Kartierung und Überprüfung der gesetzlich geschützten Biotope und FFH-Lebensraumtypen in Mecklenburg - Vorpommern
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Kartierung und Überprüfung der gesetzlich geschützten Biotope und FFH-Lebensraumtypen in Mecklenburg - Vorpommern
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| Position | Menge | Quelle |
|---|---|---|
Kartierung und Überprüfung der gesetzlich geschützten Biotope und FFH-Lebensraumtypen in Mecklenburg - Vorpommern Leistung | nicht beziffert | Text |
| Position | Menge | Quelle |
|---|---|---|
Keine Warenposition im Text erkannt Waren | nicht beziffert | Text |
Steckbrief
Unterlagen: Login erforderlich- Was
- Unklar- Kategorie prüfen
- Auftraggeber
- Landesamt für innere Verwaltung M-V, Abteilung Beschaffung/Dienstleistungen
- Ort
- Güstrow, Deutschland
- Wert / Lose
- 21 Lose
- Frist
- —
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Bauzeit
- —
- Anschrift
- Lübecker Str. 289, 19059, Schwerin·www.laiv-mv.de
- Nachprüfung
- Die Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit · Schwerin·vergabekammer@wm.mv-regierung.de
Ausschreibungsunterlagen & LV
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Kurzbeschreibung
- Kartierung und Überprüfung der gesetzlich geschützten Biotope und FFH-Lebensraumtypen in Mecklenburg - Vorpommern 2026
Lose (21)
Los LOT-0001: Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2026
Die auszuführenden Kartierungen beinhalten die Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT). In ausgewählten Bereichen (im Folgenden: Kartiergebiete, vgl. Anlage 1 und Anlage 2) sind alle geschützten Biotope und FFH-Lebensraumtypen des Offenlandes zu kartieren. Dabei handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope und LRT. Dafür ist in den Kartiergebieten eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und LRT und deren Erfassung durchzuführen. Es sind alle geschützten Biotope zu erfassen und zu dokumentieren. Dazu gehören die räumliche Abgrenzung, Erfassung von Sachdaten (Biotoptypen, Arteninventar, Standortmerkmale) und die fotografische Dokumentation. Nicht erfasst werden Wald-LRT, die nicht unter Biotopschutz stehen.
Los LOT-0002: Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2026
Die auszuführenden Kartierungen beinhalten die Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT). In ausgewählten Bereichen (im Folgenden: Kartiergebiete, vgl. Anlage 1 und Anlage 2) sind alle geschützten Biotope und FFH-Lebensraumtypen des Offenlandes zu kartieren. Dabei handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope und LRT. Dafür ist in den Kartiergebieten eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und LRT und deren Erfassung durchzuführen. Es sind alle geschützten Biotope zu erfassen und zu dokumentieren. Dazu gehören die räumliche Abgrenzung, Erfassung von Sachdaten (Biotoptypen, Arteninventar, Standortmerkmale) und die fotografische Dokumentation. Nicht erfasst werden Wald-LRT, die nicht unter Biotopschutz stehen.
Los LOT-0003: Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2026
Die auszuführenden Kartierungen beinhalten die Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT). In ausgewählten Bereichen (im Folgenden: Kartiergebiete, vgl. Anlage 1 und Anlage 2) sind alle geschützten Biotope und FFH-Lebensraumtypen des Offenlandes zu kartieren. Dabei handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope und LRT. Dafür ist in den Kartiergebieten eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und LRT und deren Erfassung durchzuführen. Es sind alle geschützten Biotope zu erfassen und zu dokumentieren. Dazu gehören die räumliche Abgrenzung, Erfassung von Sachdaten (Biotoptypen, Arteninventar, Standortmerkmale) und die fotografische Dokumentation. Nicht erfasst werden Wald-LRT, die nicht unter Biotopschutz stehen.
Los LOT-0004: Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2026
Die auszuführenden Kartierungen beinhalten die Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT). In ausgewählten Bereichen (im Folgenden: Kartiergebiete, vgl. Anlage 1 und Anlage 2) sind alle geschützten Biotope und FFH-Lebensraumtypen des Offenlandes zu kartieren. Dabei handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope und LRT. Dafür ist in den Kartiergebieten eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und LRT und deren Erfassung durchzuführen. Es sind alle geschützten Biotope zu erfassen und zu dokumentieren. Dazu gehören die räumliche Abgrenzung, Erfassung von Sachdaten (Biotoptypen, Arteninventar, Standortmerkmale) und die fotografische Dokumentation. Nicht erfasst werden Wald-LRT, die nicht unter Biotopschutz stehen.
Los LOT-0005: Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2026
Die auszuführenden Kartierungen beinhalten die Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT). In ausgewählten Bereichen (im Folgenden: Kartiergebiete, vgl. Anlage 1 und Anlage 2) sind alle geschützten Biotope und FFH-Lebensraumtypen des Offenlandes zu kartieren. Dabei handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope und LRT. Dafür ist in den Kartiergebieten eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und LRT und deren Erfassung durchzuführen. Es sind alle geschützten Biotope zu erfassen und zu dokumentieren. Dazu gehören die räumliche Abgrenzung, Erfassung von Sachdaten (Biotoptypen, Arteninventar, Standortmerkmale) und die fotografische Dokumentation. Nicht erfasst werden Wald-LRT, die nicht unter Biotopschutz stehen.
Los LOT-0006: Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2026
Die auszuführenden Kartierungen beinhalten die Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT). In ausgewählten Bereichen (im Folgenden: Kartiergebiete, vgl. Anlage 1 und Anlage 2) sind alle geschützten Biotope und FFH-Lebensraumtypen des Offenlandes zu kartieren. Dabei handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope und LRT. Dafür ist in den Kartiergebieten eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und LRT und deren Erfassung durchzuführen. Es sind alle geschützten Biotope zu erfassen und zu dokumentieren. Dazu gehören die räumliche Abgrenzung, Erfassung von Sachdaten (Biotoptypen, Arteninventar, Standortmerkmale) und die fotografische Dokumentation. Nicht erfasst werden Wald-LRT, die nicht unter Biotopschutz stehen.
Los LOT-0007: Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2026
Die auszuführenden Kartierungen beinhalten die Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT). In ausgewählten Bereichen (im Folgenden: Kartiergebiete, vgl. Anlage 1 und Anlage 2) sind alle geschützten Biotope und FFH-Lebensraumtypen des Offenlandes zu kartieren. Dabei handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope und LRT. Dafür ist in den Kartiergebieten eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und LRT und deren Erfassung durchzuführen. Es sind alle geschützten Biotope zu erfassen und zu dokumentieren. Dazu gehören die räumliche Abgrenzung, Erfassung von Sachdaten (Biotoptypen, Arteninventar, Standortmerkmale) und die fotografische Dokumentation. Nicht erfasst werden Wald-LRT, die nicht unter Biotopschutz stehen.
Los LOT-0008: Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2026
Die auszuführenden Kartierungen beinhalten die Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT). In ausgewählten Bereichen (im Folgenden: Kartiergebiete, vgl. Anlage 1 und Anlage 2) sind alle geschützten Biotope und FFH-Lebensraumtypen des Offenlandes zu kartieren. Dabei handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope und LRT. Dafür ist in den Kartiergebieten eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und LRT und deren Erfassung durchzuführen. Es sind alle geschützten Biotope zu erfassen und zu dokumentieren. Dazu gehören die räumliche Abgrenzung, Erfassung von Sachdaten (Biotoptypen, Arteninventar, Standortmerkmale) und die fotografische Dokumentation. Nicht erfasst werden Wald-LRT, die nicht unter Biotopschutz stehen.
Los LOT-0009: Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2026
Die auszuführenden Kartierungen beinhalten die Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT). In ausgewählten Bereichen (im Folgenden: Kartiergebiete, vgl. Anlage 1 und Anlage 2) sind alle geschützten Biotope und FFH-Lebensraumtypen des Offenlandes zu kartieren. Dabei handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope und LRT. Dafür ist in den Kartiergebieten eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und LRT und deren Erfassung durchzuführen. Es sind alle geschützten Biotope zu erfassen und zu dokumentieren. Dazu gehören die räumliche Abgrenzung, Erfassung von Sachdaten (Biotoptypen, Arteninventar, Standortmerkmale) und die fotografische Dokumentation. Nicht erfasst werden Wald-LRT, die nicht unter Biotopschutz stehen.
Los LOT-0010: Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2026
Die auszuführenden Kartierungen beinhalten die Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT). In ausgewählten Bereichen (im Folgenden: Kartiergebiete, vgl. Anlage 1 und Anlage 2) sind alle geschützten Biotope und FFH-Lebensraumtypen des Offenlandes zu kartieren. Dabei handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope und LRT. Dafür ist in den Kartiergebieten eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und LRT und deren Erfassung durchzuführen. Es sind alle geschützten Biotope zu erfassen und zu dokumentieren. Dazu gehören die räumliche Abgrenzung, Erfassung von Sachdaten (Biotoptypen, Arteninventar, Standortmerkmale) und die fotografische Dokumentation. Nicht erfasst werden Wald-LRT, die nicht unter Biotopschutz stehen.
Los LOT-0011: Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2026
Die auszuführenden Kartierungen beinhalten die Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT). In ausgewählten Bereichen (im Folgenden: Kartiergebiete, vgl. Anlage 1 und Anlage 2) sind alle geschützten Biotope und FFH-Lebensraumtypen des Offenlandes zu kartieren. Dabei handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope und LRT. Dafür ist in den Kartiergebieten eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und LRT und deren Erfassung durchzuführen. Es sind alle geschützten Biotope zu erfassen und zu dokumentieren. Dazu gehören die räumliche Abgrenzung, Erfassung von Sachdaten (Biotoptypen, Arteninventar, Standortmerkmale) und die fotografische Dokumentation. Nicht erfasst werden Wald-LRT, die nicht unter Biotopschutz stehen.
Los LOT-0012: Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2026
Die auszuführenden Kartierungen beinhalten die Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT). In ausgewählten Bereichen (im Folgenden: Kartiergebiete, vgl. Anlage 1 und Anlage 2) sind alle geschützten Biotope und FFH-Lebensraumtypen des Offenlandes zu kartieren. Dabei handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope und LRT. Dafür ist in den Kartiergebieten eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und LRT und deren Erfassung durchzuführen. Es sind alle geschützten Biotope zu erfassen und zu dokumentieren. Dazu gehören die räumliche Abgrenzung, Erfassung von Sachdaten (Biotoptypen, Arteninventar, Standortmerkmale) und die fotografische Dokumentation. Nicht erfasst werden Wald-LRT, die nicht unter Biotopschutz stehen.
Los LOT-0013: Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2026
Die auszuführenden Kartierungen beinhalten die Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT). In ausgewählten Bereichen (im Folgenden: Kartiergebiete, vgl. Anlage 1 und Anlage 2) sind alle geschützten Biotope und FFH-Lebensraumtypen des Offenlandes zu kartieren. Dabei handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope und LRT. Dafür ist in den Kartiergebieten eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und LRT und deren Erfassung durchzuführen. Es sind alle geschützten Biotope zu erfassen und zu dokumentieren. Dazu gehören die räumliche Abgrenzung, Erfassung von Sachdaten (Biotoptypen, Arteninventar, Standortmerkmale) und die fotografische Dokumentation. Nicht erfasst werden Wald-LRT, die nicht unter Biotopschutz stehen.
Los LOT-0014: Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2026
Die auszuführenden Kartierungen beinhalten die Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT). In ausgewählten Bereichen (im Folgenden: Kartiergebiete, vgl. Anlage 1 und Anlage 2) sind alle geschützten Biotope und FFH-Lebensraumtypen des Offenlandes zu kartieren. Dabei handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope und LRT. Dafür ist in den Kartiergebieten eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und LRT und deren Erfassung durchzuführen. Es sind alle geschützten Biotope zu erfassen und zu dokumentieren. Dazu gehören die räumliche Abgrenzung, Erfassung von Sachdaten (Biotoptypen, Arteninventar, Standortmerkmale) und die fotografische Dokumentation. Nicht erfasst werden Wald-LRT, die nicht unter Biotopschutz stehen.
Los LOT-0015: Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2026
Die auszuführenden Kartierungen beinhalten die Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT). In ausgewählten Bereichen (im Folgenden: Kartiergebiete, vgl. Anlage 1 und Anlage 2) sind alle geschützten Biotope und FFH-Lebensraumtypen des Offenlandes zu kartieren. Dabei handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope und LRT. Dafür ist in den Kartiergebieten eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und LRT und deren Erfassung durchzuführen. Es sind alle geschützten Biotope zu erfassen und zu dokumentieren. Dazu gehören die räumliche Abgrenzung, Erfassung von Sachdaten (Biotoptypen, Arteninventar, Standortmerkmale) und die fotografische Dokumentation. Nicht erfasst werden Wald-LRT, die nicht unter Biotopschutz stehen.
Los LOT-0016: Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2026
Die auszuführenden Kartierungen beinhalten die Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT). In ausgewählten Bereichen (im Folgenden: Kartiergebiete, vgl. Anlage 1 und Anlage 2) sind alle geschützten Biotope und FFH-Lebensraumtypen des Offenlandes zu kartieren. Dabei handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope und LRT. Dafür ist in den Kartiergebieten eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und LRT und deren Erfassung durchzuführen. Es sind alle geschützten Biotope zu erfassen und zu dokumentieren. Dazu gehören die räumliche Abgrenzung, Erfassung von Sachdaten (Biotoptypen, Arteninventar, Standortmerkmale) und die fotografische Dokumentation. Nicht erfasst werden Wald-LRT, die nicht unter Biotopschutz stehen.
Los LOT-0017: Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2026
Die auszuführenden Kartierungen beinhalten die Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT). In ausgewählten Bereichen (im Folgenden: Kartiergebiete, vgl. Anlage 1 und Anlage 2) sind alle geschützten Biotope und FFH-Lebensraumtypen des Offenlandes zu kartieren. Dabei handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope und LRT. Dafür ist in den Kartiergebieten eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und LRT und deren Erfassung durchzuführen. Es sind alle geschützten Biotope zu erfassen und zu dokumentieren. Dazu gehören die räumliche Abgrenzung, Erfassung von Sachdaten (Biotoptypen, Arteninventar, Standortmerkmale) und die fotografische Dokumentation. Nicht erfasst werden Wald-LRT, die nicht unter Biotopschutz stehen.
Los LOT-0018: Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2026
Die auszuführenden Kartierungen beinhalten die Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT). In ausgewählten Bereichen (im Folgenden: Kartiergebiete, vgl. Anlage 1 und Anlage 2) sind alle geschützten Biotope und FFH-Lebensraumtypen des Offenlandes zu kartieren. Dabei handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope und LRT. Dafür ist in den Kartiergebieten eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und LRT und deren Erfassung durchzuführen. Es sind alle geschützten Biotope zu erfassen und zu dokumentieren. Dazu gehören die räumliche Abgrenzung, Erfassung von Sachdaten (Biotoptypen, Arteninventar, Standortmerkmale) und die fotografische Dokumentation. Nicht erfasst werden Wald-LRT, die nicht unter Biotopschutz stehen.
Los LOT-0019: Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2026
Die auszuführenden Kartierungen beinhalten die Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT). In ausgewählten Bereichen (im Folgenden: Kartiergebiete, vgl. Anlage 1 und Anlage 2) sind alle geschützten Biotope und FFH-Lebensraumtypen des Offenlandes zu kartieren. Dabei handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope und LRT. Dafür ist in den Kartiergebieten eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und LRT und deren Erfassung durchzuführen. Es sind alle geschützten Biotope zu erfassen und zu dokumentieren. Dazu gehören die räumliche Abgrenzung, Erfassung von Sachdaten (Biotoptypen, Arteninventar, Standortmerkmale) und die fotografische Dokumentation. Nicht erfasst werden Wald-LRT, die nicht unter Biotopschutz stehen.
Los LOT-0020: Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2026
Die auszuführenden Kartierungen beinhalten die Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT). In ausgewählten Bereichen (im Folgenden: Kartiergebiete, vgl. Anlage 1 und Anlage 2) sind alle geschützten Biotope und FFH-Lebensraumtypen des Offenlandes zu kartieren. Dabei handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope und LRT. Dafür ist in den Kartiergebieten eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und LRT und deren Erfassung durchzuführen. Es sind alle geschützten Biotope zu erfassen und zu dokumentieren. Dazu gehören die räumliche Abgrenzung, Erfassung von Sachdaten (Biotoptypen, Arteninventar, Standortmerkmale) und die fotografische Dokumentation. Nicht erfasst werden Wald-LRT, die nicht unter Biotopschutz stehen.
Los LOT-0021: Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2026
Die auszuführenden Kartierungen beinhalten die Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT). In ausgewählten Bereichen (im Folgenden: Kartiergebiete, vgl. Anlage 1 und Anlage 2) sind alle geschützten Biotope und FFH-Lebensraumtypen des Offenlandes zu kartieren. Dabei handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope und LRT. Dafür ist in den Kartiergebieten eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und LRT und deren Erfassung durchzuführen. Es sind alle geschützten Biotope zu erfassen und zu dokumentieren. Dazu gehören die räumliche Abgrenzung, Erfassung von Sachdaten (Biotoptypen, Arteninventar, Standortmerkmale) und die fotografische Dokumentation. Nicht erfasst werden Wald-LRT, die nicht unter Biotopschutz stehen.
Vergaben (10)
Vergeben am: 23.02.2026
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Freiberuflicher Kartierer Carlo Seemann
Vergeben am: 23.02.2026
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Vergeben am: 23.02.2026
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Vergeben am: 23.02.2026
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IBN Forst- und Umweltplanungen, Andreas Neef
Vergeben am: 23.02.2026
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Vergeben am: 23.02.2026
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Vergeben am: 23.02.2026
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biota - Institut für ökologische Forschung und Planung GmbH
Vergeben am: 23.02.2026
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Dipl.-Landschaftsökologe Wulf Hahne
Vergeben am: 23.02.2026
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Vergeben am: 23.02.2026
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Datenqualität
1 offen- Fristfehlt
- Lose21 erkannt
- UnterlagenLogin erforderlich
- LVLV im Unterlagenportal prüfen
- OrtGüstrow, Deutschland
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Abgabefrist fehlt
Conviction
wahrscheinlich irrelevant- Kommunaler oder Zweckverbands-Auftraggeber+10
Lead-Status
Bearbeitungsstand der Ausschreibung.
Wird automatisch gespeichert.
Metadaten
- Quelle
- bekanntmachungsservice_opendata
- Externe ID
- 54433d9e-623a-4fed-9b0a-f43f4ea1c223
- Veröffentlicht
- 23.02.2026