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Technisches Gebäudemanagement für das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) in Berlin (VOEK 024-24)

Wer?
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Wo?
Berlin-Mitte, Deutschland
Wert?
1 Los
Frist?
Wie?
32014L0024
Leistungen:
Wartung

Chlorid-/Chlorat-Messung -Trinkwasserverordnung 2023 -TRBS 1201 Prüfungen Arbeitsmittel/überwachungsbedürftiger Anlagen -TRBS 2181 Schutz vor Gefährdungen beim Eingeschlossensein in Personenaufnahmemitteln -TRBS 3121 Betrieb von Aufzugsanlagen -Betriebssicherheitsverordnung -42.

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Beschreibung

Die Leistungen umfassen sämtliche Maßnahmen für den sicheren, funktionstüchtigen, wirtschaftlichen, umweltschonenden Betrieb der Gebäude und technischen Anlagen der Liegenschaften, und die Sicherstellung der Betreiberpflichten durch den AN.

Alle Leistungen des AN sind grundsätzlich bedarfsabhängig zu jeder Zeit, 24 Stunden am Tag und 365/366 Tage im Jahr zu erbringen.

Die uneingeschränkte Nutzung der Gebäude und technischen Anlagen mit möglichst geringfügigen Störungen und Unterbrechungen des Dienstbetriebes ist zu gewährleisten.

-- Der AN ist u.a.

für die zyklische, termingerechte Wartung und Inspektion für Anlagen der Kostengruppen nach DIN 276: 300, 330, 340, 360, 380, 410, 420, 430, 440, 450, 460, 470, 480, 490, 530 und 550 verantwortlich.

Er betreibt und hält alle vertragsgegenständlichen Anlagen/Systeme nach wirtschaftlichen, betrieblichen und ökologischen Erfordernissen sowie unter Beachtung der Besonderheiten der Liegenschaft und deren Nutzung instand.

-- Weitere Leistungen sind: -Sachkunde- und Sachverständigenprüfungen -Prüfungen ortsfester Anlagen/Betriebsmittel -Stellen der verantwortlichen Elektrofachkraft und Anlagenverantwortlichen -Störungsmanagement -Optimierung -Dokumentieren, Berichten -Entsorgung -ggf.

Gewährleistungsüberwachung -Energie-, Stillstandsmanagement/-wartung -Kommunikationsmanagement -Nutzung von EDV und eines CAFM-Systems.

sowie Leistungen nach allgemeinen Vorschriften und Normen und anerkannten Regeln der Technik wie: -DGUV V4 ortsfeste elektrische Anlagen -VDI 2035 Vermeidung Schäden in Warmwasser-Heizungsanlagen -VDI 2052 RLT für Küchen -VDI 6022 Hygieneinspektion lüftungstechnische Anlagen -VDI 6023 Trinkwasser-/Legionellen-Prüfung inkl.

Chlorid-/Chlorat-Messung -Trinkwasserverordnung 2023 -TRBS 1201 Prüfungen Arbeitsmittel/überwachungsbedürftiger Anlagen -TRBS 2181 Schutz vor Gefährdungen beim Eingeschlossensein in Personenaufnahmemitteln -TRBS 3121 Betrieb von Aufzugsanlagen -Betriebssicherheitsverordnung -42.

Bundesimmisionsschutzverordnung -technische Prüfverordnung des Bundeslandes Erfordernisse des Bundes-Klimaschutzgesetzes und Herstellervorgaben sind zu berücksichtigen.

-- Der Auftragnehmer setzt für die Leistungserbringung ein: -einen Objektleiter, drei Stellvertreter - je einen pro Standort und einen weiteren Vertreter -vier Haustechniker, jeweils zwei der Fachrichtung Elektrotechnik oder vergleichbar bzw.

der Gewerke Versorgungstechnik (Sanitär-/ Heizungs-/ Lüftungs- / Klimatechnik) oder vergleichbar, sowie zwei Vertreter je Fachrichtung bzw.

Gewerk.

-- Der AN betreibt 24 Stunden täglich, an 365/366 Tagen/Jahr, einen Bereitschaftsdienst, bei dem Störmeldungen der AG und automatisierte Meldungen auflaufen.

Er richtet eine zum Zeitpunkt bei Übernahme der Liegenschaften verfügbare und funktionsfähige Zentrale ein.

Der Bereitschaftsdienst ist personell und sachgegenständlich so auszustatten, dass alle erforderlichen Maßnahmen bei gemeldeten Störungen/ Anforderungen eingeleitet/veranlasst werden können und die Reaktionszeiten eingehalten werden.

Während des Bereitschaftsdienstes sind geforderte Schaltvorgänge vorzunehmen.

Der Störungsdienst ist aus dem vor Ort eingesetzten Liegenschaftspersonal zusammenzustellen.

-- Gesetzliche Anforderungen an Reaktionszeiten sind für den AN grundsätzlich bindend.

Zwingend ist eine Reaktionszeit von 30 Minuten für Aufzugsanlagen, für Energieversorgungs-, NEA, USV-, Kommunikationsanlagen etc.

und für Hilfsanlagen (Heizung, Kühlung, Lüftung, GLT, etc.) eine Reaktionszeit von max.

1 Stunde.

Bei Innerhalb vereinbarter Anwesenheit des AN auftretenden Störungen, deren Beseitigung unter "Kleinreparatur" fällt, sind Störungsbeseitigungen unverzüglich zu beginnen.

Bei außerhalb vereinbarter Anwesenheit auftretender Störungen sowie solchen, deren Beseitigung nicht unter "Kleinreparatur" fällt, hat der AN unverzüglich, spätestens 60 Minuten nach Eingang der Störmeldung beim AN mit der Störungsbeseitigung zu beginnen.

Mehr Angaben s.

Ziffer 5.1..

Unvollständige Daten

  • !Keine Abgabefrist bekannt
Lose (1)

Los LOT-0000: Technisches Gebäudemanagement für das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) in Berlin

Fortsetzung aus Ziffer 2.1 Der AN stellt eine zeitgemäße CAFM-Software für die Planung, Ausführung und Dokumentation von Wartungs- und Instandsetzungsleistungen an Gebäuden und technischen Anlagen, die den webbasierten Zugriff durch die AG ermöglicht (6-8 Lizenzen). -- Sonstige Leistungen: -Start-Up-Vertragsauslaufphase -Instandhaltungsmanagement -Stellung erforderlichen Personals -- Die Start-Up-Phase Stufe 1 beginnt mit Zuschlag, spätestens am 01.08.2026, Stufe 2 am 01.09.2026. Der Regelbetrieb beginnt am 01.10.2026. Der AN hat sich in sämtliche Aufgabenbereiche/Abläufe in Abstimmung mit der AG einzuarbeiten. Für die Übernahme der Liegenschaft stellt der AN in ausreichendem Umfang Personal (Start-Up-Team), dem der vorgesehene Objektleiter und ein mit Liegenschaftsübernahmen erfahrener Projektleiter angehören. In Stufe 1 erfolgt u.a. die Personalvorstellung mit Vorlage der Qualifikationsnachweise, die Beantragung ggf. weiterer Sicherheitsüberprüfungen, die Anpassung des CAFM-Systems, Klärungen zu Abläufen und Prozessen. In Stufe 2 erfolgen u.a. die Übernahme der technischen Anlagen/Systeme durch den AN, der Aufbau einer CAFM-Lagerverwaltung, die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen. -- In der Vertragsauslaufphase erfolgen die Objektrückgabe bzw. -übergabe mit allen Anlagen, technischen Systemen bzw. Baugruppen sowie Räumen/Lagermöglichkeiten an die AG oder einen neuen Dienstleister. Auf Wunsch der AG sind auch Hersteller, Sachverständige und/oder Fachfirmen zur Übergabe einzubeziehen. -- Der AN hat sein Personal mit einheitlicher Arbeitskleidung mit Firmenlogo und Namensschild auszustatten. Der AN sorgt eigenverantwortlich für ausreichend Reservepersonal und meldet dieses liegenschaftsgebunden an. -- Die Anwesenheit des Objektleiters beträgt 40 Std./Woche. Von Montag bis Freitag ist die Präsenzzeit von 08:30 Uhr-15:30 Uhr zu gewährleisten. Mit der stellvertretenden Objektleitung ist die Besetzung in der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit von 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr sicherzustellen. -- Die vertragsgegenständlichen Leistungen der Haustechniker sind arbeitstäglich im Präsenzzeitraum von 07:00 bis 17:00 Uhr zu erbringen. Zum Nachweis ist vom AN (möglichst) ein webbasiertes Zeiterfassungssystem einzurichten und zu führen. Die ständige Erreichbarkeit des Objektleiters und der Haustechniker vor Ort ist innerhalb der festgelegten Anwesenheitszeit zu gewährleisten. -- Anforderungen an das Personal sind den Eignungskriterien, Aufgaben der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02) zu entnehmen. -- Der AN verpflichtet sich, über den vertraglich vereinbarten Leistungsumfang hinaus zusätzliche Leistungen/Auftragsleistungen für Bau- und Dienstleistungen zu übernehmen. Für unterschiedliche Kostenbereiche ist die Angebotsunterbreitung bzw. -einholung geregelt, siehe Leistungsbeschreibung. Bei Fremdleistungen kann der AN einen Managementzuschlag erheben: 5 % größer/gleich 10.000 €, 7,5% größer/gleich 3.000 €, 10 % kleiner 3.000 € (Nettogesamtbetrag/Auftrag). --- Dem AN stehen Räumlichkeiten (Werkstatt, Umkleide, Lager) für die Vertragserfüllung unentgeltlich zur Verfügung. Für IT- und Netzwerkanbindung muss der AN einen eigenen Vertrag mit dem Anbieter auf seine Kosten abschließen. -- Die AG stellt Wärme, Wasser, Elektroenergie kostenlos zur Verfügung, für die Erreichbarkeit der Medienanschlüsse trägt der AN Sorge. Arbeitshilfen, wie z.B. Aufzüge, können benutzt werden. Alle erforderlichen Werkzeuge zur Erbringung der Leistungen sind durch den AN zu stellen/vorzuhalten, sie entsprechen Sicherheitsbestimmungen, wie z.B. Unfallverhütungsvorschriften. -- Der AN verwaltet und beschafft alle Kleinteile, Verbrauchs- und Verschleißteile, Materialien und Betriebsmittel usw., die für die Durchführung der Leistung erforderlich sind. -- Der AN hat für die Entsorgung der Abfälle eigene Entsorgungseinrichtungen (Container, Tonnen etc.) bereitzustellen. -- Der AN gewährleistet die Verschwiegenheit seines Personals (s. Anlage C-06).

Dokumente (1)
Score-Details
Rechenzentrum / Colocation erkannt+15
Gesamt20

Lead-Status

Auftraggeber

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

Truppenübungsplatz (TrÜbPl) Grafenwöhr

Quelle
bekanntmachungsservice_opendata
Externe ID
777469c8-625c-4368-b5ac-9bda0cc6df6c
Veröffentlicht
14.01.2026