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Kartierung und Überprüfung der gesetzlich geschützten Biotope und FFH-Lebensraumtypen in Mecklenburg - Vorpommern

Wer?
Landesamt für innere Verwaltung M-V, Abteilung Beschaffung/Dienstleistungen
Wo?
Güstrow, Deutschland
Wert?
21 Lose
Frist?
Wie?
32014L0024

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Kartierung und Überprüfung der gesetzlich geschützten Biotope und FFH-Lebensraumtypen in Mecklenburg - Vorpommern 2026

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Lose (21)

Los LOT-0001: Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2026

Die auszuführenden Kartierungen beinhalten die Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT). In ausgewählten Bereichen (im Folgenden: Kartiergebiete, vgl. Anlage 1 und Anlage 2) sind alle geschützten Biotope und FFH-Lebensraumtypen des Offenlandes zu kartieren. Dabei handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope und LRT. Dafür ist in den Kartiergebieten eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und LRT und deren Erfassung durchzuführen. Es sind alle geschützten Biotope zu erfassen und zu dokumentieren. Dazu gehören die räumliche Abgrenzung, Erfassung von Sachdaten (Biotoptypen, Arteninventar, Standortmerkmale) und die fotografische Dokumentation. Nicht erfasst werden Wald-LRT, die nicht unter Biotopschutz stehen.

Los LOT-0002: Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2026

Die auszuführenden Kartierungen beinhalten die Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT). In ausgewählten Bereichen (im Folgenden: Kartiergebiete, vgl. Anlage 1 und Anlage 2) sind alle geschützten Biotope und FFH-Lebensraumtypen des Offenlandes zu kartieren. Dabei handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope und LRT. Dafür ist in den Kartiergebieten eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und LRT und deren Erfassung durchzuführen. Es sind alle geschützten Biotope zu erfassen und zu dokumentieren. Dazu gehören die räumliche Abgrenzung, Erfassung von Sachdaten (Biotoptypen, Arteninventar, Standortmerkmale) und die fotografische Dokumentation. Nicht erfasst werden Wald-LRT, die nicht unter Biotopschutz stehen.

Los LOT-0003: Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2026

Die auszuführenden Kartierungen beinhalten die Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT). In ausgewählten Bereichen (im Folgenden: Kartiergebiete, vgl. Anlage 1 und Anlage 2) sind alle geschützten Biotope und FFH-Lebensraumtypen des Offenlandes zu kartieren. Dabei handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope und LRT. Dafür ist in den Kartiergebieten eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und LRT und deren Erfassung durchzuführen. Es sind alle geschützten Biotope zu erfassen und zu dokumentieren. Dazu gehören die räumliche Abgrenzung, Erfassung von Sachdaten (Biotoptypen, Arteninventar, Standortmerkmale) und die fotografische Dokumentation. Nicht erfasst werden Wald-LRT, die nicht unter Biotopschutz stehen.

Los LOT-0004: Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2026

Die auszuführenden Kartierungen beinhalten die Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT). In ausgewählten Bereichen (im Folgenden: Kartiergebiete, vgl. Anlage 1 und Anlage 2) sind alle geschützten Biotope und FFH-Lebensraumtypen des Offenlandes zu kartieren. Dabei handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope und LRT. Dafür ist in den Kartiergebieten eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und LRT und deren Erfassung durchzuführen. Es sind alle geschützten Biotope zu erfassen und zu dokumentieren. Dazu gehören die räumliche Abgrenzung, Erfassung von Sachdaten (Biotoptypen, Arteninventar, Standortmerkmale) und die fotografische Dokumentation. Nicht erfasst werden Wald-LRT, die nicht unter Biotopschutz stehen.

Los LOT-0005: Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2026

Die auszuführenden Kartierungen beinhalten die Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT). In ausgewählten Bereichen (im Folgenden: Kartiergebiete, vgl. Anlage 1 und Anlage 2) sind alle geschützten Biotope und FFH-Lebensraumtypen des Offenlandes zu kartieren. Dabei handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope und LRT. Dafür ist in den Kartiergebieten eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und LRT und deren Erfassung durchzuführen. Es sind alle geschützten Biotope zu erfassen und zu dokumentieren. Dazu gehören die räumliche Abgrenzung, Erfassung von Sachdaten (Biotoptypen, Arteninventar, Standortmerkmale) und die fotografische Dokumentation. Nicht erfasst werden Wald-LRT, die nicht unter Biotopschutz stehen.

Los LOT-0006: Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2026

Die auszuführenden Kartierungen beinhalten die Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT). In ausgewählten Bereichen (im Folgenden: Kartiergebiete, vgl. Anlage 1 und Anlage 2) sind alle geschützten Biotope und FFH-Lebensraumtypen des Offenlandes zu kartieren. Dabei handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope und LRT. Dafür ist in den Kartiergebieten eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und LRT und deren Erfassung durchzuführen. Es sind alle geschützten Biotope zu erfassen und zu dokumentieren. Dazu gehören die räumliche Abgrenzung, Erfassung von Sachdaten (Biotoptypen, Arteninventar, Standortmerkmale) und die fotografische Dokumentation. Nicht erfasst werden Wald-LRT, die nicht unter Biotopschutz stehen.

Los LOT-0007: Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2026

Die auszuführenden Kartierungen beinhalten die Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT). In ausgewählten Bereichen (im Folgenden: Kartiergebiete, vgl. Anlage 1 und Anlage 2) sind alle geschützten Biotope und FFH-Lebensraumtypen des Offenlandes zu kartieren. Dabei handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope und LRT. Dafür ist in den Kartiergebieten eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und LRT und deren Erfassung durchzuführen. Es sind alle geschützten Biotope zu erfassen und zu dokumentieren. Dazu gehören die räumliche Abgrenzung, Erfassung von Sachdaten (Biotoptypen, Arteninventar, Standortmerkmale) und die fotografische Dokumentation. Nicht erfasst werden Wald-LRT, die nicht unter Biotopschutz stehen.

Los LOT-0008: Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2026

Die auszuführenden Kartierungen beinhalten die Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT). In ausgewählten Bereichen (im Folgenden: Kartiergebiete, vgl. Anlage 1 und Anlage 2) sind alle geschützten Biotope und FFH-Lebensraumtypen des Offenlandes zu kartieren. Dabei handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope und LRT. Dafür ist in den Kartiergebieten eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und LRT und deren Erfassung durchzuführen. Es sind alle geschützten Biotope zu erfassen und zu dokumentieren. Dazu gehören die räumliche Abgrenzung, Erfassung von Sachdaten (Biotoptypen, Arteninventar, Standortmerkmale) und die fotografische Dokumentation. Nicht erfasst werden Wald-LRT, die nicht unter Biotopschutz stehen.

Los LOT-0009: Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2026

Die auszuführenden Kartierungen beinhalten die Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT). In ausgewählten Bereichen (im Folgenden: Kartiergebiete, vgl. Anlage 1 und Anlage 2) sind alle geschützten Biotope und FFH-Lebensraumtypen des Offenlandes zu kartieren. Dabei handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope und LRT. Dafür ist in den Kartiergebieten eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und LRT und deren Erfassung durchzuführen. Es sind alle geschützten Biotope zu erfassen und zu dokumentieren. Dazu gehören die räumliche Abgrenzung, Erfassung von Sachdaten (Biotoptypen, Arteninventar, Standortmerkmale) und die fotografische Dokumentation. Nicht erfasst werden Wald-LRT, die nicht unter Biotopschutz stehen.

Los LOT-0010: Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2026

Die auszuführenden Kartierungen beinhalten die Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT). In ausgewählten Bereichen (im Folgenden: Kartiergebiete, vgl. Anlage 1 und Anlage 2) sind alle geschützten Biotope und FFH-Lebensraumtypen des Offenlandes zu kartieren. Dabei handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope und LRT. Dafür ist in den Kartiergebieten eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und LRT und deren Erfassung durchzuführen. Es sind alle geschützten Biotope zu erfassen und zu dokumentieren. Dazu gehören die räumliche Abgrenzung, Erfassung von Sachdaten (Biotoptypen, Arteninventar, Standortmerkmale) und die fotografische Dokumentation. Nicht erfasst werden Wald-LRT, die nicht unter Biotopschutz stehen.

Los LOT-0011: Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2026

Die auszuführenden Kartierungen beinhalten die Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT). In ausgewählten Bereichen (im Folgenden: Kartiergebiete, vgl. Anlage 1 und Anlage 2) sind alle geschützten Biotope und FFH-Lebensraumtypen des Offenlandes zu kartieren. Dabei handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope und LRT. Dafür ist in den Kartiergebieten eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und LRT und deren Erfassung durchzuführen. Es sind alle geschützten Biotope zu erfassen und zu dokumentieren. Dazu gehören die räumliche Abgrenzung, Erfassung von Sachdaten (Biotoptypen, Arteninventar, Standortmerkmale) und die fotografische Dokumentation. Nicht erfasst werden Wald-LRT, die nicht unter Biotopschutz stehen.

Los LOT-0012: Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2026

Die auszuführenden Kartierungen beinhalten die Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT). In ausgewählten Bereichen (im Folgenden: Kartiergebiete, vgl. Anlage 1 und Anlage 2) sind alle geschützten Biotope und FFH-Lebensraumtypen des Offenlandes zu kartieren. Dabei handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope und LRT. Dafür ist in den Kartiergebieten eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und LRT und deren Erfassung durchzuführen. Es sind alle geschützten Biotope zu erfassen und zu dokumentieren. Dazu gehören die räumliche Abgrenzung, Erfassung von Sachdaten (Biotoptypen, Arteninventar, Standortmerkmale) und die fotografische Dokumentation. Nicht erfasst werden Wald-LRT, die nicht unter Biotopschutz stehen.

Los LOT-0013: Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2026

Die auszuführenden Kartierungen beinhalten die Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT). In ausgewählten Bereichen (im Folgenden: Kartiergebiete, vgl. Anlage 1 und Anlage 2) sind alle geschützten Biotope und FFH-Lebensraumtypen des Offenlandes zu kartieren. Dabei handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope und LRT. Dafür ist in den Kartiergebieten eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und LRT und deren Erfassung durchzuführen. Es sind alle geschützten Biotope zu erfassen und zu dokumentieren. Dazu gehören die räumliche Abgrenzung, Erfassung von Sachdaten (Biotoptypen, Arteninventar, Standortmerkmale) und die fotografische Dokumentation. Nicht erfasst werden Wald-LRT, die nicht unter Biotopschutz stehen.

Los LOT-0014: Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2026

Die auszuführenden Kartierungen beinhalten die Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT). In ausgewählten Bereichen (im Folgenden: Kartiergebiete, vgl. Anlage 1 und Anlage 2) sind alle geschützten Biotope und FFH-Lebensraumtypen des Offenlandes zu kartieren. Dabei handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope und LRT. Dafür ist in den Kartiergebieten eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und LRT und deren Erfassung durchzuführen. Es sind alle geschützten Biotope zu erfassen und zu dokumentieren. Dazu gehören die räumliche Abgrenzung, Erfassung von Sachdaten (Biotoptypen, Arteninventar, Standortmerkmale) und die fotografische Dokumentation. Nicht erfasst werden Wald-LRT, die nicht unter Biotopschutz stehen.

Los LOT-0015: Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2026

Die auszuführenden Kartierungen beinhalten die Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT). In ausgewählten Bereichen (im Folgenden: Kartiergebiete, vgl. Anlage 1 und Anlage 2) sind alle geschützten Biotope und FFH-Lebensraumtypen des Offenlandes zu kartieren. Dabei handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope und LRT. Dafür ist in den Kartiergebieten eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und LRT und deren Erfassung durchzuführen. Es sind alle geschützten Biotope zu erfassen und zu dokumentieren. Dazu gehören die räumliche Abgrenzung, Erfassung von Sachdaten (Biotoptypen, Arteninventar, Standortmerkmale) und die fotografische Dokumentation. Nicht erfasst werden Wald-LRT, die nicht unter Biotopschutz stehen.

Los LOT-0016: Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2026

Die auszuführenden Kartierungen beinhalten die Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT). In ausgewählten Bereichen (im Folgenden: Kartiergebiete, vgl. Anlage 1 und Anlage 2) sind alle geschützten Biotope und FFH-Lebensraumtypen des Offenlandes zu kartieren. Dabei handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope und LRT. Dafür ist in den Kartiergebieten eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und LRT und deren Erfassung durchzuführen. Es sind alle geschützten Biotope zu erfassen und zu dokumentieren. Dazu gehören die räumliche Abgrenzung, Erfassung von Sachdaten (Biotoptypen, Arteninventar, Standortmerkmale) und die fotografische Dokumentation. Nicht erfasst werden Wald-LRT, die nicht unter Biotopschutz stehen.

Los LOT-0017: Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2026

Die auszuführenden Kartierungen beinhalten die Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT). In ausgewählten Bereichen (im Folgenden: Kartiergebiete, vgl. Anlage 1 und Anlage 2) sind alle geschützten Biotope und FFH-Lebensraumtypen des Offenlandes zu kartieren. Dabei handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope und LRT. Dafür ist in den Kartiergebieten eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und LRT und deren Erfassung durchzuführen. Es sind alle geschützten Biotope zu erfassen und zu dokumentieren. Dazu gehören die räumliche Abgrenzung, Erfassung von Sachdaten (Biotoptypen, Arteninventar, Standortmerkmale) und die fotografische Dokumentation. Nicht erfasst werden Wald-LRT, die nicht unter Biotopschutz stehen.

Los LOT-0018: Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2026

Die auszuführenden Kartierungen beinhalten die Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT). In ausgewählten Bereichen (im Folgenden: Kartiergebiete, vgl. Anlage 1 und Anlage 2) sind alle geschützten Biotope und FFH-Lebensraumtypen des Offenlandes zu kartieren. Dabei handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope und LRT. Dafür ist in den Kartiergebieten eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und LRT und deren Erfassung durchzuführen. Es sind alle geschützten Biotope zu erfassen und zu dokumentieren. Dazu gehören die räumliche Abgrenzung, Erfassung von Sachdaten (Biotoptypen, Arteninventar, Standortmerkmale) und die fotografische Dokumentation. Nicht erfasst werden Wald-LRT, die nicht unter Biotopschutz stehen.

Los LOT-0019: Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2026

Die auszuführenden Kartierungen beinhalten die Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT). In ausgewählten Bereichen (im Folgenden: Kartiergebiete, vgl. Anlage 1 und Anlage 2) sind alle geschützten Biotope und FFH-Lebensraumtypen des Offenlandes zu kartieren. Dabei handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope und LRT. Dafür ist in den Kartiergebieten eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und LRT und deren Erfassung durchzuführen. Es sind alle geschützten Biotope zu erfassen und zu dokumentieren. Dazu gehören die räumliche Abgrenzung, Erfassung von Sachdaten (Biotoptypen, Arteninventar, Standortmerkmale) und die fotografische Dokumentation. Nicht erfasst werden Wald-LRT, die nicht unter Biotopschutz stehen.

Los LOT-0020: Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2026

Die auszuführenden Kartierungen beinhalten die Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT). In ausgewählten Bereichen (im Folgenden: Kartiergebiete, vgl. Anlage 1 und Anlage 2) sind alle geschützten Biotope und FFH-Lebensraumtypen des Offenlandes zu kartieren. Dabei handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope und LRT. Dafür ist in den Kartiergebieten eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und LRT und deren Erfassung durchzuführen. Es sind alle geschützten Biotope zu erfassen und zu dokumentieren. Dazu gehören die räumliche Abgrenzung, Erfassung von Sachdaten (Biotoptypen, Arteninventar, Standortmerkmale) und die fotografische Dokumentation. Nicht erfasst werden Wald-LRT, die nicht unter Biotopschutz stehen.

Los LOT-0021: Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2026

Die auszuführenden Kartierungen beinhalten die Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT). In ausgewählten Bereichen (im Folgenden: Kartiergebiete, vgl. Anlage 1 und Anlage 2) sind alle geschützten Biotope und FFH-Lebensraumtypen des Offenlandes zu kartieren. Dabei handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope und LRT. Dafür ist in den Kartiergebieten eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und LRT und deren Erfassung durchzuführen. Es sind alle geschützten Biotope zu erfassen und zu dokumentieren. Dazu gehören die räumliche Abgrenzung, Erfassung von Sachdaten (Biotoptypen, Arteninventar, Standortmerkmale) und die fotografische Dokumentation. Nicht erfasst werden Wald-LRT, die nicht unter Biotopschutz stehen.

Vergaben (10)

Die Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit

Vergeben am: 23.02.2026

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89% Konfidenz

Freiberuflicher Kartierer Carlo Seemann

Vergeben am: 23.02.2026

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89% Konfidenz

UmweltPlan GmbH Stralsund

Vergeben am: 23.02.2026

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89% Konfidenz

Dr. Rafael Meichßner

Vergeben am: 23.02.2026

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89% Konfidenz

IBN Forst- und Umweltplanungen, Andreas Neef

Vergeben am: 23.02.2026

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89% Konfidenz

BELA Agrarberatung GbR

Vergeben am: 23.02.2026

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89% Konfidenz

GICON Ecosystems GmbH

Vergeben am: 23.02.2026

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89% Konfidenz

biota - Institut für ökologische Forschung und Planung GmbH

Vergeben am: 23.02.2026

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89% Konfidenz

Dipl.-Landschaftsökologe Wulf Hahne

Vergeben am: 23.02.2026

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89% Konfidenz

Grünspektrum

Vergeben am: 23.02.2026

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89% Konfidenz
Score-Details
Kommunaler oder Zweckverbands-Auftraggeber+10
Zuschlag oder Gewinner vorhanden+5
Gesamt15

Lead-Status

Auftraggeber

Landesamt für innere Verwaltung M-V, Abteilung Beschaffung/Dienstleistungen

Güstrow

Quelle
bekanntmachungsservice_opendata
Externe ID
54433d9e-623a-4fed-9b0a-f43f4ea1c223
Veröffentlicht
23.02.2026