Score 15wahrscheinlich irrelevantVergeben

Archäologische Untersuchungen Fußgängerzone BA 1/2

Wer?
Wallfahrtsstadt Werl
Wo?
Werl, Deutschland
Wert?
1 Los
Frist?
Wie?
32014L0024
Leistungen:
Dokumentation
Materialien:
LWL
LWL

Das Planungsareal betrifft ein vermutetes Bodendenkmal. Das ausgewiesene Areal tangiert in vollem Umfang Flächen von archäologischem Belang innerhalb des historischen Stadtkerns von Werl, für den auf Basis bisher durchgeführter archäologischer Dokumentationsmaßnahmen grundsätzlich von einer hervorragenden und tiefgreifenden Befunderhaltung mit teilweise sehr komplexer Stratigraphie auszugehen ist.

Beschreibung

Die Wallfahrtsstadt Werl plant die Umgestaltung der Fußgängerzone im Historischen Stadtkern.

Das Planungsareal betrifft ein vermutetes Bodendenkmal.

Es ist mit Befunden und Funden vom (Früh-)Mittelalter bis in das 20.

Jh.

zu rechnen.

Das ausgewiesene Areal tangiert in vollem Umfang Flächen von archäologischem Belang innerhalb des historischen Stadtkerns von Werl, für den auf Basis bisher durchgeführter archäologischer Dokumentationsmaßnahmen grundsätzlich von einer hervorragenden und tiefgreifenden Befunderhaltung mit teilweise sehr komplexer Stratigraphie auszugehen ist.

Vor der Bebauung der Fläche muss als Ausgleichsmaßnahme für die Zerstörung des archäologischen Fundareals die Quellensicherung durch eine archäologische Ausgrabung und Dokumentation im Bereich des Fundareals gewährleistet werden.

Dem Angebot ist ein vorläufiges Grabungskonzept (= Grobkonzept) beizufügen.

Das Grobkonzept wird vom AG und der LWL-AfW geprüft.

Sofern erforderlich, können die LWL-AfW und der AG Veränderungen am Grobkonzept einfordern.

Gelangen die LWL-AfW und der AG zu der Überzeugung, dass das eingereichte Grobkonzept fachlich unzureichend oder fehlerhaft ist, führt dies zum Ausschluss des Angebots.

Vor Beginn der Maßnahme muss der AN einen Antrag auf eine Grabungsgenehmigung nach § 15 Absatz 1 und 2 DSchG NW bei der zuständigen Oberen Denkmalbehörde stellen, dem das geprüfte Grobkonzept des vorgesehenen AN beizufügen ist.

Alle auszuführenden archäologischen Arbeiten müssen, soweit nicht ausdrücklich in den Nebenbestimmungen der Grabungsgenehmigung nach § 15 Absatz 1 und 2 DSchG NW anders geregelt, gemäß den Grabungsrichtlinien der LWL-AfW und den aktuellen Empfehlungen des Verbandes der Landesarchäologen der BRD durchgeführt und dokumentiert werden..

Unvollständige Daten

  • !Keine Abgabefrist bekannt
  • !Keine Dokumente verlinkt
Lose (1)

Los LOT-0001: Archäologische Untersuchungen Fußgängerzone BA 1/2

Es ist eine archäologische Untersuchung (baubegleitend) während der Tiefbauarbeiten durchzuführen. Im Anschluss ist ein Abschlussbericht zu erstellen, inkl. Einbindung naturwissenschaftlicher Ergebnisse, Fundbearbeitung sowie Erstellung einer Archivdokumentation gem. Grabungsrichtlinien LWL-AfW.

Vergaben (2)

Archäologen Linnemann, Quenders und Partner

Vergeben am: 18.02.2026

lot_and_title: Same lot (LOT-0001), title similarity 0.45, buyer similarity 0.00

89% Konfidenz

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster

Vergeben am: 18.02.2026

lot_and_title: Same lot (LOT-0001), title similarity 0.45, buyer similarity 0.00

89% Konfidenz
Score-Details
Kommunaler oder Zweckverbands-Auftraggeber+10
Zuschlag oder Gewinner vorhanden+5
Gesamt15

Lead-Status

Auftraggeber

Wallfahrtsstadt Werl

Werl

Quelle
bekanntmachungsservice_opendata
Externe ID
bccf6109-6996-4c02-9e47-363b741a9848
Veröffentlicht
18.02.2026