Abholung, Beförderung, Zustellung und Rückführung von Postzustellungsaufträgen (PZA) für die im Oberlandesgerichtsbezirk Hamm gelegenen Justizbehörden (ohne zentrales Mahngericht und ohne Justizvollzugsanstalten)
- Wer?
- Präsidentin des Oberlandesgerichts Hamm
- Wo?
- Hamm, Deutschland
- Wert?
- 5 Lose
- Frist?
- —
- Wie?
- 32014L0024
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Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium der Justiz, dieses vertreten durch die Präsidentin des Oberlandesgerichts Hamm, vergibt als Rahmenvertrag die Abholung, Beförderung, Zustellung und Rückführung von Postzustellungsaufträgen (PZA) für die im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm gelegenen Justizbehörden (ohne das zentrale Mahngericht und ohne die Justizvollzugsanstalten) ab dem 01. 08.
Beschreibung
Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium der Justiz, dieses vertreten durch die Präsidentin des Oberlandesgerichts Hamm, vergibt als Rahmenvertrag die Abholung, Beförderung, Zustellung und Rückführung von Postzustellungsaufträgen (PZA) für die im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm gelegenen Justizbehörden (ohne das zentrale Mahngericht und ohne die Justizvollzugsanstalten) ab dem 01.08.2026.
Ziel der Ausschreibung ist eine sichere, rechtskonforme, effektive, ökonomische und ökologische Leistungserbringung durch den/die Auftragnehmer.
Nähere Einzelheiten können der Leistungsbeschreibung und dem Vertragsentwurf entnommen werden..
Unvollständige Daten
- !Keine Abgabefrist bekannt
Lose (5)
Los LOT-0001: Landgerichtsbezirke Arnsberg, Hagen und Siegen
Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium der Justiz, dieses vertreten durch die Präsidentin des Oberlandesgerichts Hamm, vergibt als Rahmenvertrag die Abholung, Beförderung, Zustellung und Rückführung von Postzustellungsaufträgen (PZA) für die im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm gelegenen Justizbehörden (ohne das zentrale Mahngericht und ohne die Justizvollzugsanstalten) ab dem 01.08.2026. Der zu erbringende Leistungsumfang besteht aus der Zustellung des Schriftstücks an den Adressaten, die hoheitliche Beurkundung hierüber und die Rücksendung der Zustellungsurkunde an die jeweilige Abholstelle. Unabhängig von Größe und Gewicht hat die förmliche Zustellung von Schriftstücken gemäß den §§ 176 bis 182 der Zivilprozessordnung (ZPO) und des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) in der jeweils aktuellen Fassung zu erfolgen. Nähere Einzelheiten können der Leistungsbeschreibung und dem Vertragsentwurf entnommen werden.
Los LOT-0002: Landgerichtsbezirke Bielefeld, Detmold und Paderborn
Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium der Justiz, dieses vertreten durch die Präsidentin des Oberlandesgerichts Hamm, vergibt als Rahmenvertrag die Abholung, Beförderung, Zustellung und Rückführung von Postzustellungsaufträgen (PZA) für die im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm gelegenen Justizbehörden (ohne das zentrale Mahngericht und ohne die Justizvollzugsanstalten) ab dem 01.08.2026. Der zu erbringende Leistungsumfang besteht aus der Zustellung des Schriftstücks an den Adressaten, die hoheitliche Beurkundung hierüber und die Rücksendung der Zustellungsurkunde an die jeweilige Abholstelle. Unabhängig von Größe und Gewicht hat die förmliche Zustellung von Schriftstücken gemäß den §§ 176 bis 182 der Zivilprozessordnung (ZPO) und des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) in der jeweils aktuellen Fassung zu erfolgen. Nähere Einzelheiten können der Leistungsbeschreibung und dem Vertragsentwurf entnommen werden.
Los LOT-0003: Landgerichtsbezirke Bochum und Essen
Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium der Justiz, dieses vertreten durch die Präsidentin des Oberlandesgerichts Hamm, vergibt als Rahmenvertrag die Abholung, Beförderung, Zustellung und Rückführung von Postzustellungsaufträgen (PZA) für die im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm gelegenen Justizbehörden (ohne das zentrale Mahngericht und ohne die Justizvollzugsanstalten) ab dem 01.08.2026. Der zu erbringende Leistungsumfang besteht aus der Zustellung des Schriftstücks an den Adressaten, die hoheitliche Beurkundung hierüber und die Rücksendung der Zustellungsurkunde an die jeweilige Abholstelle. Unabhängig von Größe und Gewicht hat die förmliche Zustellung von Schriftstücken gemäß den §§ 176 bis 182 der Zivilprozessordnung (ZPO) und des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) in der jeweils aktuellen Fassung zu erfolgen. Nähere Einzelheiten können der Leistungsbeschreibung und dem Vertragsentwurf entnommen werden.
Los LOT-0004: Landgerichtsbezirk Dortmund
Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium der Justiz, dieses vertreten durch die Präsidentin des Oberlandesgerichts Hamm, vergibt als Rahmenvertrag die Abholung, Beförderung, Zustellung und Rückführung von Postzustellungsaufträgen (PZA) für die im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm gelegenen Justizbehörden (ohne das zentrale Mahngericht und ohne die Justizvollzugsanstalten) ab dem 01.08.2026. Der zu erbringende Leistungsumfang besteht aus der Zustellung des Schriftstücks an den Adressaten, die hoheitliche Beurkundung hierüber und die Rücksendung der Zustellungsurkunde an die jeweilige Abholstelle. Unabhängig von Größe und Gewicht hat die förmliche Zustellung von Schriftstücken gemäß den §§ 176 bis 182 der Zivilprozessordnung (ZPO) und des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) in der jeweils aktuellen Fassung zu erfolgen. Nähere Einzelheiten können der Leistungsbeschreibung und dem Vertragsentwurf entnommen werden.
Los LOT-0005: Landgerichtsbezirk Münster
Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium der Justiz, dieses vertreten durch die Präsidentin des Oberlandesgerichts Hamm, vergibt als Rahmenvertrag die Abholung, Beförderung, Zustellung und Rückführung von Postzustellungsaufträgen (PZA) für die im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm gelegenen Justizbehörden (ohne das zentrale Mahngericht und ohne die Justizvollzugsanstalten) ab dem 01.08.2026. Der zu erbringende Leistungsumfang besteht aus der Zustellung des Schriftstücks an den Adressaten, die hoheitliche Beurkundung hierüber und die Rücksendung der Zustellungsurkunde an die jeweilige Abholstelle. Unabhängig von Größe und Gewicht hat die förmliche Zustellung von Schriftstücken gemäß den §§ 176 bis 182 der Zivilprozessordnung (ZPO) und des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) in der jeweils aktuellen Fassung zu erfolgen. Nähere Einzelheiten können der Leistungsbeschreibung und dem Vertragsentwurf entnommen werden.
Dokumente (5)
Score-Details
Lead-Status
Auftraggeber
Präsidentin des Oberlandesgerichts Hamm
Hamm
- Quelle
- bekanntmachungsservice_opendata
- Externe ID
- efd5e030-7710-417d-95c6-8743f9a7b5cd
- Veröffentlicht
- 19.02.2026