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Betrieb einer passiven Breitbandinfrastruktur im Rahmen eines Betreibermodells

Wer?
G.E.R.N. GmbH
Wo?
Bayern
Wert?
2 Lose
Frist?
09.05.2025(abgelaufen vor 315 Tagen)
Wie?
neg-w-call
Materialien:
Breitbandnetz
Breitbandnetz

Gegenstand des Auswahlverfahrens für das Los 1 (Förderfähiges Ausbaugebiet) sind Betreiberleistungen, die sich auf den Betrieb der passiven Breitbandinfrastruktur im betreffenden förderfähigen Cluster beziehen. Der Konzessionsnehmer hat dabei die passive Breitbandinfrastruktur mit aktiver Netzwerktechnik zu versehen und das Breitbandnetz auf eigenes Risiko langfristig zu betreiben. Zur Sicherstellung der Finanzierung des Vorhabens im Bereich von Los 1 werden neben dem Einsatz von Eigenmitteln des Konzessionsgebers auch staatliche Zuwendungen nach der Gigabit-Richtlinie 2. 0 für den Breitbandausbau sowie der Kofinanzierung des Freistaats Bayern in Anspruch genommen. Gegenstand des Auswahlverfahrens für das Los 2 (Nicht-förderfähiges Eigenausbaugebiet) sind Betreiberleistungen, die sich auf den Betrieb der passiven Breitbandinfrastruktur im betreffenden nicht-förderfähigen Cluster beziehen.

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Beschreibung

Gegenstand des Auswahlverfahrens für das Los 1 (Förderfähiges Ausbaugebiet) sind Betreiberleistungen, die sich auf den Betrieb der passiven Breitbandinfrastruktur im betreffenden förderfähigen Cluster beziehen.

Der Konzessionsnehmer hat dabei die passive Breitbandinfrastruktur mit aktiver Netzwerktechnik zu versehen und das Breitbandnetz auf eigenes Risiko langfristig zu betreiben.

Weitere wesentliche zuwendungsrechtliche Verpflichtung des Konzessionsnehmers ist die Sicherstellung eines offenen und diskriminierungsfreien Zugangs („open access“).

Zur Sicherstellung der Finanzierung des Vorhabens im Bereich von Los 1 werden neben dem Einsatz von Eigenmitteln des Konzessionsgebers auch staatliche Zuwendungen nach der Gigabit-Richtlinie 2.0 für den Breitbandausbau sowie der Kofinanzierung des Freistaats Bayern in Anspruch genommen.

Der Zuwendungsbescheid des Bundes wurde in vorläufiger Höhe erteilt.

Gegenstand des Auswahlverfahrens für das Los 2 (Nicht-förderfähiges Eigenausbaugebiet) sind Betreiberleistungen, die sich auf den Betrieb der passiven Breitbandinfrastruktur im betreffenden nicht-förderfähigen Cluster beziehen.

Der Konzessionsnehmer hat dabei die passive Breitbandinfrastruktur mit aktiver Netzwerktechnik zu versehen und das Breitbandnetz auf eigenes Risiko langfristig zu betreiben.

Weitere Verpflichtung des Konzessionsnehmers ist die Sicherstellung eines diskriminierungsfreien Zugangs nach den Regelungen des TKG.

Zur Sicherstellung der Finanzierung des Vorhabens im Bereich des Los 2 werden ausschließlich Eigenmittel des Konzessionsgebers eingesetzt..

Unvollständige Daten

  • !Kein Ort bekannt
Lose (2)

Los 1: Gegenstand des Auswahlverfahrens für das Los 1 (Förderfähiges Ausbaugebiet) sind Betreiberleistungen, die sich auf den Betrieb der passiven Breitbandinfrastruktur im betreffenden förderfähigen Cluster

Gegenstand des Auswahlverfahrens für das Los 1 (Förderfähiges Ausbaugebiet) sind Betreiberleistungen, die sich auf den Betrieb der passiven Breitbandinfrastruktur im betreffenden förderfähigen Cluster beziehen. Der Konzessionsnehmer hat dabei die passive Breitbandinfrastruktur mit aktiver Netzwerktechnik zu versehen und das Breitbandnetz auf eigenes Risiko langfristig zu betreiben. Weitere wesentliche zuwendungsrechtliche Verpflichtung des Konzessionsnehmers ist die Sicherstellung eines offenen und diskriminierungsfreien Zugangs („open access“). Zur Sicherstellung der Finanzierung des Vorhabens im Bereich von Los 1 werden neben dem Einsatz von Eigenmitteln des Konzessionsgebers auch staatliche Zuwendungen nach der Gigabit-Richtlinie 2.0 für den Breitbandausbau sowie der Kofinanzierung des Freistaats Bayern in Anspruch genommen. Der Zuwendungsbescheid des Bundes wurde in vorläufiger Höhe erteilt.

Los 2: Gegenstand des Auswahlverfahrens für das Los 2 (Nicht-förderfähiges Eigenausbaugebiet) sind Betreiberleistungen, die sich auf den Betrieb der passiven Breitbandinfrastruktur im betreffenden nicht-förd

Gegenstand des Auswahlverfahrens für das Los 2 (Nicht-förderfähiges Eigenausbaugebiet) sind Betreiberleistungen, die sich auf den Betrieb der passiven Breitbandinfrastruktur im betreffenden nicht-förderfähigen Cluster beziehen. Der Konzessionsnehmer hat dabei die passive Breitbandinfrastruktur mit aktiver Netzwerktechnik zu versehen und das Breitbandnetz auf eigenes Risiko langfristig zu betreiben. Weitere Verpflichtung des Konzessionsnehmers ist die Sicherstellung eines diskriminierungsfreien Zugangs nach den Regelungen des TKG. Zur Sicherstellung der Finanzierung des Vorhabens im Bereich des Los 2 werden ausschließlich Eigenmittel des Konzessionsgebers eingesetzt.

Dokumente (2)
Score-Details
FTTH/Glasfaser/Breitband im Titel+30
Telekommunikationskontext erkannt+20
Breitband-Förderbezug erkannt+20
CPV-Code Telekommunikation/Energie+15
Dokument / LV vorhanden+5
Gesamt90

Lead-Status

Auftraggeber

G.E.R.N. GmbH

Quelle
ted_api
Externe ID
229786-2025
Veröffentlicht
09.04.2025