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Betrieb eines Gigabit-Netzes in Grafenhausen und Lottstetten

Nicht als Bau-Los behandeln. Für Netzbetreiber-Kontakte wichtig, aber getrennt von direkten Tiefbau- und Anschluss-Losen.

Was
Betrieb/Pacht
Betrieb oder langfristige Nutzung
Wo
Waldshut-Tiengen, Baden-Württemberg
Zweckverband Breitband Landkreis Waldshut namens und im Auftrag der nachbenannten Auftraggeber Gemeinde Grafenhausen (Los 1) und Gemeinde Lottstetten (Los 2)
Wann
19.04.2026
abgelaufen vor 42 Tagen
Volumen
8.524.450,00 €
mind. 3 Mio. EUR
Conviction
0
fachliche Relevanz
Priority
0
Volumen, Nähe und Datenlage
Volumen-Score
0
noch keine AI-Bewertung
Distanz-Score
50
ab Kynthus HQ · Essenbach

Leistungen & Waren auf einen Blick

Betrieb eines Gigabit-Netzes in Grafenhausen und Lottstetten

Text-Fallback · Schätzung
  • Kein geparstes LV vorhanden; Mengen kommen aus Bekanntmachung/Analyse.
  • Keine belastbaren Leistungs-Mengen erkannt.
Was muss gemacht werden?
PositionMengeQuelle
Betrieb eines Gigabit-Netzes in Grafenhausen und Lottstetten
Leistung
nicht beziffertText
Top Waren-/LV-Positionen
PositionMengeQuelle
Glasfaser
Kabel/Rohr
nicht beziffertText

Steckbrief

Unterlagen: frei zugänglich
Was
Betrieb/Pacht- Betrieb oder langfristige Nutzung
Auftraggeber
Zweckverband Breitband Landkreis Waldshut namens und im Auftrag der nachbenannten Auftraggeber Gemeinde Grafenhausen (Los 1) und Gemeinde Lottstetten (Los 2)
Ort
Waldshut-Tiengen, Baden-Württemberg
Wert / Lose
8 Lose - geschätzt 8.524.450,00 €
Frist
19.04.2026(abgelaufen vor 42 Tagen)
Verfahren
Konzessionsvergabe (Dienstleistungskonzession)
Bauzeit

Ausschreibungsunterlagen & LV

LV im Unterlagenportal prüfen

Leistungen & Materialien

Materialien
Glasfaser
Gigabit

Kurzbeschreibung

  • Die Gemeinden Grafenhausen und Lottstetten haben in den letzten Jahren bereits eine Glasfaserinfrastruktur zur Sicherstellung einer leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Versorgung in Teilbereichen ihres Versorgungsgebiets hergestellt.
  • Auf Basis dieser Infrastruktur plant der Auftraggeber die Errichtung eines geförderten Gigabit-Netzes auf Basis der FTTB-Technologie in den unter Abschnitt A.
  • Ausgehend von Anschlusspunkten an bestehende Glasfaserinfrastrukturen und das Backbone-Netz des Landkreises Waldshut besteht das geförderte Gigabit-Netz (FTTB) aus Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet sowie innerörtlichen Verteilnetze in den jeweiligen Ausbaugebieten.
Originalbeschreibung

Die Gemeinden Grafenhausen und Lottstetten haben in den letzten Jahren bereits eine Glasfaserinfrastruktur zur Sicherstellung einer leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Versorgung in Teilbereichen ihres Versorgungsgebiets hergestellt.

Auf Basis dieser Infrastruktur plant der Auftraggeber die Errichtung eines geförderten Gigabit-Netzes auf Basis der FTTB-Technologie in den unter Abschnitt A.3 der Aufgabenbeschreibung zu diesem Projekt genannten Gemarkungsgebieten sukzessive in den Jahren 2026 bis 2030.

Ausgehend von Anschlusspunkten an bestehende Glasfaserinfrastrukturen und das Backbone-Netz des Landkreises Waldshut besteht das geförderte Gigabit-Netz (FTTB) aus Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet sowie innerörtlichen Verteilnetze in den jeweiligen Ausbaugebieten..

Lose (8)2 Kynth-relevant
Kynth

Los LOT-0002: Los 2 Lottstetten

Die Gemeinde Lottstetten hat in den letzten Jahren bereits eine Glasfaserinfrastruktur zur Sicherstellung einer leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Versorgung in Teilbereichen ihres Versorgungsgebiets hergestellt. Hierzu wurden, ausgehend von Anschlusspunkten an bestehende Glasfaserinfrastrukturen und das Backbone-Netz des Landkreises Waldshut, Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet sowie innerörtliche Verteilnetze in ungenügend versorgten Bereichen des Versorgungsgebiets auf Basis der FTTB-Technologie hergestellt. Netzbetreiber der bestehenden innerörtlichen Verteilnetze ist die Stiegeler Internet Service GmbH, Schönau. Auf Basis dieser Infrastruktur plant der Auftraggeber die Errichtung eines geförderten Gigabit-Netzes auf Basis der FTTB-Technologie in den unter Abschnitt A.3 der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen genannten Gemarkungsgebieten sukzessive in den Jahren 2026 bis 2030. Ausgehend von Anschlusspunkten an bestehende Glasfaserinfrastrukturen und das Backbone-Netz des Landkreises Waldshut besteht das geförderte Gigabit-Netz (FTTB) aus Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet sowie innerörtlichen Verteilnetze in den jeweiligen Ausbaugebieten. Eine kartographische Darstellung des durch Adresspunkte definierten Ausbaugebiets für das geplante Gigabit-Netz (FTTB) kann der Anlage Versorgungsgebiet zu den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden. Dieses neu geschaffene passive Gigabit-Netz (FTTB) soll einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber sukzessive als betriebsfertige Teilnetze zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen werden. Weiterhin sollen zu einem späteren Zeitpunkt errichtete Netzerweiterungen, beispielsweise durch Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Bebauungsgebieten, in den jeweiligen Gemarkungsgebieten nach ihrer Herstellung dem Netzbetreiber übergeben werden und sind Bestandteil des Ausschreibungsgegenstandes. Der mit dieser Ausschreibung zu vergebende Pacht- und Netzbetriebsvertrag umfasst im Sinne einer Rahmenvereinbarung unterteilt in geförderten Ausbau und maximalen Ausbau folgende Gebäudeanschlusspunkte (GAP) und Nutzungseinheiten (NE): Los 2 – Lottstetten: Im Förderverfahren beinhalte Adressen: 429 Gebäudeanschlusspunkte mit 586 Nutzungseinheiten Maximalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 515 Gebäudeanschlusspunkte mit 672 Nutzungseinheiten Garantierte Minimalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 257 Gebäudeanschlusspunkte Auf die Ausführungen in der Anlage Aufgabenbeschreibung wird vollumfänglich verwiesen. Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommuni-kationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0“ vom 31.03.2023 (Gigabit-Richtlinie 2.0) - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommuni-kationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27.07.2023 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.

Score: 50

7.260.368,00 €

Kynth

Los LOT-0001: Los 1 Grafenhausen

Die Gemeinde Grafenhausen hat in den letzten Jahren bereits eine Glasfaserinfrastruktur zur Sicherstellung einer leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Versorgung in Teilbereichen ihres Versorgungsgebiets hergestellt. Hierzu wurden, ausgehend von Anschlusspunkten an bestehende Glasfaserinfrastrukturen und das Backbone-Netz des Landkreises Waldshut, Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet sowie innerörtliche Verteilnetze in ungenügend versorgten Bereichen des Versorgungsgebiets auf Basis der FTTB-Technologie hergestellt. Netzbetreiber der bestehenden innerörtlichen Verteilnetze ist die Stiegeler Internet Service GmbH, Schönau. Auf Basis dieser Infrastruktur plant der Auftraggeber die Errichtung eines geförderten Gigabit-Netzes auf Basis der FTTB-Technologie in den unter Abschnitt A.3 der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen genannten Gemarkungsgebieten sukzessive in den Jahren 2026 bis 2030. Ausgehend von Anschlusspunkten an bestehende Glasfaserinfrastrukturen und das Backbone-Netz des Landkreises Waldshut besteht das geförderte Gigabit-Netz (FTTB) aus Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet sowie innerörtlichen Verteilnetze in den jeweiligen Ausbaugebieten. Eine kartographische Darstellung des durch Adresspunkte definierten Ausbaugebiets für das geplante Gigabit-Netz (FTTB) kann der Anlage Versorgungsgebiet zu den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden. Dieses neu geschaffene passive Gigabit-Netz (FTTB) soll einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber sukzessive als betriebsfertige Teilnetze zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen werden. Weiterhin sollen zu einem späteren Zeitpunkt errichtete Netzerweiterungen, beispielsweise durch Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Bebauungsgebieten, in den jeweiligen Gemarkungsgebieten nach ihrer Herstellung dem Netzbetreiber übergeben werden und sind Bestandteil des Ausschreibungsgegenstandes. Der mit dieser Ausschreibung zu vergebende Pacht- und Netzbetriebsvertrag umfasst im Sinne einer Rahmenvereinbarung unterteilt in geförderten Ausbau und maximalen Ausbau folgende Gebäudeanschlusspunkte (GAP) und Nutzungseinheiten (NE): Los 1 – Grafenhausen: Im Förderverfahren beinhalte Adressen: 75 Gebäudeanschlusspunkte mit102 Nutzungseinheiten Maximalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 90 Gebäudeanschlusspunkte mit117 Nutzungseinheiten Garantierte Minimalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 45 Gebäudeanschlusspunkte Auf die Ausführungen in der Anlage Aufgabenbeschreibung wird vollumfänglich verwiesen. Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0“ vom 31.03.2023 in der Fassung vom 30.04.2024 (Gigabit-Richtlinie 2.0) Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes - Lückenschlussprogramm - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27.07.2023 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.

Score: 50

1.264.082,00 €

Los 1: Die Gemeinde Grafenhausen hat in den letzten Jahren bereits eine Glasfaserinfrastruktur zur Sicherstellung einer leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Versorgung in Teilbereichen ihres Versorgungsge

Die Gemeinde Grafenhausen hat in den letzten Jahren bereits eine Glasfaserinfrastruktur zur Sicherstellung einer leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Versorgung in Teilbereichen ihres Versorgungsgebiets hergestellt. Hierzu wurden, ausgehend von Anschlusspunkten an bestehende Glasfaserinfrastrukturen und das Backbone-Netz des Landkreises Waldshut, Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet sowie innerörtliche Verteilnetze in ungenügend versorgten Bereichen des Versorgungsgebiets auf Basis der FTTB-Technologie hergestellt. Netzbetreiber der bestehenden innerörtlichen Verteilnetze ist die Stiegeler Internet Service GmbH, Schönau. Auf Basis dieser Infrastruktur plant der Auftraggeber die Errichtung eines geförderten Gigabit-Netzes auf Basis der FTTB-Technologie in den unter Abschnitt A.3 der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen genannten Gemarkungsgebieten sukzessive in den Jahren 2026 bis 2030. Ausgehend von Anschlusspunkten an bestehende Glasfaserinfrastrukturen und das Backbone-Netz des Landkreises Waldshut besteht das geförderte Gigabit-Netz (FTTB) aus Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet sowie innerörtlichen Verteilnetze in den jeweiligen Ausbaugebieten. Eine kartographische Darstellung des durch Adresspunkte definierten Ausbaugebiets für das geplante Gigabit-Netz (FTTB) kann der Anlage Versorgungsgebiet zu den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden. Dieses neu geschaffene passive Gigabit-Netz (FTTB) soll einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber sukzessive als betriebsfertige Teilnetze zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen werden. Weiterhin sollen zu einem späteren Zeitpunkt errichtete Netzerweiterungen, beispielsweise durch Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Bebauungsgebieten, in den jeweiligen Gemarkungsgebieten nach ihrer Herstellung dem Netzbetreiber übergeben werden und sind Bestandteil des Ausschreibungsgegenstandes. Der mit dieser Ausschreibung zu vergebende Pacht- und Netzbetriebsvertrag umfasst im Sinne einer Rahmenvereinbarung unterteilt in geförderten Ausbau und maximalen Ausbau folgende Gebäudeanschlusspunkte (GAP) und Nutzungseinheiten (NE): Los 1 – Grafenhausen: Im Förderverfahren beinhalte Adressen: 75 Gebäudeanschlusspunkte mit102 Nutzungseinheiten Maximalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 90 Gebäudeanschlusspunkte mit117 Nutzungseinheiten Garantierte Minimalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 45 Gebäudeanschlusspunkte Auf die Ausführungen in der Anlage Aufgabenbeschreibung wird vollumfänglich verwiesen. Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0“ vom 31.03.2023 in der Fassung vom 30.04.2024 (Gigabit-Richtlinie 2.0) Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes - Lückenschlussprogramm - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27.07.2023 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.

Los 2: Die Gemeinde Lottstetten hat in den letzten Jahren bereits eine Glasfaserinfrastruktur zur Sicherstellung einer leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Versorgung in Teilbereichen ihres Versorgungsgeb

Die Gemeinde Lottstetten hat in den letzten Jahren bereits eine Glasfaserinfrastruktur zur Sicherstellung einer leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Versorgung in Teilbereichen ihres Versorgungsgebiets hergestellt. Hierzu wurden, ausgehend von Anschlusspunkten an bestehende Glasfaserinfrastrukturen und das Backbone-Netz des Landkreises Waldshut, Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet sowie innerörtliche Verteilnetze in ungenügend versorgten Bereichen des Versorgungsgebiets auf Basis der FTTB-Technologie hergestellt. Netzbetreiber der bestehenden innerörtlichen Verteilnetze ist die Stiegeler Internet Service GmbH, Schönau. Auf Basis dieser Infrastruktur plant der Auftraggeber die Errichtung eines geförderten Gigabit-Netzes auf Basis der FTTB-Technologie in den unter Abschnitt A.3 der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen genannten Gemarkungsgebieten sukzessive in den Jahren 2026 bis 2030. Ausgehend von Anschlusspunkten an bestehende Glasfaserinfrastrukturen und das Backbone-Netz des Landkreises Waldshut besteht das geförderte Gigabit-Netz (FTTB) aus Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet sowie innerörtlichen Verteilnetze in den jeweiligen Ausbaugebieten. Eine kartographische Darstellung des durch Adresspunkte definierten Ausbaugebiets für das geplante Gigabit-Netz (FTTB) kann der Anlage Versorgungsgebiet zu den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden. Dieses neu geschaffene passive Gigabit-Netz (FTTB) soll einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber sukzessive als betriebsfertige Teilnetze zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen werden. Weiterhin sollen zu einem späteren Zeitpunkt errichtete Netzerweiterungen, beispielsweise durch Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Bebauungsgebieten, in den jeweiligen Gemarkungsgebieten nach ihrer Herstellung dem Netzbetreiber übergeben werden und sind Bestandteil des Ausschreibungsgegenstandes. Der mit dieser Ausschreibung zu vergebende Pacht- und Netzbetriebsvertrag umfasst im Sinne einer Rahmenvereinbarung unterteilt in geförderten Ausbau und maximalen Ausbau folgende Gebäudeanschlusspunkte (GAP) und Nutzungseinheiten (NE): Los 2 – Lottstetten: Im Förderverfahren beinhalte Adressen: 429 Gebäudeanschlusspunkte mit 586 Nutzungseinheiten Maximalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 515 Gebäudeanschlusspunkte mit 672 Nutzungseinheiten Garantierte Minimalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 257 Gebäudeanschlusspunkte Auf die Ausführungen in der Anlage Aufgabenbeschreibung wird vollumfänglich verwiesen. Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommuni-kationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0“ vom 31.03.2023 (Gigabit-Richtlinie 2.0) - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommuni-kationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27.07.2023 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.

Los 1: Die Gemeinde Grafenhausen hat in den letzten Jahren bereits eine Glasfaserinfrastruktur zur Sicherstellung einer leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Versorgung in Teilbereichen ihres Versorgungsge

Die Gemeinde Grafenhausen hat in den letzten Jahren bereits eine Glasfaserinfrastruktur zur Sicherstellung einer leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Versorgung in Teilbereichen ihres Versorgungsgebiets hergestellt. Hierzu wurden, ausgehend von Anschlusspunkten an bestehende Glasfaserinfrastrukturen und das Backbone-Netz des Landkreises Waldshut, Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet sowie innerörtliche Verteilnetze in ungenügend versorgten Bereichen des Versorgungsgebiets auf Basis der FTTB-Technologie hergestellt. Netzbetreiber der bestehenden innerörtlichen Verteilnetze ist die Stiegeler Internet Service GmbH, Schönau. Auf Basis dieser Infrastruktur plant der Auftraggeber die Errichtung eines geförderten Gigabit-Netzes auf Basis der FTTB-Technologie in den unter Abschnitt A.3 der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen genannten Gemarkungsgebieten sukzessive in den Jahren 2026 bis 2030. Ausgehend von Anschlusspunkten an bestehende Glasfaserinfrastrukturen und das Backbone-Netz des Landkreises Waldshut besteht das geförderte Gigabit-Netz (FTTB) aus Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet sowie innerörtlichen Verteilnetze in den jeweiligen Ausbaugebieten. Eine kartographische Darstellung des durch Adresspunkte definierten Ausbaugebiets für das geplante Gigabit-Netz (FTTB) kann der Anlage Versorgungsgebiet zu den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden. Dieses neu geschaffene passive Gigabit-Netz (FTTB) soll einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber sukzessive als betriebsfertige Teilnetze zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen werden. Weiterhin sollen zu einem späteren Zeitpunkt errichtete Netzerweiterungen, beispielsweise durch Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Bebauungsgebieten, in den jeweiligen Gemarkungsgebieten nach ihrer Herstellung dem Netzbetreiber übergeben werden und sind Bestandteil des Ausschreibungsgegenstandes. Der mit dieser Ausschreibung zu vergebende Pacht- und Netzbetriebsvertrag umfasst im Sinne einer Rahmenvereinbarung unterteilt in geförderten Ausbau und maximalen Ausbau folgende Gebäudeanschlusspunkte (GAP) und Nutzungseinheiten (NE): Los 1 – Grafenhausen: Im Förderverfahren beinhalte Adressen: 75 Gebäudeanschlusspunkte mit102 Nutzungseinheiten Maximalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 90 Gebäudeanschlusspunkte mit117 Nutzungseinheiten Garantierte Minimalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 45 Gebäudeanschlusspunkte Auf die Ausführungen in der Anlage Aufgabenbeschreibung wird vollumfänglich verwiesen. Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0“ vom 31.03.2023 in der Fassung vom 30.04.2024 (Gigabit-Richtlinie 2.0) Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes - Lückenschlussprogramm - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27.07.2023 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.

Los 2: Die Gemeinde Lottstetten hat in den letzten Jahren bereits eine Glasfaserinfrastruktur zur Sicherstellung einer leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Versorgung in Teilbereichen ihres Versorgungsgeb

Die Gemeinde Lottstetten hat in den letzten Jahren bereits eine Glasfaserinfrastruktur zur Sicherstellung einer leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Versorgung in Teilbereichen ihres Versorgungsgebiets hergestellt. Hierzu wurden, ausgehend von Anschlusspunkten an bestehende Glasfaserinfrastrukturen und das Backbone-Netz des Landkreises Waldshut, Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet sowie innerörtliche Verteilnetze in ungenügend versorgten Bereichen des Versorgungsgebiets auf Basis der FTTB-Technologie hergestellt. Netzbetreiber der bestehenden innerörtlichen Verteilnetze ist die Stiegeler Internet Service GmbH, Schönau. Auf Basis dieser Infrastruktur plant der Auftraggeber die Errichtung eines geförderten Gigabit-Netzes auf Basis der FTTB-Technologie in den unter Abschnitt A.3 der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen genannten Gemarkungsgebieten sukzessive in den Jahren 2026 bis 2030. Ausgehend von Anschlusspunkten an bestehende Glasfaserinfrastrukturen und das Backbone-Netz des Landkreises Waldshut besteht das geförderte Gigabit-Netz (FTTB) aus Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet sowie innerörtlichen Verteilnetze in den jeweiligen Ausbaugebieten. Eine kartographische Darstellung des durch Adresspunkte definierten Ausbaugebiets für das geplante Gigabit-Netz (FTTB) kann der Anlage Versorgungsgebiet zu den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden. Dieses neu geschaffene passive Gigabit-Netz (FTTB) soll einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber sukzessive als betriebsfertige Teilnetze zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen werden. Weiterhin sollen zu einem späteren Zeitpunkt errichtete Netzerweiterungen, beispielsweise durch Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Bebauungsgebieten, in den jeweiligen Gemarkungsgebieten nach ihrer Herstellung dem Netzbetreiber übergeben werden und sind Bestandteil des Ausschreibungsgegenstandes. Der mit dieser Ausschreibung zu vergebende Pacht- und Netzbetriebsvertrag umfasst im Sinne einer Rahmenvereinbarung unterteilt in geförderten Ausbau und maximalen Ausbau folgende Gebäudeanschlusspunkte (GAP) und Nutzungseinheiten (NE): Los 2 – Lottstetten: Im Förderverfahren beinhalte Adressen: 429 Gebäudeanschlusspunkte mit 586 Nutzungseinheiten Maximalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 515 Gebäudeanschlusspunkte mit 672 Nutzungseinheiten Garantierte Minimalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 257 Gebäudeanschlusspunkte Auf die Ausführungen in der Anlage Aufgabenbeschreibung wird vollumfänglich verwiesen. Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommuni-kationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0“ vom 31.03.2023 (Gigabit-Richtlinie 2.0) - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommuni-kationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27.07.2023 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.

Los 1: Die Gemeinde Grafenhausen hat in den letzten Jahren bereits eine Glasfaserinfrastruktur zur Sicherstellung einer leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Versorgung in Teilbereichen ihres Versorgungsge

Die Gemeinde Grafenhausen hat in den letzten Jahren bereits eine Glasfaserinfrastruktur zur Sicherstellung einer leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Versorgung in Teilbereichen ihres Versorgungsgebiets hergestellt. Hierzu wurden, ausgehend von Anschlusspunkten an bestehende Glasfaserinfrastrukturen und das Backbone-Netz des Landkreises Waldshut, Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet sowie innerörtliche Verteilnetze in ungenügend versorgten Bereichen des Versorgungsgebiets auf Basis der FTTB-Technologie hergestellt. Netzbetreiber der bestehenden innerörtlichen Verteilnetze ist die Stiegeler Internet Service GmbH, Schönau. Auf Basis dieser Infrastruktur plant der Auftraggeber die Errichtung eines geförderten Gigabit-Netzes auf Basis der FTTB-Technologie in den unter Abschnitt A.3 der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen genannten Gemarkungsgebieten sukzessive in den Jahren 2026 bis 2030. Ausgehend von Anschlusspunkten an bestehende Glasfaserinfrastrukturen und das Backbone-Netz des Landkreises Waldshut besteht das geförderte Gigabit-Netz (FTTB) aus Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet sowie innerörtlichen Verteilnetze in den jeweiligen Ausbaugebieten. Eine kartographische Darstellung des durch Adresspunkte definierten Ausbaugebiets für das geplante Gigabit-Netz (FTTB) kann der Anlage Versorgungsgebiet zu den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden. Dieses neu geschaffene passive Gigabit-Netz (FTTB) soll einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber sukzessive als betriebsfertige Teilnetze zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen werden. Weiterhin sollen zu einem späteren Zeitpunkt errichtete Netzerweiterungen, beispielsweise durch Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Bebauungsgebieten, in den jeweiligen Gemarkungsgebieten nach ihrer Herstellung dem Netzbetreiber übergeben werden und sind Bestandteil des Ausschreibungsgegenstandes. Der mit dieser Ausschreibung zu vergebende Pacht- und Netzbetriebsvertrag umfasst im Sinne einer Rahmenvereinbarung unterteilt in geförderten Ausbau und maximalen Ausbau folgende Gebäudeanschlusspunkte (GAP) und Nutzungseinheiten (NE): Los 1 – Grafenhausen: Im Förderverfahren beinhalte Adressen: 75 Gebäudeanschlusspunkte mit102 Nutzungseinheiten Maximalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 90 Gebäudeanschlusspunkte mit117 Nutzungseinheiten Garantierte Minimalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 45 Gebäudeanschlusspunkte Auf die Ausführungen in der Anlage Aufgabenbeschreibung wird vollumfänglich verwiesen. Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0“ vom 31.03.2023 in der Fassung vom 30.04.2024 (Gigabit-Richtlinie 2.0) Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes - Lückenschlussprogramm - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27.07.2023 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.

Los 2: Die Gemeinde Lottstetten hat in den letzten Jahren bereits eine Glasfaserinfrastruktur zur Sicherstellung einer leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Versorgung in Teilbereichen ihres Versorgungsgeb

Die Gemeinde Lottstetten hat in den letzten Jahren bereits eine Glasfaserinfrastruktur zur Sicherstellung einer leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Versorgung in Teilbereichen ihres Versorgungsgebiets hergestellt. Hierzu wurden, ausgehend von Anschlusspunkten an bestehende Glasfaserinfrastrukturen und das Backbone-Netz des Landkreises Waldshut, Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet sowie innerörtliche Verteilnetze in ungenügend versorgten Bereichen des Versorgungsgebiets auf Basis der FTTB-Technologie hergestellt. Netzbetreiber der bestehenden innerörtlichen Verteilnetze ist die Stiegeler Internet Service GmbH, Schönau. Auf Basis dieser Infrastruktur plant der Auftraggeber die Errichtung eines geförderten Gigabit-Netzes auf Basis der FTTB-Technologie in den unter Abschnitt A.3 der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen genannten Gemarkungsgebieten sukzessive in den Jahren 2026 bis 2030. Ausgehend von Anschlusspunkten an bestehende Glasfaserinfrastrukturen und das Backbone-Netz des Landkreises Waldshut besteht das geförderte Gigabit-Netz (FTTB) aus Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet sowie innerörtlichen Verteilnetze in den jeweiligen Ausbaugebieten. Eine kartographische Darstellung des durch Adresspunkte definierten Ausbaugebiets für das geplante Gigabit-Netz (FTTB) kann der Anlage Versorgungsgebiet zu den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden. Dieses neu geschaffene passive Gigabit-Netz (FTTB) soll einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber sukzessive als betriebsfertige Teilnetze zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen werden. Weiterhin sollen zu einem späteren Zeitpunkt errichtete Netzerweiterungen, beispielsweise durch Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Bebauungsgebieten, in den jeweiligen Gemarkungsgebieten nach ihrer Herstellung dem Netzbetreiber übergeben werden und sind Bestandteil des Ausschreibungsgegenstandes. Der mit dieser Ausschreibung zu vergebende Pacht- und Netzbetriebsvertrag umfasst im Sinne einer Rahmenvereinbarung unterteilt in geförderten Ausbau und maximalen Ausbau folgende Gebäudeanschlusspunkte (GAP) und Nutzungseinheiten (NE): Los 2 – Lottstetten: Im Förderverfahren beinhalte Adressen: 429 Gebäudeanschlusspunkte mit 586 Nutzungseinheiten Maximalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 515 Gebäudeanschlusspunkte mit 672 Nutzungseinheiten Garantierte Minimalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 257 Gebäudeanschlusspunkte Auf die Ausführungen in der Anlage Aufgabenbeschreibung wird vollumfänglich verwiesen. Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommuni-kationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0“ vom 31.03.2023 (Gigabit-Richtlinie 2.0) - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommuni-kationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27.07.2023 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.

Dokumente (8)

Datenqualität

vollständig
  • Fristvorhanden
  • Lose8 erkannt
  • Unterlagenfrei zugänglich
  • LVLV im Unterlagenportal prüfen
  • OrtWaldshut-Tiengen, Baden-Württemberg
  • Detaildatennur Feed-Daten

Conviction

wahrscheinlich irrelevant
0von 100
Priority
0
Volumen
0
Distanz
50
Festnetz
Großes Los

mind. 3 Mio. EUR

  • FTTH/Glasfaser/Breitband im Titel+30
  • FTTH-spezifischer Auftraggeber (Pattern: breitband)+25
  • CPV-Code Telekommunikation/Energie+15
  • Netzkomponenten erkannt (PoP, Backbone, Hausanschluss)+15
  • Kommunaler oder Zweckverbands-Auftraggeber+10
Alle Conviction-Signale
  • FTTH/Glasfaser/Breitband im Titel+30
  • CPV-Code Telekommunikation/Energie+15
  • Netzkomponenten erkannt (PoP, Backbone, Hausanschluss)+15
  • Kommunaler oder Zweckverbands-Auftraggeber+10
  • FTTH-spezifischer Auftraggeber (Pattern: breitband)+25
  • Dokument / LV vorhanden+5
  • Konzession/Betrieb: beobachten, aber kein direktes Bau-Los-15

Lead-Status

Bearbeitungsstand der Ausschreibung.

Wird automatisch gespeichert.

Metadaten

Quelle
bekanntmachungsservice_opendata
Externe ID
4977cb87-0e66-4f63-993f-9c14759583f7
Veröffentlicht
12.03.2026