Bauoberleitung im Rahmen der Errichtung eines Gigabit-Netzes für die Gemeinde Immendingen
- Wer?
- Gemeinde Immmendingen
- Wo?
- Immendingen, Baden-Württemberg
- Wert?
- —
- Frist?
- —
- Wie?
- open
Für den Zeitraum des kommunalen Breitbandausbaus in Immendingen, beginnend ab der Zuschlagserteilung ist für die Durchführung der Bauoberleitung im Rahmen des Breitbandausbaus in Immendingen ein Bauleitungsbüro im Umkreis von 20 km zum Leistungserbringungsort durch den Auftragnehmer (AN) einzurichten und zu besetzen. Es wird allerdings klargestellt, dass kein Anspruch des AN besteht, dass das Projekt bis dahin abgeschlossen ist. Tiefbau- und Montageleistungen inkl. Errichtet wird ein Breitbandnetz im Kernort Immendingen, Hintschingen und Mauenheim mit einer Gesamtlänge von rund 36 km. Der AN schuldet die Bauoberleitung in der Weise, dass der störungsfreie Bau und Betrieb einer FTTB/H-Netzinfrastruktur ermöglicht wird (geschuldeter Überwachungserfolg).
Beschreibung
Für den Zeitraum des kommunalen Breitbandausbaus in Immendingen, beginnend ab der Zuschlagserteilung ist für die Durchführung der Bauoberleitung im Rahmen des Breitbandausbaus in Immendingen ein Bauleitungsbüro im Umkreis von 20 km zum Leistungserbringungsort durch den Auftragnehmer (AN) einzurichten und zu besetzen.
Der Bewilligungszeitraum des geförderten Projektes endet am 31.03.2026.
Es wird allerdings klargestellt, dass kein Anspruch des AN besteht, dass das Projekt bis dahin abgeschlossen ist.
Der AN hat seine Leistungen ggf.
auch für einen darüber hinausgehenden Zeitraum zu erbringen, falls es zu Verzögerungen kommt.
Dies ist im Angebot einzupreisen.
Tiefbau- und Montageleistungen inkl.
Materiallieferung bzw.
die Lieferung von Technikgebäuden (POP) wurden bereits ausgeschrieben und sind vergeben.
Errichtet wird ein Breitbandnetz im Kernort Immendingen, Hintschingen und Mauenheim mit einer Gesamtlänge von rund 36 km.
Der Baubeginn erfolgt voraussichtlich im März 2025.
Die Fertigstellung erfolgt voraussichtlich bis spätestens 31.01.2026 wobei – wie vorab ausgeführt – kein Anspruch des AN besteht, dass sich der von ihm zu erbringende Leistungszeitraum ebenfalls hierauf begrenzt.
Auf die Vorgaben der Zuwendungsbescheide, die zwingend einzuhalten sind, wird im Übrigen verwiesen.
In enger Abstimmung mit den verantwortlichen Mitarbeitern des AG ist das Überwachen der Ausführung auf Übereinstimmung mit der Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit ausführenden Unter-nehmen, den Ausführungsunterlagen, den einschlägigen Vorschriften sowie mit den allgemein aner-kannten Regeln der Technik zu koordinieren und umzusetzen.
Der AN hat seine Leistungen eigenverantwortlich zu erbringen.
Der AN schuldet die Bauoberleitung in der Weise, dass der störungsfreie Bau und Betrieb einer FTTB/H-Netzinfrastruktur ermöglicht wird (geschuldeter Überwachungserfolg).
Das Projekt wird wie folgt gefördert, wobei derzeit lediglich Bescheide über die Gewährung einer Zuwendung in vorläufiger Höhe in dem Umfang gemäß Anlage Zuwendungsbescheide vorliegen: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bun-desrepublik Deutschland“ vom 27.12.2022 (Gigabit-Richtlinie 2.0) - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) – liegt noch nicht vor Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen so-wie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Die im Einzelnen zu erbringenden Leistungen ergeben sich vollumfänglich aus der Anlage Leistungsbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen, auf die verwiesen wird..
Unvollständige Daten
- !Keine Abgabefrist bekannt
- !Keine Lose erkannt
Dokumente (2)
Vergaben (1)
196.200,00 €
100% KonfidenzScore-Details
Lead-Status
Auftraggeber
Gemeinde Immmendingen
- Quelle
- ted_api
- Externe ID
- 227067-2025
- Veröffentlicht
- 08.04.2025