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Vorläufige Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten in der Gemeinschaftsunterkunft Groß Glienicker Heide 9-11, 14476 Potsdam (Los 1) und im Wohnungsverbund Gluckstr. 64/66, 14480 Potsdam (Los 2)

Wer?
Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement
Wo?
Potsdam, Deutschland
Wert?
2 Lose
Frist?
Wie?
32014L0024

Keine spezifischen Leistungen erkannt — Quelldokumente prüfen

Beschreibung der Unterkunft Für eine ausführliche Beschreibung der Unterkünfte zu Los 1 und Los 2 wird auf die losspezifischen Angaben sowie auf die Leistungsbeschreibung zu Los 1 und Los 2 verwiesen. Leistungsumfang Die LHP erwartet vom Auftragnehmer (AN) die Übernahme und Erfüllung der Organisation und Durchführung der vorläufigen Unterbringung und migrationsspezifischen sozialen Betreuung am Standort Groß Glienicker Heide 9 - 11 in 14476 Potsdam (Los 1) und am Standort Gluckstr. 64/66, 14480 Potsdam (Los 2, im Folgenden Wohnungsverbund) ab dem 01. Daher sind die betreffenden Inhalte der jeweiligen Leistungsbeschreibung zum Los 1 und zum Los 2 zu entnehmen. Das polizeilich bestätigte Sicherheitskonzept muss den Umfang der notwendigen Bewachung der Gebäude der Unterkunft klar benennen und der Landeshauptstadt Potsdam binnen 3 Monaten nach Betriebsbeginn vorliegen.

Beschreibung

1.

Vorbemerkungen Gemäß des Gesetzes über die Aufnahme von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen im Land Brandenburg sowie zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (Landesaufnahmegesetz - LAufnG) sind die Aufnahme, vorläufige Unterbringung und die migrationsspezifische soziale Unterstützung der in § 4 LAufnG genannten Personen sowie die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes öffentliche Aufgaben, die den Landkreisen und kreisfreien Städten als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung übertragen werden.

Die Rahmenbedingungen hierzu sind in der Verordnung über die Kostenerstattung nach dem Landesaufnahmegesetz für die Aufnahme von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen (Landesaufnahmegesetz-Erstattungsverordnung - LAufnGErstV) sowie in der Verordnung über die Durchführung des Landesaufnahmegesetzes (Landesaufnahmegesetz-Durchführungsverordnung - LAufnGDV) geregelt.

Die Landeshauptstadt Potsdam beabsichtigt, für die Wahrnehmung ihrer Pflichtaufgaben der vorläufigen Unterbringung und allgemeinen sozialen Betreuung unter den in Ziffer 2 bis 10 genannten Bedingungen einen externen Auftragnehmer zu beauftragen (§ 10 Absatz 2 und § 12 Absatz 2 LAufnG).

2.

Personenkreise Der vorliegende Auftrag zur Unterbringung und Betreuung bezieht sich hauptsächlich auf den Personenkreis nach § 4 LAufnG.

Darüber hinaus kann die Landeshauptstadt Potsdam der Unterkunft in Einzelfällen Personen aus anderen einschlägigen Personenkreisen zuweisen.

3.

Beschreibung der Unterkunft Für eine ausführliche Beschreibung der Unterkünfte zu Los 1 und Los 2 wird auf die losspezifischen Angaben sowie auf die Leistungsbeschreibung zu Los 1 und Los 2 verwiesen.

4.

Leistungsumfang Die LHP erwartet vom Auftragnehmer (AN) die Übernahme und Erfüllung der Organisation und Durchführung der vorläufigen Unterbringung und migrationsspezifischen sozialen Betreuung am Standort Groß Glienicker Heide 9 - 11 in 14476 Potsdam (Los 1) und am Standort Gluckstr.

64/66, 14480 Potsdam (Los 2, im Folgenden Wohnungsverbund) ab dem 01.03.2026 auf Grundlage der im Folgenden dargestellten Leistungsbausteine.

Die Leistungserbringung gemäß dieser Leistungsbeschreibung stellt die Mindestanforderung dar.

Die Bieter haben die Möglichkeit, im Rahmen des Angebots darüber hinaus gehende Leistungszusagen entsprechend der Bewertungsmatrix zu machen, die Teil der Vergabeunterlagen ist.

Diese zusätzlichen Leistungszusagen sind in einem gesonderten Qualitätskonzept festzuhalten, das verbindlicher Bestandteil des Angebotes ist und den Angebotsunterlagen beizulegen ist.

Es wird den Bietern empfohlen, sich bei der Zusage zusätzlicher Leistungsqualitäten an der Bewertungsmatrix zur Bewertung der Leistungsqualität zu orientieren.

Nur dann kann die zusätzlich angebotene Leistungsqualität im Rahmen der Wertung der Qualität der Angebote berücksichtigt werden.

Angaben im Qualitätskonzept, die keine vollständige und verbindliche Leistungserbringung erkennen lassen, werden bei der Wertung der zusätzlichen Leistungsqualität nicht berücksichtigt.

4.1 Leistungsbaustein Unterbringung Eine ausführliche Beschreibung des v.

g.

Leistungsbausteines ist aufgrund begrenzter Darstellungsmöglichkeiten nicht möglich.

Daher sind die betreffenden Inhalte der jeweiligen Leistungsbeschreibung zum Los 1 und zum Los 2 zu entnehmen.

4.2 Leistungsbaustein Sicherheitsdienstleistungen a.) Die Unterkunft ist durch den AN von außen und innen durch geeignete organisatorische Maßnahmen gegen unbefugtes Betreten, Vandalismus, Anschläge und Konfliktsituationen sowie gegen Brand, Unfall und Unwetter zu schützen.

Hierüber sind in einem polizeilich bestätigten Sicherheitskonzept Aussagen zu treffen.

Der Auftragnehmer ist für die Erstellung, Umsetzung und Aktualisierung des polizeilich bestätigten Sicherheitskonzeptes für die gesamte Unterkunft zuständig und trägt die dabei anfallenden Kosten.

Das polizeilich bestätigte Sicherheitskonzept muss den Umfang der notwendigen Bewachung der Gebäude der Unterkunft klar benennen und der Landeshauptstadt Potsdam binnen 3 Monaten nach Betriebsbeginn vorliegen.

b.) Der AN hat sicherzustellen, dass die Gebäude der Unterkunft gemäß des polizeilich bestätigten Sicherheitskonzeptes durch geeignetes Sicherheitspersonal be-setzt sind.

Als geeignet gilt ausschließlich Sicherheitspersonal, das den Anforderungen des § 34a Gewerbeordnung sowie des § 72a Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) Abs.

1 Satz 1 genügt.

Eine entsprechende Bestätigung über den Einsatz geeigneten Sicherheitspersonals ist durch den Auftragnehmer mit dem Angebot sowie jährlich zum 31.03.

vorzulegen.

Der Auftragnehmer hat der Landeshauptstadt Potsdam auf erstes Anfragen unverzüglich einen Nachweis über die Eignung des tatsächlich eingesetzten Sicherheitspersonals schriftlich vorzulegen.

Der AN verpflichtet sich, zur Auftragserfüllung ausschließlich Sicher-heitspersonal einzusetzen, dass den Anforderungen des § 34a Absatz 1a der Gewerbeordnung und der Bewachungsverordnung (BewachV) an Wachpersonen genügt.

Insbesondere dürfen nur Wachpersonen eingesetzt werden, die im Bewacherregister registriert sind und abschließend auf Zuverlässigkeit geprüft wurden.

Alle eingesetzten Wachpersonen müssen über eine Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder einen gleichwertigen, amtlich anerkannten Nachweis verfügen, dass sie über die für die Ausübung des Gewerbes notwendigen rechtlichen und fachlichen Grundlagen unterrichtet worden sind.

Immer mindestens eine der jeweils eingesetzten Wachpersonen muss darüber hinaus über einen Sachkundenachweis der IHK oder einen gleichwertigen, amtlich anerkannten Nachweis verfügen.

Jede Wachperson, die leitend in der Unterkunft tätig ist, muss während der Tätigkeit sichtbar ein Schild mit dem Namen oder einer Kennnummer sowie der Bezeichnung des Gewerbebetriebs tragen.

Hilfsweise kann der Dienstausweis sichtbar getragen werden..

Unvollständige Daten

  • !Keine Abgabefrist bekannt
  • !Keine Dokumente verlinkt
Lose (2)

Los LOT-0001: Gemeinschaftsunterkunft Groß Glienicker Heide 9-11

3. Beschreibung der Gemeinschaftsunterkunft Die Leistungserbringung der vorläufigen Unterbringung und migrationsspezifischen sozialen Unterstützung des betroffenen Personenkreises erfolgt in der Gemeinschaftsunterkunft Groß Glienicker Heide 9-11 in 14476 Potsdam (im Folgenden Unterkunft genannt). Die Landeshauptstadt Potsdam stellt die Unterkunft dem Betreiber mietzinsfrei sowie frei von Neben-, Betriebs- und Energiekosten zur Verfügung. Hierzu werden dem Betreiber zur Leistungsaufnahme bei der Übergabe der Einrichtung an den Betreiber die Schlüssel übergeben. Zusätzliche Schlüssel hat der Betreiber auf seine Kosten und nach vorheriger Zustimmung durch die Landeshauptstadt Potsdam zu beschaffen. Bei Beendigung des Leistungsverhält-nisses sind sämtliche Schlüssel an die Landeshauptstadt Potsdam herauszugeben. Der Betreiber ist zur Übernahme folgender Pflichten und Haftungsrisiken im Rahmen der Überlas-sung der Mieträume verpflichtet: a) Der Betreiber hat auf ein gedeihliches und gemeinschaftliches Zusammenleben der ausländischen Bewohner*innen mit der nachbarschaftlichen Umgebung hinzuwirken. b) Zusätzlich zur Gehweg- und Hausreinigung hat der Betreiber darüberhinausgehende Verunreinigungen durch den Betrieb der Unterkunft selbst zu beseitigen. c) Ausführung von Kleinstreparaturen und Renovierungsarbeiten auf eigene Kosten, d) Erstellung, Fortschreibung und Umsetzung einer Brandschutzordnung, e) Durchsetzung und Kontrolle der Hausordnung, insbesondere des Verbots des Rauchens im Gebäude sowie des Verbots der Haltung von Tieren im Gebäude. Bei der Gemeinschaftsunterkunft Glienicker Heide 9-11 in 14476 Potsdam, handelt es sich um ein 3-geschossiges Gebäude in Randlage zur Unterbringung von bis zu 145 Personen. Die Unterkunft besteht aus dem Gebäudeteil D des ehemaligen Kasernengebäudes. Die Unterbringung erfolgt in großen Mehrbettzimmern. Auf jedem Flur stehen nach Geschlech-tern getrennte, gemeinschaftlich genutzte Sanitärräume sowie Gemeinschaftsküchen zur Verfügung. Im Erdgeschoss stehen zudem ein Büroraum für den Betreiber, zwei Gemein-schaftsräume sowie ein Waschmaschinenraum zur Verfügung. Im 1. Obergeschoss wurde ein Kranken-/Isolierzimmer eingerichtet. Die Unterkunft kann ca. 1.000 m2 Innenhoffläche nutzen und verfügt straßenseitig über ein ca. 10 Meter breites Außengelände. Im Innenhof befinden sich auch Spielgeräte. Die Unterkunft ist seit 2017 in Betrieb. Aktuell sind in der Einrichtung 100 Personen aus dem afrikanischen und arabischen Raum sowie der russischen Föderation untergebracht. In den Mehrbettzimmern sind sowohl männliche Einzelpersonen als auch Familienverbände unter-gebracht. Aktuell 38 Bewohnerinnen und Bewohner sind minderjährig. Die Gesamtnutzfläche der Unterkunft beträgt ca. 2.480 m2. Die Unterkunft verfügt über 4 Küchen mit insgesamt 15 Herden. Die Einrichtung ist nicht barrierefrei und verfügt nicht über Aufzüge. Die Gesamtglasfläche der Außenfenster beträgt ca. 100 m2 (Angabe ohne Ge-währ). In der Einrichtung hat der bisherige Betreiber ein WLAN-Netzwerk zur Internetversor-gung der Bewohnerinnen und Bewohner eingerichtet. Die Raumaufteilung ist der Anlage C zu dieser Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Bitte beachten Sie, dass die Anlage C nur der Veranschaulichung der räumlichen Aufteilung gilt. Die Angaben zur Bettenanzahl entsprechen nicht dem aktuellen Stand. Auch die Darstellung der Sanitärräume entspricht nicht dem aktuellen Stand und dient nur der flächenbezogenen Veranschaulichung. Alle weiteren Ausstattungsmerkmale (insbesondere das Mobiliar sowie Besteck und Geschirr in den Küchen) entsprechen dem gesetzlich vorgegebenem Mindeststandard gemäß LAufnG i. V. m. LAufnGDV. Die Bieter haben die Möglichkeit, bei einer Begehung Kenntnis vom Zu-stand des Gebäudes und der Räumlichkeiten sowie der Möbel, Kühlschränke, Waschma-schinen, etc. einzuholen. Es ist einzukalkulieren, dass zwar der Mindeststandard gemäß den gesetzlichen Vorgaben eingehalten wird, dass aber z.B. die Möbel unterschiedlich stark abgenutzt sind. Die Unterkunft wird frei von Schädlings- und Schimmelbefall übergeben. Die Landeshauptstadt Potsdam hat mit dem Kommunalen Immobilien Service (KIS) einen Vertrag zur laufenden Begehung der Unterkunft durch einen Hausmeisterservice sowie zur allgemeinen Instandhaltung und Instandsetzung abgeschlossen und trägt die damit zusammenhängenden Kosten. Dem KIS und seinen Beauftragten ist Zugang zu den Räumlichkeiten der Unterkunft zu gewähren. Die Landeshauptstadt Potsdam behält sich vor, die Kosten der Beseitigung mutwilliger Zerstörungen und Beschädigungen dem Betreiber in Rechnung zu stellen. Renovierungsarbeiten, Schönheitsreparaturen sowie Kleinstreparaturen wie bspw. der Austausch von Betriebsmitteln (Beleuchtungsmittel etc.) sowie die Überprüfung sämtlicher orts-veränderlichen elektrischen Geräte im Haus gemäß DGUV Vorschrift 3 liegen generell in der Durchführungs- und Kostenverantwortung des Betreibers. Die Wartung der Sicherheits- und Brandschutztechnik (Feuerlöscher, Rauchmelder, Brandmeldeanlage) wird vom Auftraggeber auf eigene Kosten durchgeführt. Die Brandmeldeanlage ist nicht auf die Leitstelle der Feuerwehr aufgeschaltet.

Los LOT-0002: Wohnungsverbund Gluckstraße 64/66

3. Beschreibung des Wohnungsverbundes Die Leistungserbringung erfolgt am Standort Gluckstraße 64/66 in 14480 Potsdam (Anlage C - Übersicht Gluckstraße 64/66). An diesem Standort hat die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) ein Mehrfamilienhaus mit 21 Wohnungen von der städtischen Wohnungsgesellschaft ProPotsdam GmbH langfristig angemietet. 15 der Wohnungen gehören derzeit zum Wohnungsverbund (davon 1 Bürowohnung), in den 6 weiteren Wohnungen bringt die LHP derzeit wohnungslose oder von Wohnungslosigkeit bedrohte Haushalte unter. Die LHP behält sich vor, Wohnungen im Haus unter Einhaltung der mit dem Auftragnehmer (AN) vereinbarten maximalen Kapazität zum Wohnungsverbund hinzuzufügen oder aus dem Wohnungsverbund zu entnehmen. Das 4-geschossige Gebäude des Wohnungsverbundes wurde 2024 fertiggestellt und wird seitdem durch die LHP zur Unterbringung von Personen nach dem Landesaufnahmegesetz sowie zur Unterbringung wohnungsloser bzw. von Wohnungslosigkeit bedrohter Personen genutzt. Zum Gebäude gehört ein ca. 500 m2 großes Außengelände, dass für die Zwecke des Wohnungsverbundes genutzt werden kann. Die Pflege der Außenanlagen mit Ausnahme von genehmigten Anpflanzungen des Betreibers obliegt dem Vermieter. Auf dem Grundstück befinden sich ein kleiner Spielplatz und 4 PKW-Stellplätze, die die LHP zusammen mit dem Objekt angemietet hat. Die Verwaltung der Stellplätze obliegt dem Betreiber. Das Grundstück ist nach zwei Seiten (Norden und Westen) eingezäunt. Das Gebäude ist nicht unterkellert und als kompakter, quaderförmiger Bau mit 4 Vollgeschossen (Erdgeschoss und 3 Obergeschosse) ausgeführt. Im Erdgeschoss befinden sich Fahrradabstellräume. Die Wohnungen werden über zwei Treppenaufgänge mit je einem Aufzug erschlossen und sind barrierearm. Das Gebäude umfasst 5 Ein-Zimmer-Wohnungen, 1 Zwei-Zimmer-Wohnung (Trägerbüro im EG der Hausnr. 66), 4 Drei-Zimmer-Wohnungen, 5 Vier-Zimmer-Wohnungen, 4 Fünf-Zimmer-Wohnungen und 2 Sechs-Zimmer-Wohnungen. 4 Ein-Zimmer-Wohnungen und 2 Drei-Zimmer-Wohnungen werden derzeit für die Unterbringung wohnungsloser oder von Wohnungslosigkeit bedrohte Haushalte genutzt. Alle Wohnungen wurden 2024 mit Betten, Tischen, Schränken und Stühlen gemäß der jeweiligen Kapazität ausgestattet. Jede Wohnung ist mit einer Küche einschließlich eines funktionsfähigen E-Herdes und ausreichender Kühlkapazitäten ausgestattet. Alle Drei-, Vier-, Fünf- und Sechs-Zimmer-Wohnungen sind mit elektrischen Wäschetrocknern ausgestattet. Vor dem Haus steht eine Briefkastenanlage mit einem Fach pro Wohnung. Eine Brandmeldeanlage ist nicht verbaut. Die Wohnungen sind entsprechend der gesetzlichen Vorgaben mit Rauchwarnmeldern ausgestattet. Der Vermieter ist auch für die Reinigung des Treppenhauses und den Winterdienst verantwortlich und hat hierfür eine wöchentliche Reinigung beauftragt. Weiterhin ist der Vermieter für die Wartung der Rauchwarnmelder und der Filter in den Belüftungsanlagen verantwortlich und beauftragt hierfür jährliche Wartungen. Der AN ist zur guten Zusammenarbeit mit dem Vermieter verpflichtet und unterstützt die LHP bei der Wahrnehmung ihrer Mieterpflichten. Die LHP stellt dem AN den Wohnungsverbund mietzinsfrei sowie frei von Neben-, Betriebs- und Energiekosten zur Verfügung. Der AN trägt die Kosten der durch ihn beauftragten Internet- und Telefonanschlüsse sowie der zugehörigen Technik (Modems, Router und Endgeräte). Dem AN werden bei der Übergabe des Objektes die Schlüssel für die Bereiche des Wohnungsverbundes übergeben, wobei sich ein Teil der Schlüssel im Besitz der aktuellen Bewohnerschaft befindet. Zusätzlich benötigte Schlüssel (z.B. bei Verlust) können auf Kosten des Bestellers über die Landeshauptstadt Potsdam beschafft werden. Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses sind sämtliche Schlüssel, die sich im Besitz des Auftragnehmers befinden, an die Landeshauptstadt Potsdam herauszugeben. Der AN ist zur Übernahme folgender Pflichten im Rahmen der Überlassung der Räumlichkeiten des Wohnungsverbundes verpflichtet: a) Der AN hat auf ein gedeihliches und gemeinschaftliches Zusammenleben der ausländischen und der deutschen Bewohnerschaft sowie mit der nachbarschaftlichen Umgebung hinzuwirken. b) Der AN hat Verunreinigungen und Müll auf dem Grundstück der Unterkunft selbst zu beseitigen. c) Der AN hat den Müllplatz und die unmittelbar angrenzenden Verkehrsflächen frei von Müllablagerungen zu halten. d) Der AN ist für Prüfung allgemeinen Sauberkeit und Verkehrssicherheit in den Bereichen des Wohnungsverbundes zuständig und hat Beeinträchtigungen umgehend zu beseitigen oder dem Vermieter und der LHP schriftlich anzuzeigen. Alle weiteren Ausstattungsmerkmale (insbesondere das Mobiliar sowie Besteck und Geschirr in den Küchen) entsprechen dem gesetzlich vorgegebenem Mindeststandard gemäß der Anlage 3 zur LAufnGDV. Die Bieter haben die Möglichkeit, bei einer Begehung Kenntnis vom Zustand der Wohnungen und der anderen Räumlichkeiten des Wohnungsverbundes sowie der Möbel, Kühlschränke, Waschmaschinen, etc. einzuholen, wobei der Zutritt zu den belegten Wohnungen aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes durch die Nutzenden freiwillig gewährt wird und nicht garantiert werden kann. Es ist einzukalkulieren, dass zwar der Mindeststandard gemäß den gesetzlichen Vorgaben eingehalten wird, dass aber z.B. die Möbel unterschiedlich stark abgenutzt sind. Aufgrund der fluiden Nutzung der Wohnungen ist der Auftragnehmer für die Renovierung, die Instandhaltung und den Ersatz der Möbel, technischen Geräte und sonstigen notwendigen Ausstattung in allen 21 Wohnungen des Objektes Gluckstraße 64/66 verantwortlich. Näheres regelt diese Leistungsbeschreibung. Der Wohnungsverbund Gluckstraße 64/66 ist zum Zeitpunkt der Ausschreibung mit 84 Personen, davon 54 Minderjährige belegt. Herkunftsländer der aktuellen Bewohnerschaft sind die Russische Föderation, Syrien, Afghanistan und verschiedene afrikanische Herkunftsländer. Zusätzlich sind im Objekt derzeit 10 wohnungslose deutsche Staatsangehörige untergebracht.

Vergaben (3)

Internationaler Bund (IB) IB Berlin-Brandenburg gGmbH

Vergeben am: 24.02.2026

lot_and_title: Same lot (LOT-0001), title similarity 0.44, buyer similarity 0.27

89% Konfidenz

Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz

Vergeben am: 24.02.2026

lot_and_title: Same lot (LOT-0001), title similarity 0.44, buyer similarity 0.27

89% Konfidenz

Living Quarter GmbH

Vergeben am: 24.02.2026

lot_and_title: Same lot (LOT-0001), title similarity 0.44, buyer similarity 0.27

89% Konfidenz
Score-Details
Kommunaler oder Zweckverbands-Auftraggeber+10
Zuschlag oder Gewinner vorhanden+5
Nicht-Telekom-Kontext erkannt (Abzug)-20
Gesamt0

Lead-Status

Auftraggeber

Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement

Potsdam

Quelle
bekanntmachungsservice_opendata
Externe ID
93ac0a9e-3783-435d-8a14-0ae614a7d8ec
Veröffentlicht
24.02.2026