Schülerindividualbeförderung und Beförderung von mobilitätseingeschränkten Schülerinnen und Schülern im Landkreis Harburg
- Wer?
- Landkreis Harburg - Zentrale Vergabestelle
- Wo?
- Winsen/Luhe, Deutschland
- Wert?
- 17 Lose
- Frist?
- —
- Wie?
- 32014L0024
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Beförderung von beeinträchtigten bzw. mobilitätseingeschränkten SuS sowie von Schülerinnen und Schülern (SuS) ohne Busanbindung.
Unvollständige Daten
- !Keine Abgabefrist bekannt
Lose (17)
Los LOT-0001: Förderschule "An Boerns Soll"
Der Landkreis Harburg (im Folgenden "AG") ist Träger der Schülerbeförderung nach Maßgabe des § 114 des Niedersächsischen Schulgesetzes (im nachfolgenden "NSchG") i.V.m. der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Harburg vom 12.10.2022. Danach hat der AG die in seinem Gebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler (im Folgenden "SuS") unter zumutbaren Bedingungen zur Schule zu befördern, was im Wesentlichen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) geschieht. Soweit dies mangels vorhandener Linien oder aus anderen Gründen, wie abgelegenen Wohnorten oder Behinderungen nicht möglich ist, fahren die SuS im freigestellten Schülerverkehr. Dieser unterteilt sich in die Anmietung von Bussen auf bestimmten Routen und in die Individualbeförderung. Bezüglich mehrerer innerhalb und außerhalb des Kreisgebiets ansässigen Schulen unterschiedlichen Schultyps (inklusive Förderschulen) führt der AG ein EU-weites offenes Verfahren durch. Ausschreibungsziel ist dabei der Abschluss von Beförderungsverträgen mit verschiedenen Beförderungsdienstleistern über die Individualbeförderung in Kleinbussen oder Spezialfahrzeuge für behinderte SuS. Der hier in Frage stehende Bereich der Schülerindividualbeförderung zeichnet sich dadurch aus, dass er über die Dauer der Vertragslaufzeit Veränderungen unterliegt bzw. unterliegen kann, auf die der AG keinen Einfluss hat. Anzahl und Wohnsitz sowie Behinderung der zu befördernden SuS können sich von Schul(halb)jahr zu Schul(halb)jahr, aber auch innerhalb eines Schul(halb)jahres verändern. Der im Vergabeverfahren ermittelte Auftragnehmer (im Folgenden "AN") garantiert gegenüber dem AG, die in dem/n jeweiligen Regionallos/en wohnenden Personen trotz möglicher Schwankungen unter Einhaltung der in diesem Vergabeverfahren aufgestellten Voraussetzungen und Bedingungen zur Einrichtung zu befördern. Die genauen Daten (insbesondere Anschrift, Besonderheiten bei der Beförderung) hinsichtlich der zu befördernden SuS werden dem AN aufgrund allgemeiner datenschutzrechtlicher Grundsätze jeweils erst nach Abschluss des Vergabeverfahrens, spätestens jedoch kurz vor Beginn eines Schuljahres, mitgeteilt. Nach den niedersächsischen Sommerferien dieses Jahres sollen ab dem 13.08.2026 schultäglich die in den Losen 1 bis 14 aufgelisteten SuS, welche teilweise eine Behinderung haben, befördert werden. Die SuS der Lose 15 bis 17 sind an die Hamburger Schulferien gebunden, sodass diese dann ab dem 20.08.2026 zu befördern sind. Die Vergabe der Leistungen ist grundsätzlich jeweils für 5 Schuljahre vorgesehen (Ausnahme zur Laufzeit ergeben sich in den Losen 9 und 12 - 14). Bei vielen Kindern handelt es sich um SuS mit sonderpädagogischer Unterstützung mit Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung, emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung, Lernen, Hören, Sehen und Sprache. Daher strebt der AG eine langfristige Vergabe der Fahrleistungen für 5 Jahre an, um diesen besonderen SuS eine kontinuierliche Beförderungssicherheit anbieten zu können. Für die Lose 1, 2, 3 und 15 ist zudem der zwingende Einsatz von Begleitpersonen zu berücksichtigen. Die Details zu den Losen und Touren befinden sich in der Anlage 2.
Los LOT-0002: Schule "Am Ilmer Barg" (Außenstelle Schule An Boerns Soll)
Der Landkreis Harburg (im Folgenden "AG") ist Träger der Schülerbeförderung nach Maßgabe des § 114 des Niedersächsischen Schulgesetzes (im nachfolgenden "NSchG") i.V.m. der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Harburg vom 12.10.2022. Danach hat der AG die in seinem Gebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler (im Folgenden "SuS") unter zumutbaren Bedingungen zur Schule zu befördern, was im Wesentlichen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) geschieht. Soweit dies mangels vorhandener Linien oder aus anderen Gründen, wie abgelegenen Wohnorten oder Behinderungen nicht möglich ist, fahren die SuS im freigestellten Schülerverkehr. Dieser unterteilt sich in die Anmietung von Bussen auf bestimmten Routen und in die Individualbeförderung. Bezüglich mehrerer innerhalb und außerhalb des Kreisgebiets ansässigen Schulen unterschiedlichen Schultyps (inklusive Förderschulen) führt der AG ein EU-weites offenes Verfahren durch. Ausschreibungsziel ist dabei der Abschluss von Beförderungsverträgen mit verschiedenen Beförderungsdienstleistern über die Individualbeförderung in Kleinbussen oder Spezialfahrzeuge für behinderte SuS. Der hier in Frage stehende Bereich der Schülerindividualbeförderung zeichnet sich dadurch aus, dass er über die Dauer der Vertragslaufzeit Veränderungen unterliegt bzw. unterliegen kann, auf die der AG keinen Einfluss hat. Anzahl und Wohnsitz sowie Behinderung der zu befördernden SuS können sich von Schul(halb)jahr zu Schul(halb)jahr, aber auch innerhalb eines Schul(halb)jahres verändern. Der im Vergabeverfahren ermittelte Auftragnehmer (im Folgenden "AN") garantiert gegenüber dem AG, die in dem/n jeweiligen Regionallos/en wohnenden Personen trotz möglicher Schwankungen unter Einhaltung der in diesem Vergabeverfahren aufgestellten Voraussetzungen und Bedingungen zur Einrichtung zu befördern. Die genauen Daten (insbesondere Anschrift, Besonderheiten bei der Beförderung) hinsichtlich der zu befördernden SuS werden dem AN aufgrund allgemeiner datenschutzrechtlicher Grundsätze jeweils erst nach Abschluss des Vergabeverfahrens, spätestens jedoch kurz vor Beginn eines Schuljahres, mitgeteilt. Nach den niedersächsischen Sommerferien dieses Jahres sollen ab dem 13.08.2026 schultäglich die in den Losen 1 bis 14 aufgelisteten SuS, welche teilweise eine Behinderung haben, befördert werden. Die SuS der Lose 15 bis 17 sind an die Hamburger Schulferien gebunden, sodass diese dann ab dem 20.08.2026 zu befördern sind. Die Vergabe der Leistungen ist grundsätzlich jeweils für 5 Schuljahre vorgesehen (Ausnahme zur Laufzeit ergeben sich in den Losen 9 und 12 - 14). Bei vielen Kindern handelt es sich um SuS mit sonderpädagogischer Unterstützung mit Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung, emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung, Lernen, Hören, Sehen und Sprache. Daher strebt der AG eine langfristige Vergabe der Fahrleistungen für 5 Jahre an, um diesen besonderen SuS eine kontinuierliche Beförderungssicherheit anbieten zu können. Für die Lose 1, 2, 3 und 15 ist zudem der zwingende Einsatz von Begleitpersonen zu berücksichtigen. Die Details zu den Losen und Touren befinden sich in der Anlage 2.
Los LOT-0003: Elias-Schulzweig der Rudolf-Steiner-Schule Nordheide in Wistedt
Der Landkreis Harburg (im Folgenden "AG") ist Träger der Schülerbeförderung nach Maßgabe des § 114 des Niedersächsischen Schulgesetzes (im nachfolgenden "NSchG") i.V.m. der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Harburg vom 12.10.2022. Danach hat der AG die in seinem Gebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler (im Folgenden "SuS") unter zumutbaren Bedingungen zur Schule zu befördern, was im Wesentlichen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) geschieht. Soweit dies mangels vorhandener Linien oder aus anderen Gründen, wie abgelegenen Wohnorten oder Behinderungen nicht möglich ist, fahren die SuS im freigestellten Schülerverkehr. Dieser unterteilt sich in die Anmietung von Bussen auf bestimmten Routen und in die Individualbeförderung. Bezüglich mehrerer innerhalb und außerhalb des Kreisgebiets ansässigen Schulen unterschiedlichen Schultyps (inklusive Förderschulen) führt der AG ein EU-weites offenes Verfahren durch. Ausschreibungsziel ist dabei der Abschluss von Beförderungsverträgen mit verschiedenen Beförderungsdienstleistern über die Individualbeförderung in Kleinbussen oder Spezialfahrzeuge für behinderte SuS. Der hier in Frage stehende Bereich der Schülerindividualbeförderung zeichnet sich dadurch aus, dass er über die Dauer der Vertragslaufzeit Veränderungen unterliegt bzw. unterliegen kann, auf die der AG keinen Einfluss hat. Anzahl und Wohnsitz sowie Behinderung der zu befördernden SuS können sich von Schul(halb)jahr zu Schul(halb)jahr, aber auch innerhalb eines Schul(halb)jahres verändern. Der im Vergabeverfahren ermittelte Auftragnehmer (im Folgenden "AN") garantiert gegenüber dem AG, die in dem/n jeweiligen Regionallos/en wohnenden Personen trotz möglicher Schwankungen unter Einhaltung der in diesem Vergabeverfahren aufgestellten Voraussetzungen und Bedingungen zur Einrichtung zu befördern. Die genauen Daten (insbesondere Anschrift, Besonderheiten bei der Beförderung) hinsichtlich der zu befördernden SuS werden dem AN aufgrund allgemeiner datenschutzrechtlicher Grundsätze jeweils erst nach Abschluss des Vergabeverfahrens, spätestens jedoch kurz vor Beginn eines Schuljahres, mitgeteilt. Nach den niedersächsischen Sommerferien dieses Jahres sollen ab dem 13.08.2026 schultäglich die in den Losen 1 bis 14 aufgelisteten SuS, welche teilweise eine Behinderung haben, befördert werden. Die SuS der Lose 15 bis 17 sind an die Hamburger Schulferien gebunden, sodass diese dann ab dem 20.08.2026 zu befördern sind. Die Vergabe der Leistungen ist grundsätzlich jeweils für 5 Schuljahre vorgesehen (Ausnahme zur Laufzeit ergeben sich in den Losen 9 und 12 - 14). Bei vielen Kindern handelt es sich um SuS mit sonderpädagogischer Unterstützung mit Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung, emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung, Lernen, Hören, Sehen und Sprache. Daher strebt der AG eine langfristige Vergabe der Fahrleistungen für 5 Jahre an, um diesen besonderen SuS eine kontinuierliche Beförderungssicherheit anbieten zu können. Für die Lose 1, 2, 3 und 15 ist zudem der zwingende Einsatz von Begleitpersonen zu berücksichtigen. Die Details zu den Losen und Touren befinden sich in der Anlage 2.
Los LOT-0004: Heilpädagogische Hofschule Wendisch Evern, Dorfstraße 15, 21403 Wendisch Evern
Der Landkreis Harburg (im Folgenden "AG") ist Träger der Schülerbeförderung nach Maßgabe des § 114 des Niedersächsischen Schulgesetzes (im nachfolgenden "NSchG") i.V.m. der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Harburg vom 12.10.2022. Danach hat der AG die in seinem Gebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler (im Folgenden "SuS") unter zumutbaren Bedingungen zur Schule zu befördern, was im Wesentlichen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) geschieht. Soweit dies mangels vorhandener Linien oder aus anderen Gründen, wie abgelegenen Wohnorten oder Behinderungen nicht möglich ist, fahren die SuS im freigestellten Schülerverkehr. Dieser unterteilt sich in die Anmietung von Bussen auf bestimmten Routen und in die Individualbeförderung. Bezüglich mehrerer innerhalb und außerhalb des Kreisgebiets ansässigen Schulen unterschiedlichen Schultyps (inklusive Förderschulen) führt der AG ein EU-weites offenes Verfahren durch. Ausschreibungsziel ist dabei der Abschluss von Beförderungsverträgen mit verschiedenen Beförderungsdienstleistern über die Individualbeförderung in Kleinbussen oder Spezialfahrzeuge für behinderte SuS. Der hier in Frage stehende Bereich der Schülerindividualbeförderung zeichnet sich dadurch aus, dass er über die Dauer der Vertragslaufzeit Veränderungen unterliegt bzw. unterliegen kann, auf die der AG keinen Einfluss hat. Anzahl und Wohnsitz sowie Behinderung der zu befördernden SuS können sich von Schul(halb)jahr zu Schul(halb)jahr, aber auch innerhalb eines Schul(halb)jahres verändern. Der im Vergabeverfahren ermittelte Auftragnehmer (im Folgenden "AN") garantiert gegenüber dem AG, die in dem/n jeweiligen Regionallos/en wohnenden Personen trotz möglicher Schwankungen unter Einhaltung der in diesem Vergabeverfahren aufgestellten Voraussetzungen und Bedingungen zur Einrichtung zu befördern. Die genauen Daten (insbesondere Anschrift, Besonderheiten bei der Beförderung) hinsichtlich der zu befördernden SuS werden dem AN aufgrund allgemeiner datenschutzrechtlicher Grundsätze jeweils erst nach Abschluss des Vergabeverfahrens, spätestens jedoch kurz vor Beginn eines Schuljahres, mitgeteilt. Nach den niedersächsischen Sommerferien dieses Jahres sollen ab dem 13.08.2026 schultäglich die in den Losen 1 bis 14 aufgelisteten SuS, welche teilweise eine Behinderung haben, befördert werden. Die SuS der Lose 15 bis 17 sind an die Hamburger Schulferien gebunden, sodass diese dann ab dem 20.08.2026 zu befördern sind. Die Vergabe der Leistungen ist grundsätzlich jeweils für 5 Schuljahre vorgesehen (Ausnahme zur Laufzeit ergeben sich in den Losen 9 und 12 - 14). Bei vielen Kindern handelt es sich um SuS mit sonderpädagogischer Unterstützung mit Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung, emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung, Lernen, Hören, Sehen und Sprache. Daher strebt der AG eine langfristige Vergabe der Fahrleistungen für 5 Jahre an, um diesen besonderen SuS eine kontinuierliche Beförderungssicherheit anbieten zu können. Für die Lose 1, 2, 3 und 15 ist zudem der zwingende Einsatz von Begleitpersonen zu berücksichtigen. Die Details zu den Losen und Touren befinden sich in der Anlage 2.
Los LOT-0005: Hanseschule Winsen, Schule im Borsteler Grund, Schule am Ilmer Barg und Wolfgang-Borchert-Schule in 21423 Winsen/Luhe
Der Landkreis Harburg (im Folgenden "AG") ist Träger der Schülerbeförderung nach Maßgabe des § 114 des Niedersächsischen Schulgesetzes (im nachfolgenden "NSchG") i.V.m. der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Harburg vom 12.10.2022. Danach hat der AG die in seinem Gebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler (im Folgenden "SuS") unter zumutbaren Bedingungen zur Schule zu befördern, was im Wesentlichen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) geschieht. Soweit dies mangels vorhandener Linien oder aus anderen Gründen, wie abgelegenen Wohnorten oder Behinderungen nicht möglich ist, fahren die SuS im freigestellten Schülerverkehr. Dieser unterteilt sich in die Anmietung von Bussen auf bestimmten Routen und in die Individualbeförderung. Bezüglich mehrerer innerhalb und außerhalb des Kreisgebiets ansässigen Schulen unterschiedlichen Schultyps (inklusive Förderschulen) führt der AG ein EU-weites offenes Verfahren durch. Ausschreibungsziel ist dabei der Abschluss von Beförderungsverträgen mit verschiedenen Beförderungsdienstleistern über die Individualbeförderung in Kleinbussen oder Spezialfahrzeuge für behinderte SuS. Der hier in Frage stehende Bereich der Schülerindividualbeförderung zeichnet sich dadurch aus, dass er über die Dauer der Vertragslaufzeit Veränderungen unterliegt bzw. unterliegen kann, auf die der AG keinen Einfluss hat. Anzahl und Wohnsitz sowie Behinderung der zu befördernden SuS können sich von Schul(halb)jahr zu Schul(halb)jahr, aber auch innerhalb eines Schul(halb)jahres verändern. Der im Vergabeverfahren ermittelte Auftragnehmer (im Folgenden "AN") garantiert gegenüber dem AG, die in dem/n jeweiligen Regionallos/en wohnenden Personen trotz möglicher Schwankungen unter Einhaltung der in diesem Vergabeverfahren aufgestellten Voraussetzungen und Bedingungen zur Einrichtung zu befördern. Die genauen Daten (insbesondere Anschrift, Besonderheiten bei der Beförderung) hinsichtlich der zu befördernden SuS werden dem AN aufgrund allgemeiner datenschutzrechtlicher Grundsätze jeweils erst nach Abschluss des Vergabeverfahrens, spätestens jedoch kurz vor Beginn eines Schuljahres, mitgeteilt. Nach den niedersächsischen Sommerferien dieses Jahres sollen ab dem 13.08.2026 schultäglich die in den Losen 1 bis 14 aufgelisteten SuS, welche teilweise eine Behinderung haben, befördert werden. Die SuS der Lose 15 bis 17 sind an die Hamburger Schulferien gebunden, sodass diese dann ab dem 20.08.2026 zu befördern sind. Die Vergabe der Leistungen ist grundsätzlich jeweils für 5 Schuljahre vorgesehen (Ausnahme zur Laufzeit ergeben sich in den Losen 9 und 12 - 14). Bei vielen Kindern handelt es sich um SuS mit sonderpädagogischer Unterstützung mit Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung, emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung, Lernen, Hören, Sehen und Sprache. Daher strebt der AG eine langfristige Vergabe der Fahrleistungen für 5 Jahre an, um diesen besonderen SuS eine kontinuierliche Beförderungssicherheit anbieten zu können. Für die Lose 1, 2, 3 und 15 ist zudem der zwingende Einsatz von Begleitpersonen zu berücksichtigen. Die Details zu den Losen und Touren befinden sich in der Anlage 2.
Los LOT-0006: IGS Seevetal, Peperdiekshöhe, 21218 Seevetal, Gymnasium Hittfeld, Peperdieksberg, 21218 Seevetal, Oberschule Emsener Straße 67, 21224 Rosengarten Rosengarten
Der Landkreis Harburg (im Folgenden "AG") ist Träger der Schülerbeförderung nach Maßgabe des § 114 des Niedersächsischen Schulgesetzes (im nachfolgenden "NSchG") i.V.m. der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Harburg vom 12.10.2022. Danach hat der AG die in seinem Gebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler (im Folgenden "SuS") unter zumutbaren Bedingungen zur Schule zu befördern, was im Wesentlichen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) geschieht. Soweit dies mangels vorhandener Linien oder aus anderen Gründen, wie abgelegenen Wohnorten oder Behinderungen nicht möglich ist, fahren die SuS im freigestellten Schülerverkehr. Dieser unterteilt sich in die Anmietung von Bussen auf bestimmten Routen und in die Individualbeförderung. Bezüglich mehrerer innerhalb und außerhalb des Kreisgebiets ansässigen Schulen unterschiedlichen Schultyps (inklusive Förderschulen) führt der AG ein EU-weites offenes Verfahren durch. Ausschreibungsziel ist dabei der Abschluss von Beförderungsverträgen mit verschiedenen Beförderungsdienstleistern über die Individualbeförderung in Kleinbussen oder Spezialfahrzeuge für behinderte SuS. Der hier in Frage stehende Bereich der Schülerindividualbeförderung zeichnet sich dadurch aus, dass er über die Dauer der Vertragslaufzeit Veränderungen unterliegt bzw. unterliegen kann, auf die der AG keinen Einfluss hat. Anzahl und Wohnsitz sowie Behinderung der zu befördernden SuS können sich von Schul(halb)jahr zu Schul(halb)jahr, aber auch innerhalb eines Schul(halb)jahres verändern. Der im Vergabeverfahren ermittelte Auftragnehmer (im Folgenden "AN") garantiert gegenüber dem AG, die in dem/n jeweiligen Regionallos/en wohnenden Personen trotz möglicher Schwankungen unter Einhaltung der in diesem Vergabeverfahren aufgestellten Voraussetzungen und Bedingungen zur Einrichtung zu befördern. Die genauen Daten (insbesondere Anschrift, Besonderheiten bei der Beförderung) hinsichtlich der zu befördernden SuS werden dem AN aufgrund allgemeiner datenschutzrechtlicher Grundsätze jeweils erst nach Abschluss des Vergabeverfahrens, spätestens jedoch kurz vor Beginn eines Schuljahres, mitgeteilt. Nach den niedersächsischen Sommerferien dieses Jahres sollen ab dem 13.08.2026 schultäglich die in den Losen 1 bis 14 aufgelisteten SuS, welche teilweise eine Behinderung haben, befördert werden. Die SuS der Lose 15 bis 17 sind an die Hamburger Schulferien gebunden, sodass diese dann ab dem 20.08.2026 zu befördern sind. Die Vergabe der Leistungen ist grundsätzlich jeweils für 5 Schuljahre vorgesehen (Ausnahme zur Laufzeit ergeben sich in den Losen 9 und 12 - 14). Bei vielen Kindern handelt es sich um SuS mit sonderpädagogischer Unterstützung mit Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung, emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung, Lernen, Hören, Sehen und Sprache. Daher strebt der AG eine langfristige Vergabe der Fahrleistungen für 5 Jahre an, um diesen besonderen SuS eine kontinuierliche Beförderungssicherheit anbieten zu können. Für die Lose 1, 2, 3 und 15 ist zudem der zwingende Einsatz von Begleitpersonen zu berücksichtigen. Die Details zu den Losen und Touren befinden sich in der Anlage 2.
Los LOT-0007: Oberschule Rosengarten, Emsener Str. 67, 21224 Rosengarten
Der Landkreis Harburg (im Folgenden "AG") ist Träger der Schülerbeförderung nach Maßgabe des § 114 des Niedersächsischen Schulgesetzes (im nachfolgenden "NSchG") i.V.m. der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Harburg vom 12.10.2022. Danach hat der AG die in seinem Gebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler (im Folgenden "SuS") unter zumutbaren Bedingungen zur Schule zu befördern, was im Wesentlichen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) geschieht. Soweit dies mangels vorhandener Linien oder aus anderen Gründen, wie abgelegenen Wohnorten oder Behinderungen nicht möglich ist, fahren die SuS im freigestellten Schülerverkehr. Dieser unterteilt sich in die Anmietung von Bussen auf bestimmten Routen und in die Individualbeförderung. Bezüglich mehrerer innerhalb und außerhalb des Kreisgebiets ansässigen Schulen unterschiedlichen Schultyps (inklusive Förderschulen) führt der AG ein EU-weites offenes Verfahren durch. Ausschreibungsziel ist dabei der Abschluss von Beförderungsverträgen mit verschiedenen Beförderungsdienstleistern über die Individualbeförderung in Kleinbussen oder Spezialfahrzeuge für behinderte SuS. Der hier in Frage stehende Bereich der Schülerindividualbeförderung zeichnet sich dadurch aus, dass er über die Dauer der Vertragslaufzeit Veränderungen unterliegt bzw. unterliegen kann, auf die der AG keinen Einfluss hat. Anzahl und Wohnsitz sowie Behinderung der zu befördernden SuS können sich von Schul(halb)jahr zu Schul(halb)jahr, aber auch innerhalb eines Schul(halb)jahres verändern. Der im Vergabeverfahren ermittelte Auftragnehmer (im Folgenden "AN") garantiert gegenüber dem AG, die in dem/n jeweiligen Regionallos/en wohnenden Personen trotz möglicher Schwankungen unter Einhaltung der in diesem Vergabeverfahren aufgestellten Voraussetzungen und Bedingungen zur Einrichtung zu befördern. Die genauen Daten (insbesondere Anschrift, Besonderheiten bei der Beförderung) hinsichtlich der zu befördernden SuS werden dem AN aufgrund allgemeiner datenschutzrechtlicher Grundsätze jeweils erst nach Abschluss des Vergabeverfahrens, spätestens jedoch kurz vor Beginn eines Schuljahres, mitgeteilt. Nach den niedersächsischen Sommerferien dieses Jahres sollen ab dem 13.08.2026 schultäglich die in den Losen 1 bis 14 aufgelisteten SuS, welche teilweise eine Behinderung haben, befördert werden. Die SuS der Lose 15 bis 17 sind an die Hamburger Schulferien gebunden, sodass diese dann ab dem 20.08.2026 zu befördern sind. Die Vergabe der Leistungen ist grundsätzlich jeweils für 5 Schuljahre vorgesehen (Ausnahme zur Laufzeit ergeben sich in den Losen 9 und 12 - 14). Bei vielen Kindern handelt es sich um SuS mit sonderpädagogischer Unterstützung mit Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung, emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung, Lernen, Hören, Sehen und Sprache. Daher strebt der AG eine langfristige Vergabe der Fahrleistungen für 5 Jahre an, um diesen besonderen SuS eine kontinuierliche Beförderungssicherheit anbieten zu können. Für die Lose 1, 2, 3 und 15 ist zudem der zwingende Einsatz von Begleitpersonen zu berücksichtigen. Die Details zu den Losen und Touren befinden sich in der Anlage 2.
Los LOT-0008: Oberschule Rosengarten, Emsener Str. 67, 21224 Rosengarten
Der Landkreis Harburg (im Folgenden "AG") ist Träger der Schülerbeförderung nach Maßgabe des § 114 des Niedersächsischen Schulgesetzes (im nachfolgenden "NSchG") i.V.m. der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Harburg vom 12.10.2022. Danach hat der AG die in seinem Gebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler (im Folgenden "SuS") unter zumutbaren Bedingungen zur Schule zu befördern, was im Wesentlichen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) geschieht. Soweit dies mangels vorhandener Linien oder aus anderen Gründen, wie abgelegenen Wohnorten oder Behinderungen nicht möglich ist, fahren die SuS im freigestellten Schülerverkehr. Dieser unterteilt sich in die Anmietung von Bussen auf bestimmten Routen und in die Individualbeförderung. Bezüglich mehrerer innerhalb und außerhalb des Kreisgebiets ansässigen Schulen unterschiedlichen Schultyps (inklusive Förderschulen) führt der AG ein EU-weites offenes Verfahren durch. Ausschreibungsziel ist dabei der Abschluss von Beförderungsverträgen mit verschiedenen Beförderungsdienstleistern über die Individualbeförderung in Kleinbussen oder Spezialfahrzeuge für behinderte SuS. Der hier in Frage stehende Bereich der Schülerindividualbeförderung zeichnet sich dadurch aus, dass er über die Dauer der Vertragslaufzeit Veränderungen unterliegt bzw. unterliegen kann, auf die der AG keinen Einfluss hat. Anzahl und Wohnsitz sowie Behinderung der zu befördernden SuS können sich von Schul(halb)jahr zu Schul(halb)jahr, aber auch innerhalb eines Schul(halb)jahres verändern. Der im Vergabeverfahren ermittelte Auftragnehmer (im Folgenden "AN") garantiert gegenüber dem AG, die in dem/n jeweiligen Regionallos/en wohnenden Personen trotz möglicher Schwankungen unter Einhaltung der in diesem Vergabeverfahren aufgestellten Voraussetzungen und Bedingungen zur Einrichtung zu befördern. Die genauen Daten (insbesondere Anschrift, Besonderheiten bei der Beförderung) hinsichtlich der zu befördernden SuS werden dem AN aufgrund allgemeiner datenschutzrechtlicher Grundsätze jeweils erst nach Abschluss des Vergabeverfahrens, spätestens jedoch kurz vor Beginn eines Schuljahres, mitgeteilt. Nach den niedersächsischen Sommerferien dieses Jahres sollen ab dem 13.08.2026 schultäglich die in den Losen 1 bis 14 aufgelisteten SuS, welche teilweise eine Behinderung haben, befördert werden. Die SuS der Lose 15 bis 17 sind an die Hamburger Schulferien gebunden, sodass diese dann ab dem 20.08.2026 zu befördern sind. Die Vergabe der Leistungen ist grundsätzlich jeweils für 5 Schuljahre vorgesehen (Ausnahme zur Laufzeit ergeben sich in den Losen 9 und 12 - 14). Bei vielen Kindern handelt es sich um SuS mit sonderpädagogischer Unterstützung mit Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung, emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung, Lernen, Hören, Sehen und Sprache. Daher strebt der AG eine langfristige Vergabe der Fahrleistungen für 5 Jahre an, um diesen besonderen SuS eine kontinuierliche Beförderungssicherheit anbieten zu können. Für die Lose 1, 2, 3 und 15 ist zudem der zwingende Einsatz von Begleitpersonen zu berücksichtigen. Die Details zu den Losen und Touren befinden sich in der Anlage 2.
Los LOT-0009: Gymnasium Am Kattenberge, Sprötzer Weg 33, 21244 Buchholz
Der Landkreis Harburg (im Folgenden "AG") ist Träger der Schülerbeförderung nach Maßgabe des § 114 des Niedersächsischen Schulgesetzes (im nachfolgenden "NSchG") i.V.m. der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Harburg vom 12.10.2022. Danach hat der AG die in seinem Gebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler (im Folgenden "SuS") unter zumutbaren Bedingungen zur Schule zu befördern, was im Wesentlichen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) geschieht. Soweit dies mangels vorhandener Linien oder aus anderen Gründen, wie abgelegenen Wohnorten oder Behinderungen nicht möglich ist, fahren die SuS im freigestellten Schülerverkehr. Dieser unterteilt sich in die Anmietung von Bussen auf bestimmten Routen und in die Individualbeförderung. Bezüglich mehrerer innerhalb und außerhalb des Kreisgebiets ansässigen Schulen unterschiedlichen Schultyps (inklusive Förderschulen) führt der AG ein EU-weites offenes Verfahren durch. Ausschreibungsziel ist dabei der Abschluss von Beförderungsverträgen mit verschiedenen Beförderungsdienstleistern über die Individualbeförderung in Kleinbussen oder Spezialfahrzeuge für behinderte SuS. Der hier in Frage stehende Bereich der Schülerindividualbeförderung zeichnet sich dadurch aus, dass er über die Dauer der Vertragslaufzeit Veränderungen unterliegt bzw. unterliegen kann, auf die der AG keinen Einfluss hat. Anzahl und Wohnsitz sowie Behinderung der zu befördernden SuS können sich von Schul(halb)jahr zu Schul(halb)jahr, aber auch innerhalb eines Schul(halb)jahres verändern. Der im Vergabeverfahren ermittelte Auftragnehmer (im Folgenden "AN") garantiert gegenüber dem AG, die in dem/n jeweiligen Regionallos/en wohnenden Personen trotz möglicher Schwankungen unter Einhaltung der in diesem Vergabeverfahren aufgestellten Voraussetzungen und Bedingungen zur Einrichtung zu befördern. Die genauen Daten (insbesondere Anschrift, Besonderheiten bei der Beförderung) hinsichtlich der zu befördernden SuS werden dem AN aufgrund allgemeiner datenschutzrechtlicher Grundsätze jeweils erst nach Abschluss des Vergabeverfahrens, spätestens jedoch kurz vor Beginn eines Schuljahres, mitgeteilt. Nach den niedersächsischen Sommerferien dieses Jahres sollen ab dem 13.08.2026 schultäglich die in den Losen 1 bis 14 aufgelisteten SuS, welche teilweise eine Behinderung haben, befördert werden. Die SuS der Lose 15 bis 17 sind an die Hamburger Schulferien gebunden, sodass diese dann ab dem 20.08.2026 zu befördern sind. Die Vergabe der Leistungen ist grundsätzlich jeweils für 5 Schuljahre vorgesehen (Ausnahme zur Laufzeit ergeben sich in den Losen 9 und 12 - 14). Bei vielen Kindern handelt es sich um SuS mit sonderpädagogischer Unterstützung mit Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung, emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung, Lernen, Hören, Sehen und Sprache. Daher strebt der AG eine langfristige Vergabe der Fahrleistungen für 5 Jahre an, um diesen besonderen SuS eine kontinuierliche Beförderungssicherheit anbieten zu können. Für die Lose 1, 2, 3 und 15 ist zudem der zwingende Einsatz von Begleitpersonen zu berücksichtigen. Die Details zu den Losen und Touren befinden sich in der Anlage 2.
Los LOT-0010: Grundschule Emmelndorf, Gartenstraße 9, 21218 Seevetal
Der Landkreis Harburg (im Folgenden "AG") ist Träger der Schülerbeförderung nach Maßgabe des § 114 des Niedersächsischen Schulgesetzes (im nachfolgenden "NSchG") i.V.m. der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Harburg vom 12.10.2022. Danach hat der AG die in seinem Gebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler (im Folgenden "SuS") unter zumutbaren Bedingungen zur Schule zu befördern, was im Wesentlichen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) geschieht. Soweit dies mangels vorhandener Linien oder aus anderen Gründen, wie abgelegenen Wohnorten oder Behinderungen nicht möglich ist, fahren die SuS im freigestellten Schülerverkehr. Dieser unterteilt sich in die Anmietung von Bussen auf bestimmten Routen und in die Individualbeförderung. Bezüglich mehrerer innerhalb und außerhalb des Kreisgebiets ansässigen Schulen unterschiedlichen Schultyps (inklusive Förderschulen) führt der AG ein EU-weites offenes Verfahren durch. Ausschreibungsziel ist dabei der Abschluss von Beförderungsverträgen mit verschiedenen Beförderungsdienstleistern über die Individualbeförderung in Kleinbussen oder Spezialfahrzeuge für behinderte SuS. Der hier in Frage stehende Bereich der Schülerindividualbeförderung zeichnet sich dadurch aus, dass er über die Dauer der Vertragslaufzeit Veränderungen unterliegt bzw. unterliegen kann, auf die der AG keinen Einfluss hat. Anzahl und Wohnsitz sowie Behinderung der zu befördernden SuS können sich von Schul(halb)jahr zu Schul(halb)jahr, aber auch innerhalb eines Schul(halb)jahres verändern. Der im Vergabeverfahren ermittelte Auftragnehmer (im Folgenden "AN") garantiert gegenüber dem AG, die in dem/n jeweiligen Regionallos/en wohnenden Personen trotz möglicher Schwankungen unter Einhaltung der in diesem Vergabeverfahren aufgestellten Voraussetzungen und Bedingungen zur Einrichtung zu befördern. Die genauen Daten (insbesondere Anschrift, Besonderheiten bei der Beförderung) hinsichtlich der zu befördernden SuS werden dem AN aufgrund allgemeiner datenschutzrechtlicher Grundsätze jeweils erst nach Abschluss des Vergabeverfahrens, spätestens jedoch kurz vor Beginn eines Schuljahres, mitgeteilt. Nach den niedersächsischen Sommerferien dieses Jahres sollen ab dem 13.08.2026 schultäglich die in den Losen 1 bis 14 aufgelisteten SuS, welche teilweise eine Behinderung haben, befördert werden. Die SuS der Lose 15 bis 17 sind an die Hamburger Schulferien gebunden, sodass diese dann ab dem 20.08.2026 zu befördern sind. Die Vergabe der Leistungen ist grundsätzlich jeweils für 5 Schuljahre vorgesehen (Ausnahme zur Laufzeit ergeben sich in den Losen 9 und 12 - 14). Bei vielen Kindern handelt es sich um SuS mit sonderpädagogischer Unterstützung mit Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung, emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung, Lernen, Hören, Sehen und Sprache. Daher strebt der AG eine langfristige Vergabe der Fahrleistungen für 5 Jahre an, um diesen besonderen SuS eine kontinuierliche Beförderungssicherheit anbieten zu können. Für die Lose 1, 2, 3 und 15 ist zudem der zwingende Einsatz von Begleitpersonen zu berücksichtigen. Die Details zu den Losen und Touren befinden sich in der Anlage 2.
Los LOT-0011: Grundschule Moisburg, Karkenstieg 16 und Zubringerfahrten zu verschiedenen Bushaltestellen in Moisburg
Der Landkreis Harburg (im Folgenden "AG") ist Träger der Schülerbeförderung nach Maßgabe des § 114 des Niedersächsischen Schulgesetzes (im nachfolgenden "NSchG") i.V.m. der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Harburg vom 12.10.2022. Danach hat der AG die in seinem Gebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler (im Folgenden "SuS") unter zumutbaren Bedingungen zur Schule zu befördern, was im Wesentlichen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) geschieht. Soweit dies mangels vorhandener Linien oder aus anderen Gründen, wie abgelegenen Wohnorten oder Behinderungen nicht möglich ist, fahren die SuS im freigestellten Schülerverkehr. Dieser unterteilt sich in die Anmietung von Bussen auf bestimmten Routen und in die Individualbeförderung. Bezüglich mehrerer innerhalb und außerhalb des Kreisgebiets ansässigen Schulen unterschiedlichen Schultyps (inklusive Förderschulen) führt der AG ein EU-weites offenes Verfahren durch. Ausschreibungsziel ist dabei der Abschluss von Beförderungsverträgen mit verschiedenen Beförderungsdienstleistern über die Individualbeförderung in Kleinbussen oder Spezialfahrzeuge für behinderte SuS. Der hier in Frage stehende Bereich der Schülerindividualbeförderung zeichnet sich dadurch aus, dass er über die Dauer der Vertragslaufzeit Veränderungen unterliegt bzw. unterliegen kann, auf die der AG keinen Einfluss hat. Anzahl und Wohnsitz sowie Behinderung der zu befördernden SuS können sich von Schul(halb)jahr zu Schul(halb)jahr, aber auch innerhalb eines Schul(halb)jahres verändern. Der im Vergabeverfahren ermittelte Auftragnehmer (im Folgenden "AN") garantiert gegenüber dem AG, die in dem/n jeweiligen Regionallos/en wohnenden Personen trotz möglicher Schwankungen unter Einhaltung der in diesem Vergabeverfahren aufgestellten Voraussetzungen und Bedingungen zur Einrichtung zu befördern. Die genauen Daten (insbesondere Anschrift, Besonderheiten bei der Beförderung) hinsichtlich der zu befördernden SuS werden dem AN aufgrund allgemeiner datenschutzrechtlicher Grundsätze jeweils erst nach Abschluss des Vergabeverfahrens, spätestens jedoch kurz vor Beginn eines Schuljahres, mitgeteilt. Nach den niedersächsischen Sommerferien dieses Jahres sollen ab dem 13.08.2026 schultäglich die in den Losen 1 bis 14 aufgelisteten SuS, welche teilweise eine Behinderung haben, befördert werden. Die SuS der Lose 15 bis 17 sind an die Hamburger Schulferien gebunden, sodass diese dann ab dem 20.08.2026 zu befördern sind. Die Vergabe der Leistungen ist grundsätzlich jeweils für 5 Schuljahre vorgesehen (Ausnahme zur Laufzeit ergeben sich in den Losen 9 und 12 - 14). Bei vielen Kindern handelt es sich um SuS mit sonderpädagogischer Unterstützung mit Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung, emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung, Lernen, Hören, Sehen und Sprache. Daher strebt der AG eine langfristige Vergabe der Fahrleistungen für 5 Jahre an, um diesen besonderen SuS eine kontinuierliche Beförderungssicherheit anbieten zu können. Für die Lose 1, 2, 3 und 15 ist zudem der zwingende Einsatz von Begleitpersonen zu berücksichtigen. Die Details zu den Losen und Touren befinden sich in der Anlage 2.
Los LOT-0012: Grundschule Binnenmarsch, Mover Straße 12b, 21423 Drage und Elbeich-Grundschule Drage, Stover Straße 80, 21423 Drage
Der Landkreis Harburg (im Folgenden "AG") ist Träger der Schülerbeförderung nach Maßgabe des § 114 des Niedersächsischen Schulgesetzes (im nachfolgenden "NSchG") i.V.m. der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Harburg vom 12.10.2022. Danach hat der AG die in seinem Gebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler (im Folgenden "SuS") unter zumutbaren Bedingungen zur Schule zu befördern, was im Wesentlichen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) geschieht. Soweit dies mangels vorhandener Linien oder aus anderen Gründen, wie abgelegenen Wohnorten oder Behinderungen nicht möglich ist, fahren die SuS im freigestellten Schülerverkehr. Dieser unterteilt sich in die Anmietung von Bussen auf bestimmten Routen und in die Individualbeförderung. Bezüglich mehrerer innerhalb und außerhalb des Kreisgebiets ansässigen Schulen unterschiedlichen Schultyps (inklusive Förderschulen) führt der AG ein EU-weites offenes Verfahren durch. Ausschreibungsziel ist dabei der Abschluss von Beförderungsverträgen mit verschiedenen Beförderungsdienstleistern über die Individualbeförderung in Kleinbussen oder Spezialfahrzeuge für behinderte SuS. Der hier in Frage stehende Bereich der Schülerindividualbeförderung zeichnet sich dadurch aus, dass er über die Dauer der Vertragslaufzeit Veränderungen unterliegt bzw. unterliegen kann, auf die der AG keinen Einfluss hat. Anzahl und Wohnsitz sowie Behinderung der zu befördernden SuS können sich von Schul(halb)jahr zu Schul(halb)jahr, aber auch innerhalb eines Schul(halb)jahres verändern. Der im Vergabeverfahren ermittelte Auftragnehmer (im Folgenden "AN") garantiert gegenüber dem AG, die in dem/n jeweiligen Regionallos/en wohnenden Personen trotz möglicher Schwankungen unter Einhaltung der in diesem Vergabeverfahren aufgestellten Voraussetzungen und Bedingungen zur Einrichtung zu befördern. Die genauen Daten (insbesondere Anschrift, Besonderheiten bei der Beförderung) hinsichtlich der zu befördernden SuS werden dem AN aufgrund allgemeiner datenschutzrechtlicher Grundsätze jeweils erst nach Abschluss des Vergabeverfahrens, spätestens jedoch kurz vor Beginn eines Schuljahres, mitgeteilt. Nach den niedersächsischen Sommerferien dieses Jahres sollen ab dem 13.08.2026 schultäglich die in den Losen 1 bis 14 aufgelisteten SuS, welche teilweise eine Behinderung haben, befördert werden. Die SuS der Lose 15 bis 17 sind an die Hamburger Schulferien gebunden, sodass diese dann ab dem 20.08.2026 zu befördern sind. Die Vergabe der Leistungen ist grundsätzlich jeweils für 5 Schuljahre vorgesehen (Ausnahme zur Laufzeit ergeben sich in den Losen 9 und 12 - 14). Bei vielen Kindern handelt es sich um SuS mit sonderpädagogischer Unterstützung mit Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung, emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung, Lernen, Hören, Sehen und Sprache. Daher strebt der AG eine langfristige Vergabe der Fahrleistungen für 5 Jahre an, um diesen besonderen SuS eine kontinuierliche Beförderungssicherheit anbieten zu können. Für die Lose 1, 2, 3 und 15 ist zudem der zwingende Einsatz von Begleitpersonen zu berücksichtigen. Die Details zu den Losen und Touren befinden sich in der Anlage 2.
Los LOT-0013: IGS Hollenstedt, Jahnstraße 8, 21279 Hollenstedt
Der Landkreis Harburg (im Folgenden "AG") ist Träger der Schülerbeförderung nach Maßgabe des § 114 des Niedersächsischen Schulgesetzes (im nachfolgenden "NSchG") i.V.m. der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Harburg vom 12.10.2022. Danach hat der AG die in seinem Gebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler (im Folgenden "SuS") unter zumutbaren Bedingungen zur Schule zu befördern, was im Wesentlichen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) geschieht. Soweit dies mangels vorhandener Linien oder aus anderen Gründen, wie abgelegenen Wohnorten oder Behinderungen nicht möglich ist, fahren die SuS im freigestellten Schülerverkehr. Dieser unterteilt sich in die Anmietung von Bussen auf bestimmten Routen und in die Individualbeförderung. Bezüglich mehrerer innerhalb und außerhalb des Kreisgebiets ansässigen Schulen unterschiedlichen Schultyps (inklusive Förderschulen) führt der AG ein EU-weites offenes Verfahren durch. Ausschreibungsziel ist dabei der Abschluss von Beförderungsverträgen mit verschiedenen Beförderungsdienstleistern über die Individualbeförderung in Kleinbussen oder Spezialfahrzeuge für behinderte SuS. Der hier in Frage stehende Bereich der Schülerindividualbeförderung zeichnet sich dadurch aus, dass er über die Dauer der Vertragslaufzeit Veränderungen unterliegt bzw. unterliegen kann, auf die der AG keinen Einfluss hat. Anzahl und Wohnsitz sowie Behinderung der zu befördernden SuS können sich von Schul(halb)jahr zu Schul(halb)jahr, aber auch innerhalb eines Schul(halb)jahres verändern. Der im Vergabeverfahren ermittelte Auftragnehmer (im Folgenden "AN") garantiert gegenüber dem AG, die in dem/n jeweiligen Regionallos/en wohnenden Personen trotz möglicher Schwankungen unter Einhaltung der in diesem Vergabeverfahren aufgestellten Voraussetzungen und Bedingungen zur Einrichtung zu befördern. Die genauen Daten (insbesondere Anschrift, Besonderheiten bei der Beförderung) hinsichtlich der zu befördernden SuS werden dem AN aufgrund allgemeiner datenschutzrechtlicher Grundsätze jeweils erst nach Abschluss des Vergabeverfahrens, spätestens jedoch kurz vor Beginn eines Schuljahres, mitgeteilt. Nach den niedersächsischen Sommerferien dieses Jahres sollen ab dem 13.08.2026 schultäglich die in den Losen 1 bis 14 aufgelisteten SuS, welche teilweise eine Behinderung haben, befördert werden. Die SuS der Lose 15 bis 17 sind an die Hamburger Schulferien gebunden, sodass diese dann ab dem 20.08.2026 zu befördern sind. Die Vergabe der Leistungen ist grundsätzlich jeweils für 5 Schuljahre vorgesehen (Ausnahme zur Laufzeit ergeben sich in den Losen 9 und 12 - 14). Bei vielen Kindern handelt es sich um SuS mit sonderpädagogischer Unterstützung mit Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung, emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung, Lernen, Hören, Sehen und Sprache. Daher strebt der AG eine langfristige Vergabe der Fahrleistungen für 5 Jahre an, um diesen besonderen SuS eine kontinuierliche Beförderungssicherheit anbieten zu können. Für die Lose 1, 2, 3 und 15 ist zudem der zwingende Einsatz von Begleitpersonen zu berücksichtigen. Die Details zu den Losen und Touren befinden sich in der Anlage 2.
Los LOT-0014: Grundschule Handeloh, Schulstraße 5, 21256 Handeloh
Der Landkreis Harburg (im Folgenden "AG") ist Träger der Schülerbeförderung nach Maßgabe des § 114 des Niedersächsischen Schulgesetzes (im nachfolgenden "NSchG") i.V.m. der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Harburg vom 12.10.2022. Danach hat der AG die in seinem Gebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler (im Folgenden "SuS") unter zumutbaren Bedingungen zur Schule zu befördern, was im Wesentlichen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) geschieht. Soweit dies mangels vorhandener Linien oder aus anderen Gründen, wie abgelegenen Wohnorten oder Behinderungen nicht möglich ist, fahren die SuS im freigestellten Schülerverkehr. Dieser unterteilt sich in die Anmietung von Bussen auf bestimmten Routen und in die Individualbeförderung. Bezüglich mehrerer innerhalb und außerhalb des Kreisgebiets ansässigen Schulen unterschiedlichen Schultyps (inklusive Förderschulen) führt der AG ein EU-weites offenes Verfahren durch. Ausschreibungsziel ist dabei der Abschluss von Beförderungsverträgen mit verschiedenen Beförderungsdienstleistern über die Individualbeförderung in Kleinbussen oder Spezialfahrzeuge für behinderte SuS. Der hier in Frage stehende Bereich der Schülerindividualbeförderung zeichnet sich dadurch aus, dass er über die Dauer der Vertragslaufzeit Veränderungen unterliegt bzw. unterliegen kann, auf die der AG keinen Einfluss hat. Anzahl und Wohnsitz sowie Behinderung der zu befördernden SuS können sich von Schul(halb)jahr zu Schul(halb)jahr, aber auch innerhalb eines Schul(halb)jahres verändern. Der im Vergabeverfahren ermittelte Auftragnehmer (im Folgenden "AN") garantiert gegenüber dem AG, die in dem/n jeweiligen Regionallos/en wohnenden Personen trotz möglicher Schwankungen unter Einhaltung der in diesem Vergabeverfahren aufgestellten Voraussetzungen und Bedingungen zur Einrichtung zu befördern. Die genauen Daten (insbesondere Anschrift, Besonderheiten bei der Beförderung) hinsichtlich der zu befördernden SuS werden dem AN aufgrund allgemeiner datenschutzrechtlicher Grundsätze jeweils erst nach Abschluss des Vergabeverfahrens, spätestens jedoch kurz vor Beginn eines Schuljahres, mitgeteilt. Nach den niedersächsischen Sommerferien dieses Jahres sollen ab dem 13.08.2026 schultäglich die in den Losen 1 bis 14 aufgelisteten SuS, welche teilweise eine Behinderung haben, befördert werden. Die SuS der Lose 15 bis 17 sind an die Hamburger Schulferien gebunden, sodass diese dann ab dem 20.08.2026 zu befördern sind. Die Vergabe der Leistungen ist grundsätzlich jeweils für 5 Schuljahre vorgesehen (Ausnahme zur Laufzeit ergeben sich in den Losen 9 und 12 - 14). Bei vielen Kindern handelt es sich um SuS mit sonderpädagogischer Unterstützung mit Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung, emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung, Lernen, Hören, Sehen und Sprache. Daher strebt der AG eine langfristige Vergabe der Fahrleistungen für 5 Jahre an, um diesen besonderen SuS eine kontinuierliche Beförderungssicherheit anbieten zu können. Für die Lose 1, 2, 3 und 15 ist zudem der zwingende Einsatz von Begleitpersonen zu berücksichtigen. Die Details zu den Losen und Touren befinden sich in der Anlage 2.
Los LOT-0015: Schule für Körperbehinderte "Elfenwiese" 3, 21077 Hamburg, Elfenwiese
Der Landkreis Harburg (im Folgenden "AG") ist Träger der Schülerbeförderung nach Maßgabe des § 114 des Niedersächsischen Schulgesetzes (im nachfolgenden "NSchG") i.V.m. der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Harburg vom 12.10.2022. Danach hat der AG die in seinem Gebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler (im Folgenden "SuS") unter zumutbaren Bedingungen zur Schule zu befördern, was im Wesentlichen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) geschieht. Soweit dies mangels vorhandener Linien oder aus anderen Gründen, wie abgelegenen Wohnorten oder Behinderungen nicht möglich ist, fahren die SuS im freigestellten Schülerverkehr. Dieser unterteilt sich in die Anmietung von Bussen auf bestimmten Routen und in die Individualbeförderung. Bezüglich mehrerer innerhalb und außerhalb des Kreisgebiets ansässigen Schulen unterschiedlichen Schultyps (inklusive Förderschulen) führt der AG ein EU-weites offenes Verfahren durch. Ausschreibungsziel ist dabei der Abschluss von Beförderungsverträgen mit verschiedenen Beförderungsdienstleistern über die Individualbeförderung in Kleinbussen oder Spezialfahrzeuge für behinderte SuS. Der hier in Frage stehende Bereich der Schülerindividualbeförderung zeichnet sich dadurch aus, dass er über die Dauer der Vertragslaufzeit Veränderungen unterliegt bzw. unterliegen kann, auf die der AG keinen Einfluss hat. Anzahl und Wohnsitz sowie Behinderung der zu befördernden SuS können sich von Schul(halb)jahr zu Schul(halb)jahr, aber auch innerhalb eines Schul(halb)jahres verändern. Der im Vergabeverfahren ermittelte Auftragnehmer (im Folgenden "AN") garantiert gegenüber dem AG, die in dem/n jeweiligen Regionallos/en wohnenden Personen trotz möglicher Schwankungen unter Einhaltung der in diesem Vergabeverfahren aufgestellten Voraussetzungen und Bedingungen zur Einrichtung zu befördern. Die genauen Daten (insbesondere Anschrift, Besonderheiten bei der Beförderung) hinsichtlich der zu befördernden SuS werden dem AN aufgrund allgemeiner datenschutzrechtlicher Grundsätze jeweils erst nach Abschluss des Vergabeverfahrens, spätestens jedoch kurz vor Beginn eines Schuljahres, mitgeteilt. Nach den niedersächsischen Sommerferien dieses Jahres sollen ab dem 13.08.2026 schultäglich die in den Losen 1 bis 14 aufgelisteten SuS, welche teilweise eine Behinderung haben, befördert werden. Die SuS der Lose 15 bis 17 sind an die Hamburger Schulferien gebunden, sodass diese dann ab dem 20.08.2026 zu befördern sind. Die Vergabe der Leistungen ist grundsätzlich jeweils für 5 Schuljahre vorgesehen (Ausnahme zur Laufzeit ergeben sich in den Losen 9 und 12 - 14). Bei vielen Kindern handelt es sich um SuS mit sonderpädagogischer Unterstützung mit Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung, emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung, Lernen, Hören, Sehen und Sprache. Daher strebt der AG eine langfristige Vergabe der Fahrleistungen für 5 Jahre an, um diesen besonderen SuS eine kontinuierliche Beförderungssicherheit anbieten zu können. Für die Lose 1, 2, 3 und 15 ist zudem der zwingende Einsatz von Begleitpersonen zu berücksichtigen. Die Details zu den Losen und Touren befinden sich in der Anlage 2.
Los LOT-0016: Bildungszentrum Hören und Kommunikation "Elbschule", Holmbrook 20, 22605 Hamburg
Der Landkreis Harburg (im Folgenden "AG") ist Träger der Schülerbeförderung nach Maßgabe des § 114 des Niedersächsischen Schulgesetzes (im nachfolgenden "NSchG") i.V.m. der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Harburg vom 12.10.2022. Danach hat der AG die in seinem Gebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler (im Folgenden "SuS") unter zumutbaren Bedingungen zur Schule zu befördern, was im Wesentlichen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) geschieht. Soweit dies mangels vorhandener Linien oder aus anderen Gründen, wie abgelegenen Wohnorten oder Behinderungen nicht möglich ist, fahren die SuS im freigestellten Schülerverkehr. Dieser unterteilt sich in die Anmietung von Bussen auf bestimmten Routen und in die Individualbeförderung. Bezüglich mehrerer innerhalb und außerhalb des Kreisgebiets ansässigen Schulen unterschiedlichen Schultyps (inklusive Förderschulen) führt der AG ein EU-weites offenes Verfahren durch. Ausschreibungsziel ist dabei der Abschluss von Beförderungsverträgen mit verschiedenen Beförderungsdienstleistern über die Individualbeförderung in Kleinbussen oder Spezialfahrzeuge für behinderte SuS. Der hier in Frage stehende Bereich der Schülerindividualbeförderung zeichnet sich dadurch aus, dass er über die Dauer der Vertragslaufzeit Veränderungen unterliegt bzw. unterliegen kann, auf die der AG keinen Einfluss hat. Anzahl und Wohnsitz sowie Behinderung der zu befördernden SuS können sich von Schul(halb)jahr zu Schul(halb)jahr, aber auch innerhalb eines Schul(halb)jahres verändern. Der im Vergabeverfahren ermittelte Auftragnehmer (im Folgenden "AN") garantiert gegenüber dem AG, die in dem/n jeweiligen Regionallos/en wohnenden Personen trotz möglicher Schwankungen unter Einhaltung der in diesem Vergabeverfahren aufgestellten Voraussetzungen und Bedingungen zur Einrichtung zu befördern. Die genauen Daten (insbesondere Anschrift, Besonderheiten bei der Beförderung) hinsichtlich der zu befördernden SuS werden dem AN aufgrund allgemeiner datenschutzrechtlicher Grundsätze jeweils erst nach Abschluss des Vergabeverfahrens, spätestens jedoch kurz vor Beginn eines Schuljahres, mitgeteilt. Nach den niedersächsischen Sommerferien dieses Jahres sollen ab dem 13.08.2026 schultäglich die in den Losen 1 bis 14 aufgelisteten SuS, welche teilweise eine Behinderung haben, befördert werden. Die SuS der Lose 15 bis 17 sind an die Hamburger Schulferien gebunden, sodass diese dann ab dem 20.08.2026 zu befördern sind. Die Vergabe der Leistungen ist grundsätzlich jeweils für 5 Schuljahre vorgesehen (Ausnahme zur Laufzeit ergeben sich in den Losen 9 und 12 - 14). Bei vielen Kindern handelt es sich um SuS mit sonderpädagogischer Unterstützung mit Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung, emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung, Lernen, Hören, Sehen und Sprache. Daher strebt der AG eine langfristige Vergabe der Fahrleistungen für 5 Jahre an, um diesen besonderen SuS eine kontinuierliche Beförderungssicherheit anbieten zu können. Für die Lose 1, 2, 3 und 15 ist zudem der zwingende Einsatz von Begleitpersonen zu berücksichtigen. Die Details zu den Losen und Touren befinden sich in der Anlage 2.
Los LOT-0017: Bildungszentrum für Blinde und Sehbehinderte "Borgweg", Borgweg 17 a, 22303 Hamburg
Der Landkreis Harburg (im Folgenden "AG") ist Träger der Schülerbeförderung nach Maßgabe des § 114 des Niedersächsischen Schulgesetzes (im nachfolgenden "NSchG") i.V.m. der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Harburg vom 12.10.2022. Danach hat der AG die in seinem Gebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler (im Folgenden "SuS") unter zumutbaren Bedingungen zur Schule zu befördern, was im Wesentlichen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) geschieht. Soweit dies mangels vorhandener Linien oder aus anderen Gründen, wie abgelegenen Wohnorten oder Behinderungen nicht möglich ist, fahren die SuS im freigestellten Schülerverkehr. Dieser unterteilt sich in die Anmietung von Bussen auf bestimmten Routen und in die Individualbeförderung. Bezüglich mehrerer innerhalb und außerhalb des Kreisgebiets ansässigen Schulen unterschiedlichen Schultyps (inklusive Förderschulen) führt der AG ein EU-weites offenes Verfahren durch. Ausschreibungsziel ist dabei der Abschluss von Beförderungsverträgen mit verschiedenen Beförderungsdienstleistern über die Individualbeförderung in Kleinbussen oder Spezialfahrzeuge für behinderte SuS. Der hier in Frage stehende Bereich der Schülerindividualbeförderung zeichnet sich dadurch aus, dass er über die Dauer der Vertragslaufzeit Veränderungen unterliegt bzw. unterliegen kann, auf die der AG keinen Einfluss hat. Anzahl und Wohnsitz sowie Behinderung der zu befördernden SuS können sich von Schul(halb)jahr zu Schul(halb)jahr, aber auch innerhalb eines Schul(halb)jahres verändern. Der im Vergabeverfahren ermittelte Auftragnehmer (im Folgenden "AN") garantiert gegenüber dem AG, die in dem/n jeweiligen Regionallos/en wohnenden Personen trotz möglicher Schwankungen unter Einhaltung der in diesem Vergabeverfahren aufgestellten Voraussetzungen und Bedingungen zur Einrichtung zu befördern. Die genauen Daten (insbesondere Anschrift, Besonderheiten bei der Beförderung) hinsichtlich der zu befördernden SuS werden dem AN aufgrund allgemeiner datenschutzrechtlicher Grundsätze jeweils erst nach Abschluss des Vergabeverfahrens, spätestens jedoch kurz vor Beginn eines Schuljahres, mitgeteilt. Nach den niedersächsischen Sommerferien dieses Jahres sollen ab dem 13.08.2026 schultäglich die in den Losen 1 bis 14 aufgelisteten SuS, welche teilweise eine Behinderung haben, befördert werden. Die SuS der Lose 15 bis 17 sind an die Hamburger Schulferien gebunden, sodass diese dann ab dem 20.08.2026 zu befördern sind. Die Vergabe der Leistungen ist grundsätzlich jeweils für 5 Schuljahre vorgesehen (Ausnahme zur Laufzeit ergeben sich in den Losen 9 und 12 - 14). Bei vielen Kindern handelt es sich um SuS mit sonderpädagogischer Unterstützung mit Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung, emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung, Lernen, Hören, Sehen und Sprache. Daher strebt der AG eine langfristige Vergabe der Fahrleistungen für 5 Jahre an, um diesen besonderen SuS eine kontinuierliche Beförderungssicherheit anbieten zu können. Für die Lose 1, 2, 3 und 15 ist zudem der zwingende Einsatz von Begleitpersonen zu berücksichtigen. Die Details zu den Losen und Touren befinden sich in der Anlage 2.
Dokumente (17)
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Vergaben (6)
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Zur Quell-Ausschreibung →Score-Details
Lead-Status
Auftraggeber
Landkreis Harburg - Zentrale Vergabestelle
- Quelle
- bekanntmachungsservice_opendata
- Externe ID
- 15073daa-04b1-4e8d-ba65-81b729525e2b
- Veröffentlicht
- 29.01.2026