Los 09.1 – Landschaftsbauarbeiten | Rad- und Gehweg "Grüne Spur" - Kräuterlehrpfad | 10. Sächsische Landesgartenschau in Aue-Bad Schlema
- Wer?
- Große Kreisstadt Aue-Bad Schlema
- Wo?
- 08280 Schlema, Deutschland
- Wert?
- 1 Los
- Frist?
- 04.03.2026(abgelaufen vor 25 Tagen)
- Wie?
- de-vob
de (Vergabe-ID: 3315926) veröffentlichten Bekanntmachung mit dem Titel "Los 09. (2) Angaben zur Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit gesondert ausgewiesenem Leitungspersonal.
Beschreibung
Der Auftraggeber Große Kreisstadt Aue-Bad Schlema, Goethestraße 5, 08280 Aue-Bad Schlema, Deutschland gibt in dem Vergabeverfahren mit der Vergabenummer B5010017/09.1-26/01 zu der am 20.02.2026 06:14 Uhr auf www.evergabe.de (Vergabe-ID: 3315926) veröffentlichten Bekanntmachung mit dem Titel "Los 09.1 – Landschaftsbauarbeiten | Rad- und Gehweg "Grüne Spur" - Kräuterlehrpfad | 10.
Sächsische Landesgartenschau in Aue-Bad Schlema" folgende Berichtigung bekannt: Die vorgenannte Auftragsbekanntmachung, welche auf den Plattformen eVergabe.de am 20.02.2026, Vergabe24.de am 19.02.2026 und auf bund.de am 20.02.2026 sowie in der Ausgabe Nr.
08/2026 des Ausschreibungsblatts Sachsen am 20.02.2026 veröffentlicht wurde, wird wie folgt geändert: Buchstabe o) wird geändert und erhält folgende Fassung: Frist für den Eingang der Angebote: 24.03.2026, 12:00 Uhr; Bindefrist: 22.05.2026; Buchstabe r) wird geändert und erhält folgende Fassung: r) Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden und gegebenenfalls deren Gewichtung: Die Zuschlagskriterien sind in den Vergabeunterlagen und nachfolgend genannt: Zuschlagskritierium Preis.
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt.
Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel, Instandhaltungsangegboten.
Buchstabe s) wird geändert und erhält folgende Fassung: s) Eröffnungstermin: Datum: 24.03.2026, 13:30 Uhr; Ort: Stadtverwaltung Aue- Bad Schlema (Rathaus Aue), Goethestr.
5, 08280 Aue-Bad Schlema, Zimmer 210; Personen, die anwesend sein dürfen: Ein bieteröffentlicher Öffnungstermin findet nicht statt (vgl.
§ 14 Absatz 1 Satz 1 VOB/A und § 14a Absatz 1 Satz 1 VOB/A), da zum Öffnungstermin ausschließlich elektronische Angebote zugelassen sind (vgl.
Buchst.
c der Auftragsbekanntmachung vom 20.02.2026).
Buchstabe w) wird geändert und erhält folgende Fassung: w) I) Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste einer zugelassenen Präqualifikationsstelle (Präqualifikationsverzeichnis), ggf.
ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise oder auf gesondertes Verlangen ergänzt durch die in dieser Auftragsbekanntmachung unter lit.
w, Ziffer II und im Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen (Formblatt 216A in der Fassung vom 05.03.2026) unter Ziffern 1.2, 2.2 benannten Nachweise, falls diese nicht im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegt sind.
Mit dem Angebot sind nachfolgende Unterlagen und Angaben vorzulegen: (1) Angabe der PQ-Nummer zur Einsichtnahme in das Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen, soweit der Bieter/Bewerber über eine Präqualifizierung verfügt (soweit Bieter/Bewerber über eine Präqualifizierung verfügen).
II) Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das vollständig ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124A in der Fassung vom 05.03.2026) vorzulegen, ggf.
ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Auf Verlangen sind die Eigenerklärungen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ und dem Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen (Formblatt 216A in der Fassung vom 05.03.2026) unter Ziffern 1.2, 2.2 aufgeführten, nachfolgend benannten Erklärungen/Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen: (1) 3 Referenzbescheinigungen über die Ausführung vergleichbarer Leistungen, welche im derzeit laufenden Kalenderjahr oder in den letzten 5 Kalenderjahren (bezogen auf den Zeitpunkt der abnahmereifen Fertigstellung und den Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist) abnahmereif fertiggestellt wurden.
Die Referenzbescheinigungen müssen mindestens die nach Formblatt 124A (in der Fassung vom 05.03.2026) geforderten Angaben enthalten: (1.1) Bezeichnung des Bauvorhabens / der Bauleistung; (1.2) Firmenname und Anschrift des Referenzneh-mers; (1.3) Ansprechpartner beim Referenzgeber (Name, Anschrift, Kontaktdaten wie Telefonnummer, E-Mail-Adresse); (1.4) Auftragswert (netto); (1.5) Ausführungszeitraum; (1.6) Ort der Ausführung; (1.7) stichwortartige Benennung des im eigenen Betrieb erbrachten, maßgeblichen Leistungsumfanges mit Angabe der ausgeführten Mengen; (1.8) Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer bzw.
Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; (1.9) Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); (1.10) Bestätigung des Referenzgebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
(2) Angaben zur Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit gesondert ausgewiesenem Leitungspersonal.
Nicht präqualifizierte Bieter/Bewerber nutzen für ihre Erklärung das Formblatt 127A.
Weiterhin können Angaben zur Zahl der aktuell (in den letzten 6 Monaten vor Angebotsabgabe) beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit gesondert ausgewiesenem Leitungspersonal, gefordert werden.
; (3) Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes, soweit eine Verpflichtung zur Eintragung besteht: Eintragung in das Berufs-/Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes, soweit eine Verpflichtung zur Eintragung besteht (3.1) Eintragung in die Handwerksrolle (Handwerkskarte) oder Eintragung in das Mitgliederverzeichnis der Industrie- und Handelskammer oder Eintragung in das für den Bieter/Bewerber einschlägige Berufsregister, jeweils soweit eine Verpflichtung zur Eintragung besteht Bieter/Bewerber, Mitglieder von Bietergemeinschaften sowie Nach-/Unterauftragnehmer aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder der Europäischen Freihandelsassoziation legen eine in ihrem Mitgliedstaat geltende, in Anlage XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.
Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl.
L 94 vom 28.3.2014, S.
65) aufgeführte Bescheinigung oder Erklärung über die Berufsausübung und einen Nachweis über die Eintragung in das für den Bieter/Bewerber in seinem Mitgliedsstaat geltende Berufs- oder Handelsregister (ebenfalls nach Anlage XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.
Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl.
L 94 vom 28.3.2014, S.
65)) vor, jeweils soweit eine Verpflichtung zur Eintragung besteht.
(4) rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplans vorliegt).; (5) Nachweis über die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen.
(5.1) Unbedenklichkeitsbescheinigungen der gesetzlichen Sozialkasse/n (Einzugsstelle(n) des Gesamtsozialversicherungsbeitrags nach § 28h SGB IV) für alle anzumeldenden Beschäftigten, falls das Bieter-/Bewerberunternehmen beitragspflichtig ist.
(5.2) Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse/n für alle anzumeldenden Beschäftigten, falls das Bieter-/Bewerberunternehmen beitragspflichtig ist (5.3) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen, falls das Bieter-/Bewerberunternehmen zur Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft verpflichtet ist.
Die hier geforderten Nachweise und Bescheinigungen sind im Sinne der im Online-Dokumentenarchiv e-Certis aufgeführten Nachweise und Bescheinigungen, mit denen die hier gestellten Eignungsanforderungen/-kriterien gleichwertig nachgewiesen werden können, zu verstehen.
Bieter/Bewerber, Mitglieder von Bietergemeinschaften sowie Nach-/Unterauftragnehmer aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder der Europäischen Freihandelsassoziation legen die in ihrem Mitgliedstaat geltenden Bescheinigungen / Nachweise vor, die von den im Online-Dokumentenarchiv e-Certis aufgeführten, gleichwertigen Nachweisen und Bescheinigungen abgedeckt sind.
Das Online-Dokumentenarchiv e-Certis ist unter https://ec.europa.eu/tools/ecertis einzusehen.
Der öffentliche Auftraggeber kann Bietern/Bewerber oder Mitglieder von Bietergemeinschaften auffordern, die erhaltenen Unterlagen zu erläutern.; (6) Nachweis über die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung / Entrichtung von Steuern und Abgaben (6.1) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes oder der für den Bieter/Bewerber zuständigen Stelle bzw.
Bescheinigung in Steuersachen, falls die zuständige Behörde eine solche Bescheinigung ausstellt.
Die hier geforderten Nachweise und Bescheinigungen sind im Sinne der im Online-Dokumentenarchiv e-Certis aufgeführten Nachweise und Bescheinigungen, mit denen die hier gestellten Eignungsanforderungen/-kriterien gleichwertig nachgewiesen werden können, zu verstehen.
Bieter/Bewerber, Mitglieder von Bietergemeinschaften sowie Nach-/Unterauftragnehmer aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder der Europäischen Freihandelsassoziation legen die in ihrem Mitgliedstaat geltenden Bescheinigungen / Nachweise vor, die von den im Online-Dokumentenarchiv e-Certis aufgeführten, gleichwertigen Nachweisen und Bescheinigungen abgedeckt sind.
Das Online-Dokumentenarchiv e-Certis ist unter https://ec.europa.eu/tools/ecertis einzusehen.
Der öffentliche Auftraggeber kann Bietern/Bewerber oder Mitglieder von Bietergemeinschaften auffordern, die erhaltenen Unterlagen zu erläutern.
(7) Die vorstehend unter Ziffer II (1) bis (6) geforderten Nachweise und Bescheinigungen müssen von Bietern/Bewerbern, Mitgliedern von Bietergemeinschaften sowie Nach-/Unterauftragnehmern dann nicht vorgelegt werden, wenn der Auftraggeber (im Sinne der Vorgaben der Vergabeunterlagen und der Auftragsbekanntmachung) gültige Nachweise und Bescheinigungen direkt über eine gebührenfreie nationale Datenbank (einschließlich Präqualifikationsverzeichnis) erhalten kann oder wenn der Auftraggeber bereits im Besitz dieser gültigen Nachweise und Bescheinigungen ist.
Kann der Auftraggeber Nachweise oder Bescheinigungen direkt über eine gebührenfreie nationale Datenbank erhalten, so haben Bieter/Bewerber, Nach-/Unterauftragnehmer sowie Mitglieder von Bietergemeinschaften die nationale Datenbank zu benennen und den Zugang zur Datenbank, gegebenenfalls unter Angabe erforderlicher Zugangsdaten, dem Auftraggeber auf dessen Verlangen mitzuteilen.
Ausgenommen hiervon ist das Präqualifikationsverzeichnis; hierfür ggf.
erforderliche Zugangsdaten haben Bietern/Bewerber oder Mitglieder von Bietergemeinschaften bereits mit dem Angebot/Teilnahmeantrag vorzulegen (siehe Ziffer I).
(8) Allen Nachweisen und Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
III) Präqualifizierte und nicht präqualifizierte Bieter haben folgende/n weitere/n Nachweis/e mit ihrem Angebot vorzulegen: In Bezug auf die Herkunft der in den Positionen des Leistungsverzeichnisses mit Ordnungszahlen 003.02.8 (Randeinfassung Holzbrett liefern und einbauen...) und 006.01.10 (Duftstelen liefern & einbauen...) verwendeten Holzprodukte ist der Nachweis darüber zu führen, dass die vom Bieter zur Verwendung vorgesehenen Holzprodukte legaler und nachhaltiger Waldbewirtschaftung im Sinne einer FSC-, PEFC-Zertifizierung (oder gleichwertig) entstammen.
Zu diesem Zweck ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung (Formblatt EFB 248 VHB) vorzulegen, in der anzugeben ist, nach welcher der in EFB 248 VHB vorgesehenen vier Möglichkeiten der Nachweis über die Herkunft der verwendeten Holzprodukte geführt wird.
Mit Ausnahme der in EFB 248 VHB aufgeführten Möglichkeit, den Nachhaltigkeitsnachweis über ein zur FSC- oder PEFC-Zertifizierung gleichwertiges Zertifikat zu führen (Möglichkeit 2), erfolgt die Nachweisführung bei Anlieferung der Holzprodukte auf der Baustelle (Lieferleistungen) bzw.
vor der Verwendung oder dem Einbau der Holzprodukte (Bauleistungen).
Für die Nachweisführung nach Möglichkeit 2 hat der Bieter (a) das in Formblatt EFB 248 VHB benannte Zertifikat, nach dem die verwendeten Holzprodukte zertifiziert sind, vorzulegen und (b) die Übereinstimmung des vorgelegten Zertifikats mit den für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien und Standards nach FSC oder PEFC durch Prüfung des Thünen-Instituts in Hamburg (TI) oder des Bundesamts für Naturschutz in Bonn (BfN) nachweist.
Das Prüfergebnis ist vorzulegen.
Die Standards und Kriterien nach FSC sind abrufbar unter: https://www.fsc-deutschland.de/wald/standards-und-dokumente/ ► FSC Prinzipien und Kriterien; Deutschsprachige, übersetzte Fassung vom 28.03.2018, abrufbar unter: https://www.fsc-deutschla...
uploads/fsc-pinzipien-und-kriterien.pdf oder in gedruckter Fassung zu beziehen über: FSC International Center GmbH · Charles-de-Gaulle-Straße 5 · 53113 Bonn · Telefon +49-(0)228-36766-0 · Telefax +49-(0)228-36766-30 · E-Mail: policy.standards@fsc.org Die Standards und Kriterien nach PEFC sind abrufbar unter: https://www.pefc.de/dokumente/ ► Stichwort-Suche: „1002- 1:2020“ (PEFC-Standards für nachhaltige Waldbewirtschaftung – Normatives Dokument PEFC D 1002-1:2020); „PEFC D ST 2002:2020“ (Produktkettennachweis von Holzprodukten - Anforderungen (Chain-of-Custody- Standard; Version 2020) oder in gedruckter Fassung zu beziehen über: PEFC Deutschland e.V.
· Tübinger Straße 15 · 70178 Stuttgart · Telefon 0711 24840-06 · Telefax 0711 24840-31 · E-Mail: info@pefc.de IV) Beim Einsatz von Unterauftrag-/Nachunternehmen oder bei Bietergemeinschaften ist auf Verlangen der Nachweis deren Eignung zu führen.
Die Mittel der Nachweisführung für Unterauftrag-/Nachunternehmen oder Bietergemeinschaften entsprechen denen für Unternehmen.
--- Ende der Korrekturbekanntmachung --- Baufeldfreimachung,Stadtmöblierung,Landschaftsbau/ Außenanlagen.
Lose (1)
Los LOT-0000: Los 09.1 – Landschaftsbauarbeiten | Rad- und Gehweg "Grüne Spur" - Kräuterlehrpfad | 10. Sächsische Landesgartenschau in Aue-Bad Schlema
Der Auftraggeber Große Kreisstadt Aue-Bad Schlema, Goethestraße 5, 08280 Aue-Bad Schlema, Deutschland gibt in dem Vergabeverfahren mit der Vergabenummer B5010017/09.1-26/01 zu der am 20.02.2026 06:14 Uhr auf www.evergabe.de (Vergabe-ID: 3315926) veröffentlichten Bekanntmachung mit dem Titel "Los 09.1 – Landschaftsbauarbeiten | Rad- und Gehweg "Grüne Spur" - Kräuterlehrpfad | 10. Sächsische Landesgartenschau in Aue-Bad Schlema" folgende Berichtigung bekannt: Die vorgenannte Auftragsbekanntmachung, welche auf den Plattformen eVergabe.de am 20.02.2026, Vergabe24.de am 19.02.2026 und auf bund.de am 20.02.2026 sowie in der Ausgabe Nr. 08/2026 des Ausschreibungsblatts Sachsen am 20.02.2026 veröffentlicht wurde, wird wie folgt geändert: Buchstabe o) wird geändert und erhält folgende Fassung: Frist für den Eingang der Angebote: 24.03.2026, 12:00 Uhr; Bindefrist: 22.05.2026; Buchstabe r) wird geändert und erhält folgende Fassung: r) Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden und gegebenenfalls deren Gewichtung: Die Zuschlagskriterien sind in den Vergabeunterlagen und nachfolgend genannt: Zuschlagskritierium Preis. Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel, Instandhaltungsangegboten. Buchstabe s) wird geändert und erhält folgende Fassung: s) Eröffnungstermin: Datum: 24.03.2026, 13:30 Uhr; Ort: Stadtverwaltung Aue- Bad Schlema (Rathaus Aue), Goethestr. 5, 08280 Aue-Bad Schlema, Zimmer 210; Personen, die anwesend sein dürfen: Ein bieteröffentlicher Öffnungstermin findet nicht statt (vgl. § 14 Absatz 1 Satz 1 VOB/A und § 14a Absatz 1 Satz 1 VOB/A), da zum Öffnungstermin ausschließlich elektronische Angebote zugelassen sind (vgl. Buchst. c der Auftragsbekanntmachung vom 20.02.2026). Buchstabe w) wird geändert und erhält folgende Fassung: w) I) Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste einer zugelassenen Präqualifikationsstelle (Präqualifikationsverzeichnis), ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise oder auf gesondertes Verlangen ergänzt durch die in dieser Auftragsbekanntmachung unter lit. w, Ziffer II und im Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen (Formblatt 216A in der Fassung vom 05.03.2026) unter Ziffern 1.2, 2.2 benannten Nachweise, falls diese nicht im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegt sind. Mit dem Angebot sind nachfolgende Unterlagen und Angaben vorzulegen: (1) Angabe der PQ-Nummer zur Einsichtnahme in das Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen, soweit der Bieter/Bewerber über eine Präqualifizierung verfügt (soweit Bieter/Bewerber über eine Präqualifizierung verfügen). II) Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das vollständig ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124A in der Fassung vom 05.03.2026) vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Auf Verlangen sind die Eigenerklärungen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ und dem Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen (Formblatt 216A in der Fassung vom 05.03.2026) unter Ziffern 1.2, 2.2 aufgeführten, nachfolgend benannten Erklärungen/Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen: (1) 3 Referenzbescheinigungen über die Ausführung vergleichbarer Leistungen, welche im derzeit laufenden Kalenderjahr oder in den letzten 5 Kalenderjahren (bezogen auf den Zeitpunkt der abnahmereifen Fertigstellung und den Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist) abnahmereif fertiggestellt wurden. Die Referenzbescheinigungen müssen mindestens die nach Formblatt 124A (in der Fassung vom 05.03.2026) geforderten Angaben enthalten: (1.1) Bezeichnung des Bauvorhabens / der Bauleistung; (1.2) Firmenname und Anschrift des Referenzneh-mers; (1.3) Ansprechpartner beim Referenzgeber (Name, Anschrift, Kontaktdaten wie Telefonnummer, E-Mail-Adresse); (1.4) Auftragswert (netto); (1.5) Ausführungszeitraum; (1.6) Ort der Ausführung; (1.7) stichwortartige Benennung des im eigenen Betrieb erbrachten, maßgeblichen Leistungsumfanges mit Angabe der ausgeführten Mengen; (1.8) Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer bzw. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; (1.9) Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); (1.10) Bestätigung des Referenzgebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung. (2) Angaben zur Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit gesondert ausgewiesenem Leitungspersonal. Nicht präqualifizierte Bieter/Bewerber nutzen für ihre Erklärung das Formblatt 127A. Weiterhin können Angaben zur Zahl der aktuell (in den letzten 6 Monaten vor Angebotsabgabe) beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit gesondert ausgewiesenem Leitungspersonal, gefordert werden. ; (3) Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes, soweit eine Verpflichtung zur Eintragung besteht: Eintragung in das Berufs-/Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes, soweit eine Verpflichtung zur Eintragung besteht (3.1) Eintragung in die Handwerksrolle (Handwerkskarte) oder Eintragung in das Mitgliederverzeichnis der Industrie- und Handelskammer oder Eintragung in das für den Bieter/Bewerber einschlägige Berufsregister, jeweils soweit eine Verpflichtung zur Eintragung besteht Bieter/Bewerber, Mitglieder von Bietergemeinschaften sowie Nach-/Unterauftragnehmer aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder der Europäischen Freihandelsassoziation legen eine in ihrem Mitgliedstaat geltende, in Anlage XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführte Bescheinigung oder Erklärung über die Berufsausübung und einen Nachweis über die Eintragung in das für den Bieter/Bewerber in seinem Mitgliedsstaat geltende Berufs- oder Handelsregister (ebenfalls nach Anlage XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65)) vor, jeweils soweit eine Verpflichtung zur Eintragung besteht. (4) rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplans vorliegt).; (5) Nachweis über die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen. (5.1) Unbedenklichkeitsbescheinigungen der gesetzlichen Sozialkasse/n (Einzugsstelle(n) des Gesamtsozialversicherungsbeitrags nach § 28h SGB IV) für alle anzumeldenden Beschäftigten, falls das Bieter-/Bewerberunternehmen beitragspflichtig ist. (5.2) Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse/n für alle anzumeldenden Beschäftigten, falls das Bieter-/Bewerberunternehmen beitragspflichtig ist (5.3) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen, falls das Bieter-/Bewerberunternehmen zur Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft verpflichtet ist. Die hier geforderten Nachweise und Bescheinigungen sind im Sinne der im Online-Dokumentenarchiv e-Certis aufgeführten Nachweise und Bescheinigungen, mit denen die hier gestellten Eignungsanforderungen/-kriterien gleichwertig nachgewiesen werden können, zu verstehen. Bieter/Bewerber, Mitglieder von Bietergemeinschaften sowie Nach-/Unterauftragnehmer aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder der Europäischen Freihandelsassoziation legen die in ihrem Mitgliedstaat geltenden Bescheinigungen / Nachweise vor, die von den im Online-Dokumentenarchiv e-Certis aufgeführten, gleichwertigen Nachweisen und Bescheinigungen abgedeckt sind. Das Online-Dokumentenarchiv e-Certis ist unter https://ec.europa.eu/tools/ecertis einzusehen. Der öffentliche Auftraggeber kann Bietern/Bewerber oder Mitglieder von Bietergemeinschaften auffordern, die erhaltenen Unterlagen zu erläutern.; (6) Nachweis über die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung / Entrichtung von Steuern und Abgaben (6.1) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes oder der für den Bieter/Bewerber zuständigen Stelle bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls die zuständige Behörde eine solche Bescheinigung ausstellt. Die hier geforderten Nachweise und Bescheinigungen sind im Sinne der im Online-Dokumentenarchiv e-Certis aufgeführten Nachweise und Bescheinigungen, mit denen die hier gestellten Eignungsanforderungen/-kriterien gleichwertig nachgewiesen werden können, zu verstehen. Bieter/Bewerber, Mitglieder von Bietergemeinschaften sowie Nach-/Unterauftragnehmer aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder der Europäischen Freihandelsassoziation legen die in ihrem Mitgliedstaat geltenden Bescheinigungen / Nachweise vor, die von den im Online-Dokumentenarchiv e-Certis aufgeführten, gleichwertigen Nachweisen und Bescheinigungen abgedeckt sind. Das Online-Dokumentenarchiv e-Certis ist unter https://ec.europa.eu/tools/ecertis einzusehen. Der öffentliche Auftraggeber kann Bietern/Bewerber oder Mitglieder von Bietergemeinschaften auffordern, die erhaltenen Unterlagen zu erläutern. (7) Die vorstehend unter Ziffer II (1) bis (6) geforderten Nachweise und Bescheinigungen müssen von Bietern/Bewerbern, Mitgliedern von Bietergemeinschaften sowie Nach-/Unterauftragnehmern dann nicht vorgelegt werden, wenn der Auftraggeber (im Sinne der Vorgaben der Vergabeunterlagen und der Auftragsbekanntmachung) gültige Nachweise und Bescheinigungen direkt über eine gebührenfreie nationale Datenbank (einschließlich Präqualifikationsverzeichnis) erhalten kann oder wenn der Auftraggeber bereits im Besitz dieser gültigen Nachweise und Bescheinigungen ist. Kann der Auftraggeber Nachweise oder Bescheinigungen direkt über eine gebührenfreie nationale Datenbank erhalten, so haben Bieter/Bewerber, Nach-/Unterauftragnehmer sowie Mitglieder von Bietergemeinschaften die nationale Datenbank zu benennen und den Zugang zur Datenbank, gegebenenfalls unter Angabe erforderlicher Zugangsdaten, dem Auftraggeber auf dessen Verlangen mitzuteilen. Ausgenommen hiervon ist das Präqualifikationsverzeichnis; hierfür ggf. erforderliche Zugangsdaten haben Bietern/Bewerber oder Mitglieder von Bietergemeinschaften bereits mit dem Angebot/Teilnahmeantrag vorzulegen (siehe Ziffer I). (8) Allen Nachweisen und Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. III) Präqualifizierte und nicht präqualifizierte Bieter haben folgende/n weitere/n Nachweis/e mit ihrem Angebot vorzulegen: In Bezug auf die Herkunft der in den Positionen des Leistungsverzeichnisses mit Ordnungszahlen 003.02.8 (Randeinfassung Holzbrett liefern und einbauen...) und 006.01.10 (Duftstelen liefern & einbauen...) verwendeten Holzprodukte ist der Nachweis darüber zu führen, dass die vom Bieter zur Verwendung vorgesehenen Holzprodukte legaler und nachhaltiger Waldbewirtschaftung im Sinne einer FSC-, PEFC-Zertifizierung (oder gleichwertig) entstammen. Zu diesem Zweck ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung (Formblatt EFB 248 VHB) vorzulegen, in der anzugeben ist, nach welcher der in EFB 248 VHB vorgesehenen vier Möglichkeiten der Nachweis über die Herkunft der verwendeten Holzprodukte geführt wird. Mit Ausnahme der in EFB 248 VHB aufgeführten Möglichkeit, den Nachhaltigkeitsnachweis über ein zur FSC- oder PEFC-Zertifizierung gleichwertiges Zertifikat zu führen (Möglichkeit 2), erfolgt die Nachweisführung bei Anlieferung der Holzprodukte auf der Baustelle (Lieferleistungen) bzw. vor der Verwendung oder dem Einbau der Holzprodukte (Bauleistungen). Für die Nachweisführung nach Möglichkeit 2 hat der Bieter (a) das in Formblatt EFB 248 VHB benannte Zertifikat, nach dem die verwendeten Holzprodukte zertifiziert sind, vorzulegen und (b) die Übereinstimmung des vorgelegten Zertifikats mit den für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien und Standards nach FSC oder PEFC durch Prüfung des Thünen-Instituts in Hamburg (TI) oder des Bundesamts für Naturschutz in Bonn (BfN) nachweist. Das Prüfergebnis ist vorzulegen. Die Standards und Kriterien nach FSC sind abrufbar unter: https://www.fsc-deutschland.de/wald/standards-und-dokumente/ ► FSC Prinzipien und Kriterien; Deutschsprachige, übersetzte Fassung vom 28.03.2018, abrufbar unter: https://www.fsc-deutschla... uploads/fsc-pinzipien-und-kriterien.pdf oder in gedruckter Fassung zu beziehen über: FSC International Center GmbH · Charles-de-Gaulle-Straße 5 · 53113 Bonn · Telefon +49-(0)228-36766-0 · Telefax +49-(0)228-36766-30 · E-Mail: policy.standards@fsc.org Die Standards und Kriterien nach PEFC sind abrufbar unter: https://www.pefc.de/dokumente/ ► Stichwort-Suche: „1002- 1:2020“ (PEFC-Standards für nachhaltige Waldbewirtschaftung – Normatives Dokument PEFC D 1002-1:2020); „PEFC D ST 2002:2020“ (Produktkettennachweis von Holzprodukten - Anforderungen (Chain-of-Custody- Standard; Version 2020) oder in gedruckter Fassung zu beziehen über: PEFC Deutschland e.V. · Tübinger Straße 15 · 70178 Stuttgart · Telefon 0711 24840-06 · Telefax 0711 24840-31 · E-Mail: info@pefc.de IV) Beim Einsatz von Unterauftrag-/Nachunternehmen oder bei Bietergemeinschaften ist auf Verlangen der Nachweis deren Eignung zu führen. Die Mittel der Nachweisführung für Unterauftrag-/Nachunternehmen oder Bietergemeinschaften entsprechen denen für Unternehmen. --- Ende der Korrekturbekanntmachung --- Baufeldfreimachung,Stadtmöblierung,Landschaftsbau/ Außenanlagen
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Score-Details
Lead-Status
Auftraggeber
Große Kreisstadt Aue-Bad Schlema
08280 Aue-Bad Schlema
- Quelle
- bekanntmachungsservice_opendata
- Externe ID
- 25075382
- Veröffentlicht
- 05.03.2026