen zu dokumentieren. Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 in der Fassung vom 28.11.2019 („Bundesförderrichtlinie“) und der Landesförderung des Landes Baden-Württemberg nach der VwV Breitbandmitfinanzierung vom 30. Januar 2019 (Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration – Zuwendungsbescheide Infrastrukturanträge 4-8433.4/449, Sonderaufruf Schulen 4-8433.4/309, Feldstetten West 4-8433.4/447 sowie Machtolsheim-Laichingen 4-8433.4/450 vom 21.09.2023). Die Bestimmungen dieser Förderrichtlinien und Verwaltungsvorschriften sowie der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung vom 15. Juni 2015 sind einzuhalten. Der vorläufige Förderbescheid des Bundes Zuwendungsbescheid Privatkunden Feldstetten Los1-09BW200365 vom 07.09.2023, Zuwendungsbescheid Schulen Stadt Laichingen Los 2_12BW200161 vom 04.09.2023, Zuwendungsbescheid Gewerbe Feldstetten Los 1_11BW200457 vom 06.09.2023 sowie Zuwendungsbescheid Gewerbe Stadt Machtolsheim Los 4_11BW200459 vom 06.09.2023 sind als Anlage A und der Zuwendungsbescheid des Landes vom 21.09.2023 (s.o.) als Anlage B beigefügt.
Dokumente (2)
Vergaben (2)
3.526.901,31 €
100% Konfidenz4.740.000,00 €
100% KonfidenzScore-Details
Lead-Status
Auftraggeber
Stadt Laichingen
- Quelle
- ted_api
- Externe ID
- 316261-2025
- Veröffentlicht
- 16.05.2025