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Kartierung und Überprüfung der gesetzlich geschützten Biotope und FFH-Lebensraumtypen in Mecklenburg - Vorpommern

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Was
Unklar
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Wo
Güstrow, Deutschland
Landesamt für innere Verwaltung M-V, Abteilung Beschaffung/Dienstleistungen
Wann
Frist fehlt
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Volumen
keine Angabe
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0
fachliche Relevanz
Priority
0
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Volumen-Score
0
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50
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Leistungen & Waren auf einen Blick

Kartierung und Überprüfung der gesetzlich geschützten Biotope und FFH-Lebensraumtypen in Mecklenburg - Vorpommern

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PositionMengeQuelle
Kartierung und Überprüfung der gesetzlich geschützten Biotope und FFH-Lebensraumtypen in Mecklenburg - Vorpommern
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Waren
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Steckbrief

Unterlagen: Login erforderlich
Was
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Auftraggeber
Landesamt für innere Verwaltung M-V, Abteilung Beschaffung/Dienstleistungen
Ort
Güstrow, Deutschland
Wert / Lose
21 Lose
Frist
Verfahren
Offenes Verfahren
Bauzeit
Anschrift
Lübecker Str. 289, 19059, Schwerin·www.laiv-mv.de
Nachprüfung
Die Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit · Schwerin·vergabekammer@wm.mv-regierung.de

Ausschreibungsunterlagen & LV

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Leistungen & Materialien

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Kurzbeschreibung

  • Kartierung und Überprüfung der gesetzlich geschützten Biotope und FFH-Lebensraumtypen in Mecklenburg - Vorpommern 2026
Lose (21)

Los LOT-0001: Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2026

Die auszuführenden Kartierungen beinhalten die Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT). In ausgewählten Bereichen (im Folgenden: Kartiergebiete, vgl. Anlage 1 und Anlage 2) sind alle geschützten Biotope und FFH-Lebensraumtypen des Offenlandes zu kartieren. Dabei handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope und LRT. Dafür ist in den Kartiergebieten eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und LRT und deren Erfassung durchzuführen. Es sind alle geschützten Biotope zu erfassen und zu dokumentieren. Dazu gehören die räumliche Abgrenzung, Erfassung von Sachdaten (Biotoptypen, Arteninventar, Standortmerkmale) und die fotografische Dokumentation. Nicht erfasst werden Wald-LRT, die nicht unter Biotopschutz stehen.

Los LOT-0002: Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2026

Die auszuführenden Kartierungen beinhalten die Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT). In ausgewählten Bereichen (im Folgenden: Kartiergebiete, vgl. Anlage 1 und Anlage 2) sind alle geschützten Biotope und FFH-Lebensraumtypen des Offenlandes zu kartieren. Dabei handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope und LRT. Dafür ist in den Kartiergebieten eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und LRT und deren Erfassung durchzuführen. Es sind alle geschützten Biotope zu erfassen und zu dokumentieren. Dazu gehören die räumliche Abgrenzung, Erfassung von Sachdaten (Biotoptypen, Arteninventar, Standortmerkmale) und die fotografische Dokumentation. Nicht erfasst werden Wald-LRT, die nicht unter Biotopschutz stehen.

Los LOT-0003: Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2026

Die auszuführenden Kartierungen beinhalten die Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT). In ausgewählten Bereichen (im Folgenden: Kartiergebiete, vgl. Anlage 1 und Anlage 2) sind alle geschützten Biotope und FFH-Lebensraumtypen des Offenlandes zu kartieren. Dabei handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope und LRT. Dafür ist in den Kartiergebieten eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und LRT und deren Erfassung durchzuführen. Es sind alle geschützten Biotope zu erfassen und zu dokumentieren. Dazu gehören die räumliche Abgrenzung, Erfassung von Sachdaten (Biotoptypen, Arteninventar, Standortmerkmale) und die fotografische Dokumentation. Nicht erfasst werden Wald-LRT, die nicht unter Biotopschutz stehen.

Los LOT-0004: Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2026

Die auszuführenden Kartierungen beinhalten die Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT). In ausgewählten Bereichen (im Folgenden: Kartiergebiete, vgl. Anlage 1 und Anlage 2) sind alle geschützten Biotope und FFH-Lebensraumtypen des Offenlandes zu kartieren. Dabei handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope und LRT. Dafür ist in den Kartiergebieten eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und LRT und deren Erfassung durchzuführen. Es sind alle geschützten Biotope zu erfassen und zu dokumentieren. Dazu gehören die räumliche Abgrenzung, Erfassung von Sachdaten (Biotoptypen, Arteninventar, Standortmerkmale) und die fotografische Dokumentation. Nicht erfasst werden Wald-LRT, die nicht unter Biotopschutz stehen.

Los LOT-0005: Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2026

Die auszuführenden Kartierungen beinhalten die Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT). In ausgewählten Bereichen (im Folgenden: Kartiergebiete, vgl. Anlage 1 und Anlage 2) sind alle geschützten Biotope und FFH-Lebensraumtypen des Offenlandes zu kartieren. Dabei handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope und LRT. Dafür ist in den Kartiergebieten eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und LRT und deren Erfassung durchzuführen. Es sind alle geschützten Biotope zu erfassen und zu dokumentieren. Dazu gehören die räumliche Abgrenzung, Erfassung von Sachdaten (Biotoptypen, Arteninventar, Standortmerkmale) und die fotografische Dokumentation. Nicht erfasst werden Wald-LRT, die nicht unter Biotopschutz stehen.

Los LOT-0006: Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2026

Die auszuführenden Kartierungen beinhalten die Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT). In ausgewählten Bereichen (im Folgenden: Kartiergebiete, vgl. Anlage 1 und Anlage 2) sind alle geschützten Biotope und FFH-Lebensraumtypen des Offenlandes zu kartieren. Dabei handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope und LRT. Dafür ist in den Kartiergebieten eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und LRT und deren Erfassung durchzuführen. Es sind alle geschützten Biotope zu erfassen und zu dokumentieren. Dazu gehören die räumliche Abgrenzung, Erfassung von Sachdaten (Biotoptypen, Arteninventar, Standortmerkmale) und die fotografische Dokumentation. Nicht erfasst werden Wald-LRT, die nicht unter Biotopschutz stehen.

Los LOT-0007: Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2026

Die auszuführenden Kartierungen beinhalten die Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT). In ausgewählten Bereichen (im Folgenden: Kartiergebiete, vgl. Anlage 1 und Anlage 2) sind alle geschützten Biotope und FFH-Lebensraumtypen des Offenlandes zu kartieren. Dabei handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope und LRT. Dafür ist in den Kartiergebieten eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und LRT und deren Erfassung durchzuführen. Es sind alle geschützten Biotope zu erfassen und zu dokumentieren. Dazu gehören die räumliche Abgrenzung, Erfassung von Sachdaten (Biotoptypen, Arteninventar, Standortmerkmale) und die fotografische Dokumentation. Nicht erfasst werden Wald-LRT, die nicht unter Biotopschutz stehen.

Los LOT-0008: Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2026

Die auszuführenden Kartierungen beinhalten die Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT). In ausgewählten Bereichen (im Folgenden: Kartiergebiete, vgl. Anlage 1 und Anlage 2) sind alle geschützten Biotope und FFH-Lebensraumtypen des Offenlandes zu kartieren. Dabei handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope und LRT. Dafür ist in den Kartiergebieten eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und LRT und deren Erfassung durchzuführen. Es sind alle geschützten Biotope zu erfassen und zu dokumentieren. Dazu gehören die räumliche Abgrenzung, Erfassung von Sachdaten (Biotoptypen, Arteninventar, Standortmerkmale) und die fotografische Dokumentation. Nicht erfasst werden Wald-LRT, die nicht unter Biotopschutz stehen.

Los LOT-0009: Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2026

Die auszuführenden Kartierungen beinhalten die Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT). In ausgewählten Bereichen (im Folgenden: Kartiergebiete, vgl. Anlage 1 und Anlage 2) sind alle geschützten Biotope und FFH-Lebensraumtypen des Offenlandes zu kartieren. Dabei handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope und LRT. Dafür ist in den Kartiergebieten eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und LRT und deren Erfassung durchzuführen. Es sind alle geschützten Biotope zu erfassen und zu dokumentieren. Dazu gehören die räumliche Abgrenzung, Erfassung von Sachdaten (Biotoptypen, Arteninventar, Standortmerkmale) und die fotografische Dokumentation. Nicht erfasst werden Wald-LRT, die nicht unter Biotopschutz stehen.

Los LOT-0010: Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2026

Die auszuführenden Kartierungen beinhalten die Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT). In ausgewählten Bereichen (im Folgenden: Kartiergebiete, vgl. Anlage 1 und Anlage 2) sind alle geschützten Biotope und FFH-Lebensraumtypen des Offenlandes zu kartieren. Dabei handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope und LRT. Dafür ist in den Kartiergebieten eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und LRT und deren Erfassung durchzuführen. Es sind alle geschützten Biotope zu erfassen und zu dokumentieren. Dazu gehören die räumliche Abgrenzung, Erfassung von Sachdaten (Biotoptypen, Arteninventar, Standortmerkmale) und die fotografische Dokumentation. Nicht erfasst werden Wald-LRT, die nicht unter Biotopschutz stehen.

Los LOT-0011: Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2026

Die auszuführenden Kartierungen beinhalten die Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT). In ausgewählten Bereichen (im Folgenden: Kartiergebiete, vgl. Anlage 1 und Anlage 2) sind alle geschützten Biotope und FFH-Lebensraumtypen des Offenlandes zu kartieren. Dabei handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope und LRT. Dafür ist in den Kartiergebieten eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und LRT und deren Erfassung durchzuführen. Es sind alle geschützten Biotope zu erfassen und zu dokumentieren. Dazu gehören die räumliche Abgrenzung, Erfassung von Sachdaten (Biotoptypen, Arteninventar, Standortmerkmale) und die fotografische Dokumentation. Nicht erfasst werden Wald-LRT, die nicht unter Biotopschutz stehen.

Los LOT-0012: Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2026

Die auszuführenden Kartierungen beinhalten die Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT). In ausgewählten Bereichen (im Folgenden: Kartiergebiete, vgl. Anlage 1 und Anlage 2) sind alle geschützten Biotope und FFH-Lebensraumtypen des Offenlandes zu kartieren. Dabei handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope und LRT. Dafür ist in den Kartiergebieten eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und LRT und deren Erfassung durchzuführen. Es sind alle geschützten Biotope zu erfassen und zu dokumentieren. Dazu gehören die räumliche Abgrenzung, Erfassung von Sachdaten (Biotoptypen, Arteninventar, Standortmerkmale) und die fotografische Dokumentation. Nicht erfasst werden Wald-LRT, die nicht unter Biotopschutz stehen.

Los LOT-0013: Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2026

Die auszuführenden Kartierungen beinhalten die Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT). In ausgewählten Bereichen (im Folgenden: Kartiergebiete, vgl. Anlage 1 und Anlage 2) sind alle geschützten Biotope und FFH-Lebensraumtypen des Offenlandes zu kartieren. Dabei handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope und LRT. Dafür ist in den Kartiergebieten eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und LRT und deren Erfassung durchzuführen. Es sind alle geschützten Biotope zu erfassen und zu dokumentieren. Dazu gehören die räumliche Abgrenzung, Erfassung von Sachdaten (Biotoptypen, Arteninventar, Standortmerkmale) und die fotografische Dokumentation. Nicht erfasst werden Wald-LRT, die nicht unter Biotopschutz stehen.

Los LOT-0014: Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2026

Die auszuführenden Kartierungen beinhalten die Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT). In ausgewählten Bereichen (im Folgenden: Kartiergebiete, vgl. Anlage 1 und Anlage 2) sind alle geschützten Biotope und FFH-Lebensraumtypen des Offenlandes zu kartieren. Dabei handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope und LRT. Dafür ist in den Kartiergebieten eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und LRT und deren Erfassung durchzuführen. Es sind alle geschützten Biotope zu erfassen und zu dokumentieren. Dazu gehören die räumliche Abgrenzung, Erfassung von Sachdaten (Biotoptypen, Arteninventar, Standortmerkmale) und die fotografische Dokumentation. Nicht erfasst werden Wald-LRT, die nicht unter Biotopschutz stehen.

Los LOT-0015: Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2026

Die auszuführenden Kartierungen beinhalten die Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT). In ausgewählten Bereichen (im Folgenden: Kartiergebiete, vgl. Anlage 1 und Anlage 2) sind alle geschützten Biotope und FFH-Lebensraumtypen des Offenlandes zu kartieren. Dabei handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope und LRT. Dafür ist in den Kartiergebieten eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und LRT und deren Erfassung durchzuführen. Es sind alle geschützten Biotope zu erfassen und zu dokumentieren. Dazu gehören die räumliche Abgrenzung, Erfassung von Sachdaten (Biotoptypen, Arteninventar, Standortmerkmale) und die fotografische Dokumentation. Nicht erfasst werden Wald-LRT, die nicht unter Biotopschutz stehen.

Los LOT-0016: Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2026

Die auszuführenden Kartierungen beinhalten die Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT). In ausgewählten Bereichen (im Folgenden: Kartiergebiete, vgl. Anlage 1 und Anlage 2) sind alle geschützten Biotope und FFH-Lebensraumtypen des Offenlandes zu kartieren. Dabei handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope und LRT. Dafür ist in den Kartiergebieten eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und LRT und deren Erfassung durchzuführen. Es sind alle geschützten Biotope zu erfassen und zu dokumentieren. Dazu gehören die räumliche Abgrenzung, Erfassung von Sachdaten (Biotoptypen, Arteninventar, Standortmerkmale) und die fotografische Dokumentation. Nicht erfasst werden Wald-LRT, die nicht unter Biotopschutz stehen.

Los LOT-0017: Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2026

Die auszuführenden Kartierungen beinhalten die Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT). In ausgewählten Bereichen (im Folgenden: Kartiergebiete, vgl. Anlage 1 und Anlage 2) sind alle geschützten Biotope und FFH-Lebensraumtypen des Offenlandes zu kartieren. Dabei handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope und LRT. Dafür ist in den Kartiergebieten eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und LRT und deren Erfassung durchzuführen. Es sind alle geschützten Biotope zu erfassen und zu dokumentieren. Dazu gehören die räumliche Abgrenzung, Erfassung von Sachdaten (Biotoptypen, Arteninventar, Standortmerkmale) und die fotografische Dokumentation. Nicht erfasst werden Wald-LRT, die nicht unter Biotopschutz stehen.

Los LOT-0018: Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2026

Die auszuführenden Kartierungen beinhalten die Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT). In ausgewählten Bereichen (im Folgenden: Kartiergebiete, vgl. Anlage 1 und Anlage 2) sind alle geschützten Biotope und FFH-Lebensraumtypen des Offenlandes zu kartieren. Dabei handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope und LRT. Dafür ist in den Kartiergebieten eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und LRT und deren Erfassung durchzuführen. Es sind alle geschützten Biotope zu erfassen und zu dokumentieren. Dazu gehören die räumliche Abgrenzung, Erfassung von Sachdaten (Biotoptypen, Arteninventar, Standortmerkmale) und die fotografische Dokumentation. Nicht erfasst werden Wald-LRT, die nicht unter Biotopschutz stehen.

Los LOT-0019: Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2026

Die auszuführenden Kartierungen beinhalten die Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT). In ausgewählten Bereichen (im Folgenden: Kartiergebiete, vgl. Anlage 1 und Anlage 2) sind alle geschützten Biotope und FFH-Lebensraumtypen des Offenlandes zu kartieren. Dabei handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope und LRT. Dafür ist in den Kartiergebieten eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und LRT und deren Erfassung durchzuführen. Es sind alle geschützten Biotope zu erfassen und zu dokumentieren. Dazu gehören die räumliche Abgrenzung, Erfassung von Sachdaten (Biotoptypen, Arteninventar, Standortmerkmale) und die fotografische Dokumentation. Nicht erfasst werden Wald-LRT, die nicht unter Biotopschutz stehen.

Los LOT-0020: Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2026

Die auszuführenden Kartierungen beinhalten die Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT). In ausgewählten Bereichen (im Folgenden: Kartiergebiete, vgl. Anlage 1 und Anlage 2) sind alle geschützten Biotope und FFH-Lebensraumtypen des Offenlandes zu kartieren. Dabei handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope und LRT. Dafür ist in den Kartiergebieten eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und LRT und deren Erfassung durchzuführen. Es sind alle geschützten Biotope zu erfassen und zu dokumentieren. Dazu gehören die räumliche Abgrenzung, Erfassung von Sachdaten (Biotoptypen, Arteninventar, Standortmerkmale) und die fotografische Dokumentation. Nicht erfasst werden Wald-LRT, die nicht unter Biotopschutz stehen.

Los LOT-0021: Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2026

Die auszuführenden Kartierungen beinhalten die Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT). In ausgewählten Bereichen (im Folgenden: Kartiergebiete, vgl. Anlage 1 und Anlage 2) sind alle geschützten Biotope und FFH-Lebensraumtypen des Offenlandes zu kartieren. Dabei handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope und LRT. Dafür ist in den Kartiergebieten eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und LRT und deren Erfassung durchzuführen. Es sind alle geschützten Biotope zu erfassen und zu dokumentieren. Dazu gehören die räumliche Abgrenzung, Erfassung von Sachdaten (Biotoptypen, Arteninventar, Standortmerkmale) und die fotografische Dokumentation. Nicht erfasst werden Wald-LRT, die nicht unter Biotopschutz stehen.

Vergaben (10)

Die Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit

Vergeben am: 23.02.2026

lot_and_title: Same lot (LOT-0001), title similarity 0.41, buyer similarity 0.30

89% Konfidenz

Freiberuflicher Kartierer Carlo Seemann

Vergeben am: 23.02.2026

lot_and_title: Same lot (LOT-0001), title similarity 0.41, buyer similarity 0.30

89% Konfidenz

UmweltPlan GmbH Stralsund

Vergeben am: 23.02.2026

lot_and_title: Same lot (LOT-0001), title similarity 0.41, buyer similarity 0.30

89% Konfidenz

Dr. Rafael Meichßner

Vergeben am: 23.02.2026

lot_and_title: Same lot (LOT-0001), title similarity 0.41, buyer similarity 0.30

89% Konfidenz

IBN Forst- und Umweltplanungen, Andreas Neef

Vergeben am: 23.02.2026

lot_and_title: Same lot (LOT-0001), title similarity 0.41, buyer similarity 0.30

89% Konfidenz

BELA Agrarberatung GbR

Vergeben am: 23.02.2026

lot_and_title: Same lot (LOT-0001), title similarity 0.41, buyer similarity 0.30

89% Konfidenz

GICON Ecosystems GmbH

Vergeben am: 23.02.2026

lot_and_title: Same lot (LOT-0001), title similarity 0.41, buyer similarity 0.30

89% Konfidenz

biota - Institut für ökologische Forschung und Planung GmbH

Vergeben am: 23.02.2026

lot_and_title: Same lot (LOT-0001), title similarity 0.41, buyer similarity 0.30

89% Konfidenz

Dipl.-Landschaftsökologe Wulf Hahne

Vergeben am: 23.02.2026

lot_and_title: Same lot (LOT-0001), title similarity 0.41, buyer similarity 0.30

89% Konfidenz

Grünspektrum

Vergeben am: 23.02.2026

lot_and_title: Same lot (LOT-0001), title similarity 0.41, buyer similarity 0.30

89% Konfidenz

Datenqualität

1 offen
  • Fristfehlt
  • Lose21 erkannt
  • UnterlagenLogin erforderlich
  • LVLV im Unterlagenportal prüfen
  • OrtGüstrow, Deutschland
  • DetaildateneForms geladen

Abgabefrist fehlt

Conviction

wahrscheinlich irrelevant
0von 100
Priority
0
Volumen
0
Distanz
50
  • Kommunaler oder Zweckverbands-Auftraggeber+10

Lead-Status

Bearbeitungsstand der Ausschreibung.

Wird automatisch gespeichert.

Metadaten

Quelle
bekanntmachungsservice_opendata
Externe ID
54433d9e-623a-4fed-9b0a-f43f4ea1c223
Veröffentlicht
23.02.2026