Betrieb einer passiven Breitbandinfrastruktur im Rahmen eines Betreibermodells
- Wer?
- G.E.R.N. GmbH
- Wo?
- Bayern
- Wert?
- 2 Lose
- Frist?
- 09.05.2025(abgelaufen vor 315 Tagen)
- Wie?
- neg-w-call
Gegenstand des Auswahlverfahrens für das Los 1 (Förderfähiges Ausbaugebiet) sind Betreiberleistungen, die sich auf den Betrieb der passiven Breitbandinfrastruktur im betreffenden förderfähigen Cluster beziehen. Der Konzessionsnehmer hat dabei die passive Breitbandinfrastruktur mit aktiver Netzwerktechnik zu versehen und das Breitbandnetz auf eigenes Risiko langfristig zu betreiben. Zur Sicherstellung der Finanzierung des Vorhabens im Bereich von Los 1 werden neben dem Einsatz von Eigenmitteln des Konzessionsgebers auch staatliche Zuwendungen nach der Gigabit-Richtlinie 2. 0 für den Breitbandausbau sowie der Kofinanzierung des Freistaats Bayern in Anspruch genommen. Gegenstand des Auswahlverfahrens für das Los 2 (Nicht-förderfähiges Eigenausbaugebiet) sind Betreiberleistungen, die sich auf den Betrieb der passiven Breitbandinfrastruktur im betreffenden nicht-förderfähigen Cluster beziehen.
Beschreibung
Gegenstand des Auswahlverfahrens für das Los 1 (Förderfähiges Ausbaugebiet) sind Betreiberleistungen, die sich auf den Betrieb der passiven Breitbandinfrastruktur im betreffenden förderfähigen Cluster beziehen.
Der Konzessionsnehmer hat dabei die passive Breitbandinfrastruktur mit aktiver Netzwerktechnik zu versehen und das Breitbandnetz auf eigenes Risiko langfristig zu betreiben.
Weitere wesentliche zuwendungsrechtliche Verpflichtung des Konzessionsnehmers ist die Sicherstellung eines offenen und diskriminierungsfreien Zugangs („open access“).
Zur Sicherstellung der Finanzierung des Vorhabens im Bereich von Los 1 werden neben dem Einsatz von Eigenmitteln des Konzessionsgebers auch staatliche Zuwendungen nach der Gigabit-Richtlinie 2.0 für den Breitbandausbau sowie der Kofinanzierung des Freistaats Bayern in Anspruch genommen.
Der Zuwendungsbescheid des Bundes wurde in vorläufiger Höhe erteilt.
Gegenstand des Auswahlverfahrens für das Los 2 (Nicht-förderfähiges Eigenausbaugebiet) sind Betreiberleistungen, die sich auf den Betrieb der passiven Breitbandinfrastruktur im betreffenden nicht-förderfähigen Cluster beziehen.
Der Konzessionsnehmer hat dabei die passive Breitbandinfrastruktur mit aktiver Netzwerktechnik zu versehen und das Breitbandnetz auf eigenes Risiko langfristig zu betreiben.
Weitere Verpflichtung des Konzessionsnehmers ist die Sicherstellung eines diskriminierungsfreien Zugangs nach den Regelungen des TKG.
Zur Sicherstellung der Finanzierung des Vorhabens im Bereich des Los 2 werden ausschließlich Eigenmittel des Konzessionsgebers eingesetzt..
Unvollständige Daten
- !Kein Ort bekannt
Lose (2)
Los 1: Gegenstand des Auswahlverfahrens für das Los 1 (Förderfähiges Ausbaugebiet) sind Betreiberleistungen, die sich auf den Betrieb der passiven Breitbandinfrastruktur im betreffenden förderfähigen Cluster
Gegenstand des Auswahlverfahrens für das Los 1 (Förderfähiges Ausbaugebiet) sind Betreiberleistungen, die sich auf den Betrieb der passiven Breitbandinfrastruktur im betreffenden förderfähigen Cluster beziehen. Der Konzessionsnehmer hat dabei die passive Breitbandinfrastruktur mit aktiver Netzwerktechnik zu versehen und das Breitbandnetz auf eigenes Risiko langfristig zu betreiben. Weitere wesentliche zuwendungsrechtliche Verpflichtung des Konzessionsnehmers ist die Sicherstellung eines offenen und diskriminierungsfreien Zugangs („open access“). Zur Sicherstellung der Finanzierung des Vorhabens im Bereich von Los 1 werden neben dem Einsatz von Eigenmitteln des Konzessionsgebers auch staatliche Zuwendungen nach der Gigabit-Richtlinie 2.0 für den Breitbandausbau sowie der Kofinanzierung des Freistaats Bayern in Anspruch genommen. Der Zuwendungsbescheid des Bundes wurde in vorläufiger Höhe erteilt.
Los 2: Gegenstand des Auswahlverfahrens für das Los 2 (Nicht-förderfähiges Eigenausbaugebiet) sind Betreiberleistungen, die sich auf den Betrieb der passiven Breitbandinfrastruktur im betreffenden nicht-förd
Gegenstand des Auswahlverfahrens für das Los 2 (Nicht-förderfähiges Eigenausbaugebiet) sind Betreiberleistungen, die sich auf den Betrieb der passiven Breitbandinfrastruktur im betreffenden nicht-förderfähigen Cluster beziehen. Der Konzessionsnehmer hat dabei die passive Breitbandinfrastruktur mit aktiver Netzwerktechnik zu versehen und das Breitbandnetz auf eigenes Risiko langfristig zu betreiben. Weitere Verpflichtung des Konzessionsnehmers ist die Sicherstellung eines diskriminierungsfreien Zugangs nach den Regelungen des TKG. Zur Sicherstellung der Finanzierung des Vorhabens im Bereich des Los 2 werden ausschließlich Eigenmittel des Konzessionsgebers eingesetzt.
Dokumente (2)
Score-Details
Lead-Status
Auftraggeber
G.E.R.N. GmbH
- Quelle
- ted_api
- Externe ID
- 229786-2025
- Veröffentlicht
- 09.04.2025