Linke Zuflüsse Buchholzbach
- Wer?
- Stadt Bad Münstereifel
- Wo?
- Bad Münstereifel, Deutschland
- Wert?
- 5 Lose
- Frist?
- —
- Wie?
- 32014L0024
2022) erstreckt sich das Stadtgebiet über eine Gesamtfläche von 150,83 km², wovon ca. 1,75 km lang und überwindet dabei eine Höhendifferenz von ca. 81 m. 1,71 km) wie dieser. 84 m ergibt dies ein durchschnittliches Gefälle von ebenfalls ca.
Beschreibung
Die Stadt Bad Münstereifel liegt im Bundesland Nordrhein-Westfalen, Kreis Euskirchen.
Mit seinen 51 Stadtteilen und ca.
17.300 Einwohnern (Stand Dez.2022) erstreckt sich das Stadtgebiet über eine Gesamtfläche von 150,83 km², wovon ca.
60 % bewaldet sind.
Mit 115 Einwohnern je km² ist die Stadt Bad Münstereifel eher als dünn besiedelt einzustufen (zum Vergleich: der Kreis Euskirchen = 154 EW/km², Nordrhein-Westfalen = 532 EW/km², Niedersachsen = 171 EW/km², Sachsen-Anhalt = 108 EW/km²).
Die Einzugsgebiete (EZG) der beiden Hauptgewässer Ahr und Erft teilen das Stadtgebiet von Bad Münstereifel in zwei große Bereiche.
Übersicht Gewässer mit Einzugsgebieten im Stadtgebiet Bad Münstereifel Im Stadtgebiet von Bad Münstereifel befinden sich sehr viele Gewässer, welche unterschiedlich stark durch das Hochwasser vom Juli 2021 geschädigt wurden.
Die nachhaltige Wiederherstellung dieser Gewässer (M220 - M264) ist im Wiederaufbauplan (WAP) der Stadt Bad Münstereifel verankert worden.
Zur optimalen Organisation dieser Aufgabe wurden die jeweiligen Gewässersysteme (Projekträume) in einzelne Maßnahmen (M) bzw.
in Maßnahmenverbünde (MV) aufgegliedert.
Übersicht Gliederung Projekträume im Stadtgebiet Bad Münstereifel Angaben Projekt MV1 (linke Zuflüsse Buchholzbach) Der Maßnahmenverbund MV1 beinhaltet als ersten Teilbereich die Gewässer (Projekträume) Bröbach (M222) mit seinen Zuflüssen Nebengewässer (NG) Bröbach-1 (M245) und Talpütz (M263) und als zweiten Teilbereich den Odenbach (M250) mit seinem Zufluss Odesheimer Bach (M251).
Alle fünf Gewässersysteme sind linksseitige Zuflüsse des Hauptgewässers Buchholzbach (teilweise auch als Escher Bach bezeichnet) und münden oberhalb bzw.
unterhalb des Ortsteiles Berresheim in diesen.
Der Buchholzbach mündet anschließend in den Armuthsbach, welcher bei der rheinland-pfälzischen Ortslage Schuld in die Ahr fließt.
Der Buchholzbach (M224) selbst ist kein Bestandteil dieser Wiederherstellungsmaßnahmen.
Der Bröbach (M222) ist ca.
1,75 km lang und überwindet dabei eine Höhendifferenz von ca.
81 m.
Daraus resultiert ein durchschnittliches Gefälle von 5 %.
Das zufließende und unbenannte Nebengewässer des Bröbachs (M245) ist fast genauso lang (ca.
1,71 km) wie dieser.
Mit einer Höhendifferenz von ca.
84 m ergibt dies ein durchschnittliches Gefälle von ebenfalls ca.
5 %.
Mit ca.
600 m ist der Talpütz (M263) ein kurzes Gewässer.
Auf dieser Strecke hat er ein sehr starkes Gefälle von ca.
11 % (Höhendifferenz = 66 m).
Der zweite Bestandteil des MV1 ist der 1,55 km lange Odenbach (M250) mit einem Höhenunterschied von 81 m (Gefälle ca.
5 %) und dessen fast gleichlanger (1,64 km) Zulauf Odesheimer Bach (M251).
Dieser Bach überwindet einen Höhenunterschied von 65 m und hat dementsprechend 4 % Gefälle.
Der Maßnahmenverbund MV1 ist insgesamt ca.
7,26 km lang und hat ein durchschnittliches Gefälle von 5,2 %.
Die Gewässer (außerhalb der Ortslagen Willerscheid, Hummerzheim und Odesheim) des MV1 befinden sich komplett in Landschaftsschutzgebieten (LSG).
Naturschutzgebiete (NSG) oder FFH-Gebiete sind jedoch keine ausgewiesen.
Die Gewässerläufe des MV1 liegen größtenteils in Waldgebieten.
Die Gewässer sind gekennzeichnet durch einige Querungen von Straßen und Wegen, welche als Brücken oder Durchlässe hergestellt wurden.
Diese wasserbaulichen Anlagen, besonders die Durchlässe, wurden teilweise stark beschädigt bzw.
zerstört.
Dieser Schädigungsgrad gilt auch für die gesamten Gewässersysteme.
Insbesondere sind Tiefenerosion, Sedimentation, Ufererosion, Sturzbäume, Hangrutschungen und Böschungsabbrüche aufgetreten.
Weiterhin wurde Unrat oder Müll angeschwemmt.
Ziel der gesamten Maßnahme ist die nachhaltige und naturnahe Wiederherstellung der Gewässer im Bereich des Maßnahmenverbundes, damit zukünftig bei ähnlichen Ereignissen diese enormen Schädigungen vermieden bzw.
vermindert werden.
Insbesondere sind die Durchlässe instand zu setzen, zu sanieren oder neu zu bauen, sofern dies notwendig ist.
Die Bemessung der Durchlässe ist auf der Basis der Erkenntnisse des Starkregenereignisses 2021 zu überprüfen und es sind diese Bauwerke, sofern erforderlich, dementsprechend zu ertüchtigen, damit einem erneuten Versagen vorgebeugt wird.
Bei der Wiederherstellung des gesamten Bachverlaufes ist ein besonderes Augenmerk auf eine mögliche Renaturierung bzw.
eigendynamische Entwicklung des Gewässers unter Beachtung eines nachhaltigen Naturschutzes zu richten.
Behördliche Abstimmungen und daraus resultierende Vorgaben oder Auflagen sind dabei zwingend umzusetzen.
Der Landschaftspflegerische Begleitplan, die Ingenieurbauwerke, die planungsbegleitende Vermessung, die Geotechnik und der SiGeKo sind Bestandteil der Planungsleistungen nach HOAI, die hier vergeben wird.
Unvollständige Daten
- !Keine Abgabefrist bekannt
- !Keine Dokumente verlinkt
Lose (5)
Los LOT-0001: Los 1 - Landschaftspflegerische Begleitplan
Das Leistungsbild Landschaftspflegerischer: Grundleistungen gemäß Anlage 7 der HOAI LPH 1 - Klären Aufgabenstellung und Ermitteln Leistungsumfang a) Zusammenstellen und Prüfen der vom AG zur Verfügung gestellten relevanten Unterlagen b) Ortsbesichtigungen c) Abgrenzen des Planungsgebiets anhand der planungsrelevanten Funktionen d) Konkretisieren weiteren Bedarfs an Daten und Unterlagen e) Beraten zum Leistungsumfang für ergänzende Untersuchungen und Fachleistungen f) Aufstellung verbindlichen Arbeitsplan unter Berücksichtigung der sonstigen Fachbeiträge LPH 2 - Ermitteln und Bewerten der Planungsgrundlagen a) Bestandsaufnahme: Erfassen von Natur und Landschaft jeweils einschließlich des rechtlichen Schutzstatus und fachplanerischer Festsetzungen und Ziele für die Naturgüter auf Grundlage vorhandener Unterlagen und örtlicher Erhebungen b) Bestandsbewertung: aa) Bewertung Leistungsfähigkeit und Empfindlichkeit des Naturhaushalts und Landschaftsbildes nach den Zielen und Grundsätzen des Naturschutzes und Landschaftspflege bb) Bewerten der vorhandenen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft (Vorbelastung) cc) Zusammenfassendes Darstellen der Ergebnisse als Grundlage für die Erörterung mit dem Auftraggeber LPH 3 - vorläufige Fassung a) Konfliktanalyse b) Ermitteln und Bewerten der durch das Vorhaben zu erwartenden Beeinträchtigungen des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes nach Art, Umfang, Ort und zeitlichem Ablauf c) Konfliktminderung d) Erarbeiten von Lösungen zur Vermeidung oder Verminderung erheblicher Beeinträchtigungen des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes in Abstimmung mit den an der Planung fachlich Beteiligten e) Ermitteln der unvermeidbaren Beeinträchtigungen f) Erarbeiten und Begründen von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere Ausgleichs-, Ersatz- und Gestaltungsmaßnahmen sowie von Angaben zur Unterhaltung dem Grunde nach und Vorschläge zur rechtlichen Sicherung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen g) Integrieren von Maßnahmen auf Grund des Natura 2000-Gebietsschutzes sowie auf Grund der Vorschriften zum besonderen Artenschutz und anderer Umweltfachgesetze auf Grundlage vorhandener Unterlagen und Erarbeiten eines Gesamtkonzepts h) Vergleichendes Gegenüberstellen von unvermeidbaren Beeinträchtigungen und Ausgleich und Ersatz einschließlich Darstellen verbleibender, nicht ausgleichbarer oder ersetzbarer Beeinträchtigungen i) Kostenermittlung nach Vorgaben des Auftraggebers j) Zusammenfassendes Darstellen der Ergebnisse in Text und Karte k) Mitwirken bei der Abstimmung mit der für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörde l) Abstimmen der Vorläufigen Fassung mit dem Auftraggeber LPH 4 - abgestimmte Fassung a) Darstellen des Landschaftspflegerischen Begleitplans in der mit dem Auftraggeber abgestimmten Fassung in Text und Karte. Besondere Leistungen gemäß Anlage 9 der HOAI a) Vorabstimmen mit Planungsbeteiligten und Fachbehörden b) Artenschutzprüfung Stufe 1, Darstellung oder Ausschließung von artenschutzrechtlichen Konflikten Weitere besondere Leistungen a) Ökologische Bauüberwachung Besondere Leistungen werden optional beauftragt.
Los LOT-0002: Los 2 - Ingenieurbauwerke
Objektplanung - Grundleistungen des LB Ingenieurbauwerke gem. Anlage 12 HOAI LPH 1 - Grundlagenermittlung LPH 2 - Vorplanung LPH 3 - Entwurfsplanung LPH 4 - Genehmigungsplanung LPH 5 - Ausführungsplanung LPH 6 - Vorbereiten der Vergabe LPH 7 - Mitwirken bei der Vergabe LPH 8 - Bauoberleitung LPH 9 - Objektbetreuung Objektplanung - Besondere Leistungen und Zusätzliche Leistungen LPH 3 - Entwurfsplanung - Hydraulische Berechnungen im Bereich der Durchlässe LPH 4 - Genehmigungsplanung - Mitwirken bei der Beschaffung der Zustimmung von Betroffenen LPH 8 - Bauoberleitung - Kostenkontrolle - Prüfen von Nachträgen - Örtliche Bauüberwachung: Plausibilitätsprüfung der Absteckung; Überwachen der Ausführung der Bauleistungen; Mitwirken beim Einweisen des Auftragnehmers in die Baumaßnahme (Bauanlaufbesprechung); Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit den zur Ausführung freigegebenen Unterlagen, dem Bauvertrag und den Vorgaben des AG; Prüfen und Bewerten der Berechtigung von Nachträgen; Durchführen oder Veranlassen von Kontrollprüfungen; Überwachen Beseitigung der bei der Abnahme der Leistungen festgestellten Mängel; Dokumentation des Bauablaufs; Mitwirken beim Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen und Prüfen der Aufmaße; Mitwirken bei behördlichen Abnahmen; Mitwirken bei der Abnahme von Leistungen und Lieferungen; Rechnungsprüfung, Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit der Auftragssumme Die Beauftragung erfolgt in Stufen: Stufe 1: LPH 1 bis LPH 4 Stufe 2: LPH 5 bis LPH 7 Stufe 3: LPH 8 LPH 9 Die Besonderen Leistungen, sowie die Stufen 2, 3 werden optional beauftragt.
Los LOT-0003: Los 3 - Geotechnik
Geotechnik gem. Anlage 1 der HOAI-Punkt 1.3.3 Grundleistungen Geotechnischen Bericht a) Grundlagenermittlung und Erkundungskonzept - Klären der Aufgabenstellung, Ermitteln der Baugrund- und Grundwasserverhältnisse auf Basis vorhandener Unterlagen - Festlegen und Darstellen der erforderlichen Baugrunderkundungen b) Beschreiben der Baugrund- und Grundwasserverhältnisse - Auswerten und Darstellen der Baugrunderkundungen sowie der Labor- und Felduntersuchungen - Abschätzen des Schwankungsbereichs von Wasserständen und/oder Druckhöhen im Boden - Klassifizieren des Baugrunds und Festlegen der Baugrundkennwerte c) Beurteilung der Baugrund- und Grundwasserverhältnisse, Empfehlungen, Hinweise, Angaben zur Bemessung der Gründung - Beurteilung des Baugrunds - Empfehlung für die Gründung mit Angabe der geotechnischen Bemessungsparameter (zum Beispiel Angaben zur Bemessung einer Flächen- oder Pfahlgründung) - Angabe der zu erwartenden Setzungen für die vom Tragwerksplaner im Rahmen der Entwurfsplanung nach § 49 zu erbringenden Grundleistungen - Hinweise zur Herstellung und Trockenhaltung der Baugrube und des Bauwerks sowie Angaben zur Auswirkung der Baumaßnahme auf Nachbarbauwerke - Allgemeine Angaben zum Erdbau - Angaben zur geotechnischen Eignung von Aushubmaterial zur Wiederverwendung bei der betreffenden Baumaßnahme sowie Hinweise zur Bauausführung Besondere Leistungen Geotechnischen Bericht Die nachstehenden Besonderen Leistungen gemäß HOAI zum Geotechnischen Bericht sind nach Erfordernis wie folgt zu erbringen: a) Grundlagenermittlung und Erkundungskonzept - Vorbereiten und Mitwirken bei der Vergabe von Aufschlussarbeiten und deren Überwachung - Veranlassen von Labor- und Felduntersuchungen - Geotechnische Bauüberwachung - geotechnische Beratung zu Gründungselementen, Baugruben- oder Hangsicherungen und Erdbauwerken, Mitwirkung bei Beratung zur Sicherung von Nachbarbauwerken - Mitwirken während der Planung oder Ausführung des Objekts sowie Besprechungs- und Ortstermine - geotechnische Freigaben - Erstellen von Unterlagen für den Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis Besondere Leistungen werden optional beauftragt.
Los LOT-0004: Los 4 - Planungsbegleitende Vermessung
Beratungsleistung - Grundleistungen zur Planungsbegleitenden Vermessung gemäß Anlage 1 der HOAI - Punkt 1.4.4 LPH 1 - Grundlagenermittlung a) Einholen von Informationen und Beschaffen von Unterlagen über die Örtlichkeit und das geplante Objekt b) Beschaffen vermessungstechnischer Unterlagen und Daten c) Ortsbesichtigung d) Ermitteln des Leistungsumfangs in Abhängigkeit von den Genauigkeitsanforderungen und dem Schwierigkeitsgrad LPH 2 - Geodätischer Raumbezug a) Ermitteln des Leistungsumfangs in Abhängigkeit von den Genauigkeitsanforderungen und dem Schwierigkeitsgrad b) Fertigen von Punktbeschreibungen und Einmessungsskizzen c) Messungen zum Bestimmen der Fest- und Passpunkte d) Auswerten der Messungen und Erstellen des Koordinaten- und Höhenverzeichnisses LPH 3 - Vermessungstechnische Grundlagen a) Topographische/morphologische Geländeaufnahme einschließlich Erfassen von Zwangspunkten und planungsrelevanter Objekte b) Aufbereiten und Auswerten der erfassten Daten c) Erstellen eines digitalen Lagemodells mit ausgewählten planungsrelevanten Höhenpunkten d) Übernehmen von Kanälen, Leitungen, Kabeln und unterirdischen Bauwerken aus vorhandenen Unterlagen e) Übernehmen des Liegenschaftskatasters f) Übernehmen der bestehenden öffentlich-rechtlichen Festsetzungen g) Erstellen von Plänen mit Darstellen der Situation im Planungsbereich mit ausgewählten planungsrelevanten Höhenpunkten h) Liefern der Pläne und Daten in analoger und digitaler Form LPH 4 - Digitales Geländemodell a) Selektion der die Geländeoberfläche beschreibenden Höhenpunkte und Bruchkanten aus der Geländeaufnahme b) Berechnung eines digitalen Geländemodells c) Ableitung von Geländeschnitten d) Darstellen der Höhen in Punkt-, Raster- oder Schichtlinienform e) Liefern der Pläne und Daten in analoger und digitaler Form Besondere Leistungen Planungsbegleitenden Vermessung LPH 1 - Grundlagenermittlung a) Schriftliches Einholen von Genehmigungen zum Betreten von Grundstücken, von Bauwerken, zum Befahren von Gewässern und für anordnungsbedürftige Verkehrssicherungsmaßnahmen LPH 3 - Vermessungstechnische Grundlagen a) Erfassen zusätzlicher Merkmale wie zum Beispiel Baumkronen Besondere Leistungen werden optional beauftragt.
Los LOT-0005: Los 5 - SiGeKo
Das Leistungsbild und die Honorierung des SiGeKo orientieren sich an den Leistungen nach der Baustellenverordnung Nr. 15 (Stand Juni 2022, 3. vollständig überarbeitete Auflage). Die Verordnung regelt die Planung und Koordinierung von Sicherheit und Gesundheitsschutz in der Planung und Ausführung von Bauvorhaben sowie bei späteren Arbeiten an der baulichen Anlage. In der Planungsphase werden die erforderlichen Rahmen erarbeitet und abgestimmt, um festzulegen, wie die Beräumung der Gewässer abläuft und welche späteren Arbeiten auszuführen sind. Hierfür sind eine frühzeitige Planung und Erarbeitung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes von erheblicher Bedeutung, da durch das Fachwissen der Koordinatoren eine sinnvolle Gestaltung des Planungs- und Bauablaufs erarbeitet werden kann. Im SiGe-Plan und in den Unterlagen der späteren Arbeiten sollen die Ergebnisse so dokumentiert werden, dass diese als Arbeitshilfe für die Projektbeteiligten dienen. Die Arbeiten müssen so aufeinander abgestimmt werden, dass die Betriebssicherheit hergestellt und dauerhaft aufrechterhalten wird. Eine Gefährdung der Projektbeteiligten ist auszuschließen. Bei der Kalkulation sind die in der Verordnung festgelegten Regelleistungen, Regelleistungen im Bedarfsfall sowie ausgewählte, optionale Leistungen zu berücksichtigen. Die erforderlichen Unterlagen für die Koordinierung sowie der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan bezüglich der einzelnen Bauvorhaben werden in § 3 der BaustellenV bereits im Zuge der Planungsphase benötigt und sind somit zwingend vor Beginn der einzelnen Baumaßnahme vorzulegen. Die Inhalte sind nach der oben genannten Verordnung sowie anhand der RAB 32 (2003) zu erarbeiten. Überblicksartiger Leistungsumfang: Leistungen während der Planung und Ausführung anhand der BaustellenV Nr. 15, nach Kapitel 3.1: - Regelleistungen - Regelleistungen im Bedarfsfall b) Erstellen einer Baustellenordnung Optionale Leistungen a) Erstellen eines Baustelleneinrichtungsplans e) Beraten zu notwendigen verkehrssichernden Maßnahmen des Bauherrn oder der auszuführenden Firmen (im Sinne von § 823 Abs. 1 BGB) Leistungen während der Ausführung anhand der BaustellenV Nr. 15, Kapitel 3.2: - Regelleistungen - Regelleistungen im Bedarfsfall b) Hinwirken auf die Einhaltung einer Baustellenordnung und eines Baustelleneinrichtungsplanes (soweit diese vorhanden sind) hinsichtlich der Vermeidung gegenseitiger Gefährdung - Optionale Leistungen d) Regelmäßige Teilnahme an allgemeinen Bau-/Projektbesprechungen e) Anpassen der Unterlagen bei Abweichung der Ausführung vom Planungsstand der Unterlagen
Vergaben (2)
221.955,86 €
90% KonfidenzIng.-Büro Donner und Marenbach
Vergeben am: 09.03.2026
BKS award notice 18d94865-f7b8-4e60-abba-09d6fb1ec026
221.955,86 €
90% KonfidenzScore-Details
Lead-Status
Auftraggeber
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel
- Quelle
- bekanntmachungsservice_opendata
- Externe ID
- 18d94865-f7b8-4e60-abba-09d6fb1ec026
- Veröffentlicht
- 09.03.2026