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Los 07d – Lieferung Blumenzwiebeln | Freilandpflanzungen | 10. Sächsische Landesgartenschau in Aue-Bad Schlema

Wer?
Große Kreisstadt Aue-Bad Schlema
Wo?
08280 Aue-Bad Schlema, Deutschland
Wert?
1 Los
Frist?
Wie?
de-vol

Keine spezifischen Leistungen erkannt — Quelldokumente prüfen

de (Vergabe-ID: 3326705) veröffentlichten Bekanntmachung mit dem Titel "Los 07d – Lieferung Blumenzwiebeln | Freilandpflanzungen | 10. 4) Auftragsgegenstand / Art der ausgeführten Leistung; (1. 8) Bestätigung des Referenzgebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung sowie Bestätigung seiner Erklärung in Schriftform; (2) Angaben zur Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit gesondert ausgewiesenem Leitungspersonal.

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Beschreibung

Der Auftraggeber Große Kreisstadt Aue-Bad Schlema, Goethestraße 5, 08280 Aue-Bad Schlema, Deutschland gibt in dem Vergabeverfahren mit der Vergabenummer B5010019/07d-26/03 zu der am 20.02.2026 06:18 Uhr auf www.evergabe.de (Vergabe-ID: 3326705) veröffentlichten Bekanntmachung mit dem Titel "Los 07d – Lieferung Blumenzwiebeln | Freilandpflanzungen | 10.

Sächsische Landesgartenschau in Aue-Bad Schlema" folgende Berichtigung bekannt: Die vorgenannte Auftragsbekanntmachung, welche auf den Plattformen eVergabe.de am 20.02.2026, Vergabe24.de am 19.02.2026 und auf bund.de am 20.02.2026 sowie in der Ausgabe Nr.

08/2026 des Ausschreibungsblatts Sachsen am 20.02.2026 veröffentlicht wurde, wird wie folgt geändert: Buchstabe l) wird geändert und erhält folgende Fassung: I) Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste einer zugelassenen Präqualifikationsstelle (Präqualifikationsverzeichnis), ggf.

ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise oder auf gesondertes Verlangen ergänzt durch die in dieser Auftragsbekanntmachung unter lit.

l, Ziffer II und im Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen (Formblatt 216A LD) unter Ziffern 1.2, 2.2 benannten Nachweise, falls diese nicht im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegt sind.

Mit dem Angebot sind nachfolgende Unterlagen und Angaben vorzulegen: (1) Zertifikat des amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen (Kopie), ausgestellt auf das Bewerber-/ Bieterunternehmen, falls für den Zugang zum Verzeichnis und die Einsichtnahme erforderlich: mit Angabe der individuellen Zertifikat-Nummer und dem Zugangscode (soweit Bieter/Bewerber über eine Präqualifizierung verfügen).

II) Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das vollständig ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124A LD) vorzulegen, ggf.

ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.

Auf gesondertes Verlangen sind die Eigenerklärungen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ und dem Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen (Formblatt 216A LD) unter Ziffern 1.2, 2.2 aufgeführten, nachfolgend benannten Erklärungen/Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen: (1) 3 Referenzbescheinigungen über die Ausführung vergleichbarer Leistungen, welche im derzeit laufenden Kalenderjahr oder in den letzten 5 Kalenderjahren (bezogen auf den Zeitpunkt der vollständigen Erfüllung des Liefer-/Dienstleistungsvertrags und den Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist) abnahmereif fertiggestellt wurden.

Die Referenzbescheinigungen müssen mindestens die nach Formblatt 124A LD geforderten Angaben enthalten: (1.1) Ansprechpartner beim Referenzgeber (Name, Anschrift, Kontaktdaten wie Telefonnummer, E-Mail-Adresse); (1.2) Auftragswert (in EUR); (1.3) Liefer-/Ausführungszeitpunkt oder -zeitraum; (1.4) Auftragsgegenstand / Art der ausgeführten Leistung; (1.5) stichwortartige Benennung des im eigenen Betrieb erbrachten, maßgeblichen Leistungsumfanges mit Angabe der ausgeführten Mengen; (1.6) Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); (1.7) Erklärung des Referenznehmers zur Richtigkeit seiner Angaben sowie Bestätigung seiner Erklärung in Schriftform; (1.8) Bestätigung des Referenzgebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung sowie Bestätigung seiner Erklärung in Schriftform; (2) Angaben zur Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit gesondert ausgewiesenem Leitungspersonal.

Nicht präqualifizierte Bieter/Bewerber nutzen für ihre Erklärung das Formblatt 127A LD.

Die für die Leitung vorgesehenen Personen sind zu benennen.

Weiterhin können Angaben zur Zahl der aktuell (in den letzten 6 Monaten vor Angebotsabgabe) beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit gesondert ausgewiesenem Leitungspersonal, gefordert werden.

; (3) Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes, soweit eine Verpflichtung zur Eintragung besteht: Bieter/Bewerber aus dem Inland legen hierzu folgende Bescheinigungen vor: (3.1) Eintragung in die Handwerksrolle (Handwerkskarte) oder in das Mitgliederverzeichnis der Industrie- und Handelskammer oder in das Mitgliedsverzeichnis der für das Bieter-/Bewerberunternehmen zutreffenden berufsständischen Kammer; sowie (3.2) Gewerbeanmeldung oder Gewerbeerlaubnis (soweit vorhanden).

Bieter/Bewerber aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union legen eine in ihrem Mitgliedstaat geltende, in Anlage XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.

Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl.

L 94 vom 28.3.2014, S.

65) aufgeführte Bescheinigung oder Erklärung über die Berufsausübung und einen Nachweis über die Eintragung in das für den Bieter/Bewerber in seinem Mitgliedsstaat geltende Berufs- oder Handelsregister (ebenfalls nach Anlage XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.

Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl.

L 94 vom 28.3.2014, S.

65)) vor.; (4) rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplans vorliegt).; (5) Nachweis über die ordnungsgemäße (vollständige und pünktliche) Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung: Bieter/Bewerber aus dem Inland legen hierzu folgende Bescheinigungen vor: (5.1) Unbedenklichkeitsbescheinigungen der gesetzlichen Sozialkasse/n (Einzugsstelle(n) des Gesamtsozialversicherungsbeitrags nach § 28h SGB IV) für alle anzumeldenden Beschäftigten, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist, vor; (5.2) Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse/n für alle anzumeldenden Beschäftigten, falls das Bieter-/Bewerberunternehmen beitragspflichtig ist.

(5.3) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (Kopie oder Original) des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen, falls das Bieter-/Bewerberunternehmen zur Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft verpflichtet ist.

Die hier geforderten Nachweise sind im Sinne der im Online-Dokumentenarchiv e-Certis aufgeführten Nachweise, mit denen die hier gestellten Eignungsanforderungen/-kriterien gleichwertig nachgewiesen werden können, zu verstehen.

Bieter/Bewerber aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union legen eine/n von der zuständigen Behörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters ausgestellte/n Bescheinigung / Nachweis vor, die von den im Online-Dokumentenarchiv e-Certis aufgeführten, gleichwertigen Bescheinigungen und Nachweisen abgedeckt ist.

Das Online-Dokumentenarchiv e-Certis ist unter https://ec.europa.eu/tools/ecertis einzusehen.

Werden Urkunden, Bescheinigungen oder Nachweise vom Herkunftsland oder dem Niederlassungsstaat des Bewerbers oder Bieters nicht ausgestellt oder werden darin nicht alle Ausschlussgründe nach § 123 Absatz 1 bis 4 sowie § 124 Absatz 1 Nummer 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen erwähnt, so ersetzt der Bieter/Bewerbe diese durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt.

In den Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, darf die Versicherung an Eides statt durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden, die ein Vertreter des betreffenden Bieter-/Bewerberunternehmens vor einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder einer dazu bevollmächtigten Berufs- oder Handelsorganisation des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters abgibt.

Der öffentliche Auftraggeber kann Bewerber oder Bieter auffordern, die erhaltenen Unterlagen zu erläutern.; (6) Nachweis über die ordnungsgemäße (vollständige und pünktliche) Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben: Bieter/Bewerber aus dem Inland legen hierzu folgende Bescheinigungen vor: Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw.

Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt.

Der hier geforderte Nachweis ist im Sinne der im Online-Dokumentenarchiv e-Certis aufgeführten Nachweise, mit denen die hier gestellten Eignungsanforderungen/-kriterien gleichwertig nachgewiesen werden können, zu verstehen.

Bieter/Bewerber aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union legen eine/n von der zuständigen Behörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters ausgestellte/n Bescheinigung / Nachweis vor, die von den im Online-Dokumentenarchiv e-Certis aufgeführten, gleichwertigen Bescheinigungen und Nachweisen abgedeckt ist.

Das Online-Dokumentenarchiv e-Certis ist unter https://ec.europa.eu/tools/ecertis einzusehen.

Werden Urkunden, Bescheinigungen oder Nachweise vom Herkunftsland oder dem Niederlassungsstaat des Bewerbers oder Bieters nicht ausgestellt oder werden darin nicht alle Ausschlussgründe nach § 123 Absatz 1 bis 4 sowie § 124 Absatz 1 Nummer 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen erwähnt, so ersetzt der Bieter/Bewerbe diese durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt.

In den Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, darf die Versicherung an Eides statt durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden, die ein Vertreter des betreffenden Bieter-/Bewerberunternehmens vor einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder einer dazu bevollmächtigten Berufs- oder Handelsorganisation des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters abgibt.

Der öffentliche Auftraggeber kann Bewerber oder Bieter auffordern, die erhaltenen Unterlagen zu erläutern.

(7) Allen Nachweisen und Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

Das Formblatt 124A LD (Eigenerklärung zur Eignung) und das Formblatt 127A LD (Übersicht Arbeitskräfte) werden den Vergabeunterlagen beigefügt und können unter folgendem Link abgerufen werden: https://www.evergabe.de/unterlagen/3326705 III) Präqualifizierte und nicht präqualifizierte Bieter haben folgende/n Einzelnachweis/e mit ihrem Angebot vorzulegen: frei bleibend IV) Zum Nachweis der Erfüllung folgender Ausführungsbedingungen legen präqualifizierte und nicht präqualifizierte Bieter mit Ihrem Angebot folgende Unterlagen vor: frei bleibend V) Beim Einsatz von Nachunternehmen oder bei Bietergemeinschaften ist auf gesondertes Verlangen der Nachweis deren Eignung und der Erfüllung von Ausführungsbedingungen zu führen.

Die Mittel der Nachweisführung für Nachunternehmen oder Bietergemeinschaften entsprechen denen für Unternehmen.

--- Ende der Korrekturbekanntmachung --- Baumschulwaren.

Unvollständige Daten

  • !Keine Abgabefrist bekannt
Lose (1)

Los LOT-0000: Los 07d – Lieferung Blumenzwiebeln | Freilandpflanzungen | 10. Sächsische Landesgartenschau in Aue-Bad Schlema

Der Auftraggeber Große Kreisstadt Aue-Bad Schlema, Goethestraße 5, 08280 Aue-Bad Schlema, Deutschland gibt in dem Vergabeverfahren mit der Vergabenummer B5010019/07d-26/03 zu der am 20.02.2026 06:18 Uhr auf www.evergabe.de (Vergabe-ID: 3326705) veröffentlichten Bekanntmachung mit dem Titel "Los 07d – Lieferung Blumenzwiebeln | Freilandpflanzungen | 10. Sächsische Landesgartenschau in Aue-Bad Schlema" folgende Berichtigung bekannt: Die vorgenannte Auftragsbekanntmachung, welche auf den Plattformen eVergabe.de am 20.02.2026, Vergabe24.de am 19.02.2026 und auf bund.de am 20.02.2026 sowie in der Ausgabe Nr. 08/2026 des Ausschreibungsblatts Sachsen am 20.02.2026 veröffentlicht wurde, wird wie folgt geändert: Buchstabe l) wird geändert und erhält folgende Fassung: I) Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste einer zugelassenen Präqualifikationsstelle (Präqualifikationsverzeichnis), ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise oder auf gesondertes Verlangen ergänzt durch die in dieser Auftragsbekanntmachung unter lit. l, Ziffer II und im Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen (Formblatt 216A LD) unter Ziffern 1.2, 2.2 benannten Nachweise, falls diese nicht im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegt sind. Mit dem Angebot sind nachfolgende Unterlagen und Angaben vorzulegen: (1) Zertifikat des amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen (Kopie), ausgestellt auf das Bewerber-/ Bieterunternehmen, falls für den Zugang zum Verzeichnis und die Einsichtnahme erforderlich: mit Angabe der individuellen Zertifikat-Nummer und dem Zugangscode (soweit Bieter/Bewerber über eine Präqualifizierung verfügen). II) Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das vollständig ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124A LD) vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Auf gesondertes Verlangen sind die Eigenerklärungen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ und dem Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen (Formblatt 216A LD) unter Ziffern 1.2, 2.2 aufgeführten, nachfolgend benannten Erklärungen/Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen: (1) 3 Referenzbescheinigungen über die Ausführung vergleichbarer Leistungen, welche im derzeit laufenden Kalenderjahr oder in den letzten 5 Kalenderjahren (bezogen auf den Zeitpunkt der vollständigen Erfüllung des Liefer-/Dienstleistungsvertrags und den Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist) abnahmereif fertiggestellt wurden. Die Referenzbescheinigungen müssen mindestens die nach Formblatt 124A LD geforderten Angaben enthalten: (1.1) Ansprechpartner beim Referenzgeber (Name, Anschrift, Kontaktdaten wie Telefonnummer, E-Mail-Adresse); (1.2) Auftragswert (in EUR); (1.3) Liefer-/Ausführungszeitpunkt oder -zeitraum; (1.4) Auftragsgegenstand / Art der ausgeführten Leistung; (1.5) stichwortartige Benennung des im eigenen Betrieb erbrachten, maßgeblichen Leistungsumfanges mit Angabe der ausgeführten Mengen; (1.6) Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); (1.7) Erklärung des Referenznehmers zur Richtigkeit seiner Angaben sowie Bestätigung seiner Erklärung in Schriftform; (1.8) Bestätigung des Referenzgebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung sowie Bestätigung seiner Erklärung in Schriftform; (2) Angaben zur Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit gesondert ausgewiesenem Leitungspersonal. Nicht präqualifizierte Bieter/Bewerber nutzen für ihre Erklärung das Formblatt 127A LD. Die für die Leitung vorgesehenen Personen sind zu benennen. Weiterhin können Angaben zur Zahl der aktuell (in den letzten 6 Monaten vor Angebotsabgabe) beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit gesondert ausgewiesenem Leitungspersonal, gefordert werden. ; (3) Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes, soweit eine Verpflichtung zur Eintragung besteht: Bieter/Bewerber aus dem Inland legen hierzu folgende Bescheinigungen vor: (3.1) Eintragung in die Handwerksrolle (Handwerkskarte) oder in das Mitgliederverzeichnis der Industrie- und Handelskammer oder in das Mitgliedsverzeichnis der für das Bieter-/Bewerberunternehmen zutreffenden berufsständischen Kammer; sowie (3.2) Gewerbeanmeldung oder Gewerbeerlaubnis (soweit vorhanden). Bieter/Bewerber aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union legen eine in ihrem Mitgliedstaat geltende, in Anlage XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführte Bescheinigung oder Erklärung über die Berufsausübung und einen Nachweis über die Eintragung in das für den Bieter/Bewerber in seinem Mitgliedsstaat geltende Berufs- oder Handelsregister (ebenfalls nach Anlage XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65)) vor.; (4) rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplans vorliegt).; (5) Nachweis über die ordnungsgemäße (vollständige und pünktliche) Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung: Bieter/Bewerber aus dem Inland legen hierzu folgende Bescheinigungen vor: (5.1) Unbedenklichkeitsbescheinigungen der gesetzlichen Sozialkasse/n (Einzugsstelle(n) des Gesamtsozialversicherungsbeitrags nach § 28h SGB IV) für alle anzumeldenden Beschäftigten, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist, vor; (5.2) Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse/n für alle anzumeldenden Beschäftigten, falls das Bieter-/Bewerberunternehmen beitragspflichtig ist. (5.3) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (Kopie oder Original) des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen, falls das Bieter-/Bewerberunternehmen zur Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft verpflichtet ist. Die hier geforderten Nachweise sind im Sinne der im Online-Dokumentenarchiv e-Certis aufgeführten Nachweise, mit denen die hier gestellten Eignungsanforderungen/-kriterien gleichwertig nachgewiesen werden können, zu verstehen. Bieter/Bewerber aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union legen eine/n von der zuständigen Behörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters ausgestellte/n Bescheinigung / Nachweis vor, die von den im Online-Dokumentenarchiv e-Certis aufgeführten, gleichwertigen Bescheinigungen und Nachweisen abgedeckt ist. Das Online-Dokumentenarchiv e-Certis ist unter https://ec.europa.eu/tools/ecertis einzusehen. Werden Urkunden, Bescheinigungen oder Nachweise vom Herkunftsland oder dem Niederlassungsstaat des Bewerbers oder Bieters nicht ausgestellt oder werden darin nicht alle Ausschlussgründe nach § 123 Absatz 1 bis 4 sowie § 124 Absatz 1 Nummer 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen erwähnt, so ersetzt der Bieter/Bewerbe diese durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt. In den Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, darf die Versicherung an Eides statt durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden, die ein Vertreter des betreffenden Bieter-/Bewerberunternehmens vor einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder einer dazu bevollmächtigten Berufs- oder Handelsorganisation des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters abgibt. Der öffentliche Auftraggeber kann Bewerber oder Bieter auffordern, die erhaltenen Unterlagen zu erläutern.; (6) Nachweis über die ordnungsgemäße (vollständige und pünktliche) Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben: Bieter/Bewerber aus dem Inland legen hierzu folgende Bescheinigungen vor: Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt. Der hier geforderte Nachweis ist im Sinne der im Online-Dokumentenarchiv e-Certis aufgeführten Nachweise, mit denen die hier gestellten Eignungsanforderungen/-kriterien gleichwertig nachgewiesen werden können, zu verstehen. Bieter/Bewerber aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union legen eine/n von der zuständigen Behörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters ausgestellte/n Bescheinigung / Nachweis vor, die von den im Online-Dokumentenarchiv e-Certis aufgeführten, gleichwertigen Bescheinigungen und Nachweisen abgedeckt ist. Das Online-Dokumentenarchiv e-Certis ist unter https://ec.europa.eu/tools/ecertis einzusehen. Werden Urkunden, Bescheinigungen oder Nachweise vom Herkunftsland oder dem Niederlassungsstaat des Bewerbers oder Bieters nicht ausgestellt oder werden darin nicht alle Ausschlussgründe nach § 123 Absatz 1 bis 4 sowie § 124 Absatz 1 Nummer 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen erwähnt, so ersetzt der Bieter/Bewerbe diese durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt. In den Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, darf die Versicherung an Eides statt durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden, die ein Vertreter des betreffenden Bieter-/Bewerberunternehmens vor einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder einer dazu bevollmächtigten Berufs- oder Handelsorganisation des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters abgibt. Der öffentliche Auftraggeber kann Bewerber oder Bieter auffordern, die erhaltenen Unterlagen zu erläutern. (7) Allen Nachweisen und Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt 124A LD (Eigenerklärung zur Eignung) und das Formblatt 127A LD (Übersicht Arbeitskräfte) werden den Vergabeunterlagen beigefügt und können unter folgendem Link abgerufen werden: https://www.evergabe.de/unterlagen/3326705 III) Präqualifizierte und nicht präqualifizierte Bieter haben folgende/n Einzelnachweis/e mit ihrem Angebot vorzulegen: frei bleibend IV) Zum Nachweis der Erfüllung folgender Ausführungsbedingungen legen präqualifizierte und nicht präqualifizierte Bieter mit Ihrem Angebot folgende Unterlagen vor: frei bleibend V) Beim Einsatz von Nachunternehmen oder bei Bietergemeinschaften ist auf gesondertes Verlangen der Nachweis deren Eignung und der Erfüllung von Ausführungsbedingungen zu führen. Die Mittel der Nachweisführung für Nachunternehmen oder Bietergemeinschaften entsprechen denen für Unternehmen. --- Ende der Korrekturbekanntmachung --- Baumschulwaren

Dokumente (1)
Score-Details
Kommunaler oder Zweckverbands-Auftraggeber+10
Dokument / LV vorhanden+5
Gesamt15

Lead-Status

Auftraggeber

Große Kreisstadt Aue-Bad Schlema

08280 Aue-Bad Schlema

Quelle
bekanntmachungsservice_opendata
Externe ID
25045508
Veröffentlicht
26.02.2026