Bau eines Glasfasernetzes im Landkreis Osnabrück
- Wer?
- TELKOS Telekommunikationsgesellschaft mbH Landkreis Osnabrück
- Wo?
- Osnabrück, Deutschland
- Wert?
- 5 Lose
- Frist?
- —
- Wie?
- open
Der Auftraggeber beabsichtigt, das im Landkreis bestehende passive Glasfasernetz in mehreren Losen zu erweitern. Das Vorhaben umfasst die Verlegung von Leerrohren für Glasfaserkabel und deren Bestückung mit LWL- Kabeln inkl. Die Lieferung des dafür erforderlichen Materials ist NICHT Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung, sofern sich aus der Leistungsbeschreibung nicht ausdrücklich etwas Abweichendes ergibt. Der Auftragnehmer wird jedoch verpflichtet, das Material aufgrund von zwischen dem Auftraggeber und Materiallieferanten abgeschlossenen Rahmenvereinbarungen von dem jeweiligen Lieferanten abzunehmen und diesem gegenüber zu bezahlen. Der Auftraggeber beabsichtigt, das im Landkreis bestehende passive Glasfasernetz in mehreren Losen zu erweitern.
Beschreibung
Der Auftraggeber beabsichtigt, das im Landkreis bestehende passive Glasfasernetz in mehreren Losen zu erweitern.
Das Vorhaben umfasst die Verlegung von Leerrohren für Glasfaserkabel und deren Bestückung mit LWL- Kabeln inkl.
Kabelmontagearbeiten im öffentlichen und privaten Grund.
Die Lieferung des dafür erforderlichen Materials ist NICHT Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung, sofern sich aus der Leistungsbeschreibung nicht ausdrücklich etwas Abweichendes ergibt.
Der Auftragnehmer wird jedoch verpflichtet, das Material aufgrund von zwischen dem Auftraggeber und Materiallieferanten abgeschlossenen Rahmenvereinbarungen von dem jeweiligen Lieferanten abzunehmen und diesem gegenüber zu bezahlen.
Er darf den Kaufpreis seinerseits gegenüber dem Auftraggeber im Verhältnis 1:1 abrechnen.
Der Auftraggeber beabsichtigt, das im Landkreis bestehende passive Glasfasernetz in mehreren Losen zu erweitern.
Das Vorhaben umfasst die Verlegung von Leerrohren für Glasfaserkabel und deren Bestückung mit LWL- Kabeln inkl.
Kabelmontagearbeiten im öffentlichen und privaten Grund.
Die Lieferung des dafür erforderlichen Materials ist NICHT Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung, sofern sich aus der Leistungsbeschreibung nicht ausdrücklich etwas Abweichendes ergibt.
Der Auftragnehmer wird jedoch verpflichtet, das Material aufgrund von zwischen dem Auftraggeber und Materiallieferanten abgeschlossenen Rahmenvereinbarungen von dem jeweiligen Lieferanten abzunehmen und diesem gegenüber zu bezahlen.
Er darf den Kaufpreis seinerseits gegenüber dem Auftraggeber im Verhältnis 1:1 abrechnen.
Der Auftraggeber beabsichtigt, das im Landkreis bestehende passive Glasfasernetz in mehreren Losen zu erweitern.
Das Vorhaben umfasst die Verlegung von Leerrohren für Glasfaserkabel und deren Bestückung mit LWL- Kabeln inkl.
Kabelmontagearbeiten im öffentlichen und privaten Grund.
Die Lieferung des dafür erforderlichen Materials ist NICHT Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung, sofern sich aus der Leistungsbeschreibung nicht ausdrücklich etwas Abweichendes ergibt.
Der Auftragnehmer wird jedoch verpflichtet, das Material aufgrund von zwischen dem Auftraggeber und Materiallieferanten abgeschlossenen Rahmenvereinbarungen von dem jeweiligen Lieferanten abzunehmen und diesem gegenüber zu bezahlen.
Er darf den Kaufpreis seinerseits gegenüber dem Auftraggeber im Verhältnis 1:1 abrechnen.
Der Auftraggeber beabsichtigt, das im Landkreis bestehende passive Glasfasernetz in mehreren Losen zu erweitern.
Das Vorhaben umfasst die Verlegung von Leerrohren für Glasfaserkabel und deren Bestückung mit LWL- Kabeln inkl.
Kabelmontagearbeiten im öffentlichen und privaten Grund.
Die Lieferung des dafür erforderlichen Materials ist NICHT Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung, sofern sich aus der Leistungsbeschreibung nicht ausdrücklich etwas Abweichendes ergibt.
Der Auftragnehmer wird jedoch verpflichtet, das Material aufgrund von zwischen dem Auftraggeber und Materiallieferanten abgeschlossenen Rahmenvereinbarungen von dem jeweiligen Lieferanten abzunehmen und diesem gegenüber zu bezahlen.
Er darf den Kaufpreis seinerseits gegenüber dem Auftraggeber im Verhältnis 1:1 abrechnen.
Der Auftraggeber beabsichtigt, das im Landkreis bestehende passive Glasfasernetz in mehreren Losen zu erweitern.
Das Vorhaben umfasst die Verlegung von Leerrohren für Glasfaserkabel und deren Bestückung mit LWL- Kabeln inkl.
Kabelmontagearbeiten im öffentlichen und privaten Grund.
Die Lieferung des dafür erforderlichen Materials ist NICHT Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung, sofern sich aus der Leistungsbeschreibung nicht ausdrücklich etwas Abweichendes ergibt.
Der Auftragnehmer wird jedoch verpflichtet, das Material aufgrund von zwischen dem Auftraggeber und Materiallieferanten abgeschlossenen Rahmenvereinbarungen von dem jeweiligen Lieferanten abzunehmen und diesem gegenüber zu bezahlen.
Er darf den Kaufpreis seinerseits gegenüber dem Auftraggeber im Verhältnis 1:1 abrechnen..
Vergabeergebnis in Osnabrück, Deutschland durch TELKOS Telekommunikationsgesellschaft mbH Landkreis Osnabrück: Bau eines Glasfasernetzes im Landkreis Osnabrück. Der Auftraggeber beabsichtigt, das im Landkreis bestehende passive Glasfasernetz in mehreren Losen zu erweitern. Das Vorhaben umfasst die Verlegung von Leerrohren für Glasfaserkabel und deren Bestückung mit LWL- Kabeln inkl. Zuschlag an: Knaak Rohrvortrieb GmbH, Janning Tiefbau GmbH & Co. KG, Janning Tiefbau GmbH. Vertragswert: 11.161.856 €. Verfahrensart: open. FTTH-Bezug: glasfaser, lwl, leerrohr.
Unvollständige Daten
- !Keine Abgabefrist bekannt
Lose (5)
Los 1: Der Auftraggeber beabsichtigt, das im Landkreis bestehende passive Glasfasernetz in mehreren Losen zu erweitern. Das Vorhaben umfasst die Verlegung von Leerrohren für Glasfaserkabel und deren Bestücku
Der Auftraggeber beabsichtigt, das im Landkreis bestehende passive Glasfasernetz in mehreren Losen zu erweitern. Das Vorhaben umfasst die Verlegung von Leerrohren für Glasfaserkabel und deren Bestückung mit LWL- Kabeln inkl. Kabelmontagearbeiten im öffentlichen und privaten Grund. Die Lieferung des dafür erforderlichen Materials ist NICHT Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung, sofern sich aus der Leistungsbeschreibung nicht ausdrücklich etwas Abweichendes ergibt. Der Auftragnehmer wird jedoch verpflichtet, das Material aufgrund von zwischen dem Auftraggeber und Materiallieferanten abgeschlossenen Rahmenvereinbarungen von dem jeweiligen Lieferanten abzunehmen und diesem gegenüber zu bezahlen. Er darf den Kaufpreis seinerseits gegenüber dem Auftraggeber im Verhältnis 1:1 abrechnen.
Los 2: Der Auftraggeber beabsichtigt, das im Landkreis bestehende passive Glasfasernetz in mehreren Losen zu erweitern. Das Vorhaben umfasst die Verlegung von Leerrohren für Glasfaserkabel und deren Bestücku
Der Auftraggeber beabsichtigt, das im Landkreis bestehende passive Glasfasernetz in mehreren Losen zu erweitern. Das Vorhaben umfasst die Verlegung von Leerrohren für Glasfaserkabel und deren Bestückung mit LWL- Kabeln inkl. Kabelmontagearbeiten im öffentlichen und privaten Grund. Die Lieferung des dafür erforderlichen Materials ist NICHT Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung, sofern sich aus der Leistungsbeschreibung nicht ausdrücklich etwas Abweichendes ergibt. Der Auftragnehmer wird jedoch verpflichtet, das Material aufgrund von zwischen dem Auftraggeber und Materiallieferanten abgeschlossenen Rahmenvereinbarungen von dem jeweiligen Lieferanten abzunehmen und diesem gegenüber zu bezahlen. Er darf den Kaufpreis seinerseits gegenüber dem Auftraggeber im Verhältnis 1:1 abrechnen.
Los 3: Der Auftraggeber beabsichtigt, das im Landkreis bestehende passive Glasfasernetz in mehreren Losen zu erweitern. Das Vorhaben umfasst die Verlegung von Leerrohren für Glasfaserkabel und deren Bestücku
Der Auftraggeber beabsichtigt, das im Landkreis bestehende passive Glasfasernetz in mehreren Losen zu erweitern. Das Vorhaben umfasst die Verlegung von Leerrohren für Glasfaserkabel und deren Bestückung mit LWL- Kabeln inkl. Kabelmontagearbeiten im öffentlichen und privaten Grund. Die Lieferung des dafür erforderlichen Materials ist NICHT Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung, sofern sich aus der Leistungsbeschreibung nicht ausdrücklich etwas Abweichendes ergibt. Der Auftragnehmer wird jedoch verpflichtet, das Material aufgrund von zwischen dem Auftraggeber und Materiallieferanten abgeschlossenen Rahmenvereinbarungen von dem jeweiligen Lieferanten abzunehmen und diesem gegenüber zu bezahlen. Er darf den Kaufpreis seinerseits gegenüber dem Auftraggeber im Verhältnis 1:1 abrechnen.
Los 4: Der Auftraggeber beabsichtigt, das im Landkreis bestehende passive Glasfasernetz in mehreren Losen zu erweitern. Das Vorhaben umfasst die Verlegung von Leerrohren für Glasfaserkabel und deren Bestücku
Der Auftraggeber beabsichtigt, das im Landkreis bestehende passive Glasfasernetz in mehreren Losen zu erweitern. Das Vorhaben umfasst die Verlegung von Leerrohren für Glasfaserkabel und deren Bestückung mit LWL- Kabeln inkl. Kabelmontagearbeiten im öffentlichen und privaten Grund. Die Lieferung des dafür erforderlichen Materials ist NICHT Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung, sofern sich aus der Leistungsbeschreibung nicht ausdrücklich etwas Abweichendes ergibt. Der Auftragnehmer wird jedoch verpflichtet, das Material aufgrund von zwischen dem Auftraggeber und Materiallieferanten abgeschlossenen Rahmenvereinbarungen von dem jeweiligen Lieferanten abzunehmen und diesem gegenüber zu bezahlen. Er darf den Kaufpreis seinerseits gegenüber dem Auftraggeber im Verhältnis 1:1 abrechnen.
Los 5: Der Auftraggeber beabsichtigt, das im Landkreis bestehende passive Glasfasernetz in mehreren Losen zu erweitern. Das Vorhaben umfasst die Verlegung von Leerrohren für Glasfaserkabel und deren Bestücku
Der Auftraggeber beabsichtigt, das im Landkreis bestehende passive Glasfasernetz in mehreren Losen zu erweitern. Das Vorhaben umfasst die Verlegung von Leerrohren für Glasfaserkabel und deren Bestückung mit LWL- Kabeln inkl. Kabelmontagearbeiten im öffentlichen und privaten Grund. Die Lieferung des dafür erforderlichen Materials ist NICHT Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung, sofern sich aus der Leistungsbeschreibung nicht ausdrücklich etwas Abweichendes ergibt. Der Auftragnehmer wird jedoch verpflichtet, das Material aufgrund von zwischen dem Auftraggeber und Materiallieferanten abgeschlossenen Rahmenvereinbarungen von dem jeweiligen Lieferanten abzunehmen und diesem gegenüber zu bezahlen. Er darf den Kaufpreis seinerseits gegenüber dem Auftraggeber im Verhältnis 1:1 abrechnen.
Dokumente (2)
Vergaben (4)
2.651.521,58 €
100% Konfidenz2.624.208,65 €
100% Konfidenz3.882.671,43 €
100% Konfidenz2.003.454,80 €
100% KonfidenzScore-Details
Lead-Status
Auftraggeber
TELKOS Telekommunikationsgesellschaft mbH Landkreis Osnabrück
- Quelle
- ted_api
- Externe ID
- 218253-2024
- Veröffentlicht
- 12.04.2024